Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute: Berichte über Folgeförderungen trotz offener Prüfungen zu vorherigen Projekten
der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach einer Recherche der Transparenzplattform FragDenStaat erhielt die Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH seit dem Jahr 2023 Fördermittel aus dem Zuständigkeitsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/05/die-schattenstruktur-des-armin-laschet/). Bei dem Abraham Accords Institute handelt es sich um eine Einrichtung, die nach eigener Darstellung den sogenannten Abraham-Prozess sowie Frieden und regionale Integration im Nahen Osten durch Dialog-, Bildungs- und Begegnungsformate fördern will (www.aai-germany.eu/en/vision). Alleiniger Gesellschafter der GmbH ist der Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V., dessen Vorstandsvorsitzender der Bundestagsabgeordnete Armin Laschet (CDU) ist.
Der Recherche zufolge wurden dem AAI seit dem Jahr 2023 Förderzusagen über insgesamt mehr als 2,7 Mio. Euro aus Bundesmitteln erteilt; nach Angaben einer Sprecherin der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurden hiervon bislang knapp 2,2 Mio. Euro ausgezahlt (https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/05/die-schattenstruktur-des-armin-laschet/). Die Förderung verteilte sich demnach auf drei Runden. Für die erste Förderperiode (Laufzeit 2023) bewilligte das damals von Kulturstaatsministerin Claudia Roth geleitete Haus bis zu 1 Mio. Euro für sechs Maßnahmen, darunter Besuche von Holocaust-Gedenkorten und eine Kunstinstallation für den Weltklimagipfel in Dubai. Im Jahr 2024 plante der Haushaltsausschuss des Bundestages weitere rund 1,45 Mio. Euro ein, mit denen das Institut laut Antrag 64 Aktivitäten umsetzen sollte. Im Jahr 2025 sagte der BKM schließlich nur drei Tage nach Antragstellung rund 250 000 Euro für eine dritte Runde mit sechs Veranstaltungen zu (https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/05/die-schattenstruktur-des-armin-laschet/ sowie www.tichyseinblick.de/daili-essentials/laschet-aachener-institut-aai-steuermittel-wofuer/).
Die Recherche verweist zudem auf rechnerische Unstimmigkeiten bei der Prüfung eines Verwendungsnachweises sowie auf weitere Förderentscheidungen, die teilweise vor Abschluss früherer Prüfungen getroffen worden sein sollen. So sollen von den sechs für das Jahr 2023 beantragten Maßnahmen nach den eigenen Angaben des Instituts lediglich zwei tatsächlich umgesetzt worden sein, während vier der angekündigten Projekte im eingereichten Verwendungsnachweis nicht mehr auftauchen (ebd.). Die Fragesteller sehen Anlass, die Verwendung der Bundesmittel, die haushaltsrechtlichen Grundlagen der Förderung und den Umgang der Bundesregierung mit festgestellten Unstimmigkeiten näher zu klären (https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/05/die-schattenstruktur-des-armin-laschet/ sowie www.tichyseinblick.de/daili-essentials/laschet-aachener-institut-aai-steuermittel-wofuer/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Bundesmittel wurden seit dem 1. Januar 2023 an den Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. oder an die Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH tatsächlich ausgezahlt, welche Beträge wurden nach abgeschlossener Prüfung als zweckentsprechend anerkannt und welche Beträge wurden zurückgefordert oder zurückgezahlt (bitte nach Haushaltsjahr, Zuwendungsempfänger, Projekt, ausgezahltem Betrag, bewilligten Betrag, Rückforderungsbetrag, Rückzahlungsbetrag und aktuellem Prüfstatus aufschlüsseln)?
In welchen Fällen wurden Fördermittel, die nach Kenntnis der Bundesregierung für ein Projekt des Vereins zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. vorgesehen waren, an die Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH bewilligt oder ausgezahlt, und auf welcher haushalts- und zuwendungsrechtlichen Grundlage erfolgte dies jeweils?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Zahlungsflüsse, Verträge oder Kostenumlagen zwischen dem Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. und der Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH, soweit diese einen Bezug zu den seit dem 1. Januar 2023 geförderten Projekten aufweisen (bitte nach Projekt, Leistungsgegenstand, Betrag und Ergebnis der Prüfung aufschlüsseln)?
Wie erklärt die Bundesregierung die bei der Prüfung der Verwendungsnachweise festgestellten rechnerischen Abweichungen, und aus welchen Gründen wurde jeweils eine Rückforderung erhoben oder von einer Rückforderung abgesehen (bitte nach Projekt, beanstandetem Betrag, Ergebnis der Prüfung und gegebenenfalls Rückforderungsbetrag aufschlüsseln)?
Wurde der nach dem Bewilligungsbescheid bis zum 30. April 2025 vorzulegende Zwischennachweis für das Projekt „Veranstaltungen in der Zusammenarbeit mit Kulturvermittlern aus Deutschland und Ländern des Globalen Südens für Koexistenz und Toleranz“ fristgerecht eingereicht?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde der Zwischennachweis nicht fristgerecht eingereicht, welche Nachforderungen oder Fristverlängerungen gab es und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung daraus?
b) Wenn ja, wann wurde der Zwischennachweis eingereicht, welche Ergebnisse ergab seine Prüfung und aus welchen Gründen war er nicht Bestandteil der im Rahmen der Informationsfreiheitsanfrage zum Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. herausgegebenen Unterlagen?
c) Welche Auswirkungen hatte der Umgang mit dem Zwischennachweis auf spätere Förderentscheidungen zugunsten des Vereins oder der Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH?
Auf welcher Grundlage wurden die zweite Förderung in Höhe von rund 1,45 Mio. Euro (Förderzusage 2024) sowie die dritte Förderung in Höhe von rund 250 000 Euro (Förderzusage 2025) zugunsten des Vereins zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. beziehungsweise der Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH bewilligt oder in Aussicht gestellt, obwohl die Prüfung des Verwendungsnachweises der ersten Förderung (Projektlaufzeit 2023) zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war beziehungsweise noch offene Prüfpunkte bestanden (vgl. Vorbemerkung)?
a) Welche Beanstandungen oder offenen Prüfpunkte aus der ersten Förderung waren zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidung über die zweite und dritte Förderung bekannt?
b) Welche überprüfbaren Ergebnisse der vorausgegangenen Projekte lagen zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidung vor?
c) Aus welchen Gründen wurde von einer Aussetzung der Bewilligung oder Auszahlung abgesehen?
Welche messbaren Ziele wurden für die seit dem 1. Januar 2023 geförderten Projekte festgelegt, und in welchem Umfang wurden diese Ziele nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht (bitte nach Projekt, Zielwert, erreichtem Wert, vorgelegtem Nachweis und Bewertung der Bundesregierung aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über private oder institutionelle Drittmittel, die dem Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. oder der Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH seit dem 1. Januar 2023 zur Verfügung standen, und wie wurde eine Doppelfinanzierung ausgeschlossen (bitte gegebenenfalls nach Geldgeber, Betrag, Verwendungszweck und Art der Prüfung aufschlüsseln)?
Welche dokumentierten dienstlichen Kontakte fanden gegebenenfalls seit dem 1. Januar 2022 zwischen Vertretern der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder des Bundesverwaltungsamtes einerseits und Armin Laschet, Mitarbeitern seines Bundestagsbüros sowie Vertretern des Vereins zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. oder der Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH andererseits statt, soweit die Anbahnung, Höhe, Bewilligung, Auszahlung oder Fortsetzung der Förderung Gegenstand des Kontakts war (bitte nach Datum, beteiligter Bundesstelle, Funktion der Beteiligten, Anlass und Ergebnis des Kontakts aufschlüsseln)?