Ein Jahr Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung – Aufbau, Struktur und inhaltliche Schwerpunkte
der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Jeanne Dillschneider, Dr. Moritz Heuberger, Dr. Anna Lührmann, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Ausgestaltung der Digitalpolitik ist eine Schlüsselfrage staatlicher Handlungsfähigkeit. Die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Implikationen des digitalen Wandels sind tiefgreifend und verlangen nach kohärenter staatlicher Gestaltung. Das zeigt sich in der Abhängigkeit europäischer Regierungen und Unternehmen von einer Handvoll US-amerikanischer Technologiekonzerne. Ebenso im systematischen Einsatz digitaler Infrastrukturen als Instrument hybrider Kriegsführung oder in dem rasanten Bedeutungsgewinn künstlicher Intelligenz in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft.
Gleichzeitig wächst der internationale Druck. Die Technologiepolitik der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump hat deutlich gemacht, dass digitale Plattformen, KI-Systeme und Dateninfrastrukturen nicht länger nur wirtschaftliche, sondern auch geopolitische Machtinstrumente sind. Europäische Demokratien stehen vor der Frage, wie sie digitale Handlungsfähigkeit und Resilienz sicherstellen können, ohne in technologische Abhängigkeit zu geraten. Zugleich fordert der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine die Widerstandsfähigkeit digitaler Infrastrukturen, staatlicher IT-Systeme und öffentlicher Kommunikationsräume täglich heraus.
KI-Systeme durchdringen zunehmen den Alltag, von Sprachmodellen über automatisierte Entscheidungssysteme bis hin zu KI gestützter Strafverfolgung. Dadurch entsteht eine neue Dringlichkeit für Fragen nach Transparenz, Rechenschaftspflicht und demokratischer Kontrolle. Die Umsetzung der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz, des Data Acts, des Cyber-Resilience Acts und weiterer EU-Rechtsakte verlangt national klare Zuständigkeiten, ausreichende Ressourcen und eine handlungsfähige Aufsichtsarchitektur.
Fast ein Jahr ist seit der Gründung des Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) vergangen. Die fragestellende Fraktion hat sich ausdrücklich für die Errichtung eines eigenständigen Digitalministeriums eingesetzt und dessen Aufbau konstruktiv aus der Opposition begleitet. Ein starkes, ressortübergreifend steuerungsfähiges Digitalministerium bleibt richtig und notwendig, als strategischer Taktgeber für die digitale Transformation des Staates, als koordinierende Kraft gegenüber anderen Ressorts und als verlässlicher Akteur in der europäischen und internationalen Digitalpolitik.
Nach einem Jahr besteht für die fragestellende Fraktion der Eindruck, dass das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung unter Bundesminister Dr. Karsten Wildberger bislang nicht diese Rolle eingenommen hat. Statt als strategischer Motor der digitalen Transformation Deutschlands zu wirken, fällt das erste Amtsjahr des Ministeriums vor allem durch Verzögerungen auf. Der Umzug in den neuen Dienstsitz in der Friedrichstraße 108 in Berlin ist noch nicht abgeschlossen, eine eigene IT-Infrastruktur besteht erst seit wenigen Wochen, und Verwaltungsvereinbarungen mit abgebenden Ressorts wurden über viele Monate ausgehandelt.
Dabei wäre gerade jetzt strategische Führung gefragt. Die Verordnung über künstliche Intelligenz der Europäischen Union ist seit August 2024 in Kraft und muss national vollständig umgesetzt werden. Dazu gehören klare Aufsichtsstrukturen, ausreichend Personal und ein kohärentes Vollzugskonzept. Die Verwaltungsdigitalisierung stagniert trotz jahrelanger Verpflichtungen aus dem Onlinezugangsgesetz. Open-Source-Strategien für die öffentliche IT fehlen. Und Deutschlands Stimme in der europäischen Digitalpolitik bleibt schwächer, als sie sein müsste, weil Zuständigkeiten ungeklärt, Positionen nicht abgestimmt und Ressourcen zu knapp sind.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der fragestellenden Fraktion vom Juli 2025 (Bundestagsdrucksache 21/853) hat diese Defizite nicht ausgeräumt, sondern in vielen Punkten eher bestätigt. Auf zentrale Fragen zu Struktur, Haushalt, Personalübergang und Zeitplan verwies die Bundesregierung damals pauschal auf laufende Verhandlungen. Ein Jahr ist keine kurze Zeit. Wer Deutschlands Digitalpolitik neu aufstellen will, muss Ergebnisse vorweisen, nicht bloß Ankündigungen.
Die vorliegende Kleine Anfrage dient daher der systematischen Überprüfung, ob und in welchem Umfang das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die damals offenen Zusagen eingelöst hat, welche strategischen Weichenstellungen seither erfolgt sind und ob das Ministerium den Anforderungen einer modernen, souveränen und handlungsfähigen Digitalpolitik gerecht wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung sind zum Stand der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage vollständig eingerichtet, welche befinden sich noch im Aufbau, und welche Leitungsfunktionen sind noch unbesetzt oder nur kommissarisch wahrgenommen?
Wie viele Planstellen und Stellen sind seit Errichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung aus welchen Ressorts übertragen worden, wie viele Übertragungen stehen noch aus, und bis wann soll die Personalübertragung vollständig abgeschlossen sein?
Bei wie vielen Aufgaben- und Personalübertragungen an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wurde der vorgesehene Overhead von 10 Prozent bei Fachaufgabenübertragungen beziehungsweise von höchstens 5 Prozent im Übrigen angesetzt, wie hoch fiel der Overhead jeweils tatsächlich aus und wie wurde seine Einhaltung kontrolliert?
Wie viele Stellen im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sind derzeit unbesetzt, wie verteilen sich diese auf die jeweiligen Abteilungen oder Aufgabenbereiche, und in welchen Bereichen besteht nach Einschätzung der Bundesregierung der größte Personalbedarf?
Seit wann verfügt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung über eine eigene IT-Infrastruktur, welche wesentlichen Systeme, Plattformen und Sicherheitslösungen umfasst diese, und bis zu welchem Zeitpunkt war das Ministerium ganz oder teilweise auf die IT-Infrastruktur anderer Ressorts angewiesen?
Nach welchen Kriterien wird der Zustimmungsvorbehalt des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für IT-Ausgaben anderer Ressorts angewendet, wie häufig wurde er seit seinem Inkrafttreten genutzt, und in wie vielen Fällen wurden Vorhaben bestätigt, geändert oder nicht freigegeben?
Inwiefern erachtet die Bundesregierung den aktuellen Anwendungsbereich des IT-Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (nur unmittelbare Bundesverwaltung) als ausreichend für die effektive Steuerung der Digitalausgaben im gesamten Bundeshaushalt und inwiefern erwägt sie, diesen auf den Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung auszuweiten?
Welche externen Beratungsleistungen, Agenturen, Unternehmensberatungen oder sonstigen externen Dienstleister hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung seit seiner Errichtung beauftragt, zu welchem Zweck erfolgte dies jeweils, und wie hoch waren die jeweiligen Auftragsvolumina (bitte aufgeschlüsselt nach Projekt angeben)?
Wie viele Beteiligungsformate zur Einbeziehung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern in die Regierungsarbeit und Gesetzgebungsprozesse hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung seit seiner Errichtung durchgeführt, welche Akteursgruppen wurden jeweils einbezogen, und welche Haushaltsmittel standen hierfür zur Verfügung?
Welche institutionelle Zusammenarbeit mit den Ländern findet statt und wie wird sichergestellt, dass insbesondere das umsetzungsintensive Thema Verwaltungsdigitalisierung gut mit den Ebenen von Bund über Länder bis Kommunen und Städten abgestimmt ist?
Welche wesentlichen Herausforderungen sind seit Errichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung beim Aufbau der Organisationsstruktur, bei der Personalübertragung, bei der IT-Ausstattung, bei der Zuständigkeitsabgrenzung zu anderen Ressorts und bei der Wahrnehmung der Steuerungsfunktion aufgetreten?
Welche konkreten Ziele, Zielmarken und Umsetzungsmeilensteine verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung im Jahr 2026, wie werden diese jeweils gemessen, und bis wann sollen sie erreicht werden?
Welche Ergebnisse des Digitalgipfels 2025 werden mithilfe welcher Maßnahmen in welchem Zeitrahmen im BMDS umgesetzt?
Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung seit seiner Errichtung ergriffen, um Erkenntnisse über digitale Abhängigkeiten der Bundesverwaltung zu gewinnen, zusammenzuführen oder auszuwerten, auf welche Datenquellen, Erhebungen oder Meldestrukturen greift es dabei zurück, und weshalb verzichtet die Bundesregierung weiterhin auf ein ressortübergreifendes Lagebild und ein Monitoring digitaler Abhängigkeiten der Bundesverwaltung?
Von welchem erwarteten Bedarf an KI-Rechenkapazität in Deutschland geht die Bundesregierung für die Jahre 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030 jeweils aus, aufgeschlüsselt nach Pre-Training, Post-Training und Inferenz, welche Bandbreiten oder Unsicherheiten legt sie dieser Einschätzung jeweils zugrunde, und auf welche Datengrundlagen oder Annahmen stützt sie diese Prognosen?
Welche konkreten Zielwerte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigten "ambitionierten Ziele" für Open Source festgelegt, insbesondere für den Anteil von Open-Source-Software an den Softwareausgaben des Bundes, für die Nutzung offener Standards und für den Einsatz von Open-Source-Lösungen in der Bundesverwaltung, und bis wann sollen diese jeweils erreicht werden?
Wie soll nach Abschluss der Pilotphase des „Agentic AI Hub“ über die Überführung einzelner Projekte in den Regelbetrieb entschieden werden, welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen, welche Haushaltsmittel stehen für eine Verstetigung oder Nachnutzung zur Verfügung, und nach welchen fachlichen, rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien werden Erfolg, Skalierbarkeit und Übertragbarkeit der Pilotprojekte bewertet?
Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf den Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze das Verhältnis zwischen dem TKG-Änderungsgesetz, dem Regulierungskonzept der BNetzA und dem geplanten Digital Networks Act, und wie soll ein möglicher Widerspruch zwischen nationalem Recht und der geplanten EU-Verordnung aufgelöst werden?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Wechsel auf Glasfaser nicht durch aggressive Haustürwerbung oder fehlerhafte Informationen beeinträchtigt werden (bitte auflisten)?
Mit welchen Maßnahmen und bis wann plant die Bundesregierung den Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit?
Bei welchen staatlichen Behörden und bis wann will die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Open Data schaffen?
Durch welche konkreten Maßnahmen trägt das Bundesministerium zum Schutz digitaler Grundrechte, einschließlich das Recht auf eine anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets und die Sicherung privater Kommunikation bei (bitte auflisten)?
Welche Maßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant, um die Infrastruktur unserer digitalen Öffentlichkeit staatlich abzusichern, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung protokollbasierter Netzwerke?
Wie bildet das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Nachhaltigkeit bei Digitalisierungsthemen ab, welche konkreten Projekte befinden sich zu diesem Thema in Planung oder werden bereits umgesetzt und welchen Nachhaltigkeitskriterien müssen beauftragte oder geförderte Projekte des Ministeriums gerecht werden?
In welchen Konstellationen und in welcher Regelmäßigkeit verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung europäische Abstimmungen bzw. Kooperationen (z. B. im Rahmen der deutschfranzösischen Zusammenarbeit, im Weimarer Dreieck, E6 oder ähnliches), um dem Druck bzw. Widerstand gegen die europäische Plattformregulierung zu begegnen?
In welcher Form und wann ist die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte Reform von Artikel 91c GG im Laufe der Legislaturperiode geplant und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Reform vorzubereiten?
Welche konkreten Programme plant das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, um spezifisch Bürgerinnen und Bürger im Alltag und in besonderen Lebenslagen (wie beispielsweise Kindergeburt, Tod von Angehörigen, Umzug) zu entlasten (bitte auflisten)?