Finanzkriminalität und Zoll
der Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck, Marcel Emmerich, Dr. Lena Gumnior, Dr. Moritz Heuberger, Sascha Müller, Dr. Konstantin von Notz, Karoline Otte, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Antrag „Finanzkriminalität bekämpfen – Geldwäsche und organisierte Kriminalität effektiv verhindern“ (Bundestagsdrucksache 21/3248) hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorschläge zur verbesserten Bekämpfung von Finanzkriminalität vorgelegt, insbesondere zur Bündelung von Zuständigkeiten, zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung und der Ermittlungsfähigkeit der zuständigen Behörden.
Die Bundesregierung hat mit dem Aktionsplan „Zeitenwende der Inneren Sicherheit“ Maßnahmen unter anderem zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Organisierten Kriminalität angekündigt. Zudem wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung am 22. Dezember 2025 eine Reform der Zollverwaltung und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verabschiedet. Mit dem Referentenentwurf (Ref-Entwurf) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für ein Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität („Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz“) vom 3. März 2026 liegt ein weiterer Baustein der angekündigten Reformvorhaben vor. Bisher bleibt ein Reformvorhaben der Bundesregierung, um komplexe Steuerhinterziehung zu verhindern, aus.
Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich im Zusammenhang mit den oben genannten Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Fragen zur praktischen Ermittlungs- und Analysefähigkeit der Zollverwaltung und zur Zusammenarbeit der Einheiten des Zolls mit anderen Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden sowie zu den vorgesehenen neuen Ermittlungsbefugnissen des Zolls für Geldwäscheermittlungen. Zudem bleibt aus Sicht der Fragesteller bisher offen, inwieweit die vorgesehenen Reformen geeignet sind, komplexe und international organisierte Formen der Finanzkriminalität wirksam zu bekämpfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie definiert die Bundesregierung im aktuellen Ref-Entwurf „Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG)“ Finanzgerechtigkeit?
Wie definiert die Bundesregierung im aktuellen Ref-Entwurf ZFG bedeutsame Fälle der Finanzkriminalität und anhand welcher Kriterien sollen solche Fälle priorisiert werden?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die in § 52b ZollKrimBG genannten Kriterien zur Begründung von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Vermögenswerten auch bei komplexen, professionell organisierten Täterstrukturen sowie sehr vermögenden Beschuldigten wirksam angewendet werden können?
Wie definiert die Bundesregierung „Gefahr für das Vertrauen in den Rechtsstaat und damit auch für das Wirtschafts- und Finanzsystem der Bundesrepublik Deutschland“ in § 5a ZollKrimBG-Ref-Entwurf?
a) Inwiefern unterscheidet sich die „Gefahr für das Vertrauen in den Rechtsstaat und damit auch das Wirtschafts- und Finanzsystem“ nach § 5a ZollKrimBG-Ref-Entwurf zur „Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ aus dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht?
b) Wie definiert die Bundesregierung an dieser Stelle „Vertrauen in den Rechtsstaat“ und was unterscheidet laut Bundesregierung die Begriffe „Gefahr für das Vertrauen in den Rechtsstaat“ und „Gefahr für den Rechtsstaat“?
c) In welchem Verhältnis stehen in § 5a ZollKrimBG-Ref-Entwurf die Begriffe „Vertrauen in den Rechtsstaat“ und „Wirtschafts- und Finanzsystem“? Bezieht sich das Vertrauen sowohl auf den Rechtsstaat als auch auf das Wirtschafts- und Finanzsystem? Sind das Vertrauen in den Rechtsstaat und das Wirtschafts- und Finanzsystem nebeneinanderstehende Voraussetzungen stehen die Begriffe in einer Rangfolge?
Wie setzt die Bundesregierung den Maßstab für das Vorliegen von „Zweifeln“ im Sinne von § 5a ZollKrimBG-Ref-Entwurf?
Aus welchen Gründen sieht der Ref-Entwurf ZFG keine eigenen operativen Ermittlungsbefugnisse der Generalzolldirektion für komplexe Fälle der Finanzkriminalität vor?
a) Welche Erwägungen liegen der Entscheidung zugrunde, die Aufgaben der Generalzolldirektion im Wesentlichen auf Koordinierungs- und Steuerungsfunktionen zu beschränken?
b) Welche alternativen Organisationsstrukturen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität auf Bundesebene, einschließlich einer eigenständigen Bundesoberbehörde mit operativen Zuständigkeiten, wurden geprüft und aus welchen Gründen wurden diese bisher nicht weiterverfolgt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Fähigkeit der derzeitigen dezentralen Ermittlungseinheiten des Zolls, komplexe und grenzüberschreitende Geldwäsche- und Schwarzarbeitsstrukturen wirksam zu erkennen und zu verfolgen?
Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf gegenüber der im Ref-Entwurf ZFG vorgesehene Ausgestaltung der Zuständigkeiten im Bereich der Vermögensabschöpfung im Hinblick auf die Abgrenzung der Aufgaben zwischen Zollverwaltung und Staatsanwaltschaften, und
a) welche konkreten Aufgaben sollen Zollvollzugsbedienstete im Rahmen administrativer Maßnahmen der Vermögensabschöpfung übernehmen?
b) wie wird sichergestellt, dass hierdurch keine Überschneidungen oder Unklarheiten bei Zuständigkeiten zwischen Zollverwaltung und Staatsanwaltschaften entstehen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das im Ref-Entwurf ZFG vorgesehene Verfahren auch bei komplexen und international verschleierten Vermögen wirksam angewendet werden kann, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass administrative Maßnahmen im Rahmen des ZFG, insbesondere eine frühzeitige Ansprache der Betroffenen, strafrechtliche Ermittlungen, vor allem in komplexen Fällen organisierter Finanzkriminalität, nicht behindern, verzögern oder durch den Verlust von Beweismitteln gefährden?
Plant die Bundesregierung, den Geldwäschetatbestand (§ 261 Strafgesetzbuch) dahingehend zu ändern, dass Ersparnisse in Form ersparter Aufwendungen aus Steuerhinterziehung als taugliche Vortat der Geldwäsche ausdrücklich erfasst werden, und falls nein,
a) aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung derzeit keine entsprechende Änderung des § 261 Strafgesetzbuch vor, obwohl im Aktionsplan Organisierte Kriminalität und Finanzkriminalität eine Weiterentwicklung beziehungsweise Ausweitung des Geldwäschetatbestands angekündigt wurde?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Rechtslage im Hinblick auf die fehlende Erfassung ersparter Aufwendungen aus Steuerhinterziehung im Rahmen des Geldwäschetatbestands?
Welche konkreten Aufgaben sollen die im Ref-Entwurf ZFG vorgesehenen neuen Einheiten und Strukturen innerhalb der Zollverwaltung übernehmen, und
a) welche dieser Aufgaben werden derzeit bereits durch bestehende Behörden oder Einheiten wahrgenommen?
b) welche Defizite sollen durch die neuen Strukturen konkret behoben werden?
c) welche zusätzlichen personellen und technischen Ressourcen sind für die Bekämpfung von Finanzkriminalität vorgesehen (bitte nach Organisationseinheit, Aufgabenbereich und Jahren aufschlüsseln)?
d) wie soll insbesondere im Rahmen der vorgesehenen Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFG) eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Zollverwaltung, Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaften gewährleistet werden, um Doppelzuständigkeiten und parallele Ermittlungsstrukturen zu vermeiden?
Wie bewertet die Bundesregierung die IT-Ausstattung der Behörden im Hinblick auf die Bekämpfung komplexer und organisierter Formen der Finanzkriminalität und Schwarzarbeit?
a) Plant die Bundesregierung, die IT-Ausstattung zu verbessern und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welcher Ausstattung?
b) Welche Kosten plant die Bundesregierung hierfür ein?
c) Wie plant die Bundesregierung die IT-Kenntnisse der Beamtinnen und Beamten zu verbessern?
Stellt die Bundesregierung bereits etwaige bisherige Verbesserungen durch die kürzlich ausgeweiteten Ermittlungsbefugnisse der Zollverwaltungseinheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) fest?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen FKS und Staatsanwaltschaften seit Inkrafttreten des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und sind der Bundesregierungen Problemanzeigen hierzu bekannt?
b) Sind Maßnahmen vorgesehen, um gemeinsame Ermittlungen und Verfahrenskoordination zu verbessern, und wenn ja, welche?