Vollzug und Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes 2025
der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, Otto Strauß, Volker Scheurell, Olaf Hilmer, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Raimond Scheirich, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) greift in bestehende Gebäudestrukturen, laufende Investitionsentscheidungen sowie in Sanierungs- und Modernisierungsprozesse ein. Seine Anwendung betrifft eine große Zahl privater Eigentümer, Vermieter, Handwerksbetriebe und kommunaler Stellen und ist mit finanziellen und administrativen Anforderungen verbunden. Die gesetzlichen Vorgaben werden in der Praxis durch Förderprogramme des Bundes sowie durch Auslegungs- und Anwendungshinweise ergänzt und konkretisiert (www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-gebaeude-em.html). Zu klären ist, über welche bundesweit konsolidierten Erkenntnisse die Bundesregierung zur praktischen Umsetzung des Gesetzes sowie zu dessen tatsächlichen Wirkungen im Jahr 2025 verfügt und auf welchen empirischen Grundlagen diese beruhen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung des GEG im Jahr 2025 durch Landes- und Kommunalbehörden und deren finanziellen und personellen Aufwand vor (bitte nach Bundesländern differenzieren, soweit verfügbar)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der im Jahr 2025 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren oder verhängten Bußgelder wegen Verstößen gegen das GEG (bitte aufschlüsseln nach Eigentümer, Vermieter, kleiner Betrieb, kommunale Stelle)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur personellen und organisatorischen Ausstattung der für den Vollzug des GEG zuständigen Organisationseinheiten vor, und in welchem Umfang werden entsprechende Daten bundesweit erhoben oder konsolidiert?
In welchem Umfang liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Beanstandungen im Vollzug des GEG im Jahr 2025 überwiegend formale Anforderungen (z. B. Dokumentations- oder Nachweispflichten) betrafen?
Auf welche Studien, Modellannahmen oder sonstigen Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei der Bewertung der Auswirkungen des GEG auf den Mietwohnungsbestand, einschließlich struktureller Effekte wie Investitionszurückhaltung oder Umwidmung von Wohnraum?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft, ob bei GEG-bedingten Modernisierungsmaßnahmen staatliche Fördermittel bei der Berechnung der umlagefähigen Kosten ordnungsgemäß in Abzug gebracht werden?
In welchem Umfang fließen GEG-bedingte Modernisierungsmaßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar in Mietspiegel und Vergleichsmieten ein?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob GEG-bedingte Modernisierungsmaßnahmen zu erhöhten Wohngeldzahlungen oder anderen sozialpolitischen Ausgleichsmaßnahmen geführt haben?
Wie viele Förderanträge auf energetische Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz wurden im Jahr 2025 bewilligt, welche Mittel wurden zugesagt bzw. ausgezahlt und wie hoch waren die hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel (bitte nach Programmen differenzieren)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Einkommensstruktur der Empfänger dieser Fördermittel vor?
Welche Evaluierungen oder Untersuchungen zu sozialen Verteilungswirkungen und möglichen Mitnahmeeffekten bei GEG-bezogenen Förderprogrammen wurden im Jahr 2025 durchgeführt oder liegen vor?
Welche Änderungen der Förderbedingungen für GEG-bezogene Bundesförderprogramme wurden im Zeitraum 2024/2025 vorgenommen, aus welchen Gründen erfolgten diese Änderungen und welche Auswirkungen hatten sie nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Inanspruchnahme der Programme?
Kam es im Jahr 2025 oder im unmittelbar vorangegangenen Zeitraum zu Förderunterbrechungen, Antragsstopps oder ausgeschöpften Förderbudgets im Zusammenhang mit GEG-bezogenen Programmen, und wenn ja, in welchen Programmen und in welchem Zeitraum?
Welche Erkenntnisse oder Schätzungen nutzt die Bundesregierung zur Einschätzung der Belastungswirkungen des GEG auf selbstnutzende Eigentümer?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung der Verpflichtung zu Beratungsgesprächen nach § 71 Absatz 11 GEG überprüft, und welche Erkenntnisse liegen hierzu für das Jahr 2025 vor?
Wie viele Anträge auf Befreiung wegen „unbilliger Härte“ aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit (§ 102 GEG) wurden 2025 bei den zuständigen Stellen registriert, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur praktischen Wirksamkeit dieser Regelungen vor?
Welche CO2-Einsparungen schreibt die Bundesregierung GEG-bezogenen Maßnahmen im Gebäudebestand für das Jahr 2025 zu, auf welchen Annahmen beruhen diese Berechnungen, und wie bewertet sie das Verhältnis von Klimawirkung, finanziellen Kosten und sozialen Folgewirkungen des GEG?