Geltung des Grundsatzes „Erhalt vor Neubau“ im Bereich der Bundesfernstraßen
der Abgeordneten Swantje Michaelsen, Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ ist im geltenden Bundesverkehrswegeplan verankert (Bundesverkehrswegeplan 2030). Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Erhaltungskrise der Straßenverkehrsinfrastruktur, die sich beispielsweise an der Sofort-Sperrung der Talbrücke Rahmede 2021 und dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden 2024 zeigte, wurden in der letzten Wahlperiode durch die Regierung unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um diesem Grundsatz in der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung des Bundes stärker Rechnung zu tragen. Eine davon war, im Haushaltsgesetz festzulegen, dass Mittel für den Erhalt der Straße tatsächlich nur für den Erhalt eingesetzt werden und zudem nicht benötigte Mittel für Aus- und Neubau für den Erhalt nutzen zu können – erstmals umgesetzt mit dem Haushalt 2022.
Laut Koalitionsvertrag will die Koalition von CDU, CSU und SPD am Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ festhalten und den geltenden Bundesverkehrswegeplan umsetzen, in dem dieser Grundsatz prominent verankert ist (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Doch aus Sicht der fragestellenden Fraktion stellt das Bundesverkehrsministerium unter der Führung von Bundesminister Patrick Schnieder (CDU) diesen Grundsatz rhetorisch und mit seinem Handeln zunehmend in Frage.
So wird beispielsweise der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ seit Beginn der neuen Wahlperiode in der Kommunikation der Bundesregierung vom Zusatz „aber nicht Erhalt statt Neubau“ flankiert (https://rp-online.de/politik/deutschland/streit-um-verkehrsinvestitionen-merz-und-die-verrottete-infrastruktur_aid-135487443, www.bmv.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strassenbau/Planen-und-Bauen-von-Strassen/planen-und-bauen-von-strassen.html). Im Haushalt zeigt sich der veränderte Kurs u. a. darin, dass die schwarz-rote Bundesregierung die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Erhalt und Neubau- und Ausbaumitteln für die Bundesstraßen mit dem Bundeshaushalt 2026 wieder hergestellt hat. Damit können sogar mehr Mittel in den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen fließen als in den Erhalt. Dass der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ für die Bundesregierung bei den Bundesstraßen nicht gilt, gibt sie auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 21/5581) der fragestellenden Fraktion zu. Dort wird indirekt eingeräumt, dass die Erhaltungsbedarfsprognose, mit der der finanziellen Bedarf für den Erhalt von Straßeninfrastruktur ermittelt wurde, im Haushalt mit Blick auf die Bundesstraßen nicht erfüllt wird (vgl. Antwort auf Frage Nr. 19). Dabei hat das Bundesverkehrsministerium selbst im Vorfeld der parlamentarischen der Haushaltsverhandlungen eine massive Unterfinanzierung des Erhalts von Bundesstraßen beklagt und vor Einschränkungen des Verkehrs bis hin Straßensperrungen gewarnt (www.bild.de/politik/inland/berlin-verkehrschaos-droht-durch-fehlende-mittel-68ca7fcce257831613de01a5). Die zusätzlichen drei Milliarden, die auch mit dieser Begründung mobilisiert wurden, flossen aber faktisch in den Neu- und Ausbau von Straßen (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/049-schnieder-beschluesse-des-koalitionsausschusses.html. Im Zweifelsfall scheint der Neu- und Ausbau von Straßen („Alles, was baureif ist, wird gebaut“, www.bmv.de/SharedDocs/DE/Video/YouTube/070-2025-schnieder-baufreigaben.html) wichtiger zu sein als der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“.
Eine Abkehr von der Priorisierung des Erhalts ist angesichts des desaströsen Zustands vieler Brücken und Straßenabschnitte im Netz der Bundesautobahnen und Bundesstraßen aus Sicht der fragestellenden Fraktion in höchstem Maße fahrlässig. Zudem ist es aus Sicht der fragestellenden Fraktion unlauter, die Mobilisierung des schuldenfinanzierten Sondervermögens mit dem Erhalt der Straßenverkehrsinfrastruktur zu rechtfertigen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sondervermoegen-2356240), diesen dann aber nicht auskömmlich zu finanzieren. Mit dieser kleinen Anfrage soll daher Klarheit darüber hergestellt werden, wie die aktuelle Bundesregierung den Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ definiert und inwieweit sie sich von einer klaren Priorisierung des Erhalts vor dem Neubau verabschiedet hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung in der Kommunikation über den Straßenerhalt die Aussage „nicht Erhalt statt Neubau“ nötig?
Muss der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ aus Sicht der Bundesregierung eingeschränkt werden und wenn ja, weshalb?
Ist der Straßenerhalt in der letzten Wahlperiode aus Sicht der Bundesregierung zu stark priorisiert worden und wenn ja, inwiefern hatte dies negative Konsequenzen?
Was wiegt für die Bundesregierung im Zweifelsfall schwerer, der Bau von baureifen Neubauprojekten oder der Erhalt von Bestandsinfrastruktur und wie kann die Bundesregierung die Antwort mit konkreten Maßnahmen und Entscheidungen belegen?
Wie entscheidet die Autobahn GmbH wieviel (oder welche) Sanierungsprojekte und welche Neubauprojekte bearbeitet werden und welche Vorgaben macht ihr das Bundesverkehrsministerium?
Wird in der jährlichen Besprechung zwischen Bundesverkehrsministerium und Bundesländern besprochen mit welcher Priorität Sanierungsprojekte bzw. Aus- und Neubauprojekte umgesetzt werden, und wofür wirbt das Bundesverkehrsministerium?
Ist der Erhalt der Bundesstraßen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend finanziert?
a) Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung, dass im Haushalt 2026 der Bedarf für den Erhalt von Bundesstraßen gemäß Erhaltungsbedarfsprognose nicht erfüllt wird (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/erhaltungsbedarfsprognose-bundesfernstrassen.html)?
b) Wenn nein, warum wirkt die Bundesregierung nicht auf eine auskömmliche Finanzierung des Erhalts hin?
Ist der Erhalt der Bundesautobahnen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend finanziert und wenn ja, wie begründet das die Bundesregierung?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie die Notwendigkeit des Sondervermögens mit kaputten Straßen und maroden Brücken begründet (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sondervermoegen-2356240), aber der Erhaltungsbedarf bei Bundesstraßen im Haushalt 2026 nicht erfüllt wird?
Wird die Bundesregierung bei der Aufstellung des Haushalts 2027 für eine auskömmliche Finanzierung des Erhalts von sowohl Bundesstraßen als auch Bundesautobahnen gemäß Erhaltungsbedarfsprognose sorgen?
Wie begründet die Bundesregierung, dass für die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ konsequent in der Haushaltsplanung eingehalten wird, dasselbe aber für die Straße nicht gilt?