Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt – Risiken, Folgen und Handlungsmöglichkeiten
der Abgeordneten Karl Bär, Steffi Lemke, Julia Schneider, Lisa Badum, Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Claudia Müller, Dr. Andrea Lübcke, Victoria Broßart, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückstände, Nitrat, Phosphat, Schwermetalle sowie Pestizide werden seit Jahren in deutschen Gewässern und in der Umwelt nachgewiesen. Sie gelten in zunehmendem Maße als relevante Belastungsfaktoren für Trinkwasserressourcen, aquatische Ökosysteme und die marine Umwelt. Untersuchungen von Umwelt- und Fachbehörden belegen, dass sich diese Stoffe teilweise über sehr lange Zeiträume in Böden, Sedimenten, Organismen und entlang der Nahrungskette anreichern. Damit sind erhebliche Risiken sowohl für die menschliche Gesundheit – etwa durch Beeinträchtigungen des Immunsystems sowie hormonelle und reproduktionstoxische Effekte – als auch für Biodiversität und aquatische Lebensgemeinschaften verbunden.
Gleichzeitig stehen Wasserversorger, Städte und Gemeinden, Landwirtschaft, Industrie, Fischerei und Tourismus wegen wachsender Umweltprobleme wie niedriger Wasserstände, Fischsterben oder Blaualgen vor großen wirtschaftlichen Problemen. Teure Wasseraufbereitung, Nutzungseinschränkungen, Haftungsfragen und notwendige Umstellungen treiben die Kosten in die Höhe. Gerade vor diesem Hintergrund gewinnen ein konsequenter Gewässerschutz und die gezielte Entwicklung schadstoffarmer Technologien an Bedeutung, da sie nicht nur weitere Belastungen begrenzen, sondern zugleich erhebliche wirtschaftliche Chancen eröffnen und langfristig Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Eine aktuelle Studie der Boston Consulting Group (BCG) und des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) weist darauf hin, dass die volkswirtschaftlichen Schäden in Deutschland infolge unzureichenden Wassermanagements – etwa durch Verschmutzung, Wasserknappheit oder Extremereignisse – bis 2050 ein Volumen von bis zu 500 bis 625 Mrd. Euro erreichen könnten. Demgegenüber stehen vergleichsweise deutlich geringere zusätzliche Investitionssummen in gezielte Maßnahmen zum Wasserschutz in Höhe von rund 15 bis 20 Mrd. Euro bis 2050 – ein Nichthandeln ist somit deutlich teurer.
Gleichzeitig besteht für die ohnehin anstehende Modernisierung sowie akut notwendige Klimaanpassung und Sicherheit der Wasser- und Abwasserinfrastruktur ein erheblicher Investitionsbedarf. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung, wie sie die ökologischen, gesundheitlichen und ökonomischen Risiken bewertet und welche Maßnahmen sie ergreift, um den Gewässer-, Grundwasser- und Trinkwasserschutz wirksam, zeitnah, vorsorgend und generationengerecht zu verbessern und zu sichern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen49
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das aktuelle Ausmaß und die zeitliche Entwicklung der Belastung von a) Trinkwasser, b) Grundwasser, c) Flüssen, Kanälen, Seen (inklusive Badegewässern), Bächen sowie Kleingewässern, d) Nord- und Ostsee (sowie angrenzenden Küstengewässern), e) grundwasserabhängigen Schutzgebieten (z. B. relevante Natura-2000- und Naturschutzgebiete wie für Moore, Wälder, Auen, Seen) mit Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückständen, Nitrat, Phosphat, Schwermetallen und Pestiziden (inklusive Bioziden); (bitte jeweils getrennt nach Stoffgruppen und, soweit möglich, nach Einzelstoffen sowie nach Bundesländern, Einzugsgebieten und Messstellen aufschlüsseln)?
Welche bundesweiten und länderübergreifenden Monitoringprogramme erheben derzeit Daten zu den in Frage 1 genannten Stoffgruppen in den Fragen 1a bis 1e erfragten Gewässerkategorien (einschließlich Roh- und Trinkwasser), und welche Behörden oder Institutionen sind jeweils zuständig?
In welchem Umfang werden im Rahmen der Überwachung nach Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, UQN (Umweltqualitätsnormen)-Richtlinie sowie der Trinkwasserverordnung Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückstände, Nitrat, Schwermetalle, Biozide und Pestizide systematisch erfasst, und sieht die Bundesregierung in der aktuellen Erhebungssystematik Lücken, und wenn ja, welche (z. B. Stoffumfang, räumliche Abdeckung, Messhäufigkeit, Nachweisgrenzen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der Überwachung nach Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, UQN-Richtlinie sowie der Trinkwasserverordnung durch die Bundesländer (z. B. Stoffumfang, räumliche Abdeckung, Messhäufigkeit, Nachweisgrenzen) in Bezug auf Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückstände, Nitrat, Schwermetalle und Pestizide, und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus?
Welche jeweils fünf am stärksten oder besonders belasteten Gebiete oder Wasserkörper sind der Bundesregierung hinsichtlich jeder der in Frage 1 genannten Stoffgruppen bekannt, und welche Angaben liegen hierzu jeweils zur Stoffgruppe, zum Gewässertyp, zur Höhe der gemessenen Belastung sowie zur vermuteten bzw. bekannten Eintragsquelle vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Trends der Belastung (zu- oder abnehmende Konzentrationen) der genannten Stoffgruppen in den vergangenen zehn Jahren vor, und wie bewertet sie diese Entwicklung im Hinblick auf das Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und der Nationalen Wasserstrategie, einschließlich des derzeit in Abstimmung befindlichen Updates der Liste der prioritären Stoffe?
Welche gesundheitlichen Risiken sieht die Bundesregierung für die Bevölkerung durch das derzeitige und zu erwartenden Vorkommen von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückständen, Nitrat, Phosphat, Schwermetallen, Pestiziden (inklusive Bioziden) in Trinkwasser, Lebensmitteln aus aquatischen und marinen Ökosystemen (z. B. Fische und Rundmäuler, Muscheln, Krustentiere, Schnecken) sowie durch andere Expositionspfade, z. B. Badegewässer, Bewässerungswasser), und auf welche Studien und Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung hierbei?
In welchen Regionen ist die Bevölkerung durch derzeitige und zu erwartende Grenz- und Schwellenwertüberschreitungen betroffen (bitte nach den in Frage 1 genannten Kriterien auflisten)?
Auf welchen toxikologischen Bewertungen, Leit- und Grenzwerten (u. a. von European Food Safety Authority (EFSA), Weltgesundheitsorganisation (WHO), European Chemicals Agency (ECHA), Umweltbundesamt (UBA), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)) stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung der Gefahren für besonders sensible Gruppen wie Kinder, Schwangere, stillende Mütter und immungeschwächte Personen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anreicherung der genannten Stoffgruppen in Organismen (inklusive Bioakkumulation und Biomagnifikation in der Nahrungskette) sowie zu subletalen Effekten auf aquatische und marine Organismen und Ökosysteme vor, und wie bewertet sie diese im Hinblick auf die Erhaltung der Biodiversität und die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme?
Wie bewertet die Bundesregierung kombinierte Wirkungen und sogenannte Cocktaileffekte (Mischungstoxizität) beim gleichzeitigen Auftreten mehrerer der genannten Stoffgruppen in Gewässern oder Organismen, welche Forschungsprojekte fördert sie in diesem Zusammenhang, und welchen Beitrag könnte eine Stärkung sowie Weiterentwicklung der EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) zur verbesserten Berücksichtigung solcher Effekte leisten?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Effekte der Schädigung von Wasserorganismen und Organismen, die Teile ihrer Lebenszyklen in Gewässern verbringen, auf Nahrungsketten und die Reproduktion von Nützlingen vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern Temperaturveränderungen im Untergrund Einfluss auf die Mobilisation, Veränderung und Wirkung der genannten Stoffe auf das Grundwasser einschließlich seiner Biozönose nehmen, und wenn ja, welche?
Inwieweit hält die Bundesregierung darüber hinaus die bestehenden Regelwerke, Grenzwerte und Vorsorgeansätze im Wasser-, Chemikalien-, Arzneimittel- und Pflanzenschutzrecht für ausreichend, um die beschriebenen Gesundheits- und Umweltrisiken wirksam zu begrenzen, und wo sieht sie konkreten Änderungs- oder Ergänzungsbedarf?
Welche Hauptquellen und Eintragspfade der genannten Stoffgruppen in Trinkwasser, Grundwasser, Fließgewässer, Binnengewässer, Küstengewässer, Meere und grundwasserabhängige Schutzgebiete sieht die Bundesregierung in Deutschland (z. B. Landwirtschaft, Industrie, Kommunalabwässer, Krankenhausabwässer, Klärschlammverwertung, Verkehrssektor, Verbraucherprodukte, Energiesektor inklusive Offshore-Aktivitäten, Schifffahrt, Straßenverkehr)?
Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung PFAS-haltige Pestizide (inklusive Biozide), Düngemittel, Haushaltswaschmittel, Arzneimittelanwendungen in Human- und Veterinärmedizin sowie Industriechemikalien (inklusive Pharma- und Kosmetikindustrie) für die Belastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, und welche Daten liegen der Bundesregierung genau hierzu vor (bitte nach Stoffgruppen und Sektoren aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Verursacherprinzip im Zusammenhang mit den Einträgen der genannten Stoffgruppen in Gewässer konsequent anzuwenden, und welche Instrumente der Kostenwälzung bzw. Haftung (z. B. Abgaben, Fonds, Rückstellungspflichten, erweiterte Produzentenverantwortung) werden je Stoffgruppe prioritär geprüft oder bereits umgesetzt?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über punktuelle Einleitungen durch Produzenten oder verarbeitende Betriebe vor, und wie gestaltet sich in diesen Fällen die Meldekette?
Plant die Bundesregierung eine Offenlegungspflicht für eingeleitete Substanzen seitens der potenziellen Einleiter, insbesondere aus der Industrie, und wenn ja, wie soll diese ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung der Umstand, dass in den Niederlanden, wo rund ein Drittel der Gesamtbevölkerung ihr Trinkwasser direkt oder indirekt aus dem Rhein bezieht, in den vergangenen Jahren nach Angaben des niederländischen Verbandes der Wasserversorgungsunternehmen „RIWA-Rijn“ infolge einer zu hohen Chemikalienbelastung durch Einleitungen auf deutscher Seite in mindestens 13 Fällen die Pumptätigkeit eingestellt werden musste, bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht sie daraus, und wie will sie hier künftig Abhilfe schaffen (vgl. https://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2026/02/03/wie-die-industrie-den-rheinmit-unbekannten-stoffen-verschmutzt/)?
Wie setzt die Bundesregierung die EU-rechtlichen Vorgaben (u. a. Trinkwasserrichtlinie, geltende und neue Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie inklusive ihrer Tochterrichtlinien, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, UQN-Richtlinie, Nitratrichtlinie, Pflanzenschutzmittelrecht, Chemikalienrecht bzw. REACH) im Hinblick auf Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittel, Nitrat, Phosphat, Schwermetalle, Biozide und Pestizide um, welche noch offenen Umsetzungsbedarfe sieht sie, und wie werden die rechtlichen Vorgaben mit welchen Ergebnissen kontrolliert?
Sieht die Bundesregierung Verbesserungsmöglichkeiten bei den bestehenden Wasserhaushaltsgesetzen und weiteren gesetzlichen Grundlagen der Bundesländer, und wenn ja, welche, und will die Bundesregierung die Länder ggf. unterstützen?
Welche konkreten Aktionen sieht die Nationale Wasserstrategie, einschließlich ihrer Umsetzungsfahrpläne und flankierenden Programme, zur Reduktion der genannten Stoffgruppen vor (präventive Maßnahmen an der Quelle, Minimierung von Einträgen, Ausbau von Monitoring und Forschung, Anpassung der Genehmigungs- und Zulassungsverfahren etc.)?
Welche Regelungen gelten aktuell in der Trinkwasserverordnung sowie in sonstigen einschlägigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften (z. B. Oberflächengewässerverordnung, Grundwasserverordnung, Abwasserverordnung) hinsichtlich der genannten Stoffgruppen, und plant die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig Änderungen (sachgerecht angepasste Grenzwerte, zusätzliche Parameter, neue Indikatorstoffe, Meldepflichten), und wenn ja, welche?
In welchem Umfang setzt die Bundesregierung auf technische Maßnahmen der Wasser- und Abwasserbehandlung (z. B. Aktivkohle, Membranverfahren, Ozonung, vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen), um Einträge oder Konzentrationen der genannten Stoffgruppen zu senken, und welche Förderprogramme bestehen hierfür?
Welche Maßnahmen zur Reduktion von Mikroplastik (inklusive Reifenabrieb, Fasern aus Textilien, Abrieb in Kläranlagen, Kosmetika, Beschichtungen etc.) in Gewässern hat die Bundesregierung bereits umgesetzt bzw. welche plant sie, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit?
Welche Maßnahmen zur Verringerung der Einträge von DTPMP (Diethylentriaminpentamethylenphosphonsäure) und verwandten Aminopolyphosphonaten aus Haushaltswaschmitteln sowie der hiermit verbundenen Umwandlungsprozesse von Glyphosat hat die Bundesregierung bislang ergriffen oder beabsichtigt sie, zu ergreifen?
Welche Wirkung entfaltet die schrittweise Beschränkung der Gruppe der Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Pestiziden (inklusive Bioziden), Arzneimittelwirkstoffen oder anderer Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften oder persistenten, mobilen und toxischen oder sehr persistenten und sehr mobilen oder sehr persistenten und sehr bioakkumulierende Eigenschaften im Instrumentenmix der Bundesregierung, und welche nationalen bzw. europäischen Initiativen unterstützt sie hierzu konkret?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Genehmigung der Einleitung von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Gewässer durch die Wasserbehörden der Länder, und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht sie daraus?
Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage, ob die Genehmigung der Einleitung von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) durch die Wasserhaushaltsgesetze der Länder in Gewässer durch den rechtlichen Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes möglich ist, und wenn ja, wie lautet diese?
Welche wirtschaftlichen Auswirkungen (u. a. Investitionsbedarfe, Betriebskosten, Gebührenentwicklungen, Wettbewerbsfähigkeit) erwartet die Bundesregierung für a) Wasserversorgungsunternehmen, b) Abwasserentsorger, c) Landwirtschaftsbetriebe, d) Industrie- und Gewerbebetriebe, e) Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, f) Tourismusunternehmen und g) Unternehmen der Mineralwasserbranche und Brauereien durch aktuell bestehende und geplante Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor den genannten Stoffgruppen?
Welche wirtschaftlichen Nachteile sind nach Auffassung der Bundesregierung kurz- sowie langfristig zu erwarten, wenn diese Maßnahmen nicht ergriffen werden (beispielsweise hinsichtlich Nitrat- und Schadstoffbelastungen, Badeverboten, Entnahmeverboten, Wasserknappheit u. a. m.)?
Welche Erkenntnisse liegen zur Belastung von Trinkwasserressourcen mit Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Nitrat, Phosphat und anderen Stoffen vor, die eine kostenintensive zusätzliche Aufbereitung oder die Stilllegung von Wassergewinnungsgebieten erforderlich machen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den dadurch entstehenden jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden?
Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Entwicklung und Anwendung schadstoffarmer Produktions- und Anwendungsverfahren, Substitution gefährlicher Stoffe, naturbasierter Lösungen für den Gewässerschutz sowie innovativer Wasseraufbereitungstechnologien wirtschaftliche Chancen für den Industriestandort Deutschland, und welche Förderprogramme bzw. industriepolitischen Initiativen existieren in diesem Bereich?
Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Entwicklung und Anwendung schadstoffarmer Produktions- und Ausbringungsverfahren, der Substitution gefährlicher Stoffe, naturbasierter Lösungen für den Gewässerschutz sowie innovativer Wasseraufbereitungstechnologien einen substanziellen nationalen Beitrag insbesondere zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) Nummer 6 – „Sauberes Wasser und Sanitärversorgung“ sowie Nummer 9 – „Industrie, Innovation und Infrastruktur“, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland auch in Form der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verpflichtet hat?
Welche Kosten-Nutzen-Abwägungen liegen den strategischen Entscheidungen im Bereich des chemischen Gewässerschutzes zugrunde (einschließlich Gesundheitskosten, Umweltschäden, Verlust von Ökosystemleistungen und unter Einbezug der durch die Klimakrise veränderten Mengen- und damit Konzentrationsverhältnisse versus Investitions- und Betriebskosten von Präventions- und Reinigungsmaßnahmen)?
Wie informiert die Bundesregierung Bevölkerung, betroffene Kommunen, Wasserversorger, Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Tourismus sowie andere relevante Akteure über bestehende Risiken, Belastungssituationen sowie mögliche Preisentwicklungen, und welche Kommunikations- und Beteiligungsformate nutzt sie dafür (inklusive Transparenz bei Messdaten und Hotspots)?
Welche nationalen und internationalen Forschungsprojekte (einschließlich EU-Programme) zu Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierten Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückständen, Nitrat, Phosphat, Schwermetallen, Bioziden und Pestiziden in Binnengewässern, grundwasserabhängigen Schutzgebieten, Küstengewässern und Meeren werden von der Bundesregierung (mit-)finanziert, und welche Schwerpunkte setzt sie dabei (z. B. toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle, Substitution, innovative Reinigungstechnologien)?
In welcher Weise arbeitet die Bundesregierung auf EU- und internationaler Ebene (z. B. in EU-Gremien, der OSPAR-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks, der Helsinki-Kommission (HEL-COM), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), internationalen Flussgebietskommissionen und Grenzgewässerkommissionen) an der Reduktion der in Frage 1 genannten Stoffgruppen in Gewässern und Meeren mit, und welche konkreten Initiativen, Beschlüsse oder Abkommen sind hier in Vorbereitung oder bereits beschlossen?
Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Erreichung eines guten chemischen und ökologischen Zustands der Gewässer, grundwasserabhängiger Schutzgebiete sowie eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit im Hinblick auf die genannten Stoffgruppen für erforderlich, und in welchem Zeitrahmen sollen diese umgesetzt werden?
Welche konkreten Forschungen wurden und werden unternommen bzw. gefördert, um die Auswirkungen der Temperaturveränderungen auf die chemische und ökologische Qualität des Grundwassers zu ermitteln und zu minimieren?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die drohenden Schäden durch Wasserverschmutzung in Grundwasser bzw. Trinkwasser bzw. Oberflächengewässer und grundwasserabhängigen Schutzgebieten?
Mit welchen finanziellen Maßnahmen und Investitionen und/oder regulatorischen Maßnahmen will die Bundesregierung die Schäden durch Wasserverschmutzung vermeiden?
Wie und in welchem finanziellen Umfang wird die Bundesregierung das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insbesondere zur Unterstützung und Sicherung der kommunalen Wasserversorgungsinfrastruktur nutzen?
Wie werden innovative Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), im Bereich von wasserschützenden Ersatzstoffen und Alternativen unterstützt?
Wie wird die Bundesregierung die auf EU-Ebene vorgesehene erweiterte Herstellerverantwortung und die damit gesicherte Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern unterstützen?
Welche konkreten Maßnahmen und Programme zur Unterstützung und Förderung von Forschung und Entwicklung für wirksamen Gewässerschutz hat die Bundesregierung aufgelegt beziehungsweise plant sie, aufzulegen?
Welche notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit wird die Bundesregierung in diesem Bereich weiterhin kurz- und langfristig ergreifen?
Plant die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung und Umsetzung betreffender Maßnahmen einzubinden, und wenn ja, wie?