Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger (Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/5562)
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger“ (Bundestagsdrucksache 21/5562) ergeben sich für den Fragesteller weitere klärungsbedürftige sowie vertiefende Fragestellungen, die mit der vorliegenden Anfrage geklärt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Umfassen die in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 ausgewiesenen Kosten in Höhe von 588 456 Euro für den Abschiebeflug am 18. Juli 2025 sowie die Kosten in Höhe von ca. 366 000 Euro für den Abschiebeflug am 26. Februar 2026 die gesamten im Zusammenhang mit der Durchführung der jeweiligen Abschiebeflüge entstandenen Kosten, oder sind darüber hinaus weitere Kosten angefallen?
Wenn im Zusammenhang mit der Durchführung der beiden Abschiebeflüge weitere Kosten entstanden sein sollten, um welche Kosten handelt es sich dabei und wie hoch sind diese jeweils?
Wurden im Zusammenhang mit der Durchführung der beiden genannten Abschiebeflüge in dieser Legislaturperiode am 18. Juli 2025 und am 26. Februar 2026 überhaupt irgendwelche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen?
Wenn ja, welche Personen haben jeweils welche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu wessen Nachteil begangen, und welche Konsequenzen hatten diese jeweils?
Wie ist der eklatante Unterschied zwischen den durchschnittlichen Kosten pro Person bei den in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführten Abschiebeflügen nach Afghanistan, die nach Berechnung der Fragesteller bei rund 9 450 Euro pro Person lagen (bei Zugrundelegung der Zahlen aus der Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 auf genannter Bundestagsdrucksache), und den durchschnittlichen Kosten pro Person bei den im Rahmen von Aufnahmeprogrammen erfolgten Einflügen afghanischer Staatsangehöriger in der aktuellen Legislaturperiode, die nach Berechnung des Fragestellers lediglich rund 1 250 Euro pro Person betrugen (bei Zugrundelegung der Zahlen aus der Antwort auf Frage 4 unter Auslassung der Einflüge aus dem Jahr 2026, für die bislang noch keine Kosten vorliegen), zu erklären?