Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich die „Bundessteuerberaterkammer K.d.ö.R.“ (BStBK) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag16101 – Einzige Anlaufstelle bei Neugründungen und Betriebsummeldungen und Meldeumfang reduzieren – eine Anpassung der Abgabenordnung und der Gewerbeordnung gefordert.
Der Verband weist darauf hin, dass erhebliche und umfangreiche Meldepflichten mit der Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebsstätte oder der Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland mit dem zuständigen Finanzamt verbunden seien. Diese Meldepflichten beschränkten sich nicht allein auf das Finanzamt, sondern bezögen sich ebenfalls auf das Gewerbeamt, die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft sowie die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und die Künstlersozialkasse, jeweils abhängig von der Einkommensart (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 201).
Die Bundesregierung erklärte, dass weitergehende Prüfungen vor einer Umsetzung des Vorschlages 16101 notwendig sind. Im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde in Artikel 13 das Once-Only-Prinzip aufgenommen, welches der Übernahme des Vorschlages 16101 gleichzusetzen ist (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 79).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wurde der Vorschlag 16101 nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig entsprechend seiner Beschreibung in der Verbändeabfrage in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz übernommen?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Umsetzung des Vorschlages mehr Neugründungen durchgeführt?
Waren die Notare nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Fachkräftemangels in der Lage, die Umsetzung des Vorschlages 16101 vollständig zu erfüllen?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche Kosten auf die bereits vorhandenen Gründungskosten durch den Notar im Rahmen der Umsetzung des Vorschlages aufgeschlagen?
a) Wenn ja, wie hoch ist der Kostenaufschlag im Durchschnitt?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wird der Notar für die zusätzlichen Aufgaben nicht angemessen vergütet?
In welchem konkreten Umsetzungs- bzw. Prüfungsstadium befindet sich die Schaffung eines One-Stop-Shops für Gründungen im Sinne einer zentralen Online-Anlaufstelle, auf der alle Schritte einer Gründung erledigt werden können, und wann ist mit einer vollen Umsetzung zu rechnen?
Wurden im Zuge der von der Bundesregierung festgeschriebenen Prüfung auch Betriebsummeldungen in die Prüfung auf Umsetzung miteinbezogen, und wenn nein, warum nicht?
Was meint die Aussage der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Vorschlag 16101, dass eine Erweiterung eines solchen Angebots um Verwaltungsdienstleistungen mit Bezug zu Meldepflichten für bestehende Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt zu ambitioniert erscheine, und nach welchen konkreten Erwägungsgründen schreibt die Bundesregierung dies fest?