Netzwerkstrukturen und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Ulrich von Zons, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau, Tobias Teich, Bernd Schattner, Thomas Ladzinski, Martina Uhr, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Christina Baum, Dr. Daniel Zerbin, Thomas Dietz, Dr. Maximilian Krah, Dr. Malte Kaufmann, Otto Strauß, Kurt Kleinschmidt, Rocco Kever, Marc Bernhard, Dr. Michael Blos, Stefan Keuter, Edgar Naujok, Tobias Ebenberger und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) zählt nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden zu den zentralen Herausforderungen für den Rechtsstaat. In aktuellen Lagebildern sowie in bisherigen Antworten der Bundesregierung auf mehrere Kleine Anfragen der Fragesteller auf Bundestagsdrucksachen 21/4234, 21/4978, 21/5125, 21/5166, 21/5170 sowie 21/5654 wird Organisierte Kriminalität zunehmend als arbeitsteilig, international vernetzt und anpassungsfähig beschrieben. Hervorgehoben werden insbesondere flexible Netzwerkstrukturen, digitale Kommunikationswege sowie dienstleistungsorientierte Formen krimineller Zusammenarbeit („Crime-as-a-Service“).
Aus den Antworten der Bundesregierung ergibt sich nach Auffassung der Fragesteller, dass bestimmte Informationen statistisch nicht erfasst würden oder keine entsprechenden Erkenntnisse vorlägen. Dies betrifft unter anderem die langfristige Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen kriminelle Netzwerke, Reorganisationsprozesse sowie die tatsächliche Wirkung von Vermögensabschöpfung und Finanzermittlungen auf kriminelle Strukturen.
Die Bewertung staatlicher Maßnahmen erfolgt nach Kenntnis der Fragesteller weiterhin überwiegend anhand klassischer Kennzahlen wie Verfahrenszahlen, Tatverdächtigenzahlen, Schadenssummen, Sicherstellungen, Haftstrafen oder Vermögensabschöpfungen.
Die Bundesregierung beschreibt Organisierte Kriminalität zunehmend als dynamische Netzwerkstruktur mit hoher Reorganisations- und Anpassungsfähigkeit. Besonders relevant erscheint den Fragestellern dabei die Frage, inwieweit kriminelle Netzwerke nach staatlichen Maßnahmen unter veränderter Struktur, neuer Führung oder angepassten Kommunikations- und Finanzierungswegen fortbestehen oder sich neu organisieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich ihnen die Frage, inwieweit bestehende Bewertungsmaßstäbe überhaupt geeignet sind, die tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität abzubilden.
Von besonderem Interesse ist für die Fragesteller dabei, ob und wie die Bundesregierung dauerhafte Schwächungen krimineller Netzwerke, Reorganisationsprozesse, Ersatz- und Nachfolgestrukturen, die Ausschaltung steuernder Personen bzw. Organisationen sowie die tatsächliche Beeinträchtigung krimineller Geschäftsmodelle bewertet und misst.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern weiter die Frage, anhand welcher konkreten Maßstäbe die Bundesregierung die Wirksamkeit des von Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) und Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 25. Februar 2026 vorgestellten Gemeinsamen Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität bewertet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche zusätzlichen Kriterien oder Indikatoren verwendet die Bundesregierung neben klassischen statistischen Kennzahlen, um zu bewerten, ob Organisierte Kriminalität dauerhaft geschwächt wird?
Wann gilt ein kriminelles Netzwerk aus Sicht der Bundesregierung als „zerschlagen“?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie häufig sich kriminelle Netzwerke nach Ermittlungsmaßnahmen unter veränderter Struktur, neuer Führung oder geänderten Kommunikationswegen neu organisieren?
Werden Reorganisations- oder Nachfolgestrukturen Organisierter Kriminalität nach Kenntnis der Bundesregierung systematisch erfasst, und falls ja, in welcher Form?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Identifizierung steuernder oder profitierender Hintermänner für die wirksame Bekämpfung Organisierter Kriminalität bei?
Welche strategischen, organisatorischen oder ermittlungspraktischen Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität überwiegend operative Ausführungsebenen erfassen, während übergeordnete Organisations-, Finanzierungs- und Unterstützungsstrukturen fortbestehen?
Wie stellt die Bundesregierung im Bereich der Vermögensabschöpfung sicher, dass Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität nicht überwiegend nachgeordnete Tatbeteiligte oder Strohleute betreffen, nachdem ihr nach ihrer Antwort auf Frage 3 der Bundestagsdrucksache 21/5170 hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Zielgerichtetheit der bisherigen Vermögensabschöpfungen?
Welche Weiterentwicklungen bestehender Analyse-, Erfassungs- oder Bewertungsinstrumente werden ggf. geprüft oder umgesetzt, um die tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen finanzielle und organisatorische Strukturen Organisierter Kriminalität künftig belastbarer bewerten zu können?
Inwieweit erschweren digitale Kommunikations- und Plattformstrukturen nach Einschätzung der Bundesregierung die dauerhafte Schwächung Organisierte Kriminalität?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Bedeutung modularer oder ausgelagerter Tatstrukturen („Crime-as-a-Service“, „Violence-asa-Service“) für die Aufklärung organisatorischer Zusammenhänge innerhalb krimineller Netzwerke vor?
Inwieweit hält die Bundesregierung bestehende Lagebild-, Erfassungs- und Bewertungsansätze noch für geeignet, arbeitsteilige und netzwerkartige Formen Organisierter Kriminalität abzubilden?
Welche methodischen, analytischen, datenbezogenen oder rechtlichen Grenzen sieht die Bundesregierung derzeit bei der Bewertung der tatsächlichen Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität?
Welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung zunehmende Digitalisierung und internationale Vernetzung Organisierter Kriminalität auf bestehende Lagebild- und Analyseansätze?
Welche konkreten Anpassungen bestehender Lagebild- oder strategischer Bewertungsinstrumente plant die Bundesregierung ggf., um arbeitsteilige Netzwerkstrukturen sowie Reorganisations- und Anpassungsprozesse Organisierter Kriminalität künftig stärker abzubilden?