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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Auswirkungen der verpflichtenden Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen und dem PointID-System auf Datensicherheit, Anwendungsfreundlichkeit und kommunale Wirtschaft

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

20.05.2026

Aktualisiert

21.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/604220.05.2026

Auswirkungen der verpflichtenden Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen und dem PointID-System auf Datensicherheit, Anwendungsfreundlichkeit und kommunale Wirtschaft

der Abgeordneten Lukas Benner, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Marcel Emmerich, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem 01. Mai 2025 sind bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts ausschließlich elektronisch gefertigte biometrische Lichtbilder zulässig (§ 6 Absatz 2 S. 3 PassG, § 9 Absatz 3 S. 2 PAuswG, § 60 Absatz 2 Absatz 2 S. 2 AufenthV). Die konkrete Umsetzung des Gesetzes wirft zahlreiche Fragen in Bezug auf die Praktikabilität und Bezahlbarkeit der neuen Verfahrensweisen für Bürgerinnen und Bürger, den Erhalt von Betrieben als Teil kommunaler Wirtschaft sowie den Schutz personenbezogener Daten auf.

Dadurch, dass seit dem Ablauf der Übergangsfrist am 31. Juli 2025 keine ausgedruckten Passbilder mehr mit zum Termin im Bürgerservice mitgebracht werden können, müssen die digitalen Passbilder nunmehr direkt in der Kommune oder in einem Fotostudio angefertigt werden. Dafür stellt die Bundesdruckerei nach eigener Aussage den Kommunen „kostenneutral“ PointID-Systeme zur Verfügung, wobei unter anderem unklar bleibt, wie die Wartung der Geräte finanziert wird (www.bundesdruckerei-gmbh.de/de/loesungen/pointid).

Für Bürgerinnen und Bürger werden zu deren Nutzung Gebühren in Höhe von sechs Euro pro Lichtbild erhoben. Diese Gebühren sind zwar in vielen Fällen geringer als die Kosten in einem Fotostudio für die Erstellung und Übermittlung von digitalen biometrischen Lichtbildern, die üblicherweise zwischen zehn und 30 Euro liegen. Die Bürgerinnen und Bürger können diese Kosten jedoch so nicht mehr durch eigene Aufnahmen vermeiden und tragen somit eine Mehrbelastung von mindestens sechs Euro.

Diese Entwicklungen sind auch aus der Perspektive der kommunalen Wirtschaftsförderung problematisch, weil hierdurch Gewerbesteuereinnahmen und Arbeitsplätze wegfallen sowie der Leerstand in den Kommunen verstärkt wird. Der Centralverband Deutscher Berufsfotografen beschreibt die neuen Regelungen als massiven Markteingriff und warnt vor Umsatz- und Arbeitsplatzverlusten (www.spiegel.de/panorama/neuregelung-fuer-passfotos-das-aendert-sich-ab-mai-a-b976a432-a769-4c01-9aba-b33220664ad1).

Zwar können Fotostudios weiterhin die Erstellung von Passbildern anbieten, die Preise bestimmen sie hierbei selbst. Jedoch müssen die Anbieter kostendeckend und gleichzeitig wettbewerbsfähig arbeiten können, was bei dem kommunalen Angebot von sechs Euro regelmäßig unmöglich ist.

Hinzu kommt, dass nunmehr für die Fotostudios weitere, zusätzliche Kosten anfallen. Denn um das Angebot aufrecht zu erhalten, kann das von einem registrierten Fotodienstleister aufgenommene Lichtbild über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt werden. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR‑Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, um das Lichtbild aus der geschützten Cloud abrufen zu können (www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2025/neue-passbilder.html). Für die Nutzung der Cloud ist allerdings eine entsprechende Software bzw. der Zugang zu dieser Cloud notwendig. Dadurch entstehen für die Fotostudios sowohl einmalige Registrierungskosten als auch Kosten für die Übertragung der Lichtbilder (www.e-passtransfer.de/Fotografenportal), die grundsätzlich an Kundinnen und Kunden weitergegeben werden müssen, um die Wirtschaftlichkeit des Angebots zu erhalten.

Zudem wurden parallel zur Einführung der digitalen Lichtbilder die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen seit dem 7. Februar 2026 um neun Euro erhöht (46 Euro statt zuvor 37 Euro). Dies wird mit gestiegenen Herstellungs- und Personalkosten begründet (www.tagesspiegel.de/politik/46-statt-37-euro-personalausweise-werden-ab-heute-teurer-15228471.html). Dadurch sind, inklusive der Gebühr für die Nutzung des PointID-Systems, die Kosten für Bürgerinnen Bürger um 15 Euro gestiegen.

Einzelne Betreiber von Fotostudios berichten, dass sie vermuten, dass die Kostensteigerung der Personalausweise auch dazu dient, die PointID-Systeme zu refinanzieren und damit die Gebühren für die Erstellung digitaler Lichtbilder in der Kommune künstlich gering zu halten. Das führt bei den Betreibenden gerade in Bezug auf ihre eigenen Bemühungen, auf lokaler Ebene wirtschaftliche Angebote bereitzustellen, zu Unverständnis und einem Ungerechtigkeitsgefühl.

Als ein gesetzgeberisches Ziel ist formuliert, dass Verfahren vereinfacht, Bürokratie abgebaut und die Beantragung der Ausweisdokumente bürgerfreundlicher werden sollen. Diese vermeintlichen Vereinfachungen werden damit begründet, dass nur noch ein Gang zur Behörde nötig sei. Die Möglichkeit, die Lichtbilder im Bürgerinnen- bzw. Bürgerservice aufzunehmen und diese unmittelbar in den jeweiligen Antrag zu übertragen, ist grundsätzlich eine Vereinfachung, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in den Kommunen zugutekommen könnte. Jedoch waren Aufnahmen vor Ort auch vor der Einführung des PointID-Systems möglich.

Außerdem gibt es beim PointID-System starke Einschränkungen. So weisen Kommunen teilweise aus, dass das System nicht für Kinder unter sechs Jahren bzw. unter 120 cm Körpergröße geeignet ist und in einem solchen Fall ein Fotograf für die Erstellung des Passbildes aufgesucht werden soll.

In diesen Kommunen müssen Lichtbilder für Kinder weiterhin in Fotostudios bzw. von Fotografinnen und Fotografen gemacht werden. Sollten diese aber aus den genannten Gründen, insbesondere aufgrund gestiegener Kosten (Cloud und Software) mittel- und langfristig das Angebot der Passfotos reduzieren oder nur zu höheren Preisen als bisher anbieten können, fehlt für Familien mit Kindern eine solche Möglichkeit, das Lichtbild digital zu übersenden. Diese Möglichkeit ist durch die neuen Regelungen für alle anderen Bürgerinnen und Bürger geschaffen worden und wäre daher sinnvollerweise, wenn sie schon verpflichtend ist, auch auf Kinder auszuweiten, um eine Gleichbehandlung herzustellen.

Durch die Gesetzesänderung soll laut Gesetzgeber neben der Verfahrensvereinfachung auch Manipulationen bei der Passbeantragung durch den Einsatz des sogenannten „Morphings“ verhindert werden. Jedoch sind die Anzahl und Tragweite der bisherigen Manipulationen trotz intensiver Debatten bis heute nicht bekannt. Beim Morphing werden mithilfe von frei verfügbaren Computerprogrammen Fotos zweier oder mehrerer Menschen zu einem einzigen Bild verschmolzen. Werden auf diese Weise manipulierte Passfotos in den Ausweis aufgenommen, könnten nicht nur der Inhaber oder die Inhaberin des Ausweises, sondern auch alle anderen Personen, deren Gesichtszüge im Foto enthalten sind, diesen Ausweis missbräuchlich verwenden. Die direkte digitale Erfassung, die verschlüsselte Übertragung sowie die automatisierte Prüfung auf Biometrietauglichkeit sollen das sicherheitspolitische Risiko minimieren, dessen genaue Dimension bis heute aber nicht klar dargestellt werden konnte (www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/digitale-passbilder-pflicht-seit-mai-2025-was-muessen-sie-wissen-108147).

Diese gesetzlichen Änderungen am bisherigen Verfahren führen damit zu starken Einschränkungen was den Datenschutz und die IT-Sicherheit bei Nutzung der Cloudsysteme angeht. So ist unter anderem nicht sichergestellt, dass die personenbezogenen Daten auf direktem Wege vom Fotodienstleister zur Behörde gelangen, da die Zwischenspeicherung in einer Cloud häufig über einen dritten Anbieter läuft. Trotz Verschlüsselung der Daten besteht so grundsätzlich die Gefahr, dass diese Daten weiterhin Personen zugeordnet werden könnten, vor allem mit Blick darauf, dass jede Verschlüsselung nur ein Schutz auf Zeit ist und perspektivisch auch von Unbefugten umgangen werden kann. Darüber hinaus ist bisher nicht auszuschließen, dass die Daten, die bei Cloudanbietern gespeichert sind, auch in Drittländer außerhalb der EU fließen, was das Risiko staatlicher Zugriffe birgt, selbst wenn die Daten physisch nur auf Servern innerhalb der EU gespeichert sind (https://mint-secure.de/e-passfotos-im-realitaetscheck-datenschutz-it-sicherheit/). Der Schutz und die Sicherheit der personenbezogenen Daten müssen jedoch zwingend lückenlos und verlässlich sichergestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tatsächliche Aufwand (bitte jeweils aufschlüsseln nach unmittelbar finanziellem Aufwand und sonstigem Verwaltungsaufwand) für die Etablierung eines PointID-Systems für a) die Kommune und b) die Bundesdruckerei?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kommunen, die bisher keinen Service zur Lichtbilderfassung vor Ort (PointID-System oder andere zur elektronischen Aufnahme von Lichtbildern) anbieten?

3

In welchen Kommunen werden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Systeme als das PointID-System der Bundesdruckerei genutzt und wie hoch sind dabei jeweils die Kosten für a) die Kommune und b) die antragstellende Person?

4

Sind die Gebühren in Höhe von sechs Euro pro Lichtbild bei der Aufnahme mit dem PointID System nach Kenntnis der Bundesregierung für die Bundesdruckerei kostendeckend?

5

Aus welchen Mitteln sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Bundesdruckerei bereitgestellten PointID-Systeme finanziert?

6

Wie genau setzt sich die Gebühr in Höhe von 46 Euro (bzw. 27,60 Euro bei Antragstellenden unter 24 Jahren) zusammen (bitte die genaue Aufteilung der Herstellungskosten aufschlüsseln) und werden durch diese Gebühren auch Kosten für die PointID-Systeme gedeckt?

7

Sind die Gebühren für die Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung kostendeckend? Falls Nein, welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über etwaige Abweichungen vor und wie hoch sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt für jede Kommune konkret?

8

Haben sich die im Gesetzgebungsverfahren wiederholt geäußerten Bedenken, der Bundesdruckerei stünde nicht ausreichend Personal für die Wartung der neuen Geräte in den kommunalen Verwaltungen zur Verfügung, aus Sicht der Bundesregierung als nicht zutreffend erwiesen oder haben Sie sich bestätigt?

9

Werden die Kosten für die PointID-Systeme nach Kenntnis der Bundesregierung nicht ausschließlich über deren Nutzungsgebühr, sondern auch durch eine Umlage auf den Preis für Ausweisdokumente gedeckt und zahlen dadurch Bürgerinnen und Bürger, die das Lichtbild über die Cloud an die Behörde übermitteln, indirekt für einen Service, den sie nicht nutzen?

10

Wie viele Fotostudios oder ähnliche Gewerbe sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland angemeldet (bitte jeweils für die Jahre 2020 bis 2025 angeben)?

11

Welche Möglichkeiten hat ein Fotostudio nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, um die digitalen Passbilder über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde zu übermitteln?

12

Werden hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung Gebühren erhoben? Wenn ja, welche konkret und wie hoch sind diese?

13

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für Fotostudios, die digitalen Passbilder mithilfe der Cloud an die Behörde zu übermitteln?

14

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Lichtbildern, die über die Cloud an die Behörde gesendet werden, bzw. zuvor als ausgedrucktes Lichtbild mitgebracht wurden (also durch einen externen Anbieter aufgenommen), an allen biometrischen Lichtbildern, die in deutschen Behörden bei Beantragung von Pässen und Ausweisen eingereicht werden (bitte jeweils für die Jahre 2020 bis 2025 angeben)?

15

Wie viele Fälle von Morphing bei Ausweisdokumenten, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden, sind der Bundesregierung bekannt (bitte für die Jahre 2020 bis 2025 und die Monate Januar-März 2026 angeben)?

16

In welchem Staat erfolgte und erfolgt die Serienfertigung der PointID-Hardware?

17

Ist es zutreffend, dass die Geräteverwaltung (der PointID-Geräte) über Microsoft Intune und deshalb eine Kommunikation der produktiv genutzten PointID-Geräte mit Microsoft-Servern erfolgt und was bedeutet dies aus Sicht der Bundesregierung für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger angesichts weiterhin bestehender rechtlicher Unsicherheiten beim transatlantischen Datenaustausch?

18

Sind die Cloud-Lösungen, die vom BSI zertifiziert sind, nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit ausreichend kritisch geprüft und kann die Bundesregierung versichern, dass keine personenbezogenen Daten durch Unbefugte abgerufen werden können?

19

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten auf Servern außerhalb der EU gespeichert oder haben Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU darauf Zugriff?

20

Wie lange werden nach Kenntnis der Bundesregierung die digitalen Lichtbilder in der Cloud gespeichert?

21

Wie lange werden nach Kenntnis der Bundesregierung die digitalen Lichtbilder in der Behörde jeweils gespeichert, wenn sie a) vor Ort aufgenommen werden oder b) mithilfe der Cloud übermittelt werden?

22

Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung Handlungsbedarf, um einen höheren Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten?

23

Ab welchem Alter bzw. welcher Körpergröße sind die PointID-Systeme nach Kenntnis der Bundesregierung verlässlich nutzbar?

24

Wie viele Ausweisdokumente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an Menschen ausgegeben, die das PointID-System aufgrund von Alter bzw. Körpergröße nicht nutzen können (bitte jeweils für die Jahre 2020 bis 2025 sowie für die Monate Januar bis einschließlich März 2026 angeben)?

25

Welche Möglichkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen, der Pflicht zur elektronischen Übergabe von Lichtbildern nachzukommen, wenn das PointID-System nicht nutzbar ist, und werden Wege geprüft, das PointID-System auch für diese Menschen nutzbar zu machen oder vergleichbare Alternativen bereitzustellen?

26

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die vergleichsweise geringe Gebühr von sechs Euro in der Kommune der Wettbewerb nicht insofern verzerrt wird, als dass Fotostudios gerade gegenüber Kundinnen und Kunden, für die das PointID-System aus technischen Gründen nicht nutzbar ist, Passbilder nicht mehr zu ähnlichen Preisen anbieten können?

Berlin, den 04. Mai 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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