BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Abschiebekriterien, der Schutz religiöser Minderheiten, Christenverfolgung und Abschiebung syrischer Christen

(insgesamt 49 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

17.08.2026

Aktualisiert

26.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

BT21/759717.08.2026

Abschiebekriterien, der Schutz religiöser Minderheiten, Christenverfolgung und Abschiebung syrischer Christen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/7597 21. Wahlperiode 17.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Boris Gamanov, Stefan Keuter, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD Abschiebekriterien, der Schutz religiöser Minderheiten, Christenverfolgung und Abschiebung syrischer Christen Die Erfassung illegaler (irregulärer) Einreisen erfolgt über vernetzte nationale und europäische IT-Systeme. Zentral sind hierbei die EU-Asyl- und Migrationsdatenbank Eurodac zur Speicherung biometrischer Daten, das Schengener Informationssystem (SIS) für Fahndungen, das Visa-Informationssystem (VIS) und das Einreise-/Ausreisesystem (EES) (vgl. www.consilium.europa.eu/de/pol icies/eurodac-database/). Die Anzahl der Verletzung der deutschen Grenze durch illegale Einreisen sollte mit der Anzahl der durch die Bundesregierung neu angelegten Personenprofile für Datenbanken korrespondieren. Spätestens mit dem Stellen eines Antrags auf Schutz oder Asyl dürfte die Bundesregierung das religiöse Bekenntnis der Grenzverletzer erheben und in die berufenen Datenbanken eintragen. Hierdurch sollte die Bundesregierung früh Kenntnis darüber haben, welchen Religionen bzw. Glaubensgemeinschaften die Antragsteller bzw. Grenzverletzer zugehörig fühlen. In Verbindung mit Kenntnissen über Gewalttaten in den Herkunftsländern dürfte die Bundesregierung sich in die Lage versetzen, ob einem Mitglied einer Minderheit im Heimatland tatsächlich Verfolgung droht: Aktuellen Medienberichten zufolge steht einem syrisch-christlichen Ehepaar aus dem Saarland die Abschiebung nach Syrien bevor. Das Ehepaar war 2024 vor Krieg, Gewalt und islamistischer Bedrohung aus Damaskus geflohen und hat sich nach Angaben der Berichterstattung inzwischen in Deutschland integriert (vgl. www.saarnews.com/abschiebung-eines-syrischen-ehepaars-sorgt-fu er-kritik-in-der-assyrischen-gemeinde/; www.evangelisch.de/inhalte/254284/0 2-04-2026/menschenrechtler-beklagen-repression-gegen-christen-syrien). Laut Aussagen der Betroffenen sowie von Vertretern der assyrischen Gemeinschaft hat sich die Sicherheitslage für Christen in Syrien auch unter der neuen Führung nicht verbessert. Es wird von Entführungen, religiösem Druck sowie Gewalt gegen Christen berichtet. Das wirkliche Ziel der aktuellen Regierung in Syrien sei eine „Islamisierung des Landes, ein Kampf gegen alle Minderheiten, insbesondere gegen Christen“. Die Religionsfreiheit sei auch unter der neuen Regierung weiterhin massiv eingeschränkt und Christen seien unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt (vgl. Minute 1, www.youtube.com/wat ch?v=F_xgfL_7NJY; www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsin dex/laenderprofile/syrien). Auch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt vor einer Abschiebung christlicher Minderheiten nach Syrien (vgl. www.gfbv.de/thema/flucht-a syl/). Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die Fragesteller Fragen hinsichtlich der Einschätzung der Bundesregierung zur Lage christlicher Minderheiten in Syrien, zur Definition religiöser Verfolgung sowie zu den Voraussetzungen für Abschiebungen syrischer Staatsangehöriger (vgl. www.bundestag.de/presse/hi b/kurzmeldungen-1116570). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Von wie vielen Personen, die, gemessen an § 14 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), ohne Erlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, hat die Bundesregierung in jedem der Jahre seit inklusive 2014 festgestellt, dass bereits ein anderes EU-Land Daten zum Zweck der Ermittlung von deren Identität erhoben und in einer nationalen oder EU-weit zugänglichen Datenbank neu angelegt hat (bitte hierbei den Namen der Datenbank bzw. der Datenbanken offenlegen, in denen diese Identitäten bereits angelegt worden waren und ob bzw. welche Vertreter der Bundesregierung hierauf Zugriff haben und bitte offenlegen, ob es hierzu Ausnahmen auf Basis von § 14 Absatz 2 AufenthG gab, und wenn ja, wie viele in jedem Jahr)?  2. Von wie vielen Personen, die, gemessen an § 14 AufenthG, ohne Erlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, wurden durch die Bundesregierung in jedem der Jahre seit inklusive 2014 Daten zum Zweck der Ermittlung der Identität dieser Person erhoben und durch die Vertreter der Bundesregierung, oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Vertreter der Bundesländer, in einer der Datenbanken der EU oder der Bundesregierung neu angelegt (bitte hierbei den Namen einer jeden dieser Datenbanken offenlegen, in denen diese Identitäten angelegt wurden, sowie die Bezeichnung, alle Eigentümer, alle Besitzer und alle Entwicklerfirmen der Software, mit deren Hilfe dies umgesetzt wurde und die Bezeichnung, alle Eigentümer, alle Besitzer der Hardware, inklusive der Speicherkapazitäten, mit deren Hilfe dies umgesetzt wurde, offenlegen)? a) Welche Vorschriften existieren auf Bundesebene, und nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Landesebenen, wie in jedem der Jahre seit 2014 von Rechts wegen mit Personen umzugehen war, von denen bereits in einem UN-Flüchtlingslager (UN = United Nations) eine Identität neu angelegt worden war und die, gemessen an § 14 AufenthG, in jedem dieser Jahre unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind (bitte jede dieser Vorschriften für den Leser dieser Kleinen Anfrage auffindbar benennen oder diese Vorschrift lückenlos zitieren und offenlegen, für wie viele dieser Personen die Bundesregierung bei UN-Organisationen angefragt hat, ob unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einreisende Personen zuvor in einem UN-Flüchtlingslager Schutz gefunden hatten und diese Zahlen für jedes der Jahre seit 2014 offenlegen)? b) Welche Initiativen hat die Bundesregierung in jedem der Jahre von 2010 bis 2016 ergriffen, um eine Unterfinanzierung der UNHCR- Lager (UNHCR = United Nations High Commissioner for Refugees) z. B. im Libanon, in der Türkei und in Jordanien, in denen Flüchtlinge vor dem Syrien-Krieg Zuflucht gesucht hatten, zu verhindern (vgl. www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/aktuelles/blog/artikel/dram atische-unterfinanzierung-verschaerft-humanitaere-krise; bitte in diesem Zusammenhang die von der Bundesregierung und, nach Kenntnis der Bundesregierung, die von der EU und den USA in jedem dieser Jahre geleisteten Zahlungen an die UNHCR offenlegen, die das Ziel hatten, die Personen in diesen Lagern mit Nahrung zu versorgen)? c) Welche Vorschriften existieren auf Bundesebene und, nach Kenntnis der Bundesregierung auf jeder der Landesebenen, wie in jedem der Jahre seit 2014 von Rechts wegen mit Personen umzugehen war, von denen bereits in einem anderen EU-Land eine Identität neu angelegt worden war (bitte jede dieser Vorschriften für den Leser dieser Kleinen Anfrage auffindbar benennen oder diese Vorschrift lückenlos zitieren)? d) In welchen Ländern lagen in jedem der Jahre seit 2014 die bei der Identitätsfeststellung benannten Geburtsorte einer jeden dieser Personen, von denen in der Datenverarbeitung eine Identität neu angelegt wurde (bitte vorzugsweise tabellarisch offenlegen, wie viele Personen, die 2014, 2015 etc. illegal eingereist sind, einen Geburtsort angegeben haben, der in Syrien liegt)? e) Wie viele dieser neu angelegten Identitäten haben sich in jedem der Jahre seit 2014 als Doppelungen von Personen herausgestellt, die bereits zuvor in einem anderen EU-Land eine Identität über sich haben registrieren lassen (bitte jahresweise nach dem Jahr der Entdeckung dieser Doppelung und vorzugsweise tabellarisch offenlegen)? f) Von wie vielen dieser Personen hat die Bundesregierung biometrische Daten, wie z. B. ein Bild bzw. Fingerabdrücke, erstmals in der dafür genutzten Datenverarbeitung angelegt (bitte hierzu alle eingebbaren biometrischen Daten bezeichnen)? g) Welche Personenkreise haben von Rechts wegen Zugang zu jeder dieser Datenbanken (bitte für jede staatliche Gliederungsebene mitsamt der jeweiligen Rechtsgrundlage offenlegen)?  3. Welche Daten, wie z. B. das Geburtsdatum etc., müssen bei der in Frage 2 erfragten Erhebung bzw. Neuanlage der Identität zwingend erhoben werden, und welche können fakultativ erhoben werden (bitte für die Erhebung von zwingenden und fakultativen Daten auch alle hierfür einschlägigen Rechtsgrundlagen offenlegen)?  4. Welche Religionen haben die in Frage 2 erfragten Personen in jedem der in Frage 2 erfragten Jahre bei der in Frage 2 erfragten Datenerhebung jeweils angegeben oder später ergänzt (bitte korrespondierend zu Frage 2 ergänzen bzw. die in Frage 2 angeregte Tabelle entsprechend ergänzen)?  5. Auf welche von der Bundesregierung oder der EU geschaffenen Rechtsgrundlagen können die Vertreter der Bundesregierung in dem Fall zurückgreifen, wenn sie den Verdacht haben, dass der Befragte bei der Befragung eine unzutreffende Aussage getätigt hat (bitte die hierfür zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlagen lückenlos offenlegen)?  6. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen und noch nicht ausgereisten Personen haben in jedem der in Frage 2 erfragten Jahre als Geburtstag den 31. Dezember, den 1. Januar, den 2. Januar bzw. den 15. Juni angegeben, und wie differenzieren sich diese vier Geburtstagsdaten für jedes der Bundesländer aus, in denen die jeweilige Person aktuell per Hauptwohnsitz gemeldet ist (bitte lückenlos offenlegen)?  7. Welche Religion hat jede der in Frage 2 erfragten Personen bei ihrer Befragung angegeben (bitte vorzugsweise in der in Frage 2 erbetenen Tabelle mindestens für christlich, jüdisch, muslimisch etc. ergänzen)?  8. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind, haben am Tag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage einen Wohnsitz in Deutschland, und wie differenzieren sich die Wohnorte dieser Personen am Tag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nach Bundesländern aus? a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen? b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen? c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen? 9. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind, wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, bevor sie Syrien verlassen haben, durch Behörden in Syrien in eine Einrichtung eingewiesen, in der psychische Krankheiten behandelt wurden, oder wurden in Syrien ambulant wegen einer psychischen Krankheit behandelt (bitte offenlagen, ob Behandlungen wegen psychischer Erkrankungen bei der Identitätsfeststellung von Rechts wegen zu erheben wären, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren und offenlegen, ob und wie die Bundesregierung rechtlich und technisch in der Lage ist, derartige Umstände bei Behörden in Syrien zu erfragen)? a) Wie viele Auskunftsbegehren hat die Bundesregierung in jedem der Jahre seit 2014 an Behörden in Syrien gerichtet, die das Ziel hatten, in Erfahrung zu bringen, ob eine Person in Syrien bereits einmal wegen einer psychischen Erkrankung behandelt wurde? b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen? c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen? d) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen? 10. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind, wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, nachdem sie Syrien verlassen haben und bevor sie einen EU-Staat erreicht haben, durch Behörden in Syrien in eine Einrichtung eingewiesen, in der psychische Krankheiten behandelt wurden oder wurden in einem anderen Staat außerhalb der EU und außerhalb Syriens ambulant wegen einer psychischen Krankheit behandelt (bitte offenlagen, ob derartige Behandlungen wegen psychischer Erkrankungen in Drittstaaten außerhalb Syriens und außerhalb der EU, z. B. in einem UN-Flüchtlingslager oder in der Türkei etc., bei der Identitätsfeststellung von Rechts wegen zu erheben wären, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren und offenlegen, ob und wie die Bundesregierung rechtlich und technisch in der Lage ist, derartige Umstände bei Behörden in diesen Ländern zu erfragen, und für den Fall der Türkei und für den Fall der UN- Flüchtlingslager bitte explizit offenlegen)? 11. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind, wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, nachdem sie Syrien verlassen haben, durch Behörden eines EU-Staats außer Deutschland in eine Einrichtung eingewiesen, in der psychische Krankheiten behandelt wurden, oder wurden in einem EU-Staat ambulant wegen einer psychischen Krankheit behandelt (bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren und offenlegen, ob derartige Informationen regelmäßig EU-weit erhoben bzw. in EU-weit abrufbaren Datenbanken eingegeben werden, und wenn nein, ob und wie die Bundesregierung rechtlich und technisch in der Lage ist, diese Umstände bei Behörden eines jeden der EU-Staaten bilateral zu erfragen)? a) Wie viele Auskunftsbegehren hat die Bundesregierung in jedem der Jahre seit 2014 an Behörden eines jeden der EU-Staaten gerichtet, die das Ziel hatten, in Erfahrung zu bringen, ob eine Person in diesem EU- Staat bereits einmal wegen einer psychischen Erkrankung stationär oder ambulant behandelt wurde? b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen? c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen? d) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen? 12. Erhebt die Bundesregierung oder erheben, nach Kenntnis der Bundesregierung, Landesregierungen bei den in Frage 2 erfragten Personen, ob eine jede der neu angelegten Personen an einer psychischen Erkrankung leidet (wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welche Datenbanken werden die hierbei erhobenen Daten eingegeben, und in jedem Fall bitte alle hierfür einschlägigen Rechtsgrundlagen offenlegen)? a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen? b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen? c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen? 13. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind, wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, bevor sie Syrien verlassen haben, durch Behörden in Syrien der Begehung einer Gewalttat beschuldigt (bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren und offenlegen, ob und wie die Bundesregierung rechtlich und technisch in der Lage ist, diese Umstände bei Behörden in Syrien zu erfragen, und in wie vielen Fällen seit 2014 die Bundesregierung ein derartiges Auskunftsersuchen gestellt hat)? a) Wie viele Auskunftsbegehren hat die Bundesregierung in jedem der Jahre seit 2014 an Behörden in Syrien gerichtet, die das Ziel hatten, in Erfahrung zu bringen, ob eine Person in Syrien bereits einmal der Begehung einer Gewalttat beschuldigt wurde? b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen? c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen? d) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen? 14. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind, wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, in jedem der in Frage 2 erfragten Jahre durch Behörden anderer EU-Staaten der Begehung einer Gewalttat beschuldigt (bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren und offenlegen, ob und wie die Bundesregierung rechtlich und technisch in der Lage ist, diese Umstände bei Behörden anderer EU-Staaten zu erfragen, und in wie vielen Fällen seit 2014 die Bundesregierung ein derartiges Auskunftsersuchen in jedem der EU-Länder gestellt hat)? a) Wie viele Auskunftsbegehren hat die Bundesregierung in jedem der Jahre seit 2014 an Behörden eines jeden EU-Staats gerichtet, die das Ziel hatten, in Erfahrung zu bringen, ob eine Person in Syrien bereits einmal der Begehung einer Gewalttat beschuldigt wurde)? b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen? c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen? d) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen? 15. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind, wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, in jedem der in Frage 2 erfragten Jahre durch deutsche Behörden der Begehung einer Gewalttat beschuldigt (bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren)? a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen? b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen? c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen? 16. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind, wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, in jedem der in Frage 2 erfragten Jahre durch deutsche Behörden als Opfer einer Gewalttat identifiziert (bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren)? a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen? b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen? c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen? 17. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind, sind aktuell bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben (bitte auch die Anzahl der Personen offenlegen, die in Syrien geboren wurden und für die ein offener Haftbefehl besteht; vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/150- 000-menschen-werden-per-haftbefehl-gesucht-darunter-fast-100-gefaehrd er-a-90b690f6-f960-4ad4-beb1-7fdcfbb45905)? a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen? b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen? c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen? 18. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind, wurden in jedem der in Frage 2 erfragten Jahre zu einer Haftstrafe verurteilt? a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen? b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen? c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen? 19. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ausreisepflichtig, haben jedoch einen rechtsgültigen Titel, der diese Ausreisepflicht hemmt? a) Wie viele dieser Personen sind in Syrien geboren (bitte nach Geburtsjahr und nach Geschlecht ausdifferenzieren)? b) Von wie vielen dieser in Syrien geborenen Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen? c) Von wie vielen dieser in Syrien geborenen Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen? d) Von wie vielen dieser in Syrien geborenen Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen? 20. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage vollstreckbar ausreisepflichtig? a) Wie viele dieser Personen sind in Syrien geboren (bitte nach Geburtsjahr und nach Geschlecht ausdifferenzieren)? b) Von wie vielen dieser in Syrien geborenen Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen? c) Von wie vielen dieser in Syrien geborenen Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen? d) Von wie vielen dieser in Syrien geborenen Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen? 21. Wie viele der in Frage 2 erfragten und in Syrien geboren Personen sind in jedem dieser Jahre wieder nach Syrien zurückgekehrt? a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben bekennen, wie viele davon sind freiwillig zurückgekehrt, und wie viele wurden in jedem der Jahre abgeschoben? b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen, wie viele davon sind freiwillig zurückgekehrt, und wie viele wurden in jedem der Jahre abgeschoben? c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben bekennen, wie viele davon sind freiwillig zurückgekehrt, und wie viele wurden in jedem der Jahre abgeschoben? 22. Hat sich die Bundesregierung bereits mit der Vorhaltung „Es werden genau die abgeschoben, die greifbar sind, und es sind die greifbar, die in geordneten Bahnen leben.“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auseinandergesetzt (wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht)? 23. Hat die Bundesregierung oder eine ihr unterstellte Behörde Gutachten, Ausarbeitungen, Studien etc. über eine oder mehrere der nichtmuslimischen religiösen Minderheiten selbst angefertigt oder bei Dritten in Auftrag gegeben (bitte für den Umstand, dass diese Minderheiten betreffen, die in Syrien leben oder die im nichtsyrischen Ausland leben oder die in Deutschland leben, separat beantworten, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welchen Titel trägt jede dieser Arbeiten, wie viele Seiten hat sie und wo wird diese aufbewahrt)? 24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über islamistische Gruppierungen und deren Vorgehen gegen Christen in Syrien vor (bitte die Quellen hierzu offenlegen)? 25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Übergriffe, Entführungen, Vertreibungen oder Tötungen von Christen in Syrien seit 2024 vor (bitte diese Quellen jeweils identifizierbar machen)? 26. Sieht die Bundesregierung Christen in Syrien als religiöse Minderheit mit besonderem Schutzbedarf an (bitte begründen)? 27. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die Sicherheitslage christlicher Minderheiten in Syrien (bitte begründen)? 28. Welche Definitionen legt die Bundesregierung ihrem Handeln zugrunde, wenn sie die Frage beantwortet, ob im Ausland eine Minderheit aus dem Grund verfolgt wird, weil sie dort eine ethnische Minderheit darstellt (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1116570; und bitte alle Kriterien offenlegen, die erfüllt sein müssen, damit eine Bevölkerungsgruppe als ethnisch verfolgte Minderheit angesehen wird, und begründen, warum die Bundesregierung ausgerechnet diese Kriterien heranzieht)? 29. Welche Definitionen legt die Bundesregierung ihrem Handeln zugrunde, wenn sie die Frage beantwortet, ob im Ausland eine Minderheit aus dem Grund verfolgt wird, weil sie dort eine religiöse Minderheit darstellt (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1116570; www.bmz.de/de/ aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/schwabe-nimmt-religioese-minderhei ten-in-den-blick-136414; und bitte alle Kriterien offenlegen, die erfüllt sein müssen, damit eine Bevölkerungsgruppe als religiös verfolgt im asyloder völkerrechtlichen Sinne angesehen wird, und begründen, warum die Bundesregierung ausgerechnet diese Kriterien heranzieht)? 30. Existieren für eine Prüfung des Vorliegens einer wie zuvor erfragten „verfolgten Minderheit“ bzw. einer „religiösen Verfolgung“ und deren Bewertung schriftliche Formblätter, Vordrucke, Entscheidungsbäume etc., und wenn ja, welche internen Identifikationsnummern haben diese jeweils? 31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Einschränkungen der Religionsfreiheit in Syrien vor (bitte die Quellen hierzu offenlegen)? 32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Christen in Syrien seit Beginn des Bürgerkriegs entwickelt, und welche drei wichtigsten Ursachen sind der Bundesregierung hierfür bekannt (bitte die Quellen hierzu offenlegen)? 33. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Abschiebung aus Deutschland nach Syrien angeordnet werden kann, und welche Rolle spielen dabei insbesondere: a) Religionszugehörigkeit, b) ethnische Zugehörigkeit, c) individuelle Gefährdung, d) Herkunftsregion, e) politische Betätigung, f) psychische Belastungen, g) Integrationsleistungen und h) Sicherheitslage im Herkunftsland (bitte die Antwort in jedem einzelnen der acht Unterpunkte ausdifferenzieren)? 34. Welche Voraussetzungen führen dazu, dass eine Abschiebung aus Deutschland nach Syrien nicht angeordnet oder nicht vollzogen wird, und welche Rolle spielen dabei insbesondere: a) Religionszugehörigkeit, b) ethnische Zugehörigkeit, c) individuelle Gefährdung, d) Herkunftsregion, e) politische Betätigung, f) psychische Belastungen, g) Integrationsleistungen und h) Sicherheitslage im Herkunftsland (bitte die Antwort in jedem einzelnen der acht Unterpunkte ausdifferenzieren)? 35. Gilt nach Auffassung der Bundesregierung für christliche Syrer ein anderer Prüfungsmaßstab als für muslimische Syrer, wenn ja, warum, und existieren für eine derartige Prüfung und Bewertung schriftliche Formblätter, Vordrucke, Entscheidungsbäume etc., wenn ja, welche internen Identifikationsnummern haben diese jeweils)? 36. Sieht die Bundesregierung eine allgemeine Rückkehrgefährdung für syrische Staatsangehörige unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit, und wenn ja, worin besteht diese konkret (bitte für jede der größeren religiösen Minderheiten individuell offenlegen und begründen)? 37. Wenn die Bundesregierung Abschiebungen christlicher Syrer nach Syrien für rechtlich zulässig hält, welche konkreten rechtlichen oder tatsächlichen Gründe stehen dann aus Sicht der Bundesregierung Abschiebungen muslimischer Syrer entgegen, die nach eigenen Angaben vor Krieg und Unsicherheit geflohen sind (bitte lückenlos offenlegen)? 38. Welche Personengruppen aus Syrien stuft die Bundesregierung aktuell als besonders schutzbedürftig ein (bitte mindestens für Christen, Drusen, Jesiden, Alawiten und Kurden separat beantworten und diese jeweilige Einstufung bitte begründen)? 39. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Rückkehrer nach Syrien wegen eines Aufenthalts in einem EU-Staat oder wegen einer Asylantragstellung Repressionen ausgesetzt sind (bitte die Quellen der Bundesregierung hierfür offenlegen)? 40. Unterstützt die Bundesregierung Organisationen, Projekte oder Programme in Syrien oder mit Syrien-Bezug, und wenn ja, welche Organisationen, Projekte oder Programme werden unterstützt (bitte nach Organisation, Projektbezeichnung, Zielsetzung, Laufzeit und Finanzrahmen auflisten)? 41. Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Organisationen sind an derartigen Programmen beteiligt, und welche Mittel wurden seit 2015 jährlich bereitgestellt, für: a) humanitäre Hilfe, b) Wiederaufbau, c) Stabilisierung, d) Bildungsprogramme, e) Gesundheitsversorgung und f) Minderheitenschutz im Zusammenhang mit Syrien (bitte die Antwort in jedem einzelnen der sechs Unterpunkte ausdifferenzieren)? 42. Welche Programme sind der Bundesregierung bekannt, die ausdrücklich dem Schutz religiöser Minderheiten in Syrien dienen, insbesondere Christen, Assyrern, Armeniern, Drusen, Kurden, Alawiten oder Jesiden (bitte lückenlos offenlegen)? 43. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über die Förderung von Organisationen oder Projekten mit Syrien-Bezug (bitte Kriterienkatalog lückenlos offenlegen)? 44. Welche Mechanismen bestehen zur Kontrolle der Verwendung deutscher Steuergelder in Syrien (bitte lückenlos offenlegen)? 45. Welche Projekte, Programme oder Organisationen, die mit Syrien in Verbindung stehen, wurden seit 2015 aufgrund von Sicherheitsbedenken, Extremismusverdacht oder möglicher Zweckentfremdung von Fördermitteln überprüft, beendet oder ausgesetzt (bitte lückenlos offenlegen)? 46. Gilt nach Auffassung der Bundesregierung für christliche Syrer ein anderer Prüfungsmaßstab als für muslimische Syrer, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage (bitte lückenlos offenlegen)? 47. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Rückkehrer nach Syrien wegen Auslandsaufenthalts, Asylantragstellung oder tatsächlicher bzw. unterstellter Opposition tatsächlich verfolgt werden? 48. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, welche Organisationen in Syrien oder im syrischen Kontext finanziell unterstützt werden (bitte lückenlos offenlegen)? 49. Wie kontrolliert die Bundesregierung, dass deutsche Steuergelder in Syrien nicht direkt oder indirekt an islamistische, extremistische oder Regime-nahe Strukturen gelangen (bitte lückenlos offenlegen)? Berlin, den 20. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Ähnliche Kleine Anfragen