Ergebnisse zu Alternativen und Handlungsspielräumen bei der Rundholzbegasung mit Sulfurylfluorid
der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Sulfurylfluorid ist ein hoch klimaschädliches Gas, das als Pestizid vor allem bei der Begasung von Rundholz vor dem Export Anwendung findet. Es gehört zur Gruppe der fluorierten Treibhausgase und hat ein Treibhausgaspotenzial von 4 732 CO2-Äquivalent (CO2e) auf einen Zeitraum von 100 Jahren bezogen (G. Myhre, D. Shindell et al., Climate Change 2013: The Physical Science Basis. Working Group I contribution to the IPCC Fifth Assessment Report. Hrsg.: Intergovernmental Panel on Climate Change. 2013, Chapter 8: Anthropogenic and Natural Radiative Forcing, S. 24–39; Table 8.SM.16). Als große Holzproduzentin und Holzexporteurin verursacht die Bundesrepublik Deutschland signifikante Emissionen des Gases in die Atmosphäre.
Das im Klimaschutzgesetz vorgegebene Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2045 schrittweise zu mindern, um schließlich eine Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen (§ 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes – KSG), verlangt auch die Verringerung klimarelevanter Emissionen bei der phytosanitären Behandlung von Rundholz.
Mit dem 31. Dezember 2025 kam das Forschungsprojekt „KLIMAtiv – Bewertung von Begasungs- und alternativen Behandlungsverfahren von Rundholz unter Vermeidung der klimaschädlichen Wirkung von Sulfurylfluorid“ des Julius Kühn-Instituts und des Thünen-Instituts zum Abschluss. Die Ziele des Projekts waren u. a., die Wirksamkeit von Begasungen mit Sulfurylfluorid zu untersuchen, Möglichkeiten der Emissionseinsparung durch u. a. Abluftfilterung zu bewerten sowie chemische und alternative Behandlungsverfahren zu untersuchen und deren Möglichkeiten und Grenzen auszuloten (RessortForscht-Klima (2025), Ergebnisse aus drei Jahren Forschung für mehr Klimaschutz in Landwirtschaft, Wald und Ernährung: Abschlussbericht der RessortForschtKlima-Projekte, https://doi.org/10.3220/253-2025-220). Ein Ergebnis der Forschungen ist nun auch eine neue Handlungsanweisung für den Einsatz von Sulfurylfluorid beim Export von Rundholz in die Volksrepublik China.
In der geltenden Zulassung für das Sulfurylfluorid-haltige Pestizid „ProFume“ wird für die hinreichende Wirksamkeit eine Temperatur von 20 °C im Begasungsobjekt gefordert. Die neue Handlungsanweisung setzt sich darüber hinweg und fordert nur eine Mindesttemperatur von 10 °C bei gleichzeitig gesteigerter Wirkmittelmenge (www.holzkurier.com/content/dam/holz/holzkurier/de/pdf/Handlungsanweisung_Begasung_Rundholz.pdf). In der zusätzlich gestarteten Pilotphase wird sogar die Begasung bei 5 °C erlaubt, wenn dafür die Konzentration wiederum erhöht wird (www.holzkurier.com/rundholz/2025/11/kompromisse-in-neuer-handlungsanweisung-fuer-rundholzbegasung.html#:~:text=Die%20). Bei solchen niedrigen Temperaturen sind holzbewohnende Insekten allerdings inaktiver und atmen entsprechend weniger – was sie vor einer Vergiftung nach Inhalation von Sulfurylfluorid etwas schützt und die Wirksamkeit des Mittels weiter einschränkt.
Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Klimakrise wollen die Fragestellenden von der Bundesregierung erfahren, wann und in welcher Form sie die Emissionen dieses hoch klimaschädlichen Pestizidwirkstoffs zu begrenzen gedenkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Menge des Gases Sulfurylfluorid wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2016 in der Bundesrepublik Deutschland emittiert (bitte in Tonnen und nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)?
In Anbetracht der nationalen Klimaschutzziele, ab welchem Jahr plant die Bundesregierung, Emissionen des Wirkstoffs Sulfurylfluorid zu begrenzen und bzw. oder ganz zu vermeiden?
Wie verhält sich die Bundesregierung auf EU-Ebene im Prozess zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Sulfurylfluorid, insbesondere:
a) mit welcher Dauer des Prozesses rechnet die Bundesregierung?
b) wird die Bundesregierung einer weiteren technischen Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung zustimmen, wenn das zur Abstimmung steht?
c) wird die Bundesregierung einer Erneuerung der Genehmigung zustimmen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die durchschnittlich pro Jahr begaste Menge Rundholz weitaus größer ist als die als geringfügig abgeschätzte Menge für die Zulassung nach Artikel 51 der Verordnung 1107/2009, wird diese Zulassung widerrufen, wenn ja, wann, und mit welcher Übergangsfrist?
Welche Kosten hat das Projekt KLIMAtiv insgesamt verursacht?
Was schlussfolgert die Bundesregierung aus den Ergebnissen des KLIMAtiv-Projekts für die alternative Anwendung von Pestiziden mit dem Wirkstoff Monophosphan (PH3) anstelle von Sulfurylfluorid-haltigen Mitteln?
Was schlussfolgert die Bundesregierung aus den Ergebnissen des KLI-MAtiv Projekts für die alternative Anwendung von Pestiziden mit dem Wirkstoff Dicyan (C2N2) anstelle von Sulfurylfluorid-haltigen Mitteln?
Was schlussfolgert die Bundesregierung aus den Ergebnissen des KLI-MAtiv Projekts für die alternative Anwendung einer Dampfbehandlung anstelle von Sulfurylfluorid-haltigen Mitteln?
Welche weiteren Mittel zur Behandlung von Rundhölzern für den Export sind der Bundesregierung bekannt, und in welchen Mengen werden diese eingesetzt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Mittel mit dem Wirkstoff PH3 für die Behandlung von Rundholz in Deutschland zuzulassen oder eine bestehende Zulassung eines solchen Mittels für die Begasung von Rundholz zu erweitern?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Mittel mit dem Wirkstoff C2N2 als Wirkstoff in der EU zu genehmigen bzw. Mittel für die Behandlung von Rundholz mit C2N2 in Deutschland zuzulassen?
Plant die Bundesregierung, auf Basis der F-Gase-Verordnung (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0573) Sulfurylfluorid-haltige Mittel vom Markt zu nehmen, weil die Sulfurylfluorid-Emission nicht aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen notwendig ist, da die Dampfbehandlung nun als deutlich geringer klimawirksame Alternative identifiziert ist?
Wieso ermöglicht die neue Handlungsanweisung zur Behandlung von Rundholz für den Export in die Volksrepublik China die Begasung von Rundholz bei Temperaturen unter 20 °C, obwohl dadurch mit einem höheren Einsatz von Sulfurylfluorid und einer geringeren Wirksamkeit gerechnet werden muss?
Wieso ermöglicht die Pilotphase die Begasung von Rundholz sogar bei Temperaturen zwischen 5 und 10 °C, obwohl dann erst recht eine ausreichende Wirksamkeit zweifelhaft ist?
Ist es zutreffend, dass die Handlungsanweisung durch die Pilotphase de facto außer Kraft gesetzt wird?
Mit welchem Bedarf an Holz in Deutschland und mit welcher Verfügbarkeit von heimischem Holz rechnet die Bundesregierung mittel- und langfristig?
Wie beurteilt die Bundesregierung den steigenden Export von Rundhölzern?
Inwiefern plant die Bundesregierung, den Einsatz von Sulfurylfluoridhaltigen Pestiziden beim Rundholzexport zu senken, indem sie die lokale holzverarbeitende Industrie und damit die lokale Wertschöpfung und Resilienz stärkt?
Wird die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, das Kalamitätsholzlogistikmanagement zu stärken, damit Waldbesitzende bei Kalamitätsereignissen aufgrund fehlender Lagerkapazitäten nicht genötigt sind, Schadholz zu exportieren?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den eklatanten Unterschied zwischen den Absatzmengen für Sulfurylfluorid in den Veröffentlichungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und den Verbrauchszahlen, die allein der Hamburger Senat im Rahmen des Hamburger Klimaplans veröffentlichte)?
a) Könnte es sein, dass die Unternehmen, die Produkte mit dem Wirkstoff Sulfurylfluorid herstellen, importieren oder verkaufen, ihre Absatzzahlen nicht korrekt melden?
b) Wer wäre zuständig für die Rechtsdurchsetzung, sollten Unternehmen dem BVL gesetzeswidrig zu niedrige Absatzzahlen melden?
c) Gibt es unterschiedliche Verfahren der Meldung an das BVL und der Aufzeichnung der Absatzzahlen durch das BVL für das Holzbegasungsmittel Sulfurylfluorid und Mitteln, die für den Einsatz in der Landwirtschaft und bzw. oder Haus- und Kleingärten gedacht sind?
Seit wann findet im Ausschuss Anlagenbezogener Immissionsschutz/ Störfallvorsorge (AISV) eine Befassung mit Sulfurylfluorid statt?
Wie sieht die Vorgehensweise des Umweltbundesamts (als zuständige Bewertungsbehörde) bei der Bewertung der Klimawirkung Sulfurylfluoridhaltiger Pflanzenschutzmittel im Rahmen von Zulassungsverfahren nach EU-Verordnung Nr. 1107/2009 aus, und findet die Bundesregierung die Vorgehensweise des Umweltbundesamts sinnvoll und zielführend?