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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Position der Bundesregierung zu den im Diskussionspapier der EU-Außenbeauftragten formulierten europäischen Kernforderungen für eine Friedensregelung im Krieg zwischen Russland und der Ukraine

Fraktion

AfD

Datum

27.05.2026

Aktualisiert

04.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/614027.05.2026

Position der Bundesregierung zu den im Diskussionspapier der EU‑Außenbeauftragten formulierten europäischen Kernforderungen für eine Friedensregelung im Krieg zwischen Russland und der Ukraine

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Gerold Otten, Tobias Teich, Dr. Alexander Gauland, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, Diana Zimmer, Kay Gottschalk, Iris Nieland, Hauke Finger, Christian Douglas, Rainer Groß, Marcel Queckemeyer, Christian Reck, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas hat unter den EU-Mitgliedstaaten ein internes Diskussionspapier mit dem Titel „European Core Interests in Ensuring a Comprehensive, Just and Lasting Peace and Continent's Security“ in Umlauf gebracht (www.rferl.org/a/wider-europe-jozwiak-ukraine-eu-moscow/33680375.html), in dem zentrale außen- und sicherheitspolitische Forderungen im Hinblick auf eine Friedenslösung im Ukrainekrieg formuliert werden. Zugleich wird darin festgestellt, dass die seit nahezu einem Jahr unter Federführung der USA geführten diplomatischen Gespräche bislang ohne unmittelbare Beteiligung der EU stattfinden. Angesichts der erheblichen finanziellen, militärischen und politischen Unterstützung der Ukraine sowie der Berührung zentraler europäischer Zuständigkeiten im Rahmen potenzieller Friedensregelungen – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche EU-Mitgliedschaft der Ukraine – wird eine substanzielle Einbindung der EU in etwaige Verhandlungen als erforderlich bezeichnet (ebd.).

Zu den im Diskussionspapier formulierten inhaltlichen Forderungen zählen insbesondere der vollständige Abzug russischer Truppen aus den besetzten ukrainischen Gebieten, der Verzicht auf deren völkerrechtliche Anerkennung als Teil Russlands, die Beendigung der Kernwaffenstationierung in Belarus sowie der weiteren militärischen Präsenz in der Republik Moldau, Georgien und Armenien, Entschädigungsleistungen insbesondere für den Wiederaufbau der Ukraine, für Schäden in europäischen Staaten und Unternehmen sowie für verursachte ökologische Schäden. Im Zusammenhang mit den geforderten Entschädigungsleistungen wird auf eingefrorene russische Staatsvermögen in Höhe von rund 210 Mrd. Euro verwiesen, für deren weiteren Umgang bislang keine einheitliche rechtliche Lösung gefunden wurde.

Ferner wird im erwähnten Papier gefordert, dass Russland Desinformationskampagnen, Sabotageakte, Cyberangriffe, Luftraumverletzungen sowie Einmischungen in politische Prozesse und Wahlen auf europäischem Gebiet und in benachbarten Staaten einstellt, innenpolitisch freie und faire Wahlen unter internationaler Beobachtung durchführt, politische Gefangene freilässt, Medienfreiheit gewährleistet, repressive Gesetzgebung zurücknimmt sowie umfassende internationale Untersuchungen zulässt.

In einer Pressemitteilung vom 23. Februar 2026 im Anschluss an den Foreign Affairs Council (FAC), in dessen Rahmen die Inhalte des Papiers erörtert wurden, erklärte Kaja Kallas, der Schwerpunkt möglicher Verhandlungen müsse auf russischen Konzessionen liegen und dürfe sich nicht auf ukrainische Zugeständnisse beschränken. Auf Russlands „maximalistische Forderungen“ könne nicht mit einer „minimalistischen Antwort“ reagiert werden; dies sei vor jeglichen Gesprächen mit russischen Vertretern klarzustellen (www.eeas.europa.eu/eeas/foreign-affairs-council-press-conference-high-representative-kaja-kallas-2_en). Zugleich griff sie eine zunächst von der estnischen Regierung erhobene und später auch vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj übernommene Initiative auf, wonach sämtlichen an der russischen Aggression beteiligten Personen die Einreise in EU‑Mitgliedstaaten verwehrt werden solle, darunter sowohl Angehörigen der russischen Streitkräfte als auch beteiligten Zivilpersonen (www.faz.net/aktuell/politik/ukraine/eu-beitritt-der-ukraine-wolodymyr-selenskyj-will-ein-beitrittsdatum-110843420.html).

Nach Auffassung der Fragesteller enthalten die im Diskussionspapier formulierten Positionen Vorgaben, die den erklärten Zielsetzungen Russlands in zentralen Punkten entgegenstehen und deren Umsetzung faktisch eine umfassende militärische Niederlage Russlands voraussetzen würde. Vor dem Hintergrund der fortdauernden militärischen Auseinandersetzung, der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf Deutschland sowie der sicherheitspolitischen Risiken einer weiteren Eskalation stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die Bundesregierung die im Diskussionspapier niedergelegten Positionen teilt, welche Auswirkungen diese auf diplomatische Lösungsansätze haben könnten und ob deutsche Interessen hierbei hinreichend berücksichtigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Entstehung, Inhalt und Zielsetzung des von der EU-Außenbeauftragten vorgelegten internen Diskussionspapiers „European Core Interests in Ensuring a Comprehensive, Just and Lasting Peace and Continent's Security“?

2

Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem genannten Diskussionspapier um ein ausschließlich von der EU-Außenbeauftragten initiiertes Dokument, oder wurden die Inhalte zuvor mit den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt, und in welcher Form war die Bundesregierung an einer solchen Abstimmung beteiligt?

3

Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu der von der EU-Außenbeauftragten nach dem Foreign Affairs Council am 23. Februar 2026 geäußerte Auffassung, wonach sich Verhandlungen in erster Linie auf russische Konzessionen konzentrieren müssten und wenn ja, wie lautet diese?

4

Wie ordnet die Bundesregierung die Rolle Deutschlands und der EU im gegenwärtigen Konflikt ein, insbesondere, ob sie diese primär als vermittelnde Akteure oder als politisch und militärisch involvierte Konfliktparteien betrachtet?

5

Setzt sich die Bundesregierung für eine Intensivierung diplomatischer Initiativen ein, und welche konkreten Schritte unternimmt sie hierzu, insbesondere vor dem Hintergrund der Kritik, dass Deutschland und die EU bislang nicht ausreichend in entsprechende Gespräche einbezogen wurden?

6

In welcher Form stimmt sich die Bundesregierung mit den USA zu Zielen, Sequenz und Parametern möglicher Friedensverhandlungen ab, und welche deutschen Positionen hat sie hierbei seit Januar 2026 gegenüber den USA vorgetragen?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, dass Deutschland an möglichen Friedensverhandlungen im Ukrainekrieg mit einem eigenen Vertreter teilnimmt, und wer wäre nach der derzeitigen Zuständigkeitsordnung innerhalb der Bundesregierung für eine solche Vertretung Deutschlands zuständig, sowie ob neben dieser institutionellen Zuständigkeit die Benennung eines besonderen Beauftragten oder eines zusätzlichen deutschen Vertreters vorgesehen ist oder erwogen wird?

8

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im genannten Diskussionspapier formulierten Forderungen unter den gegenwärtigen militärischen und politischen Kräfteverhältnissen kurzfristig durchsetzbar sind, und welche Schlussfolgerung zieht sie vor diesem Hintergrund aus der im Diskussionspapier vertretenen Auffassung, dass sich Friedensverhandlungen primär auf russische Konzessionen konzentrieren sollten?

9

Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu den im Diskussionspapier formulierten Forderungen (und wenn ja, wie lautet diese), insbesondere dahingehend, ob sie nach Auffassung der Bundesregierung unverzichtbare Bestandteile einer Friedensregelung im Ukrainekrieg darstellen und wie realistisch unter den gegenwärtigen politischen und militärischen Rahmenbedingungen erscheint, dass Russland diesen Forderungen im Rahmen von Friedensverhandlungen zustimmen würde, insbesondere hinsichtlich

a) des vollständigen Abzugs russischer Truppen aus den derzeit von Russland kontrollierten ukrainischen Gebieten?

b) des Verzichts auf deren völkerrechtliche Anerkennung als Teil Russlands?

c) der Beendigung der Kernwaffenstationierung in Belarus?

d) der Beendigung russischer Militärpräsenz in der Republik Moldau, Georgien und Armenien?

e) Entschädigungsleistungen Russlands für Schäden in der Ukraine sowie in europäischen Staaten und Unternehmen und für verursachte ökologische Schäden?

f) der Verwendung eingefrorener russischer Staatsvermögen?

g) der Forderungen nach innenpolitischen Veränderungen in Russland?

h) der Initiative, sämtlichen an der russischen Aggression beteiligten Personen die Einreise in EU-Mitgliedstaaten zu verwehren?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass erfolgreiche Friedensverhandlungen in bewaffneten Konflikten regelmäßig auf gegenseitigen Zugeständnissen beruhen, und falls ja, welche Zugeständnisse könnten nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen möglicher Verhandlungen zur Beendigung des Ukrainekrieges auf nichtrussischer Seite grundsätzlich in Betracht kommen, und falls nach Auffassung der Bundesregierung keine solchen Zugeständnisse in Betracht kommen sollten, auf welcher Grundlage geht sie davon aus, dass dennoch eine verhandelte Friedenslösung zustande kommen könnte?

11

Welche weiteren konkreten politischen, wirtschaftlichen oder militärischen Einflussmöglichkeiten werden von der Bundesregierung ggf. geprüft, um Russland zu den im Diskussionspapier formulierten Konzessionen zu bewegen, welche militärischen Entwicklungen hält sie in diesem Zusammenhang für realistisch, die zu einer Veränderung der militärischen Lage und damit zu einer erhöhten Verhandlungsbereitschaft Russlands beitragen könnten, und mit welchem zeitlichen Horizont rechnet sie?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass europäische Akteure bislang nicht zu den zentralen Gesprächsformaten über eine Friedenslösung gehörten, und teilt sie die Einschätzung der Fragesteller, dass weitreichende politische und sicherheitspolitische Forderungen gegenüber Russland die Bereitschaft verringern könnten, die EU als konstruktiven Vermittlungsakteur in Friedensverhandlungen einzubeziehen?

13

Hält die Bundesregierung es unter den gegenwärtigen militärischen und geopolitischen Rahmenbedingungen für zielführend, Forderungen zu erheben, deren Umsetzung weitreichende Veränderungen der politischen oder sicherheitspolitischen Strukturen Russlands voraussetzen würde, und wie bewertet sie deren Realisierbarkeit im Rahmen möglicher Friedensverhandlungen?

14

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur Einbeziehung innenpolitischer Reformforderungen gegenüber Russland (und wenn ja, wie lautet diese) im Hinblick auf das völkerrechtliche Interventionsverbot und das Prinzip staatlicher Souveränität, und teilt sie die Einschätzung der Fragesteller, dass weitreichende innenpolitische Reformforderungen faktisch einen Regimewandel voraussetzen würden, sowie welche Auswirkungen dies aus Sicht der Bundesregierung auf die Bereitschaft Russlands hätte, sich auf Friedensverhandlungen einzulassen?

15

Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. hinsichtlich einer rechtlichen Anerkennung der von Russland kontrollierten ukrainischen Gebiete im Rahmen eines Friedensabkommens, und hat sie bereits eine Position zu einer solchen Anerkennung erarbeitet, wenn ein entsprechender territorialer Status im Rahmen eines umfassenden, von der Ukraine akzeptierten Abkommens vereinbart würde, und wenn ja, wie lautet diese?

16

Betrachtet die Bundesregierung eine abschließende Klärung des territorialen Status der von Russland kontrollierten ukrainischen Gebiete als zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines Friedensvertrags, oder wäre aus ihrer Sicht auch ein Abkommen denkbar, das die Statusfrage zunächst offenlässt?

17

Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. zur Frage, ob und in welcher Sequenz Schritte im EU-Beitrittsprozess der Ukraine mit einer Friedensregelung oder einem Waffenstillstand im Ukrainekrieg verknüpft werden sollten, und welche Auswirkungen erwartet sie ggf. von einer Festlegung eines konkreten EU-Beitrittspfades der Ukraine auf die Verhandlungsbereitschaft Russlands sowie auf die sicherheitspolitische Lage in Europa?

18

Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu Forderungen nach einer Beendigung russischer militärischer Präsenz in Belarus, der Republik Moldau, Georgien und Armenien vor dem Hintergrund bestehender bilateraler Stationierungsabkommen zwischen Russland und den jeweiligen Staaten, deren völkerrechtlichem Status sowie der jeweiligen sicherheitspolitischen Interessen dieser Staaten und wenn ja, wie lautet diese (www.europarl.europa.eu/cmsdata/108547/Russia%20military%20in%20EaP_Workshop.pdf; https://eurasianet.org/russia-agrees-to-pull-troops-from-georgia-by-2008; https://cdn.osce.org/sites/default/files/f/documents/1/5/39571.pdf; https://eurasianet.org/russia-agrees-to-pull-troops-from-georgia-by-2008)?

19

Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche sicherheitspolitischen und regionalpolitischen Auswirkungen von einer Beendigung russischer Militärpräsenz insbesondere im Hinblick auf die Konfliktregionen Transnistrien, Abchasien und Südossetien sowie auf die Sicherheitslage im Kontext des armenisch-aserbaidschanischen Konflikts zu erwarten sind, und inwiefern rechnet sie in diesem Zusammenhang ggf. mit Stabilitätsrisiken?

20

Welche Auswirkungen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung ggf. Forderungen nach einem vollständigen Rückzug russischer Streitkräfte aus den zuvor genannten Staaten auf die Bereitschaft Russlands zu Friedensverhandlungen haben, und inwiefern hält die Bundesregierung ggf. die Ausweitung derartiger Forderungen über den Ukrainekrieg hinaus für geeignet, Fortschritte bei der vorrangigen Zielsetzung eines Abzugs russischer Truppen aus den besetzten ukrainischen Gebieten zu fördern?

21

Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, ob die Stationierung russischer Kernwaffen in Belarus einen sicherheitspolitischen Vorgang darstellt, der sich grundsätzlich von der Stationierung US-amerikanischer Kernwaffen in europäischen NATO-Staaten unterscheidet, und falls ja, worin bestehen nach ihrer Auffassung die maßgeblichen Unterschiede, insbesondere hinsichtlich Kontrolle, Einsatzdoktrin und völkerrechtlicher Bewertung?

22

Inwiefern hält die Bundesregierung ggf. eine irreversible Konfiszierung der in EU-Staaten eingefrorenen russischen Staatsvermögenswerte für völkerrechtskonform, insbesondere im Hinblick auf die Staatenimmunität gemäß der UN-Übereinkunft über die Immunität staatlicher Vermögenswerte von der Gerichtsbarkeit (New Yorker Konvention 2004, https://legal.un.org/ilc/texts/instruments/english/conventions/4_1_2004.pdf) sowie auf die Voraussetzungen zulässiger Gegenmaßnahmen nach den „Articles on Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts“ (https://legal.un.org/ilc/texts/instruments/draft_articles/9_6_2001.pdf), und hat die Bundesregierung hierzu eine völkerrechtliche Prüfung veranlasst; falls ja, durch welche Stelle wurde diese durchgeführt und zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?

23

Welche Einnahmen aus Zins- oder sonstigen Erträgen eingefrorener russischer Staatsvermögenswerte sind seit 2022 jeweils jährlich entstanden, in welcher Höhe wurden diese Mittel für Maßnahmen zugunsten der Ukraine verwendet, und welchen konkreten Zwecken dienten diese Maßnahmen?

24

Zieht die Bundesregierung in Erwägung, eingefrorene russische Staatsvermögenswerte ganz oder teilweise für Reparationsleistungen zugunsten der Ukraine oder zur Befriedigung europäischer staatlicher oder privater Entschädigungsansprüche zu verwenden, und falls ja, auf welcher jeweiligen völkerrechtlichen Grundlage hält sie eine solche Verwendung für zulässig?

25

Welche Position vertritt die Bundesregierung zu möglichen Reparationsleistungen Russlands gegenüber der Ukraine sowie nach Entschädigungen für Schäden in europäischen Staaten, bei europäischen Unternehmen und für verursachte ökologische Schäden, und auf welche völkerrechtlichen oder sonstigen Grundlagen stützt sie ggf. über den unmittelbar angegriffenen Staat hinausgehende Entschädigungsansprüche?

26

Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zur praktischen Umsetzbarkeit möglicher Individual- oder Unternehmensansprüche gegen Russland angesichts eines potenziell sehr weit gefassten und schwer abgrenzbaren Schadensspektrums, insbesondere im Hinblick auf notwendige Kriterien der Kausalität, Anspruchsberechtigung und Bezifferbarkeit und wenn ja, wie lautet diese?

27

Welche Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung ggf. erfüllt sein, damit eingefrorene russische Staatsvermögenswerte vollständig wieder freigegeben werden können, und hält die Bundesregierung ein Szenario für möglich, in dem eine solche Freigabe ohne eine Bindung an Reparations- oder Entschädigungszahlungen erfolgt?

28

Hat die Bundesregierung geprüft, ob ein kreditfinanziertes Modell, bei dem eingefrorene russische Staatsvermögenswerte erst im Falle ausbleibender Reparationszahlungen verwertet würden, wirtschaftlich oder rechtlich zu einer dauerhaften Vorfestlegung über die Verwendung fremden Staatseigentums führt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, sowie ob im Rahmen dieser Prüfung die Deutsche Bundesbank oder die Europäische Zentralbank konsultiert wurden und welche Hinweise diese jeweils zu möglichen Folgen für Finanzstabilität oder den Reservewährungsstatus des Euro gegeben haben?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundeskanzlers, das beschlossene EU-Modell zur Nutzung eingefrorener russischer Staatsvermögen sende ein Signal, dass sich der Krieg für Russland wirtschaftlich nicht lohne (www.tagesspiegel.de/internationales/ukraine-krieg-eu-erzieltkompromiss-im-streit-um-ukraine-finanzierung-15065929.html), im Hinblick auf die Frage, ob aus Sicht der Bundesregierung politischstrategische Zielsetzungen die Anwendung völkerrechtlich umstrittener Maßnahmen gegenüber geschütztem staatlichem Vermögen rechtfertigen können, und ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass die Bindung staatlichen Handelns an das Völkerrecht auch dann uneingeschränkt gilt, wenn dessen Einhaltung die Durchsetzung außenpolitischer Ziele erschwert?

30

Welche Gründe waren nach Kenntnis der Bundesregierung ausschlaggebend dafür, dass der auf EU-Ebene diskutierte weitergehende Vorschlag zur unmittelbaren Nutzung oder umfassenden Besicherung eingefrorener russischer Staatsvermögen im Europäischen Rat keine Mehrheit fand (www.handelsblatt.com/politik/international/ukraine-ukraine-erhaelt-kredit-von-90-milliarden-euro/100182377.html)?

31

Nach welchen Kriterien und welchem Beweismaßstab ordnet die Bundesregierung Cyberangriffe, Sabotageakte oder Desinformationskampagnen staatlichen russischen Akteuren zu, und inwieweit hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Beendigung solcher hybrider Einflussoperationen im Rahmen einer Friedensregelung für überprüfbar und durch geeignete Verifikationsmechanismen kontrollierbar?

32

Welche konkreten nationalen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 gegen hybride Einfluss- und Sabotageaktivitäten ergriffen, insbesondere im Bereich kritischer Infrastruktur, Wahlprozesssicherheit und Schutz staatlicher IT‑Systeme?

33

Auf welche konkrete rechtliche Grundlage stützt sich nach Auffassung der Bundesregierung ein generelles Einreiseverbot für russische Staatsangehörige mit militärischem Bezug zum Ukrainekrieg?

34

Welche konkreten Personengruppen würden nach Auffassung der Bundesregierung unter einen solchen Einreiseausschluss (vgl. Vorfrage) fallen, insbesondere im Hinblick auf Reservisten, ehemalige Militärangehörige, Angehörige militärnaher Behörden, zivile Beschäftigte im Verteidigungssektor oder Personen mit formaler Wehrpflicht?

35

Welche praktischen Mechanismen sieht die Bundesregierung vor, um bei der Visumerteilung oder bei Grenzkontrollen verlässlich festzustellen, ob ein russischer Staatsangehöriger einen militärischen Bezug aufweist, insbesondere wenn entsprechende Informationen regelmäßig nicht zugänglich sind?

36

Welche militärischen Mittel, Strukturen oder sicherheitspolitischen Instrumente sieht die Bundesregierung bei der EU, um Sicherheitsgarantien für die Ukraine im Ernstfall praktisch durchsetzen zu können, und welche konkrete Rolle würde Deutschland im Rahmen solcher EU-Sicherheitsgarantien übernehmen, insbesondere im Hinblick auf militärische Beiträge?

37

Welche Rolle misst die Bundesregierung den USA bei Sicherheitsgarantien für die Ukraine bei, und inwiefern hält sie Sicherheitsgarantien der EU auch ohne eine Einbindung der USA für umsetzbar?

38

Hat sich die Bundesregierung zu dem Umstand eine eigene Auffassung gebildet, dass europäische Positionen teilweise weitergehende Forderungen gegenüber Russland enthalten als Positionen der Vereinigten Staaten, obwohl diesen bei möglichen Sicherheitsgarantien für die Ukraine absehbar eine zentrale Rolle zukommt, wenn ja, wie lautet diese und welche Auswirkungen sieht sie darin ggf. auf die Realisierbarkeit entsprechender Friedensregelungen?

39

Inwiefern geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der derzeitigen Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung für die Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen, bei der trotz umfangreicher Anreize bislang nur ein Bruchteil der vorgesehenen Soldatenstellen durch freiwillige Meldungen besetzt werden konnte (https://www.tagesspiegel.de/politik/trotz-attraktiver-zulagen-bundeswehr-findet-offenbar-deutlich-zu-wenig-freiwillige-fur-litauen-brigade-15244746.html) ggf. davon aus, dass Deutschland im Falle militärischer Beiträge zur Absicherung möglicher Sicherheitsgarantien über ausreichend Personal innerhalb der Bundeswehr verfügt, das zu entsprechenden Auslandseinsätzen bereit ist?

40

Wie hoch sind die seit 2022 angefallenen finanziellen Belastungen des Bundes im Zusammenhang mit der Unterstützung der Ukraine, einschließlich aller Ausgaben aus dem Kernhaushalt, aus Sondervermögen des Bundes, aus Verpflichtungsermächtigungen, Garantie- und Haftungszusagen sowie aus dem deutschen Anteil an EU-finanzierten Unterstützungsinstrumenten (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

41

Welche Kosten sind Bund, Ländern und Kommunen seit 2022 durch die Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter entstanden, und mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung bei einem fortdauernden Ukrainekrieg (bitte nach Haushaltsjahren und Ausgabenkategorien aufschlüsseln)?

42

Wie hoch ist nach Berechnung der Bundesregierung seit 2022 der fiskalische Saldo der Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln und die Berechnungsmethode darlegen)?

43

Welche Risiken sieht die Bundesregierung für die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln des Bundes, insbesondere vor dem Hintergrund der seit 2025 erfolgten Lockerungen der Schuldenbremse und der Einführung zusätzlicher kreditfinanzierter Sondervermögen, falls die militärische, finanzielle und humanitäre Unterstützung der Ukraine über mehrere Jahre fortgesetzt oder ausgeweitet wird?

44

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Festlegung ihrer außenpolitischen Zielsetzungen im Ukrainekrieg die strukturelle Haushaltslage des Bundes sowie absehbare Konsolidierungserfordernisse, und wie priorisiert sie im Falle wachsender struktureller Haushaltsdefizite die Finanzierung von Unterstützungsleistungen für die Ukraine gegenüber anderen staatlichen Aufgaben, insbesondere den sozialen Sicherungssystemen, Bildung, Infrastrukturinvestitionen, Gesundheits- und Pflegeausgaben sowie der inneren Sicherheit?

Berlin, den 22. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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