Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen Finanzkrise
der Abgeordneten Karoline Otte, Sylvia Rietenberg, Julia Schneider, Hanna Steinmüller, Kassem Taher Saleh, Mayra Vriesema, Dr. Alaa Alhamwi, Stefan Schmidt, Dr. Sebastian Schäfer, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die finanzielle Situation vieler Kommunen in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert und die Lage erreicht ein dramatisches Ausmaß. Die kommunalen Spitzenverbände warnen in ihrer Stellungnahme zum Fachgespräch des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen „Kommunalfinanzen“ eindringlich vor den Folgen der kommunalen Finanzierungskrise und sehen die Handlungsfähigkeit der Kommunen massiv gefährdet (www.bundestag.de/resource/blob/1157198/Stellungnahme-SV-kommunale-Spitzenverbaende-.pdf).
Laut Prognosen wird das Defizit der Kommunen bis 2028 voraussichtlich auf 36,1 Mrd. Euro anwachsen. Diese Entwicklung ist alarmierend – besonders vor dem Hintergrund der enormen Investitionsrückstände der kommunalen Infrastruktur und der Investitionsbedarfe für essentielle gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wie das Erreichen von Klimaneutralität und die Anpassung an den Klimawandel. Die realen kommunalen Investitionen sinken seit 2020 (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf). Schätzungen gehen davon aus, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) mittelfristig um 1 Prozent einbrechen könnte, falls die Kommunen tatsächlich zur vollumfänglichen Sparpolitik gezwungen werden und auf Ausgaben in Höhe von 0,7 Prozent des BIP verzichten. Expertinnen und Experten sehen hierbei eine Entlastung der Kommunen durch Bund und Länder als essenzielle Maßnahme um dieses Szenario abzuwenden (www.surplusmagazin.de/achimtruger-finanzkrise-kommunen-bedroht-wirtschaft-und-demokratie/).
Die ernste Lage findet auch Niederschlag in den Berichten internationaler Ratingagenturen. So erwähnt der S&P Global Ratings Research Update vom 24. April 2026 zur Bundesrepublik Deutschland die Herausforderungen im Zusammenhang mit den Kommunalfinanzen explizit (www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/user_upload/Finanzagentur/pdf/ratingberichte/20260424_S_P_Ratings_Research_Update.pdf). Dies wirft die Frage auf, inwieweit die kommunalen Finanzierungsprobleme und eine drohende Überschuldung einzelner Kommunen nicht nur deren eigene Handlungsfähigkeit, sondern auch die gesamtstaatliche Bonität und damit die Kreditwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland negativ beeinflussen können. Solche sogenannten Spill-over-Effekte spielten bereits in der Finanzkrise 2008 insoweit eine Rolle, als infolge von Finanzmarkt-, Banken- und Wirtschafskrise Steuerausfälle auch die kommunalen Haushalte belasteten und Städte und Gemeinden auf zusätzliche Kassenkredite angewiesen waren, um ihre laufenden Haushalte zu finanzieren und Investitionsspielräume zu erhalten. In den Folgejahren waren neben teuren staatlichen Bankenrettungen auch Privatisierungs- sowie Entschuldungsprogramme für viele kommunale Haushalte notwendig (vgl. www.blaetter.de/ausgabe/2012/august/der-ruin-der-kommunen-ausverkauft-und-totgespart).
Somit hat sich eine nachträglich reagierende Politik als wirtschaftsschädlicher erwiesen als eine vorausschauende Finanzierung, die den Kommunen Handlungsspielräume ermöglicht, wie sie das Grundgesetz vorsieht und sie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen bestätigt hat. Insbesondere aus dem Selbstverwaltungsrecht in Artikel 28 Absatz 2 GG lässt sich der Anspruch auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung ableiten (www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/kommunen-brauchen-verlaesslichen-ueberforderungsschutz/dstgb-freiherrvstein-grundgesetzlicher-ueberforderungsschutz-kommunaler-selbstverwaltung-2025.pdf?cid=1d9m).
Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen, fordern die kommunalen Spitzenverbände und andere Expertinnen und Experten als ersten, zentralen Schritt die stärkere Beteiligung von Kommunen an den Gemeinschaftssteuern. Auch weitere Maßnahmen werden diskutiert, wie etwa höhere und leichter zugängliche Fördermittel oder höhere Zuweisungen der Länder (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-547-April-2026-Kommunalfinanzen.pdf).
Die Bundesregierung scheint nach Wahrnehmung der Fragestellerinnen und Fragesteller trotz der Warnungen der Fachwelt und der Hilferufe von Kommunalpolitikerinnen und -politiker keine Handlungsnotwendigkeit zu sehen oder zumindest nicht angemessen hierauf reagieren zu wollen. Medienberichten zufolge musste die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“ ihre Arbeit einstellen – ohne ein Ergebnis für unsere Kommunen zu erzielen (https://table.media/berlin/news/konnexitaet-bund-laender-gespraeche-sind-offenbar-im-sand-verlaufen). Auch das geplante sogenannte „Länder- und Kommunalentlastungsgesetz“ (LKEG) stieß bereits in der Verbändeanhörung auf harte Kritik: So deckten die kommunalen Spitzenverbände auf, dass die Entlastungen überhaupt nicht bei den Kommunen direkt einzahlen (https://table.media/assets/berlin/stellungnahme.pdf).
Gleichzeitig kursieren Vorschlagslisten aus Gremien unter Beteiligung von Bundesministerien, die Kürzungen von den Kommunen finanzierter Sozialleistungen wie etwa der Eingliederungshilfe bei Jugendlichen vorschlagen (www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf). Die beabsichtigten Finanzwirkungen der einzelnen Vorschläge sind bisher nicht transparent beziffert, nicht auf Jahre aufgeschlüsselt und ihre Folgekosten werden in den bisherigen Betrachtungen überhaupt nicht berücksichtigt. Letztere könnten aber erheblich sein, etwa angesichts des zu erwartenden Einbruchs der Erwerbstätigkeit von Eltern und Jugendlichen innerhalb der betroffenen Gruppen. Zuletzt zeigten Expertinnen und Experten sowie Verbände die massiven sozialen Härten auf und bezweifeln eine Vereinbarkeit vieler Vorschläge mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen sowie ratifizierten UN-Konventionen. Somit sind die Vorschläge im Bereich der Sozialkürzungen offensichtlich kontraproduktiv und würden voraussichtlich mittelfristig die Probleme vor Ort noch vergrößern. Unklar ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch, wie die Bundesregierung nun mit den Vorschlagslisten weiter verfahren möchte. Zusammenfassend besteht unter wirtschaftlichen Expertinnen und Experten und kommunalen Vertreterinnen und Vertretern eine große Einigkeit, dass es Maßnahmen braucht, die Mittel im zweistelligen Milliardenbereich umgehend und dauerhaft in die Kommunen bringen. Die Vorhabenplanung der Bundesregierung sieht solche Maßnahmen bisher nicht vor. Auch weitere, angrenzende Vorhaben sind nach Auffassung der Fragestellenden zuletzt gescheitert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie ist die Prognose der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), hinsichtlich des Verlaufs und der Entwicklung der kommunalen Finanzierungskrise in den kommenden Jahren (bis 2030)?
Wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen, dass keine kurzfristigen Gesetzesinitiativen geplant sind, die die Kommunen direkt entlasten und beispielsweise auch das sogenannte LKEG keine direkten Entlastungen für die Kommunen (sondern nur zusätzliche Mittel für die Länder) vorsieht?
Wie bewertet die Bundesregierung mögliche verfassungsrechtliche Probleme beim LKEG, etwa aufgrund seiner möglichen Verletzung des föderativen Gleichbehandlungsgebots nach § 12 Absatz 1 Satz 4 Maßstäbegesetz (insbesondere bei der Bestimmung von Sonderlasten bei Bundesergänzungszuweisungen)?
Wie wirkt sich die nach unten korrigierte Einnahmeprognose der neuesten Steuerschätzung für Bund, Länder und insbesondere Kommunen auf diese aus und welche Handlungsnotwendigkeiten des Bundes erwachsen aus Sicht der Bundesregierung ggf. aus den Ergebnissen?
Plant die Bundesregierung die Steueranteile der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern zeitnah und temporär oder dauerhaft zu erhöhen, etwa durch eine Anhebung der kommunalen Umsatzsteuerpunkte, und wenn nein, plant die Bundesregierung (angesichts dieser Kernforderung der kommunalen Spitzenverbände) zumindest Gespräche über die zeitnahe Anhebung der Steueranteile der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern, etwa durch eine Anhebung der kommunalen Umsatzsteuerpunkte?
Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Risiken, die sich aus einer notwendigen Sparpolitik der Kommunen ergeben? Teilt sie die Einschätzung von Fachleuten und Institutionen wie der KfW, dass die erheblichen Einsparmaßnahmen in den Kommunen die gesamtwirtschaftliche Basis Deutschlands gefährden?
Wie kommen die angegebenen finanziellen Einsparungen für Kommunen zustande, die von der Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ für die jeweiligen Maßnahmenvorschläge angesetzt sind und mit welcher Methodik wurden sie jeweils ermittelt (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
Welche Folgekosten sieht die Bundesregierung durch die Sozialkürzungen auf die Kommunen zukommen, die auf der Vorschlagsliste der Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ stehen (bitte auf die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)?
a) Wie entwickelt sich das Arbeitsvolumen innerhalb der betroffenen Gruppen (beispielsweise Jugendliche und Eltern in der Eingliederungshilfe) basierend auf den jeweiligen Vorschlägen und mit welcher Methodik ermittelt die Bundesregierung diese Daten (bitte auf die einzelnen Vorschläge aufschlüsseln)?
b) Falls keine Folgekosten ermittelt werden, warum verzichtet die Bundesregierung auf eine Ermittlung von Folgekosten, angesichts der Zielstellung langfristige Entlastungen vor Ort zu ermöglichen?
Wie gedenkt die Bundesregierung, eine mittelfristige finanzielle Entwicklung der Kommunen bei der Planung von kommunalen Entlastungsvorschlägen auch tatsächlich mitzudenken?
Welchen Arbeitsfahrplan verfolgt die Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“?
Sind dem BMF Fälle bekannt, in denen Kommunen aufgrund ihrer Überschuldung und/oder ihrer schlechten Haushaltslage signifikante Schwierigkeiten haben, Liquiditätskredite zur unterjährigen Liquiditätssicherung zu marktüblichen Konditionen oder überhaupt einzuwerben, und wenn ja, wie viele?
Wie bewertet das BMF das potenzielle Risiko der aktuellen kommunalen Finanzierungsprobleme für das staatliche Kreditrating der Bundesrepublik Deutschland, und inwiefern werden diese Risiken in den Analysen des Ministeriums berücksichtigt?
Welche spezifischen Frühwarnindikatoren oder Kennzahlen nutzt das BMF, um mögliche Spillover-Effekte von kommunalen Haushaltskrisen, insbesondere Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsunfähigkeiten, auf die Bonität des Bundes (Bundesschuld) zu überwachen?
Welche Hinweise oder konkreten Rückmeldungen haben internationale Ratingagenturen (wie S&P, Moody's, Fitch) gegenüber dem BMF oder der Deutschen Finanzagentur abgegeben, in denen die kommunale Finanzkrise, die Liquiditätsengpässe oder die Verschuldung der Kommunen als konkreter Risikofaktor für das Bundesrating erwähnt oder thematisiert werden (bitte alle relevanten Vermerke und deren wesentliche Inhalte unter Nennung des Erstellungsdatums und der Gesprächspartnerinnen und -partner angeben)?
Wie bewertet das BMF die Bedeutung der kommunalen Verschuldung und der damit zusammenhängenden Schwierigkeiten der Liquiditätssicherung im Kontext der Kriterienkataloge und Bewertungsansätze der großen Ratingagenturen bei der Festlegung des souveränen Ratings der Bundesrepublik Deutschland?