Nichtnachbesetzung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft
der Abgeordneten Stefan Keuter, Gerold Otten, Dr. Alexander Gauland, Uwe Schulz, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Beauftragte der Bundesregierung für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft (KO‑RUS) stellte seit seiner Einrichtung ein wesentliches Instrument der deutschen Auswärtigen Kultur-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik dar. Bis zum Jahr 2014 trug die Funktion die Bezeichnung „Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit“ und war damit ausdrücklich auf die Pflege gesellschaftlicher Kontakte zwischen Deutschland und Russland ausgerichtet (www.chathamhouse.org/2021/11/french-and-german-approaches-russia/03-taking-stock-structural-differences).
Im Zuge der politischen Entwicklungen nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 erfolgte eine Erweiterung der Zuständigkeit sowie eine Umbenennung der Funktion auf die Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft (www.chathamhouse.org/2021/11/french-and-german-approaches-russia/03-taking-stock-structural-differences). Nach Auffassung der Fragesteller deutete diese Erweiterung auf eine strukturelle Neuausrichtung hin, bei der neben der Fortführung bestehender Russlandformate zusätzliche regionale Zuständigkeiten geschaffen wurden. Gleichzeitig stellt sich ihnen die Frage, welche strategischen Erwägungen hinter dieser organisatorischen Anpassung standen und in welchem Umfang sich dadurch tatsächliche Schwerpunktverlagerungen in der Ausgestaltung der zwischengesellschaftlichen Zusammenarbeit ergaben.
Nach Kenntnis der Fragesteller wurde die Koordinatorenfunktion spätestens im Dezember 2021 eingestellt. In der Folge wurde Russland aus der Koordinatorenstruktur vollständig herausgelöst. Auf die Schriftliche Frage Nr. 66 des Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache 20/2992 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/029/2002992.pdf) erklärte die Bundesregierung im August 2022, dass eine Neubenennung des Koordinators grundsätzlich beabsichtigt sei. Über den Zeitpunkt sowie über mögliche Anpassungen der Aufgabenbeschreibung sei jedoch noch nicht entschieden worden.
Stattdessen wurde für den Zeitraum von 2023 bis 2025 ein Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem südlichen Kaukasus, der Republik Moldau sowie Zentralasien (KO‑SMZ) benannt. Eine Einbeziehung Russlands erfolgte hierbei nicht mehr. Eine Nachbesetzung des KO‑SMZ über das Jahr 2025 hinaus ist bislang ebenfalls nicht erfolgt.
Zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit gilt außenpolitisch als eigenständiges Instrument zur Förderung langfristiger Verständigung. In der wissenschaftlichen Literatur wird sie häufig als „People-to-People-Diplomacy“ oder als Bestandteil sogenannter Track-II-Diplomatie (auch Cultural Diplomacy) beschrieben, also als Form des direkten Austauschs zwischen gesellschaftlichen Akteuren verschiedener Staaten jenseits formeller zwischenstaatlicher Verhandlungen. Sie ermöglicht Dialog unabhängig von staatlichen Strukturen, trägt zum gegenseitigen Verständnis bei und kann Voraussetzungen für spätere diplomatische Annäherungen schaffen (www.diplomacy.edu/topics/people-to-people-diplomacy). Zudem stellt sie ein Instrument von Soft Power dar (www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/177268/soft-power/).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, aus welchen strategischen Erwägungen die Bundesregierung die institutionelle Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Akteuren in Russland beendet hat und in welcher Form alternative Austauschformate etabliert wurden oder geplant werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Aufgabenbeschreibung und Zuständigkeiten lagen der Tätigkeit des Koordinators für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit zugrunde?
An welchen wiederkehrenden sowie einmaligen Veranstaltungen oder Dialogformaten nahm der Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit bis einschließlich 2013 teil (bitte nach Veranstaltung bzw. Format, Ort, Anlass sowie Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Mitarbeiter (Planstellen und besetzte Stellen) standen dem Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Personal- und Sachkosten fielen für die Tätigkeit des Koordinators für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit an (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erwägungen lagen der Entscheidung der Bundesregierung im Jahr 2014 zugrunde, die ausschließlich auf die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit ausgerichtete Koordinatorenfunktion um regionale Zuständigkeiten für Zentralasien sowie die Länder der Östlichen Partnerschaft zu erweitern (vgl. Vorbemerkung)?
Welche Aufgabenbeschreibung und Zuständigkeiten lagen der Tätigkeit des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zugrunde?
An welchen Veranstaltungen oder Dialogformaten nahm der Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft bis einschließlich 2020 teil (bitte nach Veranstaltung bzw. Format, Ort, Anlass sowie Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Mitarbeiter (Planstellen und besetzte Stellen) standen dem Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Personal- und Sachkosten fielen für die Tätigkeit des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft an (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erwägungen lagen der Entscheidung der Bundesregierung zugrunde, mit der Einrichtung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem südlichen Kaukasus, der Republik Moldau sowie Zentralasien für den Zeitraum 2023 bis 2025 die bisherige Koordinatorenfunktion für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft neu auszugestalten und dabei den Zuständigkeitsbereich auf den südlichen Kaukasus, die Republik Moldau sowie Zentralasien auszurichten, während Russland nicht mehr Bestandteil der Koordinatorenfunktion war (vgl. Vorbemerkung)?
Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer in der Antwort auf Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/10046 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/1–00/2010046.pdf) vertretenen Auffassung fest, wonach der Posten des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nicht mehr in seiner bisherigen Form nachbesetzt wird?
Wenn die Vorfrage bejaht wird, wie begründet die Bundesregierung, dass sie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 20/2992 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/029/2002992.pdf) vom 5. August 2022 die Benennung eines entsprechenden Koordinators noch bejaht hat, obwohl der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine zum Zeitpunkt dieser Antwort bereits andauerte?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Koordinatorenfunktion ausdrücklich der Förderung zwischengesellschaftlicher Kontakte dient, vor dem Hintergrund ihrer Entscheidung, den Posten unter Verweis auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht mehr nachzubesetzen, und aus welchen Gründen geht die Bundesregierung davon aus, dass gerade in einer Phase weitgehend eingefrorener zwischenstaatlicher Beziehungen auf ein Instrument des gesellschaftlichen Dialogs verzichtet werden sollte?
Welche grundsätzliche Bedeutung misst die Bundesregierung zwischengesellschaftlichen Austauschformaten mit gesellschaftlichen Akteuren in Staaten bei, zu denen politische Spannungen oder Konflikte bestehen, insbesondere im Hinblick auf deren Funktion für Dialog, Vertrauensbildung und langfristige Verständigung unabhängig von zwischenstaatlichen Beziehungen?
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Beendigung der Koordinatorenfunktion für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft auf die Möglichkeiten Deutschlands, gesellschaftliche Entwicklungen in Russland zu beobachten, zu verstehen sowie Kontakte zu gesellschaftlichen Akteuren im Sinne der Völkerverständigung zu pflegen?
Wurden seit 2021 alternative institutionelle Formate geschaffen oder weitergeführt, um den Austausch mit gesellschaftlichen Akteuren in Russland aufrechtzuerhalten und wenn ja, welche?
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung derzeit im Hinblick auf den zwischengesellschaftlichen Austausch mit gesellschaftlichen Akteuren in Russland, und welche Formate sind vorgesehen, geplant oder in Vorbereitung, um einen solchen Austausch künftig zu ermöglichen?
Aus welchen Gründen wurde die Koordinatorenfunktion für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem südlichen Kaukasus, der Republik Moldau sowie Zentralasien (KO-SMZ) nach 2025 nicht fortgeführt bzw. nachbesetzt?