BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.04.2026

Aktualisiert

13.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/488523.03.2026

Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19107 – „Vereinheitlichtes Meldewesen für IT-Vorfälle und physische Vorfälle im Rahmen des anstehenden KRITIS-Dachgesetzes“ eine Anpassung der KRITIS (Kritische Infrastrukturen)-Gesetzgebung gefordert. Mit einem einheitlichen Meldewesen werden die Unternehmen in die Lage versetzt, ihren Meldeverpflichtungen, die sich aus den verschiedenen juristischen Bestimmungen ergeben, mit einer einzigen Meldung nachzukommen. Auf die gemeldeten Daten können dann alle zuständigen Behörden und Institutionen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene nach dem „Need-to-Know-Prinzip“ zugreifen. Für Nach- oder Folgemeldungen sollte den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, auf die bereits bestehenden Meldungen zuzugreifen, um diese anzupassen und korrigieren zu können (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 244).

Die damalige Bundesregierung prüfte den Vorschlag 19107 und formulierte die nachfolgende Antwort: „Die Meldewege sollen im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2555 (sog. NIS‑2-Richtlinie) mit dem geplanten NIS‑2-Umsetzungs-und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) sowie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 (sog. CER-Richtlinie) mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DAchG) im Sinne des Vorschlags vereinheitlicht werden. Weitere Vereinheitlichungen sind in einem weiteren Schritt zu prüfen, nachdem erste Erfahrungen mit dem neuen Meldewesen gesammelt werden konnten. Die weiteren Vorschläge werden im Rahmen der Umsetzung der NIS‑2-Richtlinie bzw. CER-Richtlinie geprüft“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 120).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19107 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwiefern?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

3

Wurden die NIS (Netz- und Informationssysteme)-2-Richtlinie im NIS‑2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) bzw. CER (Critical Entities Resilience)-Richtlinie im KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG) bereits von der Bundesregierung umgesetzt, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht, und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

4

Wurden die Meldewege nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Novellierung durch das NIS‑2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (Bundestagsdrucksache 20/13184) im Sinne des Vorschlages 19107 umgesetzt?

a) Wenn ja, in welchem Umfang?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

5

Wurden die Meldewege nach Kenntnis der Bundesregierung durch den vom Bundeskabinett beratenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Bundestagsdrucksache 20/13961) im Sinne des Vorschlages 19107 umgesetzt?

a) Wenn ja, in welchem Umfang?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

6

Welche Ergebnisse zur weitergehenden Umsetzung eines einheitlichen Meldeverfahrens ergab die Prüfung der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der NIS‑2-Richtlinie und der CER-Richtlinie?

Berlin, den 19. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen