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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet
Abschiebekriterien, der Schutz religiöser Minderheiten, Christenverfolgung und Abschiebung syrischer Christen
(insgesamt 49 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Datum
17.08.2026
Aktualisiert
26.08.2026
ThemenMigration & Integration
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT21/759717.08.2026
Abschiebekriterien, der Schutz religiöser Minderheiten, Christenverfolgung und Abschiebung syrischer Christen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7597
21. Wahlperiode 17.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Boris Gamanov, Stefan Keuter, Gerold Otten, Dr. Malte
Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Abschiebekriterien, der Schutz religiöser Minderheiten, Christenverfolgung und
Abschiebung syrischer Christen
Die Erfassung illegaler (irregulärer) Einreisen erfolgt über vernetzte nationale
und europäische IT-Systeme. Zentral sind hierbei die EU-Asyl- und
Migrationsdatenbank Eurodac zur Speicherung biometrischer Daten, das Schengener
Informationssystem (SIS) für Fahndungen, das Visa-Informationssystem (VIS)
und das Einreise-/Ausreisesystem (EES) (vgl. www.consilium.europa.eu/de/pol
icies/eurodac-database/). Die Anzahl der Verletzung der deutschen Grenze
durch illegale Einreisen sollte mit der Anzahl der durch die Bundesregierung
neu angelegten Personenprofile für Datenbanken korrespondieren. Spätestens
mit dem Stellen eines Antrags auf Schutz oder Asyl dürfte die Bundesregierung
das religiöse Bekenntnis der Grenzverletzer erheben und in die berufenen
Datenbanken eintragen. Hierdurch sollte die Bundesregierung früh Kenntnis
darüber haben, welchen Religionen bzw. Glaubensgemeinschaften die Antragsteller
bzw. Grenzverletzer zugehörig fühlen. In Verbindung mit Kenntnissen über
Gewalttaten in den Herkunftsländern dürfte die Bundesregierung sich in die Lage
versetzen, ob einem Mitglied einer Minderheit im Heimatland tatsächlich
Verfolgung droht:
Aktuellen Medienberichten zufolge steht einem syrisch-christlichen Ehepaar
aus dem Saarland die Abschiebung nach Syrien bevor. Das Ehepaar war 2024
vor Krieg, Gewalt und islamistischer Bedrohung aus Damaskus geflohen und
hat sich nach Angaben der Berichterstattung inzwischen in Deutschland
integriert (vgl. www.saarnews.com/abschiebung-eines-syrischen-ehepaars-sorgt-fu
er-kritik-in-der-assyrischen-gemeinde/; www.evangelisch.de/inhalte/254284/0
2-04-2026/menschenrechtler-beklagen-repression-gegen-christen-syrien).
Laut Aussagen der Betroffenen sowie von Vertretern der assyrischen
Gemeinschaft hat sich die Sicherheitslage für Christen in Syrien auch unter der neuen
Führung nicht verbessert. Es wird von Entführungen, religiösem Druck sowie
Gewalt gegen Christen berichtet. Das wirkliche Ziel der aktuellen Regierung in
Syrien sei eine „Islamisierung des Landes, ein Kampf gegen alle Minderheiten,
insbesondere gegen Christen“. Die Religionsfreiheit sei auch unter der neuen
Regierung weiterhin massiv eingeschränkt und Christen seien unmittelbaren
Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt (vgl. Minute 1, www.youtube.com/wat
ch?v=F_xgfL_7NJY; www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsin
dex/laenderprofile/syrien).
Auch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt vor einer
Abschiebung christlicher Minderheiten nach Syrien (vgl. www.gfbv.de/thema/flucht-a
syl/).
Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die Fragesteller Fragen hinsichtlich
der Einschätzung der Bundesregierung zur Lage christlicher Minderheiten in
Syrien, zur Definition religiöser Verfolgung sowie zu den Voraussetzungen für
Abschiebungen syrischer Staatsangehöriger (vgl. www.bundestag.de/presse/hi
b/kurzmeldungen-1116570).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von wie vielen Personen, die, gemessen an § 14 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG), ohne Erlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland eingereist
sind, hat die Bundesregierung in jedem der Jahre seit inklusive 2014
festgestellt, dass bereits ein anderes EU-Land Daten zum Zweck der
Ermittlung von deren Identität erhoben und in einer nationalen oder EU-weit
zugänglichen Datenbank neu angelegt hat (bitte hierbei den Namen der
Datenbank bzw. der Datenbanken offenlegen, in denen diese Identitäten
bereits angelegt worden waren und ob bzw. welche Vertreter der
Bundesregierung hierauf Zugriff haben und bitte offenlegen, ob es hierzu
Ausnahmen auf Basis von § 14 Absatz 2 AufenthG gab, und wenn ja, wie
viele in jedem Jahr)?
2. Von wie vielen Personen, die, gemessen an § 14 AufenthG, ohne
Erlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, wurden durch die
Bundesregierung in jedem der Jahre seit inklusive 2014 Daten zum Zweck
der Ermittlung der Identität dieser Person erhoben und durch die Vertreter
der Bundesregierung, oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Vertreter der Bundesländer, in einer der Datenbanken der EU oder der
Bundesregierung neu angelegt (bitte hierbei den Namen einer jeden dieser
Datenbanken offenlegen, in denen diese Identitäten angelegt wurden,
sowie die Bezeichnung, alle Eigentümer, alle Besitzer und alle
Entwicklerfirmen der Software, mit deren Hilfe dies umgesetzt wurde und die
Bezeichnung, alle Eigentümer, alle Besitzer der Hardware, inklusive der
Speicherkapazitäten, mit deren Hilfe dies umgesetzt wurde, offenlegen)?
a) Welche Vorschriften existieren auf Bundesebene, und nach Kenntnis
der Bundesregierung auf den Landesebenen, wie in jedem der Jahre
seit 2014 von Rechts wegen mit Personen umzugehen war, von denen
bereits in einem UN-Flüchtlingslager (UN = United Nations) eine
Identität neu angelegt worden war und die, gemessen an § 14
AufenthG, in jedem dieser Jahre unerlaubt in die Bundesrepublik
Deutschland eingereist sind (bitte jede dieser Vorschriften für den
Leser dieser Kleinen Anfrage auffindbar benennen oder diese Vorschrift
lückenlos zitieren und offenlegen, für wie viele dieser Personen die
Bundesregierung bei UN-Organisationen angefragt hat, ob unerlaubt
in die Bundesrepublik Deutschland einreisende Personen zuvor in
einem UN-Flüchtlingslager Schutz gefunden hatten und diese Zahlen
für jedes der Jahre seit 2014 offenlegen)?
b) Welche Initiativen hat die Bundesregierung in jedem der Jahre von
2010 bis 2016 ergriffen, um eine Unterfinanzierung der UNHCR-
Lager (UNHCR = United Nations High Commissioner for Refugees)
z. B. im Libanon, in der Türkei und in Jordanien, in denen Flüchtlinge
vor dem Syrien-Krieg Zuflucht gesucht hatten, zu verhindern (vgl.
www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/aktuelles/blog/artikel/dram
atische-unterfinanzierung-verschaerft-humanitaere-krise; bitte in
diesem Zusammenhang die von der Bundesregierung und, nach
Kenntnis der Bundesregierung, die von der EU und den USA in jedem
dieser Jahre geleisteten Zahlungen an die UNHCR offenlegen, die das
Ziel hatten, die Personen in diesen Lagern mit Nahrung zu versorgen)?
c) Welche Vorschriften existieren auf Bundesebene und, nach Kenntnis
der Bundesregierung auf jeder der Landesebenen, wie in jedem der
Jahre seit 2014 von Rechts wegen mit Personen umzugehen war, von
denen bereits in einem anderen EU-Land eine Identität neu angelegt
worden war (bitte jede dieser Vorschriften für den Leser dieser
Kleinen Anfrage auffindbar benennen oder diese Vorschrift lückenlos
zitieren)?
d) In welchen Ländern lagen in jedem der Jahre seit 2014 die bei der
Identitätsfeststellung benannten Geburtsorte einer jeden dieser
Personen, von denen in der Datenverarbeitung eine Identität neu angelegt
wurde (bitte vorzugsweise tabellarisch offenlegen, wie viele Personen,
die 2014, 2015 etc. illegal eingereist sind, einen Geburtsort angegeben
haben, der in Syrien liegt)?
e) Wie viele dieser neu angelegten Identitäten haben sich in jedem der
Jahre seit 2014 als Doppelungen von Personen herausgestellt, die
bereits zuvor in einem anderen EU-Land eine Identität über sich haben
registrieren lassen (bitte jahresweise nach dem Jahr der Entdeckung
dieser Doppelung und vorzugsweise tabellarisch offenlegen)?
f) Von wie vielen dieser Personen hat die Bundesregierung biometrische
Daten, wie z. B. ein Bild bzw. Fingerabdrücke, erstmals in der dafür
genutzten Datenverarbeitung angelegt (bitte hierzu alle eingebbaren
biometrischen Daten bezeichnen)?
g) Welche Personenkreise haben von Rechts wegen Zugang zu jeder
dieser Datenbanken (bitte für jede staatliche Gliederungsebene mitsamt
der jeweiligen Rechtsgrundlage offenlegen)?
3. Welche Daten, wie z. B. das Geburtsdatum etc., müssen bei der in Frage 2
erfragten Erhebung bzw. Neuanlage der Identität zwingend erhoben
werden, und welche können fakultativ erhoben werden (bitte für die Erhebung
von zwingenden und fakultativen Daten auch alle hierfür einschlägigen
Rechtsgrundlagen offenlegen)?
4. Welche Religionen haben die in Frage 2 erfragten Personen in jedem der
in Frage 2 erfragten Jahre bei der in Frage 2 erfragten Datenerhebung
jeweils angegeben oder später ergänzt (bitte korrespondierend zu Frage 2
ergänzen bzw. die in Frage 2 angeregte Tabelle entsprechend ergänzen)?
5. Auf welche von der Bundesregierung oder der EU geschaffenen
Rechtsgrundlagen können die Vertreter der Bundesregierung in dem Fall
zurückgreifen, wenn sie den Verdacht haben, dass der Befragte bei der
Befragung eine unzutreffende Aussage getätigt hat (bitte die hierfür zur
Verfügung stehenden Rechtsgrundlagen lückenlos offenlegen)?
6. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen und noch nicht ausgereisten
Personen haben in jedem der in Frage 2 erfragten Jahre als Geburtstag den
31. Dezember, den 1. Januar, den 2. Januar bzw. den 15. Juni angegeben,
und wie differenzieren sich diese vier Geburtstagsdaten für jedes der
Bundesländer aus, in denen die jeweilige Person aktuell per Hauptwohnsitz
gemeldet ist (bitte lückenlos offenlegen)?
7. Welche Religion hat jede der in Frage 2 erfragten Personen bei ihrer
Befragung angegeben (bitte vorzugsweise in der in Frage 2 erbetenen Tabelle
mindestens für christlich, jüdisch, muslimisch etc. ergänzen)?
8. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind,
haben am Tag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage einen Wohnsitz
in Deutschland, und wie differenzieren sich die Wohnorte dieser Personen
am Tag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nach Bundesländern
aus?
a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum christlichen Glauben bekennen?
b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum drusischen Glauben bekennen?
c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum muslimischen Glauben bekennen?
9. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind,
wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, bevor sie
Syrien verlassen haben, durch Behörden in Syrien in eine Einrichtung
eingewiesen, in der psychische Krankheiten behandelt wurden, oder wurden
in Syrien ambulant wegen einer psychischen Krankheit behandelt (bitte
offenlagen, ob Behandlungen wegen psychischer Erkrankungen bei der
Identitätsfeststellung von Rechts wegen zu erheben wären, wenn nein,
warum nicht, und wenn ja, bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren und
offenlegen, ob und wie die Bundesregierung rechtlich und technisch in der Lage
ist, derartige Umstände bei Behörden in Syrien zu erfragen)?
a) Wie viele Auskunftsbegehren hat die Bundesregierung in jedem der
Jahre seit 2014 an Behörden in Syrien gerichtet, die das Ziel hatten, in
Erfahrung zu bringen, ob eine Person in Syrien bereits einmal wegen
einer psychischen Erkrankung behandelt wurde?
b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum christlichen Glauben bekennen?
c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum drusischen Glauben bekennen?
d) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum muslimischen Glauben bekennen?
10. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind,
wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, nachdem sie
Syrien verlassen haben und bevor sie einen EU-Staat erreicht haben,
durch Behörden in Syrien in eine Einrichtung eingewiesen, in der
psychische Krankheiten behandelt wurden oder wurden in einem anderen Staat
außerhalb der EU und außerhalb Syriens ambulant wegen einer
psychischen Krankheit behandelt (bitte offenlagen, ob derartige Behandlungen
wegen psychischer Erkrankungen in Drittstaaten außerhalb Syriens und
außerhalb der EU, z. B. in einem UN-Flüchtlingslager oder in der Türkei
etc., bei der Identitätsfeststellung von Rechts wegen zu erheben wären,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, bitte wie in Frage 2
ausdifferenzieren und offenlegen, ob und wie die Bundesregierung rechtlich und
technisch in der Lage ist, derartige Umstände bei Behörden in diesen Ländern
zu erfragen, und für den Fall der Türkei und für den Fall der UN-
Flüchtlingslager bitte explizit offenlegen)?
11. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind,
wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, nachdem sie
Syrien verlassen haben, durch Behörden eines EU-Staats außer
Deutschland in eine Einrichtung eingewiesen, in der psychische Krankheiten
behandelt wurden, oder wurden in einem EU-Staat ambulant wegen einer
psychischen Krankheit behandelt (bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren
und offenlegen, ob derartige Informationen regelmäßig EU-weit erhoben
bzw. in EU-weit abrufbaren Datenbanken eingegeben werden, und wenn
nein, ob und wie die Bundesregierung rechtlich und technisch in der Lage
ist, diese Umstände bei Behörden eines jeden der EU-Staaten bilateral zu
erfragen)?
a) Wie viele Auskunftsbegehren hat die Bundesregierung in jedem der
Jahre seit 2014 an Behörden eines jeden der EU-Staaten gerichtet, die
das Ziel hatten, in Erfahrung zu bringen, ob eine Person in diesem EU-
Staat bereits einmal wegen einer psychischen Erkrankung stationär
oder ambulant behandelt wurde?
b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum christlichen Glauben bekennen?
c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum drusischen Glauben bekennen?
d) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum muslimischen Glauben bekennen?
12. Erhebt die Bundesregierung oder erheben, nach Kenntnis der
Bundesregierung, Landesregierungen bei den in Frage 2 erfragten Personen, ob
eine jede der neu angelegten Personen an einer psychischen Erkrankung
leidet (wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welche Datenbanken werden
die hierbei erhobenen Daten eingegeben, und in jedem Fall bitte alle
hierfür einschlägigen Rechtsgrundlagen offenlegen)?
a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum christlichen Glauben bekennen?
b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum drusischen Glauben bekennen?
c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum muslimischen Glauben bekennen?
13. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind,
wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, bevor sie
Syrien verlassen haben, durch Behörden in Syrien der Begehung einer
Gewalttat beschuldigt (bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren und offenlegen,
ob und wie die Bundesregierung rechtlich und technisch in der Lage ist,
diese Umstände bei Behörden in Syrien zu erfragen, und in wie vielen
Fällen seit 2014 die Bundesregierung ein derartiges Auskunftsersuchen
gestellt hat)?
a) Wie viele Auskunftsbegehren hat die Bundesregierung in jedem der
Jahre seit 2014 an Behörden in Syrien gerichtet, die das Ziel hatten, in
Erfahrung zu bringen, ob eine Person in Syrien bereits einmal der
Begehung einer Gewalttat beschuldigt wurde?
b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum christlichen Glauben bekennen?
c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum drusischen Glauben bekennen?
d) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum muslimischen Glauben bekennen?
14. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind,
wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, in jedem der
in Frage 2 erfragten Jahre durch Behörden anderer EU-Staaten der
Begehung einer Gewalttat beschuldigt (bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren
und offenlegen, ob und wie die Bundesregierung rechtlich und technisch
in der Lage ist, diese Umstände bei Behörden anderer EU-Staaten zu
erfragen, und in wie vielen Fällen seit 2014 die Bundesregierung ein
derartiges Auskunftsersuchen in jedem der EU-Länder gestellt hat)?
a) Wie viele Auskunftsbegehren hat die Bundesregierung in jedem der
Jahre seit 2014 an Behörden eines jeden EU-Staats gerichtet, die das
Ziel hatten, in Erfahrung zu bringen, ob eine Person in Syrien bereits
einmal der Begehung einer Gewalttat beschuldigt wurde)?
b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum christlichen Glauben bekennen?
c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum drusischen Glauben bekennen?
d) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum muslimischen Glauben bekennen?
15. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind,
wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, in jedem der
in Frage 2 erfragten Jahre durch deutsche Behörden der Begehung einer
Gewalttat beschuldigt (bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren)?
a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum christlichen Glauben bekennen?
b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum drusischen Glauben bekennen?
c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum muslimischen Glauben bekennen?
16. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind,
wurden, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, in jedem der
in Frage 2 erfragten Jahre durch deutsche Behörden als Opfer einer
Gewalttat identifiziert (bitte wie in Frage 2 ausdifferenzieren)?
a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum christlichen Glauben bekennen?
b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum drusischen Glauben bekennen?
c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum muslimischen Glauben bekennen?
17. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind,
sind aktuell bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben (bitte auch die
Anzahl der Personen offenlegen, die in Syrien geboren wurden und für die
ein offener Haftbefehl besteht; vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/150-
000-menschen-werden-per-haftbefehl-gesucht-darunter-fast-100-gefaehrd
er-a-90b690f6-f960-4ad4-beb1-7fdcfbb45905)?
a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum christlichen Glauben bekennen?
b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum drusischen Glauben bekennen?
c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum muslimischen Glauben bekennen?
18. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen, die in Syrien geboren sind,
wurden in jedem der in Frage 2 erfragten Jahre zu einer Haftstrafe
verurteilt?
a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum christlichen Glauben bekennen?
b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum drusischen Glauben bekennen?
c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum muslimischen Glauben bekennen?
19. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen sind zum Zeitpunkt der
Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ausreisepflichtig, haben jedoch einen
rechtsgültigen Titel, der diese Ausreisepflicht hemmt?
a) Wie viele dieser Personen sind in Syrien geboren (bitte nach
Geburtsjahr und nach Geschlecht ausdifferenzieren)?
b) Von wie vielen dieser in Syrien geborenen Personen ist der
Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben
bekennen?
c) Von wie vielen dieser in Syrien geborenen Personen ist der
Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen?
d) Von wie vielen dieser in Syrien geborenen Personen ist der
Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben
bekennen?
20. Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen sind zum Zeitpunkt der
Beantwortung dieser Kleinen Anfrage vollstreckbar ausreisepflichtig?
a) Wie viele dieser Personen sind in Syrien geboren (bitte nach
Geburtsjahr und nach Geschlecht ausdifferenzieren)?
b) Von wie vielen dieser in Syrien geborenen Personen ist der
Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum christlichen Glauben
bekennen?
c) Von wie vielen dieser in Syrien geborenen Personen ist der
Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum drusischen Glauben bekennen?
d) Von wie vielen dieser in Syrien geborenen Personen ist der
Bundesregierung bekannt, dass diese sich zum muslimischen Glauben
bekennen?
21. Wie viele der in Frage 2 erfragten und in Syrien geboren Personen sind in
jedem dieser Jahre wieder nach Syrien zurückgekehrt?
a) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum christlichen Glauben bekennen, wie viele davon sind
freiwillig zurückgekehrt, und wie viele wurden in jedem der Jahre
abgeschoben?
b) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum drusischen Glauben bekennen, wie viele davon sind
freiwillig zurückgekehrt, und wie viele wurden in jedem der Jahre
abgeschoben?
c) Von wie vielen dieser Personen ist der Bundesregierung bekannt, dass
diese sich zum muslimischen Glauben bekennen, wie viele davon sind
freiwillig zurückgekehrt, und wie viele wurden in jedem der Jahre
abgeschoben?
22. Hat sich die Bundesregierung bereits mit der Vorhaltung „Es werden
genau die abgeschoben, die greifbar sind, und es sind die greifbar, die in
geordneten Bahnen leben.“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
auseinandergesetzt (wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
nicht)?
23. Hat die Bundesregierung oder eine ihr unterstellte Behörde Gutachten,
Ausarbeitungen, Studien etc. über eine oder mehrere der
nichtmuslimischen religiösen Minderheiten selbst angefertigt oder bei Dritten in
Auftrag gegeben (bitte für den Umstand, dass diese Minderheiten betreffen,
die in Syrien leben oder die im nichtsyrischen Ausland leben oder die in
Deutschland leben, separat beantworten, wenn nein, warum nicht, und
wenn ja, welchen Titel trägt jede dieser Arbeiten, wie viele Seiten hat sie
und wo wird diese aufbewahrt)?
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über islamistische
Gruppierungen und deren Vorgehen gegen Christen in Syrien vor (bitte die
Quellen hierzu offenlegen)?
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Übergriffe,
Entführungen, Vertreibungen oder Tötungen von Christen in Syrien seit 2024 vor
(bitte diese Quellen jeweils identifizierbar machen)?
26. Sieht die Bundesregierung Christen in Syrien als religiöse Minderheit mit
besonderem Schutzbedarf an (bitte begründen)?
27. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die Sicherheitslage christlicher
Minderheiten in Syrien (bitte begründen)?
28. Welche Definitionen legt die Bundesregierung ihrem Handeln zugrunde,
wenn sie die Frage beantwortet, ob im Ausland eine Minderheit aus dem
Grund verfolgt wird, weil sie dort eine ethnische Minderheit darstellt (vgl.
www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1116570; und bitte alle
Kriterien offenlegen, die erfüllt sein müssen, damit eine
Bevölkerungsgruppe als ethnisch verfolgte Minderheit angesehen wird, und begründen,
warum die Bundesregierung ausgerechnet diese Kriterien heranzieht)?
29. Welche Definitionen legt die Bundesregierung ihrem Handeln zugrunde,
wenn sie die Frage beantwortet, ob im Ausland eine Minderheit aus dem
Grund verfolgt wird, weil sie dort eine religiöse Minderheit darstellt (vgl.
www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1116570; www.bmz.de/de/
aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/schwabe-nimmt-religioese-minderhei
ten-in-den-blick-136414; und bitte alle Kriterien offenlegen, die erfüllt
sein müssen, damit eine Bevölkerungsgruppe als religiös verfolgt im
asyloder völkerrechtlichen Sinne angesehen wird, und begründen, warum die
Bundesregierung ausgerechnet diese Kriterien heranzieht)?
30. Existieren für eine Prüfung des Vorliegens einer wie zuvor erfragten
„verfolgten Minderheit“ bzw. einer „religiösen Verfolgung“ und deren
Bewertung schriftliche Formblätter, Vordrucke, Entscheidungsbäume etc., und
wenn ja, welche internen Identifikationsnummern haben diese jeweils?
31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Einschränkungen
der Religionsfreiheit in Syrien vor (bitte die Quellen hierzu offenlegen)?
32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Christen in
Syrien seit Beginn des Bürgerkriegs entwickelt, und welche drei
wichtigsten Ursachen sind der Bundesregierung hierfür bekannt (bitte die Quellen
hierzu offenlegen)?
33. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Abschiebung aus
Deutschland nach Syrien angeordnet werden kann, und welche Rolle
spielen dabei insbesondere:
a) Religionszugehörigkeit,
b) ethnische Zugehörigkeit,
c) individuelle Gefährdung,
d) Herkunftsregion,
e) politische Betätigung,
f) psychische Belastungen,
g) Integrationsleistungen und
h) Sicherheitslage im Herkunftsland
(bitte die Antwort in jedem einzelnen der acht Unterpunkte
ausdifferenzieren)?
34. Welche Voraussetzungen führen dazu, dass eine Abschiebung aus
Deutschland nach Syrien nicht angeordnet oder nicht vollzogen wird, und
welche Rolle spielen dabei insbesondere:
a) Religionszugehörigkeit,
b) ethnische Zugehörigkeit,
c) individuelle Gefährdung,
d) Herkunftsregion,
e) politische Betätigung,
f) psychische Belastungen,
g) Integrationsleistungen und
h) Sicherheitslage im Herkunftsland
(bitte die Antwort in jedem einzelnen der acht Unterpunkte
ausdifferenzieren)?
35. Gilt nach Auffassung der Bundesregierung für christliche Syrer ein
anderer Prüfungsmaßstab als für muslimische Syrer, wenn ja, warum, und
existieren für eine derartige Prüfung und Bewertung schriftliche Formblätter,
Vordrucke, Entscheidungsbäume etc., wenn ja, welche internen
Identifikationsnummern haben diese jeweils)?
36. Sieht die Bundesregierung eine allgemeine Rückkehrgefährdung für
syrische Staatsangehörige unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit, und
wenn ja, worin besteht diese konkret (bitte für jede der größeren religiösen
Minderheiten individuell offenlegen und begründen)?
37. Wenn die Bundesregierung Abschiebungen christlicher Syrer nach Syrien
für rechtlich zulässig hält, welche konkreten rechtlichen oder
tatsächlichen Gründe stehen dann aus Sicht der Bundesregierung Abschiebungen
muslimischer Syrer entgegen, die nach eigenen Angaben vor Krieg und
Unsicherheit geflohen sind (bitte lückenlos offenlegen)?
38. Welche Personengruppen aus Syrien stuft die Bundesregierung aktuell als
besonders schutzbedürftig ein (bitte mindestens für Christen, Drusen,
Jesiden, Alawiten und Kurden separat beantworten und diese jeweilige
Einstufung bitte begründen)?
39. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
Rückkehrer nach Syrien wegen eines Aufenthalts in einem EU-Staat oder
wegen einer Asylantragstellung Repressionen ausgesetzt sind (bitte die
Quellen der Bundesregierung hierfür offenlegen)?
40. Unterstützt die Bundesregierung Organisationen, Projekte oder
Programme in Syrien oder mit Syrien-Bezug, und wenn ja, welche Organisationen,
Projekte oder Programme werden unterstützt (bitte nach Organisation,
Projektbezeichnung, Zielsetzung, Laufzeit und Finanzrahmen auflisten)?
41. Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Organisationen sind an
derartigen Programmen beteiligt, und welche Mittel wurden seit 2015
jährlich bereitgestellt, für:
a) humanitäre Hilfe,
b) Wiederaufbau,
c) Stabilisierung,
d) Bildungsprogramme,
e) Gesundheitsversorgung und
f) Minderheitenschutz im Zusammenhang mit Syrien
(bitte die Antwort in jedem einzelnen der sechs Unterpunkte
ausdifferenzieren)?
42. Welche Programme sind der Bundesregierung bekannt, die ausdrücklich
dem Schutz religiöser Minderheiten in Syrien dienen, insbesondere
Christen, Assyrern, Armeniern, Drusen, Kurden, Alawiten oder Jesiden (bitte
lückenlos offenlegen)?
43. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über die
Förderung von Organisationen oder Projekten mit Syrien-Bezug (bitte
Kriterienkatalog lückenlos offenlegen)?
44. Welche Mechanismen bestehen zur Kontrolle der Verwendung deutscher
Steuergelder in Syrien (bitte lückenlos offenlegen)?
45. Welche Projekte, Programme oder Organisationen, die mit Syrien in
Verbindung stehen, wurden seit 2015 aufgrund von Sicherheitsbedenken,
Extremismusverdacht oder möglicher Zweckentfremdung von Fördermitteln
überprüft, beendet oder ausgesetzt (bitte lückenlos offenlegen)?
46. Gilt nach Auffassung der Bundesregierung für christliche Syrer ein
anderer Prüfungsmaßstab als für muslimische Syrer, und wenn ja, auf welcher
Rechtsgrundlage (bitte lückenlos offenlegen)?
47. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Rückkehrer
nach Syrien wegen Auslandsaufenthalts, Asylantragstellung oder
tatsächlicher bzw. unterstellter Opposition tatsächlich verfolgt werden?
48. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, welche
Organisationen in Syrien oder im syrischen Kontext finanziell unterstützt werden
(bitte lückenlos offenlegen)?
49. Wie kontrolliert die Bundesregierung, dass deutsche Steuergelder in
Syrien nicht direkt oder indirekt an islamistische, extremistische oder
Regime-nahe Strukturen gelangen (bitte lückenlos offenlegen)?
Berlin, den 20. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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