Deutscher Bundestag Drucksache 21/5842
21. Wahlperiode 07.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Jeanne
Dillschneider, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5504 –
Ein Jahr Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung – Aufbau,
Struktur und inhaltliche Schwerpunkte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ausgestaltung der Digitalpolitik ist eine Schlüsselfrage staatlicher
Handlungsfähigkeit. Die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Implikationen des digitalen Wandels sind tiefgreifend und verlangen nach
kohärenter staatlicher Gestaltung. Das zeigt sich in der Abhängigkeit europäischer
Regierungen und Unternehmen von einer Handvoll US-amerikanischer
Technologiekonzerne. Ebenso im systematischen Einsatz digitaler Infrastrukturen als
Instrument hybrider Kriegsführung oder in dem rasanten Bedeutungsgewinn
künstlicher Intelligenz in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft.
Gleichzeitig wächst der internationale Druck. Die Technologiepolitik der
zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump hat deutlich gemacht, dass
digitale Plattformen, KI-Systeme und Dateninfrastrukturen nicht länger nur
wirtschaftliche, sondern auch geopolitische Machtinstrumente sind.
Europäische Demokratien stehen vor der Frage, wie sie digitale Handlungsfähigkeit
und Resilienz sicherstellen können, ohne in technologische Abhängigkeit zu
geraten. Zugleich fordert der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine die
Widerstandsfähigkeit digitaler Infrastrukturen, staatlicher IT-Systeme und
öffentlicher Kommunikationsräume täglich heraus.
KI-Systeme durchdringen zunehmend den Alltag: von Sprachmodellen über
automatisierte Entscheidungssysteme bis hin zu KI-gestützter Strafverfolgung.
Dadurch entsteht eine neue Dringlichkeit für Fragen nach Transparenz,
Rechenschaftspflicht und demokratischer Kontrolle. Die Umsetzung der
europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz, des Data Acts, des Cyber
Resilience Acts und weiterer EU-Rechtsakte verlangt national klare
Zuständigkeiten, ausreichende Ressourcen und eine handlungsfähige Aufsichtsarchitektur.
Fast ein Jahr ist seit der Gründung des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) vergangen. Die Fragestellenden haben sich
ausdrücklich für die Errichtung eines eigenständigen Digitalministeriums
eingesetzt und dessen Aufbau konstruktiv aus der Opposition begleitet. Ein
starkes, ressortübergreifend steuerungsfähiges Digitalministerium bleibt richtig
und notwendig: als strategischer Taktgeber für die digitale Transformation des
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 6. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Staates, als koordinierende Kraft gegenüber anderen Ressorts und als
verlässlicher Akteur in der europäischen und internationalen Digitalpolitik.
Nach einem Jahr besteht für die Fragestellenden der Eindruck, dass das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung unter Bundesminister
Dr. Karsten Wildberger bislang nicht diese Rolle eingenommen hat. Statt als
strategischer Motor der digitalen Transformation Deutschlands zu wirken, fällt
das erste Amtsjahr des Bundesministeriums vor allem durch Verzögerungen
auf. Der Umzug in den neuen Dienstsitz in der Friedrichstraße 108 in Berlin
ist noch nicht abgeschlossen, eine eigene IT-Infrastruktur besteht erst seit
wenigen Wochen, und Verwaltungsvereinbarungen mit abgebenden Ressorts
wurden über viele Monate ausgehandelt.
Dabei wäre gerade jetzt strategische Führung gefragt. Die Verordnung über
künstliche Intelligenz der Europäischen Union ist seit August 2024 in Kraft
und muss national vollständig umgesetzt werden. Dazu gehören klare
Aufsichtsstrukturen, ausreichend Personal und ein kohärentes Vollzugskonzept.
Die Verwaltungsdigitalisierung stagniert trotz jahrelanger Verpflichtungen aus
dem Onlinezugangsgesetz. Open-Source-Strategien für die öffentliche IT
fehlen. Und Deutschlands Stimme in der europäischen Digitalpolitik bleibt
schwächer, als sie sein müsste, weil Zuständigkeiten ungeklärt, Positionen
nicht abgestimmt und Ressourcen zu knapp sind.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1041 hat diese Defizite nicht ausgeräumt, sondern in vielen
Punkten eher bestätigt. Auf zentrale Fragen zu Struktur, Haushalt,
Personalübergang und Zeitplan verwies die Bundesregierung damals pauschal auf
laufende Verhandlungen. Ein Jahr ist keine kurze Zeit. Wer Deutschlands
Digitalpolitik neu aufstellen will, muss Ergebnisse vorweisen, nicht bloß
Ankündigungen.
Die vorliegende Kleine Anfrage dient daher der systematischen Überprüfung,
ob und in welchem Umfang das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung die damals offenen Zusagen eingelöst hat, welche
strategischen Weichenstellungen seither erfolgt sind und ob das Bundesministerium
den Anforderungen einer modernen, souveränen und handlungsfähigen
Digitalpolitik gerecht wird.
1. Welche Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung sind zum Stand der Beantwortung dieser
Kleinen Anfrage vollständig eingerichtet, welche befinden sich noch im
Aufbau, und welche Leitungsfunktionen sind noch unbesetzt oder nur
kommissarisch wahrgenommen?
Diese Angaben können dem auf der Website des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) öffentlich zugänglichen Organigramm
entnommen werden (
https://bmds.bund.de/ministerium).
2. Wie viele Planstellen und Stellen sind seit Errichtung des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung aus welchen Ressorts
übertragen worden, wie viele Übertragungen stehen noch aus, und bis wann
soll die Personalübertragung vollständig abgeschlossen sein?
Die Umsetzung von Planstellen und Stellen an das BMDS ist grundsätzlich
abgeschlossen (ausstehende Übertragungen aus dem BMI erfolgen im Sommer
2026). Deren Anzahl und die abgebenden Häuser sind der nachfolgenden
Übersicht zu entnehmen.
Planstellen Stellen
BKAmt 6 3,6
BMF 40 1
BMI übertragen: 264,1
ausstehend: 12
übertragen: 25,4
ausstehend: 2
BMJV 23 6
BMWE 44 4
BMV 102,6 26
3. Bei wie vielen Aufgaben- und Personalübertragungen an das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wurde der
vorgesehene Overhead von 10 Prozent bei Fachaufgabenübertragungen
beziehungsweise von höchstens 5 Prozent im Übrigen angesetzt, wie hoch fiel
der Overhead jeweils tatsächlich aus, und wie wurde seine Einhaltung
kontrolliert?
Den Rahmen für die Umsetzung von Planstellen und Stellen für den
sogenannten Overhead setzt der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai
2026. Eine konkrete Ausgestaltung erfolgte in Verwaltungsvereinbarungen
zwischen dem BMDS und den abgebenden Häusern nach fachlichen
Gesichtspunkten. Die Anzahl der umgesetzten Planstellen und Stellen für den Overhead ist
der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Planstellen Stellen
BKAmt 0 1,6
BMF 1 1
BMI 18,9 6
BMJV 0 2
BMWE 4 1
BMV 3 2
4. Wie viele Stellen im Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung sind derzeit unbesetzt, wie verteilen sich diese auf die
jeweiligen Abteilungen oder Aufgabenbereiche, und in welchen Bereichen
besteht nach Einschätzung der Bundesregierung der größte Personalbedarf?
Zum Stichtag 30. April 2026 waren im BMDS insgesamt 109 Stellen unbesetzt.
Der Hauptgrund ist neben der allgemein üblichen Fluktuation die nach wie vor
zu leistende Aufbauarbeit des BMDS – zahlreiche Besetzungen von
(Plan-)Stellen sind aktuell noch im Zulauf. Die konkrete Verteilung der
unbesetzten Stellen ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
unbesetzte (Plan-)Stellen
Hausleitung 22
Abteilung DI 3
Abteilung DS 6
Abteilung DW 13
Abteilung L 9
Abteilung S 36
Abteilung SB 20
5. Seit wann verfügt das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung über eine eigene IT-Infrastruktur, welche wesentlichen
Systeme, Plattformen und Sicherheitslösungen umfasst diese, und bis zu
welchem Zeitpunkt war das Bundesministerium ganz oder teilweise auf die
IT-Infrastruktur anderer Ressorts angewiesen?
Seit Ende März 2026 ist die eigene IT-Infrastruktur des BMDS im
Regelbetrieb. Bis zu diesem Zeitpunkt war das BMDS auf die Unterstützung der
abgebenden Häuser angewiesen. Die BMDS-IT ist die erste IT eines Ministeriums
mit dem Bundesclient des ITZBund auf der VS-Umgebung. Dieser hat den
Schutzbedarf „hoch“ und den Geheimhaltungsgrad „Verschlusssache – Nur für
den Dienstgebrauch“ („VS-Nur für den Dienstgebrauch“). Der Bundesclient ist
ein standardisierter Computer-Arbeitsplatz für die Bundesverwaltung. Die
Anforderungen des IT-Grundschutzes wurden durch das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) bestätigt. Das BMDS nutzt den Bundesclient
im ersten Schritt standardmäßig mit einem Office-Paket sowie mit
Kommunikationssoftware.
6. Nach welchen Kriterien wird der Zustimmungsvorbehalt des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für IT-Ausgaben
anderer Ressorts angewendet, wie häufig wurde er seit seinem
Inkrafttreten genutzt, und in wie vielen Fällen wurden Vorhaben bestätigt,
geändert oder nicht freigegeben?
Der IT-Zustimmungsvorbehalt betrifft gemäß des Organisationserlasses des
Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 grundsätzlich das Bundeskanzleramt und alle
Bundesministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Dienststellen in der
unmittelbaren Bundesverwaltung (Ober-/Mittel-/Unterbehörden, nicht-
rechtsfähige Anstalten/Körperschaften/Stiftungen) mit Ausnahme von
Sicherheitsbehörden, des Geschäftsbereichs des BMVg und der allgemeinen Finanzverwaltung
im Geschäftsbereich des BMF.
Der Zustimmungsvorbehalt wirkt bei geplanten wesentlichen IT-Ausgaben.
Dies betrifft IT-Ausgaben mit einem jährlichen Volumen von mindestens
500 000 Euro, 3 Mio. Euro über die Gesamtlaufzeit oder bei Vorhaben zu
Informations- und Digitalisierungstechnologien, die strategischen Aufgaben dienen.
Dazu zählen insbesondere: Bereitstellung leistungsfähiger ITK-Infrastruktur
sowie IT-Technologie des Bundes, Bereitstellung von Anwendungen der
Gemeinsamen IT Bund, Gewährleistung oder Stärkung der Cybersicherheit der
Verwaltung, Einführung und Nutzung moderner digitaler Technologien von
erheblicher Tragweite, Digitalisierungsprogramme der Bundesverwaltung, IT-
Projektvorhaben aus dem Koalitionsvertrag.
Der Begriff IT-Ausgaben umfasst im Kontext des IT-Zustimmungsvorbehalts
sämtliche Investitions- und Sachmittel für IT-Infrastruktur, IT-Services und
Digitalisierungsvorhaben, IT-Betrieb sowie IT-Hard- und -Software und -
Dienstleistungen (z. B. Schulungen oder externe Unterstützungsleistungen).
Erforderliche Vorgaben und Informationen zur konkreten Anwendung des IT-
Zustimmungsvorbehaltes, auch zu konkreten Prüfschwerpunkten, werden in
das jährliche Haushaltsaufstellungsrundschreiben des BMF aufgenommen.
Konkrete Prüfschwerpunkte bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 sind
etwa Künstliche Intelligenz und Plattformen: Cloud, Low-Code/
Vorgangsbearbeitung, Netzinfrastruktur des Bundes, IT-Betriebsstätten/Rechenzentren,
Überschneidungen zur Gemeinsamen IT des Bundes. Aspekte der Cybersicherheit
werden querschnittlich mitberücksichtigt.
Die konkrete Prüfung von IT-Rahmenplanungen und IT-Vorhaben erfolgt
anhand definierter Prüfkriterien, die unter Einbezug der Expertise der
Fachreferate des BMDS entwickelt wurden. Das BMDS setzt hierbei primär auf eine
dialogorientierte Arbeitsweise mit den Ressorts, da das übergeordnete Ziel des IT-
Zustimmungsvorbehalts, Mittel für die Digitalisierung der unmittelbaren
Bundesverwaltung effektiver und effizienter einzusetzen, auch eine gemeinsame
Aufgabe aller Bundesressorts ist. Konkret wurde der IT-Zustimmungsvorbehalt
bis Ende März 2026 durch eine Sichtung von über 200 IT-Vorhaben aus allen
Ressorts genutzt. Dabei wurden in über 50 Fällen seitens des BMDS Hinweise
und Auflagen gegeben, in wenigen Fällen hat das BMDS IT-Vorhaben auch
abgelehnt. Im April 2026 hat sich die Anzahl der IT-Vorhaben, die dem BMDS
zur Prüfung vorliegen, wegen der anstehenden Haushaltsaufstellung 2027
verzehnfacht, so dass die Entwicklung des Instruments als hochdynamisch zu
bewerten ist.
7. Inwiefern erachtet die Bundesregierung den aktuellen
Anwendungsbereich des IT-Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung (nur unmittelbare Bundesverwaltung) als
ausreichend für die effektive Steuerung der Digitalausgaben im gesamten
Bundeshaushalt, und inwiefern erwägt sie, diesen auf den Bereich der
mittelbaren Bundesverwaltung auszuweiten?
Gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers Friedrich Merz vom 6. Mai
2025 hat das BMDS die Zuständigkeit für einen Zustimmungsvorbehalt für
wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung erhalten. Das
Ministerium hält diese Vorgaben ein und setzt sie um. Das BMDS erachtet den
Zustimmungsvorbehalt nach vorläufiger Würdigung als ein effektives, in alle
Phasen des Haushaltsverfahrens hineinreichendes Vetorecht bei wesentlichen
IT-Ausgaben der Ressorts, das bereits im laufenden Verfahren zur Aufstellung
des Bundeshaushalts 2027 umfassend ausgeübt wird. Eine Evaluierung ist im
Jahr 2028 geplant.
8. Welche externen Beratungsleistungen, Agenturen,
Unternehmensberatungen oder sonstigen externen Dienstleister hat das Bundesministerium
für Digitales und Staatsmodernisierung seit seiner Errichtung beauftragt,
zu welchem Zweck erfolgte dies jeweils, und wie hoch waren die
jeweiligen Auftragsvolumina (bitte aufgeschlüsselt nach Projekt angeben)?
Der Ermittlung und detaillierten Darstellung der angefragten Informationen
waren aufgrund des Frageumfangs und der kurzen Beantwortungsfrist faktische
Grenzen gesetzt.
In der Aufbauphase des BMDS sind Leistungen im fragegegenständlichen
Sinne mit Unterstützung der abgebenden Häuser unterschiedlich abgerufen und
in Anspruch genommen worden.
Der jährliche Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe
Beratungsleistungen wird unter aufwendigen Beteiligungen, Abstimmungen und durch
Zusammenführung einer Vielzahl von Beiträgen über einen Zeitraum von
mehreren Monaten erstellt. Eine vergleichbare Erhebung war im Rahmen der
Rahmenbedingungen des parlamentarischen Fragerechts kurzfristig nicht möglich.
9. Wie viele Beteiligungsformate zur Einbeziehung von Wissenschaft,
Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern in die Regierungsarbeit
und Gesetzgebungsprozesse hat das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung seit seiner Errichtung durchgeführt, welche
Akteursgruppen wurden jeweils einbezogen, und welche Haushaltsmittel
standen hierfür zur Verfügung?
Das BMDS hat seit Konstituierung zahlreiche Beteiligungsformate mit
Wissenschaft und Zivilgesellschaft durchgeführt. Eine Einzelaufzählung ist in
Ansehung der in der Antwort zu Frage 8 genannten Rahmenbedingungen nicht
möglich. Haushaltsmittel wurden nach Maßgabe von Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit dabei nur dann aufgewendet, soweit dies notwendig und geboten war.
Exemplarisch seien genannt: Stakeholderaustausche zu
Gesetzgebungsverfahren mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft, Konsultationen bei der Erarbeitung
von Rahmenkonzepten, Austausch mit Verbänden und Beteiligung im Rahmen
von Länder- und Verbändebeteiligungen, Marktumfragen zur Feststellung von
Mitnutzungspotenzialen und technischer Eignung bestimmter Strukturen.
10. Welche institutionelle Zusammenarbeit mit den Ländern findet statt, und
wie wird sichergestellt, dass insbesondere das umsetzungsintensive
Thema Verwaltungsdigitalisierung gut mit den Ebenen von Bund über
Länder bis Kommunen und Städten abgestimmt ist?
In besonders herausgehobenen Angelegenheiten – etwa zur Föderalen
Modernisierungsagenda – findet eine Zusammenarbeit von Bund und Länder
insbesondere im Rahmen der Arbeitsprozesse der Konferenz des Chefs des
Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien
(ChefBK-CdSK) und der Besprechung des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (BK-MPK) statt. In
Angelegenheiten der Verwaltungsdigitalisierung findet eine institutionelle
Zusammenarbeit mit den Ländern überwiegend im IT-Planungsrat und in den darunter
eingerichteten Gremien, Arbeitsformaten und Projektgruppen statt. Der IT-
Planungsrat ist das zentrale politische Steuerungsgremium von Bund und Ländern
für die fachübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik
und der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Die kommunalen
Spitzenverbände sind dabei nicht nur beratend im IT-Planungsrat präsent, sondern
bringen ihre Expertise je nach Thematik auch in die darunter eingerichteten
Arbeitsformate ein, um eine praxisnahe Umsetzung vor Ort sicherzustellen.
11. Welche wesentlichen Herausforderungen sind seit Errichtung des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung beim Aufbau
der Organisationsstruktur, bei der Personalübertragung, bei der IT-
Ausstattung, bei der Zuständigkeitsabgrenzung zu anderen Ressorts und bei
der Wahrnehmung der Steuerungsfunktion aufgetreten?
Beim Aufbau des BMDS sind die für den Neuanfang eines
Bundesministeriums erwartbaren Herausforderungen aufgetreten. Dank des
außergewöhnlichen Einsatzes der Beschäftigten des BMDS, der vertrauensvollen
Zusammenarbeit im Ressortkreis sowie der Unterstützung durch die abgebenden Häuser
und durch den Haushaltsgesetzgeber konnten diese aber erfolgreich bewältigt
werden.
12. Welche konkreten Ziele, Zielmarken und Umsetzungsmeilensteine
verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung im
Jahr 2026, wie werden diese jeweils gemessen, und bis wann sollen sie
erreicht werden?
Handlungsgrundlage des BMDS ist ein mit insgesamt acht
Durchbruchsprojekten definiertes Zielbild, das auf der Website des BMDS öffentlich abrufbar ist.
Jedes der Durchbruchsprojekte konzentriert sich dabei – als Wirkbereich – auf
einen entscheidenden Aspekt der Digitalisierung und der Staatsmodernisierung.
Alle Vorhaben des Hauses (Programme, Projekte, Gesetzesvorhaben) werden
den Durchbruchsprojekten regelhaft zugeordnet. Die Zuordnung erfolgte mit
dem Ziel, Verbesserungen für Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und
Verwaltung zu erzielen.
Die dem Bundesminister unmittelbar zugeordnete Stabstelle Ziel- und
Wirkungssteuerung hat das Thema „Wirkungssteuerung“ als Leitidee im Haus
verankert und gestaltet es durch die Bereitstellung von adressatengerechten
Informationen für die Hausleitung des BMDS – bis hin zu Portfoliostrukturen und
Priorisierungsformaten – weiter aus. Innerhalb des Ministeriums werden
Arbeitseinheiten individuell und praxisnah z. B. in Workshops begleitet, um Ziele
greifbar zu machen. Der Fortschritt einzelner Vorhaben wird in regelmäßigen
Monitoring-Formaten mit geeigneten KPIs intern erfasst.
Im Übrigen finden sich konkrete Ziele und Zielmarken unter anderem im
Koalitionsvertrag und in der Modernisierungsagenda (Bund) sowie in der
Föderalen Modernisierungsagenda.
13. Welche Ergebnisse des Digitalgipfels 2025 werden mithilfe welcher
Maßnahmen in welchem Zeitrahmen im BMDS umgesetzt?
Als wesentliches Ergebnis der Summits on European Digital Sovereignty
wurde die gemeinsame „Task Force on European Digital Sovereignty“ von der
französischen Regierung und der Bundesregierung ins Leben gerufen. Im
Kontext dieser Task Force wird derzeit innerhalb der Bundesregierung unter
Einbeziehung der Ressorts an einer weiterentwickelten Definition und an einem
Zielbild für den Begriff der digitalen Souveränität gearbeitet (siehe Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5502). Die in diesem
Abstimmungsprozess gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Arbeiten der Task Force
ein. Bei der Task Force handelt es sich um einen fortdauernden Prozess, der
durch die geplante Einbindung der EU-Mitgliedstaaten weiter vorangetrieben
und erweitert werden soll.
14. Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung seit seiner Errichtung ergriffen, um Erkenntnisse über
digitale Abhängigkeiten der Bundesverwaltung zu gewinnen,
zusammenzuführen oder auszuwerten, auf welche Datenquellen, Erhebungen oder
Meldestrukturen greift es dabei zurück, und weshalb verzichtet die
Bundesregierung weiterhin auf ein ressortübergreifendes Lagebild und ein
Monitoring digitaler Abhängigkeiten der Bundesverwaltung?
Anhand von vorliegenden Studien und Erhebungen besteht bereits ein
Überblick über drängende Handlungsbedarfe. Handlungserfordernisse bezüglich
digitaler Souveränität der Bundesverwaltung ergeben sich vor allem aus
durchgeführten Studien, die unter Federführung des BMI in den Jahren 2019
(Strategische Marktanalyse zur Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen
Software-Anbietern) und 2021 (Analyse der Abhängigkeit der Öffentlichen
Verwaltung von Datenbankprodukten) sowie durch das BMDS 2025 (Digitale
Souveränität und große Sprachmodelle in der Bundesverwaltung) beauftragt wurden.
Die Erhebung der für die Studien notwendigen Daten erfolgte jeweils durch die
Auftragnehmer, mit Unterstützung durch die beauftragenden Referate der
genannten Bundesministerien.
15. Von welchem erwarteten Bedarf an KI-Rechenkapazität in Deutschland
geht die Bundesregierung für die Jahre 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030
jeweils aus, aufgeschlüsselt nach Pre-Training, Post-Training und
Inferenz, welche Bandbreiten oder Unsicherheiten legt sie dieser
Einschätzung jeweils zugrunde, und auf welche Datengrundlagen oder Annahmen
stützt sie diese Prognosen?
Aufgrund von weiterhin sehr dynamischen und schwer vorhersagbaren
technologischen Entwicklungen sind der zukünftige Bedarf an Rechenkapazität sowie
die konkrete Aufteilung z. B. auf Pre-Training und Post-Training schwer
abschätzbar. Es existieren verschiedene Studien mit Prognosen zum Bedarf an
Rechenleistung für KI, deren Vorhersagen jedoch mit einer erheblichen
Unsicherheit behaftet sind und keine detaillierten Angaben zu Annahmen und
Berechnungsmodellen enthalten. Sie kommen etwa zu dem Ergebnis, dass sich der
Bedarf an Rechenleistung für KI in Deutschland zwischen 2025 und 2030
verdreifachen könnte (von 1,6 GW auf 4,8 GW; Deloitte, 2025; KIRA schätzt den
Bedarf an KI-Rechenkapazität auf 4,2 GW bis 2028; KIRA, 2025). Zudem ist
darauf hinzuweisen, dass Entscheidungen über den Aufbau privater KI-
Rechenkapazitäten privatwirtschaftliche Entscheidungen von Unternehmen und kein
primärer Gegenstand staatlichen Handelns sind.
16. Welche konkreten Zielwerte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten
„ambitionierten Ziele“ für Open Source festgelegt, insbesondere für den
Anteil von Open-Source-Software an den Softwareausgaben des Bundes,
für die Nutzung offener Standards und für den Einsatz von Open-Source-
Lösungen in der Bundesverwaltung, und bis wann sollen diese jeweils
erreicht werden?
Die Europäische Kommission hat eine European Open Digital Ecosystem
Strategy angekündigt, die als Teil des sogenannten Tech Sovereignity Package
veröffentlicht werden soll. Ziel ist ein strategischer Ansatz für den Open-Source-
Sektor in der EU, der die Bedeutung von Open Source als Beitrag zur
technologischen Souveränität, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU
berücksichtigt sowie ein strategischer und operativer Rahmen zur Stärkung der Nutzung,
Entwicklung und Wiederverwendung offener digitaler Ressourcen innerhalb
der Kommission, der auf den Ergebnissen der Open-Source-Software-Strategie
der Kommission für den Zeitraum von 2020 bis 2023 aufbaut. Deutschland
beteiligt sich an der Ausarbeitung dieser Strategie.
Die Ausgestaltung des Zielbilds zu Open Source in der Bundesverwaltung
befindet sich noch in Ausarbeitung und ist in Teilen abhängig von o. g. Strategie.
Nach Ende der Ausarbeitung der European Open Digital Ecosystem Strategy
wird über anzuwendende Metriken diskutiert werden.
17. Wie soll nach Abschluss der Pilotphase des „Agentic AI Hub“ über die
Überführung einzelner Projekte in den Regelbetrieb entschieden werden,
welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen, welche Haushaltsmittel stehen
für eine Verstetigung oder Nachnutzung zur Verfügung, und nach
welchen fachlichen, rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien
werden Erfolg, Skalierbarkeit und Übertragbarkeit der Pilotprojekte
bewertet?
Ziel des AgenticAI Hubs ist nicht nur eine Vernetzung von Marktakteuren und
Verwaltung, sondern auch die Entwicklung eines Vehikels, das den Einsatz
agentischer KI-Systeme skalierbar macht. Ein Fahrplan für das weitere
Vorgehen wird derzeit im Rahmen eines laufenden Vorgangs erarbeitet.
Für die Pilotierung von agentischen KI-Lösungen wurde im Rahmen der
Beauftragung der DigitalService GmbH ein Sachkostenbudget von maximal
500 000 Euro vereinbart. In diesem Budget wurden durch die DigitalService
GmbH in Abstimmung mit dem BMDS insgesamt 212 849 Euro für die
unmittelbare Pilotierung der Pilotprojekte veranschlagt. Inwiefern diese Mittel
auch für eine Verstetigung oder Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden
können, ist Gegenstand laufender Überlegungen.
Die Pilotierung des AgenticAI Hubs wird durch eine Evaluation engmaschig
begleitet. Das Ziel dieser Evaluation ist es, unter den durchgeführten
Pilotprojekten anhand konkreter Bewertungskriterien diejenigen zu identifizieren, die
sich für eine anschließende Skalierung eignen. Kriterien dafür sind etwa die
technische Leistungsfähigkeit, z. B. die Anschlussfähigkeit der Lösung an die
technische Infrastruktur der Kommune, die fachliche Leistungsfähigkeit und
Rechtskonformität, etwa fachlich korrekte Ergebnisse im rechtlichen Rahmen,
aber auch praktische Fragen der tatsächlichen Umsetzbarkeit. Gesondert wird
die Skalierbarkeit einer Pilotierung betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse wird
das BMDS entscheiden, welche KI-Agenten sich für eine breitflächige
Pilotierung am besten eignen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf den Umstieg von
Kupfer- auf Glasfasernetze das Verhältnis zwischen dem TKG
(Telekommunikationsgesetz)-Änderungsgesetz, dem Regulierungskonzept der
Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem geplanten Digital Networks Act,
und wie soll ein möglicher Widerspruch zwischen nationalem Recht und
der geplanten EU-Verordnung aufgelöst werden?
Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Regulierungskonzept zum Wechsel von
Kupfer- auf Glasfasernetze vom 19. Januar 2026 auch Erwägungen über
potenzielle Änderungen des Telekommunikationsgesetzes unter dem geltenden EU-
Recht angestellt. Diese Erwägungen sind in den im März 2026 veröffentlichten
Referentenentwurf für ein TKG-Änderungsgesetz eingeflossen. Im Rahmen der
Verhandlungen zum Digital Networks Act setzt sich die Bundesregierung für
einen regelgebundenen sowie investitions- und wettbewerbsfreundlichen
Migrationsmechanismus ein und wird darauf achten, dass hinreichend Flexibilität
zur Berücksichtigung nationaler Besonderheiten gewährt wird.
19. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Wechsel auf
Glasfaser nicht durch aggressive Haustürwerbung oder fehlerhafte
Informationen beeinträchtigt werden (bitte auflisten)?
Ziel der Bundesregierung ist es, bei der Migration von Kupfer- auf
Glasfaserinfrastrukturen – insbesondere unter Berücksichtigung der
Verbraucherinteressen – für einen möglichst transparenten Prozess für alle Beteiligten zu sorgen.
Der aktuelle rechtliche Rahmen gewährleistet durch bestehende
Transparenzvorgaben im Telekommunikationsgesetz bereits einen hohen Schutz von
Verbraucherinnen und Verbrauchern. So ist Verbraucherinnen und Verbrauchern
beispielsweise vor Vertragsschluss eine klare und leicht verständliche
Vertragszusammenfassung mit den wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung zu
stellen. Die Vertragszusammenfassung soll vor ungewollten Verträgen schützen
und eine bessere Vergleichbarkeit verschiedener Angebote ermöglichen.
Anbieter müssen zudem Informationen zu ihren Telekommunikations-Produkten in
sogenannten Produktinformationsblättern in einer klaren und leicht
zugänglichen Form bereitstellen.
Bei der Migration von Kupfer- auf Glasfaserinfrastrukturen spielt die
Erschließung von Haushalten eine zentrale Rolle. Viele
Telekommunikationsunternehmen setzen bei der Vermarktung ihrer Produkte auf Haustürgeschäfte.
Haustürgeschäfte sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ungewohnt und
können daher Unsicherheit auslösen. Gleichzeitig ist das Haustürgeschäft in
vielen Fällen der einzig gangbare Weg für Telekommunikationsunternehmen,
die für einen rentablen Ausbau benötigten Vertragsabschlüsse zu generieren.
Einzelne Telekommunikationsunternehmen sind der Kritik an
Haustürgeschäften mit einem selbstverpflichtenden Verhaltenskodex begegnet, der unter
folgendem Link abrufbar ist:
https://haustuerkodex.de.
Verbraucherinnen und Verbraucher finden alle wichtigen Informationen über
den Migrationsprozess, über ihre Kundenrechte und zum Thema
Haustürvertrieb auf der Webseite
www.das-beste-internet.de sowie auf den Internetseiten
der Bundesnetzagentur (
www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTe
lefon/GlasfaserStattKupfer/start.html) und des Gigabitbüro des Bundes (https://
gigabitbuero.de/mit-glasfaser-in-die-zukunft/). Diese Informationsangebote
werden kontinuierlich aktualisiert und bei Bedarf erweitert.
20. Mit welchen Maßnahmen und bis wann plant die Bundesregierung den
Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit?
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass das BSI zu
einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit ausgebaut
werden soll. Für den Ausbau des BSI zu einer Zentralstelle im Sinne des
Grundgesetzes (GG) wäre eine GG-Änderung erforderlich. Unabhängig davon
bemüht sich die Bundesregierung auch im Rahmen der bestehenden
Rechtslage, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen. Das
umfasst etwa den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen dem BSI
und den Ländern, die eine gegenseitige Unterstützung mit konkreten,
gemeinsamen Projekten ermöglichen. Zudem erfolgt eine Zusammenarbeit in den
entsprechenden Gremien der Innenministerkonferenz (IMK) sowie im IT-
Planungsrat. Im Fokus stehen dabei u. a. Notfall- und Krisenmanagement, eine
gemeinsame Tool-Nutzung und ein ganzheitliches Cyberlagebild für Deutschland.
21. Bei welchen staatlichen Behörden und bis wann will die
Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Open Data schaffen?
Die Pflicht zur Bereitstellung von unbearbeiteten Verwaltungsdaten gilt gemäß
§ 12a Absatz 1 Satz 1 des E-Government-Gesetzes (EGovG) ausschließlich für
Behörden des Bundes. Selbstverwaltungskörperschaften, sowie natürliche
Personen und juristische Personen des Privatrechts, denen hoheitliche Aufgaben
zur selbständigen Wahrnehmung übertragen wurden, sind gemäß § 12a
Absatz 1 Satz 3 EGovG explizit vom Anwendungsbereich des Gesetzes
ausgeschlossen.
Gemäß § 12a Absatz 11 Satz 2 EGovG wird evaluiert, ob die
Bereitstellungspflicht auf Selbstverwaltungskörperschaften sowie natürliche Personen und
juristische Personen des Privatrechts, denen hoheitliche Aufgaben zur
selbständigen Wahrnehmung übertragen wurden, ausgeweitet werden sollte.
Der von den Regierungsfraktionen geschlossene Koalitionsvertrag sieht vor,
einen Rechtsanspruch auf Open Data bei staatlichen Einrichtungen zu schaffen,
wo es möglich ist. Dabei handelt es sich um einen laufenden Vorgang.
22. Durch welche konkreten Maßnahmen trägt das Bundesministerium zum
Schutz digitaler Grundrechte, einschließlich des Rechts auf eine
anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets und die Sicherung privater
Kommunikation, bei (bitte auflisten)?
Das BMDS ist federführend unter anderem zuständig für das
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), für die darauf beruhende
Einwilligungsverordnung (EinwV) sowie für die EU-Vorgaben in der Richtlinie
2002/58/EG über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der
elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie). Das BMDS bringt sich mit
dieser Zuständigkeit in alle gesetzlichen Beratungen auf nationaler und
europäischer Ebene ein, die den Schutz der Vertraulichkeit der privaten
Kommunikation betreffen und stellt das Einvernehmen innerhalb der Bundesregierung her.
Das Recht auf anonyme oder pseudonyme Nutzung digitaler Dienste ist in § 19
Absatz 2 TDDDG geregelt. Die im April 2025 in Kraft getretene EinwV dient
der Stärkung der Nutzersouveränität bei der Einwilligung in Cookies mit Hilfe
anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung. Es handelt sich um einen
neuen Ansatz. Die Bundesregierung wird die Erfahrungen unter Federführung
des BMDS evaluieren und dem Bundestag dazu berichten. Nach dem TDDDG
soll das innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung
geschehen.
23. Welche Maßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant, um die
Infrastruktur unserer digitalen Öffentlichkeit staatlich abzusichern,
insbesondere durch die finanzielle Unterstützung protokollbasierter Netzwerke?
Entsprechende Maßnahmen werden derzeit geprüft.
24. Wie bildet das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung Nachhaltigkeit bei Digitalisierungsthemen ab, welche konkreten
Projekte befinden sich zu diesem Thema in Planung oder werden bereits
umgesetzt, und welchen Nachhaltigkeitskriterien müssen in Auftrag
gegebene oder geförderte Projekte des Bundesministeriums gerecht
werden?
Das BMDS ist durch die Koordinierungsstelle für Klimaneutrale
Bundesverwaltung (KKB) bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms der
klimaneutralen Bundesverwaltung beteiligt. Konkrete Maßnahmen für die Umsetzung
der Nachhaltigkeitskriterien werden derzeit geprüft und befinden sich teilweise
noch im Aufbau.
25. In welchen Konstellationen und in welcher Regelmäßigkeit verfolgt das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung europäische
Abstimmungen bzw. Kooperationen (z. B. im Rahmen der deutsch-
französischen Zusammenarbeit, im Weimarer Dreieck, E6 oder Ähnliches),
um dem Druck bzw. Widerstand gegen die europäische
Plattformregulierung zu begegnen?
Das BMDS nutzt passende Gelegenheiten, um in geeigneter Weise zum
Ausdruck zu bringen, dass die Bundesregierung die Durchsetzung des DSA
unterstützt.
26. In welcher Form und wann ist die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vereinbarte Reform von Artikel 91c des Grundgesetzes
(GG) im Laufe der Legislaturperiode geplant, und welche Schritte
unternimmt die Bundesregierung, um die Reform vorzubereiten?
Derzeit werden verschiedene Optionen zur Realisierung einer Reform geprüft.
27. Welche konkreten Programme plant das Bundesministerium für Digitales
und Staatsmodernisierung, um spezifisch Bürgerinnen und Bürger im
Alltag und in besonderen Lebenslagen (wie beispielsweise Kindergeburt,
Tod von Angehörigen, Umzug) zu entlasten (bitte auflisten)?
Die Entlastung von Bürgerinnen und Bürger hat für das BMDS eine hohe
Priorität. Dazu hat das BMDS unter anderem im Oktober 2025 ein Ende-zu-Ende-
Digitalisierungsprogramm des Bundes zur Umsetzungssteuerung und
Koordination gestartet. Auch das Programm „Flächendeckung digitale
Verwaltungsleistungen“ sorgt für eine bessere Flächendeckung wesentlicher
Verwaltungsleistungen und damit für eine bessere Digitalisierung in Deutschland.
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