[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5165
17. Wahlperiode 22. 03. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4898 –
Stand und Perspektiven der Synthetischen Biologie
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Begriff der Synthetischen Biologie wird ein Forschungszweig
bezeichnet, der das Ziel verfolgt, biologische Systeme – derzeit in erster Linie
Mikroorganismen – mit neuen, definierten Eigenschaften zu konzipieren.
Dabei wird auf die Resultate vieler naturwissenschaftlicher Disziplinen
aufgebaut, die wiederum mit ingenieurwissenschaftlichen Verfahren und
informationstechnologischen Ansätzen verbunden werden. Grundlage dafür bilden die
weiterentwickelten Methoden der Bio- und Gentechnologie, vor allem die
technischen Möglichkeiten, Erbinformationen immer schneller zu
entschlüsseln und neu zu synthetisieren. Eine Abgrenzung von der genetischen
Manipulation ist dabei nicht immer trennscharf möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt
konzentrieren sich die Arbeiten im Bereich der Synthetischen Biologie noch
überwiegend auf die Grundlagenforschung. Erste Anwendungen für die nahe
Zukunft sind aber bereits im Bereich von Biokraftstoffen und Medikamenten
geplant. Weitere Anwendungen sind für die Bereiche der Umwelttechnologie
und der Biotechnologie angedacht.
Von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie von
Umweltschutzorganisationen wird vermehrt auf Risiken von im Labor erzeugten und so nicht
in der Natur existierenden Organismen gewarnt. Debattiert wird hierbei
insbesondere, wie ungewollte Freisetzungen vermieden und Mensch und Natur am
besten geschützt werden können. Ebenfalls diskutiert wird im Zusammenhang
mit Synthetischer Biologie das Thema „Bioterrorismus“. Gestellt werden aber
auch ethische Fragen. So wird insbesondere darüber diskutiert, was die
Kreation neuen Lebens für unser Menschenbild bedeuten könnte.
Mediales Aufsehen erregte das Thema Synthetische Biologie im Jahr 2010,
als Craig Venter die erste vollständige Herstellung eines Mikroorganismus
verkündete. Bereits vor diesem Ereignis haben sich in Deutschland der
Deutsche Ethikrat und der Ethikbeirat des Deutschen Bundestages mit dem Thema
beschäftigt, sowie die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften
und der Neuen Technologie – EGE. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft
e. V. (DFG), die acatech – DEUTSCHE AKADEMIE DER TECHNIKWIS-
SENSCHAFTEN e. V. und die Deutsche Akademie der Naturforscher
Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften haben zu diesem Thema eben- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
18. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5165 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefalls 2009 eine gemeinsame Stellungnahme herausgegeben. Auch zahlreiche
gesellschaftliche Gruppen beschäftigen sich vermehrt mit dem Thema.
Eine frühzeitige gesellschaftliche und politische Begleitung dieser
Technologie ist notwendig, um die enormen Chancen und Potenziale zu erkennen und
zu nutzen und um mögliche Risiken absehen und ihnen begegnen zu können.
Dafür sind fortlaufend Informationen für Parlament und Gesellschaft über den
aktuellen Stand der Forschung, der Entwicklung, des Einsatzes und des
Umgangs mit Aspekten der Synthetischen Biologie unabdingbar.
1. Welche Definition der Synthetischen Biologie verwendet die
Bundesregierung, und inwieweit ist diese international anerkannt?
Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam den Meinungsbildungsprozess in
der Wissenschaft mit Blick auf eine national wie international konsensfähige
Definition der Synthetischen Biologie. Verwiesen wird in diesem
Zusammenhang insbesondere auf „Opinion 25: Ethics of synthetic biology“ der European
Group on Ethics in Science and New Technologies to the European Commission
(EGE) und auf eine 2009 veröffentlichte gemeinsame Stellungnahme der
Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech, der Nationalen Akademie
der Wissenschaften Leopoldina und der Deutschen Forschungsgemeinschaft
DFG (ISBN 978-3-527-32791-1, WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KgaA,
Weinheim, 2009), in der das Forschungsfeld der Synthetischen Biologie
umfassend dargestellt wird. Nach Auffassung der Bundesregierung ist diese
Stellungnahme ein wichtiger Beitrag zu diesem Meinungsbildungsprozess.
2. In welchen internationalen Organisationen hat sich die Bundesregierung an
Debatten über Aspekte der Synthetischen Biologie beteiligt, und was
waren bzw. sind die Ziele dieser Beratungen?
Die Bundesregierung hat an einem Symposium der Organisation for Economic
Cooperation and Development (OECD) über Aspekte der Synthetischen
Biologie teilgenommen, dessen Ziel darin bestand, Möglichkeiten und
Herausforderungen der Synthetischen Biologie im globalen Kontext zu untersuchen. Dabei
wurden insbesondere die organisatorischen und politischen Voraussetzungen
und Rahmenbedingungen sowie die Vorbereitung weltweit gültiger Richtlinien
und Standards diskutiert. Auf europäischer Ebene wurde eine
Knowledgebased Bio-Economy Collaborative Working Group (KBBE-NET CWG) für
Synthetische Biologie eingerichtet, welche die Potentiale der Synthetischen
Biologie und möglicher transnationaler Forschungskollaborationen in diesem
Bereich analysiert. Ein Ziel dieser Beratungen war und ist für die
Bundesregierung insbesondere die Begleitung des internationalen Diskussionsprozesses im
Hinblick auf eine konsensfähige Definition der Synthetischen Biologie sowie
auf rechtliche und ethische Aspekte.
3. Mit welcher Summe hat die Bundesregierung die Forschung in der
Synthetischen Biologie seit 2005 bis heute pro Jahr unterstützt, und aus welchen
Haushaltstiteln erfolgte diese Förderung?
4. Welche Bundesministerien fördern den Bereich der Synthetischen Biologie
mit welcher Summe?
Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat bisher keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte
spezifisch in der Synthetischen Biologie gefördert. Gefördert werden jedoch
Projekte der Innovations- und Technikanalyse sowie der sozialen und ethischen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5165Begleitforschung zur Synthetischen Biologie: Das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) fördert ein Projekt zur Innovations- und
Technikanalyse (ca. 450 000 Euro; 2010 bis 2013, Titel: 30 04/54 01) sowie weitere
Projekte zur sozialen und ethischen Begleitforschung (ca. 709 000 Euro; 2010
bis 2013, Titel: 30 04/685 31) mit einer Gesamtsumme von ca. 1,159 Mio.
Euro.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung in enger Abstimmung mit den
Akademien und Wissenschaftsorganisationen darüber befinden, ob und welche
Fördermaßnahmen in Zukunft in dem Bereich der synthetischen Biologie
notwendig sind und in welchem Umfang diese Förderung erfolgen wird.
5. Wie hoch ist der finanzielle Einsatz der Bundesregierung für die
Sicherheitsforschung im Bereich der Synthetischen Biologie (bitte
aufgeschlüsselt pro Jahr von 2005 bis heute)?
Welchen Prozentsatz macht dies an den gesamten Forschungsausgaben des
Bundes für Synthetische Biologie aus (bitte aufgeschlüsselt pro Jahr von
2005 bis heute)?
In der Sicherheitsforschung werden im Bereich der Synthetischen Biologie von
der Bundesregierung keine Projekte gefördert.
6. Wie hoch ist der finanzielle Einsatz der Bundesregierung für die soziale
und ethische Begleitforschung im Bereich der Synthetischen Biologie
(bitte aufgeschlüsselt pro Jahr von 2005 bis heute)?
Wie viel Prozent macht dies an den gesamten Forschungsausgaben des
Bundes für Synthetische Biologie aus (bitte aufgeschlüsselt pro Jahr von
2005 bis heute)?
Da es sich bei der Synthetischen Biologie um ein relativ junges Forschungsfeld
handelt, haben Begleitprojekte erst in den letzten Jahren eine Rolle gespielt. Im
Jahr 2010 wurden ca. 207 000 Euro für die Begleitforschung zur Synthetischen
Biologie ausgegeben, im Jahr 2011 werden es ca. 383 000 Euro sein. In den
vorangegangenen Jahren wurden keine einschlägigen Projekte gefördert.
Dies macht in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 100 Prozent der
Gesamtförderung zur Synthetischen Biologie aus.
7. Wie hoch sind die öffentlichen Forschungsausgaben für Synthetische
Biologie in Frankreich, Großbritannien, den USA, China und Russland?
In den USA beliefen sich im Zeitraum 2005 bis 2010 die öffentlichen
Forschungsausgaben für Synthetische Biologie auf insgesamt ca. 430 Mio. US-
Dollar. In Großbritannien wurden im gleichen Zeitraum ca. 30 Mio. Euro öffentliche
Forschungsmittel für Synthetische Biologie bereitgestellt (Quelle: „Trends in
Synthetic Biology Research Funding in the United States and Europe“, Woodrow
Wilson International Center for Scholars/Synthetic Biology Project 2010). Über
die öffentlichen Forschungsausgaben für Synthetische Biologie in Russland,
Frankreich und China liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Drucksache 17/5165 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie hoch sind die Ausgaben bzw. wie hoch ist der Prozentsatz für die
sogenannte Sicherheitsforschung im Bereich der Synthetischen Biologie
in den Ländern Frankreich, Großbritannien, den USA, China und
Russland?
Über die Ausgaben bzw. den Prozentsatz für die sogenannte
Sicherheitsforschung im Bereich der Synthetischen Biologie liegen der Bundesregierung
für Frankreich, Großbritannien, die USA, China und Russland keine Angaben
vor.
9. Wie hoch sind die Ausgaben der deutschen Wirtschaft für den Bereich
der Synthetischen Biologie, und welchen Prozentsatz nimmt dabei die
Sicherheitsforschung ein?
Die Höhe der Ausgaben der deutschen Wirtschaft für den Bereich der
Synthetischen Biologie und damit auch der Prozentsatz, den dabei die
Sicherheitsforschung einnimmt, sind der Bundesregierung nicht bekannt.
10. In welchem Bereich erwartet die Bundesregierung den größten
gesellschaftlichen Nutzen aus den Erkenntnissen der Synthetische Biologie?
Wissenschaftliche Erkenntnisse der Synthetischen Biologie sind nach
Auffassung führender Wissenschaftsorganisationen generell für Anwendungen in den
Bereichen Umweltschutz, Energie, chemische Produkte und neuartige
Materialien sowie in der Biomedizin und Biopharmazeutik zu erwarten (siehe dazu
Stellungnahme Synthetische Biologie acatech, Leopoldina und DFG; ISBN
978-3-527-32791-1, WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim,
2009).
11. Plant die Bundesregierung, die öffentliche Risikoeinschätzung der
Synthetischen Biologie aktiv mitzugestalten, indem etwa Plakatkampagnen,
Informationsbroschüren für Schulen, Internetplattformen oder
Vergleichbares in Auftrag gegeben werden?
12. Wie plant die Bundesregierung zu verhindern, dass auch die Synthetische
Biologie in eine „Akzeptanzfalle“ gerät, in der sich die so genannten
Grüne Gentechnik bereits seit vielen Jahren befindet?
Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt den zurzeit in der Wissenschaft und in der
Öffentlichkeit stattfindenden Diskussionsprozess zur Synthetischen Biologie,
der auch Fragen der Akzeptanz und der öffentlichen Risikoeinschätzung
einschließt, um eine Positionierung zu diesem Forschungsbereich zu erarbeiten.
Die Synthetische Biologie wird als aufkommender Forschungszweig der
Biologie im Rahmen bestehender und vom BMBF beauftragter
Informationsangebote wie biotechnologie.de und dem Strategieprozess „Nächste Generation
biotechnologischer Verfahren- Biotechnologie 2020+“ behandelt. So wurde
beispielsweise anlässlich der Auftaktkonferenz des Strategieprozesses am
8. Juli 2010 ein Satelliten-Symposium zur Synthetischen Biologie
durchgeführt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/516513. Wie bewertet die Bundesregierung die Synthetisierung des Polio-Virus
bzw. des Virus der Spanischen Grippe und die darauffolgende
wissenschaftliche Veröffentlichung unter dem Aspekt der Biosecurity und der
Wissenschaftsfreiheit?
Die Bundesregierung sieht derzeit in Übereinstimmung mit den Empfehlungen
führender Wissenschaftsorganisationen (z. B. Stellungnahme Synthetische
Biologie acatech, Leopoldina und DFG; ISBN 978-3-527-32791-1, WILEY-VCH
Verlag GmbH & Co. KgaA, Weinheim, 2009) keinen gesetzlichen oder
regulatorischen Handlungsbedarf, da die Sicherheitsrisiken der Synthetischen
Biologie denen der bekannten biotechnologischen Methoden ähneln und durch
bestehende gesetzliche Regelungen, wie insbesondere das Gentechnikgesetz,
das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz angemessen
erfasst sind. Diese gesetzlichen Regularien werden durch freiwillige
Selbstverpflichtungen der Industrie unterstützt, um zu gewährleisten, dass nur
vertrauenswürdige Empfänger Zugang zu potenziell zu missbrauchenden
Nukleinsäuren bekommen (
www.genesynthesisconsortium.org/Harmonized_Screening_
Protocol_files/IGSC%20Harmonized%20Screening%20Protocol.pdf;
www.ia-sb
.eu/tasks/sites/synthetic-biology/assets/File/pdf/iasb_code_of_conduct_final.pdf).
Die Bundesregierung teilt weiterhin die in der Stellungnahme Synthetische
Biologie von acatech, Leopoldina und DFG dargelegte Einschätzung, dass ein
kontinuierliches wissenschaftliches Monitoring bezüglich der Chancen und
Risiken der Synthetischen Biologie benötigt wird, um die schnellen
Entwicklungen in diesem Forschungsfeld verantwortungsbewusst zu begleiten. Die
Bundesregierung wird dahingehend von der Zentralen Kommission für die
biologische Sicherheit (ZKBS), die die Bundesregierung und die Länder seit 1978 in
Fragen zur Sicherheit der Gentechnik berät, unterstützt. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 55 verwiesen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Stellungnahme von DFG,
acatech und Leopoldina abgegebenen Empfehlungen zur Synthetischen
Biologie?
15. Inwieweit wurden die Stellungnahme der DFG, acatech und Leopoldina
bisher umgesetzt, bzw. warum wurden sie gegebenenfalls nicht
umgesetzt?
Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat die Stellungnahme von acatech, Leopoldina und DFG
zur Kenntnis genommen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die
Stellungnahme, in der das Forschungsfeld der Synthetischen Biologie umfassend
dargestellt wird, ein wichtiger Beitrag zu dem zurzeit in der Wissenschaft auf
nationaler wie auch internationaler Ebene stattfindenden
Meinungsbildungsprozess. Die Bundesregierung verfolgt diesen Diskussionsprozess zur
Synthetischen Biologie und die künftigen Entwicklungen auf diesem Gebiet mit
großem Interesse.
16. Wie bewertet die Bundesregierung den von Testbiotech e. V. – Institut für
unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie initiierten und
von verschiedenen Umweltorganisationen unterstützten „Aufruf zum
Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt 2010 – Schutz der Umwelt
vor Synthetischen Organismen“, kann sie deren Forderungen
unterstützen, und wenn nein, warum nicht?
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem in 2006
veröffentlichten, offenen Brief von 38 Organisationen, und einem ähn-
Drucksache 17/5165 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelichen Brief von 58 Organisationen aus 22 Ländern aus dem Jahr 2010
(zum Gutachten der US Presidential Commission), die eine freiwillige
Regulierung der Synthetischen Biologie abgelehnt haben, und teilt die
Bundesregierung die Auffassung, dass eine Regulierung der
Synthetischen Biologie über freiwillige Vereinbarungen und
Selbstverpflichtungen nicht hinreichend ist?
Die Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet.
Aufrufe von Interessenverbänden werden von der Bundesregierung
grundsätzlich nicht bewertet.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die grundsätzliche Entwicklung eines
EU-Kodex zur Forschung im Bereich der Synthetischen Biologie?
Was ist der Stand der Entwicklung eines solchen Kodex auf EU-Ebene,
und welche Kernforderung sollte nach dem Willen der Bundesregierung
ein solcher Kodex beinhalten?
Auf EU-Ebene wurde 2009 die „Opinion 25: Ethics of synthetic biology“ der
European Group on Ethics in Science and New Technologies to the European
Commission (EGE) veröffentlicht, deren Schlussfolgerungen und
Empfehlungen eine wichtige Grundlage für den weiteren europäischen
Meinungsbildungsprozess darstellen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung den 2008 veröffentlichten Bericht der
ETC-Gruppe, die die Synthetische Biologie als „extreme genetic
engineering“ bezeichnet hat, und würde die Bundesregierung sich dieser
Bewertung anschließen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 17 verwiesen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Synthetische Biologie unter
ethischen Aspekten, welche Anwendungen sind dabei als besonders
chancenreich, welche als besonders problematisch einzuordnen?
Hinsichtlich der Bewertung der Synthetischen Biologie unter ethischen
Aspekten wird auf die Antwort zu den Fragen 14 und 15 verwiesen.
21. In welchen Bereichen sind in naher Zukunft wissenschaftliche bzw.
anwendungsnahe Durchbrüche im Bereich der Synthetischen Biologie zu
erwarten?
Die Forschung zur Synthetischen Biologie befindet sich zumeist noch im
Grundlagenstadium, dennoch beginnen die Methoden der Synthetischen
Biologie bereits jetzt bei der Entwicklung innovativer Anwendungen in den
Bereichen Umweltschutz, Energie, chemische Produkte und neuartige Materialien
sowie in der Biomedizin und Biopharmazeutik eine Rolle zu spielen (siehe
dazu auch Stellungnahme Synthetische Biologie acatech, Leopoldina, DFG;
ISBN 978-3-527-32791-1, WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KgaA,
Weinheim, 2009). Es lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, wann mit der
Entwicklung und Einführung auf Methoden der Synthetischen Biologie beruhender
Produkte, wie z. B. Arzneimitteln, zu rechnen ist. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/516522. Ist der Bundesregierung bekannt, wann das mit Hilfe von synthetischen
Organismen hergestellte Artemisinin zur Bekämpfung von Malaria auf
den Markt kommen wird?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wann ein mit Hilfe von
Synthetischen Organismen hergestelltes Artemisinin zur Bekämpfung von
Malaria auf den Markt kommen wird.
23. Welche Projekte zur Herstellung von Impfstoffen mit Hilfe der
Synthetischen Biologie sind der Bundesregierung bekannt?
Handelt es sich dabei um Impfstoffe, die in Form von lebenden
Organismen in Verkehr gebracht werden sollen?
Wie schätzt die Bundesregierung grundsätzlich Kostenaufwand und
Nutzen in diesem Bereich ein?
Die Methoden der Synthetischen Biologie könnten es in Zukunft ermöglichen,
künstliche biologische Systeme zu erzeugen, die entweder in der
Impfstoffherstellung eingesetzt oder selbst als Impfstoffe angewendet werden könnten. Die
Ansätze zur Herstellung von Impfstoffen mit Hilfe der Synthetischen Biologie
befinden sich allerdings derzeit ausschließlich noch in der experimentellen
Phase. Konkrete Anträge zu einer klinischen Studie oder auf Zulassung eines
solchen Impfstoffes liegen der zuständigen Bundesoberbehörde nicht vor und
sind dieser auch für andere Länder nicht bekannt.
24. Aufgrund welcher Rahmenbedingungen war es nach Auffassung der
Bundesregierung Craig Venter möglich, seine Fortschritte in der
Synthetischen Biologie in den USA zu erreichen, und wie unterscheiden sich
diese Rahmenbedingungen von denen in Deutschland bzw. in Europa?
Die Bundesregierung bewertet grundsätzlich nicht die Rahmenbedingungen
anderer Staaten im Hinblick auf konkrete Forschungsarbeiten einzelner Forscher
oder Forschergruppen.
25. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um zukünftig Entrepreneuren wie
Craig Venter in Deutschland ein sowohl wissenschaftliches wie
unternehmerisches Engagement zu erleichtern?
Die Bundesregierung erleichtert mit ihren Maßnahmen zur Forschungs- und
Wirtschaftsförderung zukünftigen Entrepreneuren ein wissenschaftliches wie
unternehmerisches Engagement.
26. Ist nach Meinung der Bundesregierung die Zentrale Kommission für die
Biologische Sicherheit (ZKBS) zum jetzigen Zeitpunkt sowohl im
Hinblick auf die personelle Ausstattung wie in Bezug auf die Qualität der
neuen Fragen in der Synthetischen Biologie in der Lage, die aktuelle
Entwicklung im Bereich der Synthetischen Biologie wissenschaftlich zu
begleiten?
Wenn nicht, welche andere Einrichtung sollte und könnte nach
Auffassung der Bundesregierung mit einem Monitoring in diesem Themenfeld
befasst werden?
Eine Beratung der Bundesregierung durch die ZKBS im Bereich der
Synthetischen Biologie ist vorgesehen. Die ZKBS ist ein Gremium, das u. a. Experten
aus verschiedenen Teilbereichen der Biologie wie z. B. der Genetik, der Virolo-
Drucksache 17/5165 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegie, der Zellbiologie und der Mikrobiologie versammelt, die die erforderliche
Kompetenz besitzen, auch Fragen der Synthetischen Biologie bewerten zu
können. Einige Mitglieder bearbeiten in ihrem jeweiligen Fachgebiet
Fragestellungen der Synthetischen Biologie. Organisatorisch wird die ZKBS durch ihre am
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt. Hier wurde zunächst eine für zwei Jahre
befristete Stelle geschaffen, um das Monitoring der Synthetischen Biologie durch
die ZKBS wissenschaftlich vorzubereiten und die ZKBS durch die Erarbeitung
von Kriterien zur Risikobewertung zu unterstützen.
27. Ist geplant, ein Gremium vergleichbar der NanoKommission für den
Bereich Synthetische Biologie zu etablieren, und wenn ja, wann ist mit
deren Einrichtung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Gegenwärtig ist die Etablierung eines Gremiums vergleichbar der
Nanokommission für den Bereich der Synthetischen Biologie nicht geplant. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 14 und 15 verwiesen.
28. Mit welcher Summe wird die Synthetische Biologie innerhalb des 7.
Forschungsrahmenprogramms gefördert, und wird sich die Bundesregierung
hier für eine verstärkte Förderung einsetzen mit dem Ziel, den Vorsprung
der USA in diesem Bereich zumindest zu verringern?
Im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU werden derzeit zwei
Forschungsprojekte in der Synthetischen Biologie mit einer Summe von ca. 10,8 Mio. Euro
gefördert. Weitere Projekte, die sich mit den notwendigen Rahmenbedingungen
für Forschung im Bereich Synthetische Biologie befassen, werden mit
insgesamt ca. 2,3 Mio. Euro gefördert. Insgesamt werden damit ca. 13,1 Mio. Euro
Fördermittel im 7. Forschungsrahmenprogramm für Forschungen im Bereich
der Synthetischen Biologie bereitgestellt. Zur Ausgestaltung des 8.
Forschungsrahmenprogramms liegen der Bundesregierung derzeit noch keine konkreten
Informationen vor.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen und Risiken des
Einsatzes von Synthetischer Biologie im Bereich der Erzeugung von
Biokraftstoff der zweiten Generation?
Die Nutzung Synthetischer Biologie in ausgewählten Einsatzbereichen könnte
zukünftig die Erschließung bisher ungenutzter Reststoffe und
Ganzpflanzenbestandteile für neue, qualitativ hochwertige Biokraftstoffe begünstigen.
Möglicherweise damit verbundene Risiken sind ähnlich wie bei dem Einsatz
gentechnisch veränderter Mikroorganismen für diese Ziele zu bewerten.
30. Welche Projekte mit welchen konkreten technischen Zielen werden im
Biokraftstoffbereich durch die Bundesregierung gefördert?
Die Bundesregierung hat bislang keine Programme bzw. Fördermaßnahmen
aufgelegt, die spezifisch auf die Förderung der Synthetischen Biologie
ausgerichtet sind.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) fördert über den Projektträger Fachagentur Nachwachsende
Rohstoffe e. V. (FNR) Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich
Biokraftstoffe. Eine Liste laufender Vorhaben ist im Folgenden beigefügt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5165FKZ Thema
22008607 Verbundvorhaben MtSynfuels, Teilvorhaben 2: Wissenschaftliche Begleitung –
Fragestellungen zu Reaktionstechnik und Bilanzierung
22008807 Unterstützung eines Qualitätssicherungssystems bei der Produktion von Rapsölkraftstoff
durch den Einsatz Nahinfrarotspektroskopischer Methoden
22019907 Synthesekraftstofferzeugung aus Biomasse – Erzeugung und Vergasung von Slurrys durch
Schnellpyrolyse bzw. Hochdruck-Flugstromvergasung und Synthese von Methanol aus
Biomasse – Bauabschnitt 2: Vergasung
22000708 Verbundvorhaben: GoBio – Gezielte Optimierung von kraftstoffführenden Komponenten
für biogene Kraftstoffe in mobilen Applikationen; Teilvorhaben 1: Verfahrensentwicklung,
Entwicklung von Prüfkraftstoffen, Hardware in the Loop Test
22002708 Verbundvorhaben: Bioethanolverfahren mit thermischer Tresternutzung – Teilvorhaben 2:
Praxiserprobung und Optimierung
22003308 Verbundvorhaben: GoBio – Gezielte Optimierung von kraftstoffführenden Komponenten
für biogene Kraftstoffe in mobilen Applikationen; Teilvorhaben 2: Analyse von Kraftstoffen
und Kraftstoffkomponenten, Entwicklung von Schnelltests
22003408 Verbundvorhaben: GoBio – Gezielte Optimierung von kraftstoffführenden Komponenten
für biogene Kraftstoffe in mobilen Applikationen; Teilvorhaben 3: Additiventwicklung,
Entwicklung von Kraftstoffkomponenten für Schnelltests
22003508 Verbundvorhaben: GoBio – Gezielte Optimierung von kraftstoffführenden Komponenten
für biogene Kraftstoffe in mobilen Applikationen; Teilvorhaben 4: Prüfstandsentwicklungen
(HiL)
22003608 Verbundvorhaben: GoBio – Gezielte Optimierung von kraftstoffführenden Komponenten
für biogene Kraftstoffe in mobilen Applikationen; Teilvorhaben 5:
Kraftstoffkomponentenentwicklung, Dauerversuche (Standheizungen)
22003708 Verbundvorhaben: GoBio – Gezielte Optimierung von kraftstoffführenden Komponenten
für biogene Kraftstoffe in mobilen Applikationen; Teilvorhaben 6:
Materialverträglichkeitsuntersuchungen, Dauerversuche
22006208 Verbundvorhaben: Einsatz der Hochleistungs-Sequencing-Batch-Reaktor-Technologie
sowie der Pervaporation mit hydrophoben Zeolithmembranen zur effektiven und
energiesparenden Bioethanolerzeugung; Teilvorhaben 1: Entwicklung HSBR-Fermentation
22006308 Verbundvorhaben: Einsatz der Hochleistungs-Sequencing-Batch-Reaktor-Technologie
sowie der Pervaporation mit hydrophoben Zeolithmembranen zur effektiven und
energiesparenden Bioethanolerzeugung; Teilvorhaben 2: Entwicklung der Messtechnik
22006508 Verbundvorhaben: Einsatz der Hochleistungs-Sequencing-Batch-Reaktor-Technologie
sowie der Pervaporation mit hydrophoben Zeolithmembranen zur effektiven und
energiesparenden Bioethanolerzeugung; Teilvorhaben 4: Pervaporation
22017308 Verbundvorhaben: Weiterentwicklung von Kraftstoffdampfrückhalte-systemen (KDRS)
zur Vermeidung dampfförmiger Kraftstoffverluste bei Verwendung von Bioethanol als
Kraftstoffadditiv, Teilvorhaben 1: Absorbermodellierung
22018308 Betriebsverhalten von Schmieröl im Rapsöl- und Biodieselbetrieb (Schmierölstabilität)
22027408 Verbundvorhaben: Weiterentwicklung von Kraftstoffdampfrückhalte-systemen (KDRS)
zur Vermeidung dampfförmiger Kraftstoffverluste bei Verwendung von Bioethanol als
Kraftstoffadditiv, Teilvorhaben 2: Untersuchungen zu Adsorbentien
22012109 Verbundvorhaben: Einsatz der Hochleistungs-Sequencing-Batch-Reaktor-Technologie
sowie der Pervaporation mit hydrophoben Zeolithmembranen zur effektiven und
energiesparenden Bioethanolerzeugung; Teilvorhaben 3: Pre-Engineering und Wirtschaftlichkeit
Drucksache 17/5165 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im
Biokraftstoffbereich in den Fördermaßnahmen „BioEnergie2021“,
„Biotechnologie2020+“, „Kooperation mit Indonesien in der Biotechnologie“ und in
„FORSYS“ die im Folgenden aufgelisteten Projekte. Diese Projekte sind der
Biotechnologie und nicht der Synthetischen Biologie zuzuordnen, da in diesen
Projekten mit herkömmlichen biotechnischen Verfahren gearbeitet wird.
22012909 Aufbau und Implementierung des International Sustainability and Carbon Certification
(ISCC) Regelbetriebs
22017809 Synthesekraftstofferzeugung aus Biomasse – Erzeugung und Vergasung von Slurrys durch
Schnellpyrolyse bzw. Hochdruckflugstromvergasung und Kraftstoffsynthese aus Biomasse
– Bauabschnitt III und IV Gasreinigung und Kraftstoffsynthese
22018809 Entwicklung geeigneter Kennzahlen für die Charakterisierung von ethanolhaltigen
Kraftstoffen zur Beschreibung abnormaler Verbrennungserscheinungen
22020509 Hydrothermale Carbonisierung (HTC) – Produktanalyse, technische Evaluierung,
landwirtschaftliche Einsatzfelder
22021409 Evaluierungsstudie im Hinblick auf eine großindustrielle Produktion von BtL-Kraftstoffen
(FKZ: UM 09 47 836)
22002210 Verbundvorhaben: Vergleich zweier Entnahmesysteme zur Probensammlung für
Mutagenitätsanalysen; Teilvorhaben 1: Probeentnahmesystem TU München
22004710 Fluoreszenzspektroskopische Charakterisierung und Identifizierung von
Kraftstoffgemischen zur Entwicklung eines Kraftstoffsensors (TRLFS)
22004810 Parametrierung der physikalisch-chemischen Eigenschaften von Biokraftstoffen der 1,5.
Generation
22005310 Verbundvorhaben: Vergleich zweier Entnahmesysteme zur Probensammlung für
Mutagenitätsanalysen; Teilvorhaben 2: Probeentnahmesystem und Mutagenitätsanalyse vTI
22005610 Verbundvorhaben: Alterung von Dieselabgaskatalysatoren im Betrieb mit Biokraftstoffen
(Rapid Kat Ageing); Teilvorhaben 1: Katalysatoren
22009610 Verbundvorhaben: Alterung von Dieselabgaskatalysatoren im Betrieb mit Biokraftstoffen
(Rapid Kat Ageing); Teilvorhaben 2: Biokraftstoffe
FKZ Thema
0315419A-B BioEnergie2021: „Biofuels 2021 – Innovative Biokraftstoffe aus der Bioraffinerie der
Zukunft“
0315429A-E BioEnergie2021: „BioÖl – Biotechnologische Sink-Regulation zur Erhöhung und
Optimierung der Kapazität der Rapsölproduktion“
0315559A-J BioEnergie2021: „BIORAFFINERIE2021 – Energie aus Biomasse – Neue Wege zur
integrierten Bioraffinerie“
0315521 BioEnergie2021: „ModulC: Resistente Pflanzen für die Bioethanolgewinnung durch
Optimierung der Biosynthese des Zellwandpolymers Callose“
03155518 BioEnergie2021: „ModulC: Entwicklung eines anaeroben Biotransformationsverfahrens zur
Umsetzung von Lignocellulose zu Hexanol“
0315842 BioEnergie2021: „Forschungsvorhaben Verfahrensentwicklung Cellulose-Ethanol
Demonstrationsanlage“
FKZ Thema
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5165Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) fördert im Biokraftstoffbereich im Förderprogramm „Forschung und
Entwicklung zur klimaeffizienten Optimierung der energetischen
Biomassenutzung“ die im Folgenden aufgelisteten Projekte. Der Fokus dieser Forschungs-
und Entwicklungsprojekte liegt auf der Erprobung und Optimierung
klimaeffizienter praxistauglicher Verfahren und Konzepte zur energetischen Verwertung
von Biomasse und biogenen Reststoffen insbesondere für die Herstellung von
Biokraftstoffen der zweiten Generation. Gegenstand der Projekte ist teilweise
auch die Anwendung von Enzymmixturen zur Prozessoptimierung, welches
jedoch eher dem Bereich der Biotechnologie zuzuordnen ist. Die
Grundlagenforschung und Entwicklung im Bereich der Synthetischen Biologie beispielsweise
zur Konstruktion von Enzymen und deren Eigenschaften sind jedoch nicht
Fördergegenstand.
31. Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, in Deutschland eine Anlage zur
Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation zu errichten, in
der Organismen mit synthetischem Erbgut zum Einsatz kommen sollen?
Derartige Pläne sind der Bundesregierung nicht bekannt.
0315485A-B Verbundprojekt Biotechnologie 2020+: „Zellfreie Bioproduktion von hydrophoben
Synthesebausteinen aus nachwachsenden Rohstoffen“
0315694A-D Verbundprojekt: IG-Biotech: „Integrierte Produktion biobasierter Kraftstoffe, Produkte und
Chemikalien in einem Multi-Feedstock-Prozess“
0315274A-D Verbundprojekt FORSYS-Partner: „Systembiologie der Produktion von Biokraftstoffen
durch Cyanobakterien“
FKZ Thema
03KB007 Screening von biogenen Abfallsubstanzen zur Umwandlung in Benzin-und Dieselkraftstoffe
durch katalytisches Cracken
03KB008 Monitoring zur Wirkung nationaler und internationaler gesetzlicher
Rahmenbedingungen auf die Marktentwicklung im Biokraftstoffsektor
03KB010A-B Verbundprojekt: Einsatz von biogenen Rest- und Abfallstoffen in thermochemischen
Anlagen zur Kraft- und Brennstoffbereitstellung
03KB011A-C Verbundprojekt: FuE – Plattform „BtG“ – FuE-Modul F1 „Brennstoff-Flexibilisierung
03KB019A-B Verbundprojekt: Sozial- und verhaltenswissenschaftliche Aspekte der Kraftstofferzeugung
und -nutzung aus Biomasse – Akzeptanz von Biokraftstoffen –
03KB025A-C Verbundprojekt: Optimierung der Regionalen Bioalkoholherstellung aus biogenen
Reststoffen (RE2ALKO)
03KB028 SNG und LPG aus biogenen Reststoffen – technische Machbarkeit und
Verwertungspotenzial
03KB030 Optimierung des Downstream-Processing innerhalb der fermentativen
Herstellung von Biokraftstoffen
FKZ Thema
Drucksache 17/5165 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Fördert die Bundesregierung solche Anlagen oder die Erzeugung
entsprechender Organismen in anderen Teilen der Welt?
Die Bundesregierung fördert keine solchen Anlagen oder die Erzeugung
entsprechender Organismen in anderen Teilen der Welt.
33. Fördert die Bundesregierung Programme, bei denen synthetisch
veränderte Organismen in die Natur entweichen könnten?
Wenn ja (bitte um Auflistung), welche Sicherheitsauflagen zum Schutz
von Menschen und Umwelt existieren dafür?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 4, 44 sowie 59 verwiesen.
34. Sind der Bundesregierung über die von ihr geförderten Programme
hinausgehend Projekte im Bereich Synthetischer Biologie in Deutschland
bekannt, bei der eine Freisetzung synthetischer Organismen geplant ist?
Der Bundesregierung sind keine Projekte im Bereich Synthetischer Biologie in
Deutschland bekannt, bei denen eine Freisetzung Synthetischer Organismen
geplant ist. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen.
35. Welche Maßnahmen müssen derzeit in Deutschland von den jeweiligen
Labors ergriffen werden, um eine ungewollte Freisetzung synthetischer
Organismen oder deren Erbgut zu verhindern?
Synthetische Organismen und deren Erbgut fallen in den Regelungsbereich des
Gentechnikgesetzes. Es sind die im Gentechnikgesetz und der Gentechnik-
Sicherheitsverordnung festgelegten Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten und eine
Sicherheitsbewertung der Synthetischen Organismen vorzunehmen. Je nach
Ergebnis der Sicherheitsprüfung sind Sicherheitsmaßnahmen der Stufen 1 bis 4
einzuhalten.
36. Wie bewertet die Bundesregierung die Synthetische Biologie unter dem
Aspekt des Bioterrorismus?
Nach hiesiger Einschätzung ist der Aufwand zur Veränderung existierender
mikrobiologischer Erreger bzw. die Neusynthese bakterieller oder viraler Erreger,
gemessen an der Verfügbarkeit der in der Natur vorkommenden Pathogene so
groß, dass die Gefahr der Nutzung zu terroristischen Zwecken derzeit gering
eingeschätzt wird.
37. Sind der Bundesregierung Informationen bekannt, wonach es bereits
Versuche gegeben hat, das Wissen über die Synthetische Biologie für
terroristische Zwecke zu nutzen?
Es liegen der Bundesregierung keine Informationen über Versuche vor,
Methoden der Synthetischen Biologie für terroristische Zwecke zu nutzen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/516538. Sind der Bundesregierung Informationen bekannt, wonach das Wissen
über die Synthetische Biologie für militärische Anwendung genutzt wird,
bzw. gibt es weltweit in diesem Bereich ernst zu nehmende militärische
Forschungsprogramme?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über ernst zu nehmende
militärische Forschungsprogramme vor. Dies schließt nicht aus, dass Wissen über
die Synthetische Biologie für militärische Anwendungen genutzt wird, z. B. bei
der Forschung und Entwicklung zum Schutz gegen Infektionserreger, die B-
Waffen-Potential besitzen. Darüber hinaus ist der Bundesregierung ein Projekt
im militärischen Bereich bekannt, das eher im Bereich der zellulären
Grundlagenforschung angesiedelt ist und speziell auf der Nutzung der Synthetischen
Biologie aufbaut. Nach dem Übereinkommen über das Verbot von biologischen
Waffen und Toxinwaffen, einem seit 1975 in Kraft befindlichen
Abrüstungsvertrag, ist es verboten, Biologie für nichtfriedliche Zwecke zu nutzen. Dies
schließt die Synthetische Biologie ein.
39. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung, ob terroristische
Organisationen Interesse am Thema Synthetische Biologie gezeigt haben, und wenn
ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Erkenntnissen?
Hinweise auf ein Interesse von Terrorgruppen an Methoden der Synthetischen
Biologie liegen derzeit nicht vor.
40. Welche Kriterien der Risikobewertung nutzt die Bundesregierung für
Anwendungen und Forschungsprojekte in der Synthetischen Biologie
angesichts der Tatsache, dass hier teilweise sehr neue Verfahren und Ansätze
genutzt werden, für die so gut wie kein Erfahrungswissen oder
Vergleichskategorien und -muster zur Verfügung stehen?
Die Anwendungen und Forschungsprojekte, die es zurzeit im Bereich der
Synthetischen Biologie gibt, unterliegen in allen Aspekten der Risikobewertung
dem geltenden Recht. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 33
und 35 verwiesen. Die Bewertungskriterien sind in der Gentechnik-
Sicherheitsverordnung (GenTSV) gemäß § 5 Absatz 1 GenTSV im Anhang I GenTSV
festgehalten.
41. Wie viele Firmen in Deutschland bieten kommerziell die Synthetisierung
von Gensequenzen an?
Wie steht Deutschland im weltweiten Vergleich im Bereich der
kommerziellen Synthetisierung?
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, bieten acht Firmen mit Sitz in
Deutschland die Synthetisierung von Gen-Sequenzen kommerziell an, während
es weltweit mindestens fünfzig Unternehmen sind. Deutschland liegt
hinsichtlich der Zahl der Firmen hier auf dem zweiten Platz hinter den USA. Der
Bundesregierung liegt jedoch kein umfassender Marktüberblick vor.
Drucksache 17/5165 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode42. Arbeiten die deutschen Synthetisierungsunternehmen nach einheitlichen
Sicherheitsstandards?
Wenn nicht, was tut die Bundesregierung, um einheitliche
Sicherheitsstandards in Deutschland zu erreichen?
International existieren zwei Protokolle, die Sicherheitsstandards bei der
Synthese von Nukleinsäuren festlegen. Dabei handelt es sich um die Protokolle der
„International Association Synthetic Biology“ und des „International Gene
Synthesis Consortium“, die in weiten Teilen überlappende Anforderungen
stellen. Diese Protokolle halten fest, dass die Sequenz der bestellten
Nukleinsäureabschnitte mit Genomdatenbanken verglichen werden. Liegen Hinweise vor,
dass die entsprechende Nukleinsäure für ein Toxin kodiert oder aus dem
Genom eines Pathogens stammt, erfolgt eine detaillierte Prüfung der Eignung des
Bestellenden. Weiterhin werden Aufzeichnungen über die von Kunden
bestellten Nukleinsäurefragmente geführt und mehrere Jahre aufbewahrt. Es ist davon
auszugehen, dass deutsche Firmen regelmäßig je eines dieser Protokolle
ratifiziert haben.
43. In welchen Sicherheitsstufen arbeiten derzeit wie viele Labors mit
Verfahren der Synthetischen Biologie an welchen Standorten in
Deutschland?
Die Deutsche Stammsammlung für Mikroorganismen und Zellkulturen in
Braunschweig hat den von der Arbeitsgruppe von Craig Venter geschaffenen
Mycoplasma mycoides JCVI-Syn1.0 (ZKBS Einstufung in Risikogruppe 2) in
ihre Sammlung übernommen. Darüber hinaus ist nicht bekannt, wie viele
Labors an welchen Standorten in Deutschland mit Verfahren der Synthetischen
Biologie arbeiten, die nicht unter das Gentechnikrecht fallen, wie z. B. die
synthetische Herstellung von Nukleinsäuren. Informationen zu gentechnischen
Anlagen und über durch die zuständigen Bundesländer genehmigte
gentechnische Arbeiten werden zwar an das BVL gegeben, hierbei gibt es aber keine
eigene Kategorie „Synthetische Biologie“, sodass dazu keine Angaben vorliegen.
44. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um
auf europäischer Ebene einheitliche Sicherheitsstandards für
Synthetisierungsunternehmen zu erreichen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Einführung von
synthetischen Nukleinsäuren in Organismen, die diese vervielfältigen und an ihre
Nachkommen weitergeben können, in den Geltungsbereich des
Gentechnikgesetzes sowie der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung
genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (Freisetzungsrichtlinie) und der
Richtlinie 2009/41/EG über die Anwendung genetisch veränderter
Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (Systemrichtlinie) fällt. Auch ein komplett
synthetisiertes Genom, das in einen Organismus eingeführt wird, fällt in den
Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes; lediglich wenn nachweislich das
Resultat naturidentisch ist, kann dies in Frage gestellt werden. Mit dieser
Sichtweise im Einklang stehen die gemeinsame Stellungnahme zur Synthetischen
Biologie (2009) von acatech, Leopoldina und DFG sowie der Bericht „Opinion
25: Ethics of synthetic biology“ von „The European Group on Ethics in Science
and New Technologies to the European Commission“. Übereinstimmend mit
den oben genannten Veröffentlichungen ist die Bundesregierung der Meinung,
dass für den derzeit überschaubaren Zeitraum keine zusätzlichen Maßnahmen
zur Regelung der Synthetischen Biologie erforderlich werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/516545. Inwieweit gibt es auf internationaler Ebene Anstrengungen Standards für
Synthetisierungsunternehmen zu entwickeln, und welche Rolle hat
Deutschland dabei bisher gespielt?
Auf internationaler Ebene gibt es einige Initiativen, Standardisierungen zu
entwickeln, wie insbesondere den „The IASB Code of Conduct for Best Practices
in Gene Synthesis“ 2009 der International Association Synthetic Biology
(IASB,
www.ia-sb.eu), das „Harmonized Screening Protocol“ des International
Gene Synthesis Consortium 2009 (
www.genesynthesisconsortium.org), die
Richtlinie „Screening Framework Guidance for Providers of Synthetic
doublestranded DNA des US Department of Health and Human Services 2009“
(
www.phe.gov/Preparedness/legal/guidance/syndna/Documents/syndna-guidance
.pdf), den „Workshop on Standards in Synthetic Biology“ im Jahr 2010 der
Initiative der „EC-US Task Force on Biotechnology Research“, die BIOFAB:
„International Open Facility Advancing Biotechnology (BIOFAB), gegründet
im Dezember 2009“ (
www.biofab.org/; UC Berkeley und Stanford University)
sowie ein geplantes europäisches Forschungsthema „Towards standardisation in
Synthetic Biology“ im KBBE 2011-Arbeitsprogramm des 7.
Forschungsrahmenprogramms.
46. Rechnet die Bundesregierung nach heutigem Wissensstand damit, dass in
den nächsten fünf Jahren ein erster komplett neuartiger und so nicht in
der Natur vorkommender Mikroorganismus hergestellt wird?
47. Rechnet die Bundesregierung damit, dass es der Wissenschaft in den
nächsten zehn Jahren gelingen wird, einen neuartigen Mikroorganismus
herzustellen, der die üblicherweise an den Begriff des Lebens gestellten
Kriterien (insbesondere Stoffwechsel, Selbstreproduktion, Evolution)
erfüllt?
Die Fragen 46 und 47 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung erstellt keine Prognosen über zu erwartende
wissenschaftliche Ergebnisse.
48. Wie viel kostet nach jetzigem Stand durchschnittlich die Synthetisierung
einer DNA-Sequenz, und wie lang benötigen die aktuellen Maschinen
dafür derzeit durchschnittlich?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viel nach jetzigem Stand
durchschnittlich die Synthetisierung einer DNA-Sequenz kostet und wie lang die
aktuellen Maschinen dafür derzeit durchschnittlich benötigen.
49. Wie viele Lehrstühle für Synthetische Biologie existieren derzeit in
Deutschland?
Eine Übersicht über Lehrstühle mit einer ausdrücklichen Denomination für
Synthetische Biologie liegt der Bundesregierung nicht vor. Nach Informationen der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der
Hochschulrektorenkonferenz (Hochschulkompass) wurden in Deutschland bisher eine Professur für
Synthetische Biologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und eine
Juniorprofessur „Angewandte Synthetische Biologie“ an der Georg-August-
Universität Göttingen eingerichtet und fünf weitere W2-Professuren am Zentrum für
Synthetische Mikrobiologie in Marburg ausgeschrieben. Das vergleichsweise
junge, stark interdisziplinär geprägte und sich dynamisch entwickelnde Gebiet
Drucksache 17/5165 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Synthetischen Biologie wird an den deutschen Hochschulen zumeist in
Verbünden und Netzwerken mehrerer Lehrstühle und Institute bearbeitet, die
verschiedenen fachlichen Schwerpunkten wie beispielsweise der Biotechnologie,
Biochemie, Biophysik, Bioinformatik oder Mikrobiologie zuzurechnen sind.
50. Welche materielle Minimalausstattung (in Euro) und welches
Minimalwissen (Fach und Hochschuljahr) benötigt eine durchschnittliche
Arbeitsgruppe für die Teilnahme an der „International Genetically Engineered
Machine competition“ (iGEM)?
Ist diese Minimalausstattung auf dem freien Markt erhältlich?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche materielle Minimalausstattung
und welches Minimalwissen eine durchschnittliche Arbeitsgruppe für die
Teilnahme an der „International Genetically Engineered Machine competition“
(iGEM) benötigt und ob diese Minimalausstattung auf dem freien Markt
erhältlich ist. Zur Information zukünftiger Bewerber sind auf den iGEM-
Internetseiten die Kosten für ein iGEM-Team durchschnittlicher Größe (sieben
Studenten mit verschiedenen Erfahrungsstufen und aus verschiedenen Disziplinen
sowie drei Teamleitern, -betreuern) für das Jahr 2008 mit ca. 40 000 Euro
ausgewiesen, ohne dabei Verbrauchskosten für z. B. Sequenzierungen oder
Laborchemikalien zu berücksichtigen. Die Forschungsarbeiten der iGEM-Teams
werden an universitären Forschungseinrichtungen durchgeführt; die aufnehmenden
Institutionen stellen die notwendige Laborausstattung zur Verfügung und tragen
oftmals auch einen Teil der anfallenden Verbrauchskosten. Weitere
Informationen werden auf der iGEM-Webseite aufgeführt (
http://ung.igem.org/About;
aktuelle Teilnahmebedingungen für 2011 sind unter
http://2011.igem.org/
Requirements aufgelistet).
51. Plant die Bundesregierung einen ähnlichen Wettbewerb wie den US-
amerikanischen iGEM, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit keinen ähnlichen Wettbewerb wie den US-
amerikanischen iGEM. Im Vordergrund steht zunächst die aufmerksame
Beobachtung des stattfindenden Meinungsbildungsprozesses zur Synthetischen
Biologie in der Wissenschaft.
52. Von welchen deutschen Universitäten stammten die Arbeitsgruppen, die
sich am letzten iGEM-Wettbewerb beteiligt haben, und wie bewertet die
Bundesregierung das Engagement der hier aktiven Studentinnen und
Studenten?
Die Arbeitsgruppen, die sich am letzten iGEM-Wettbewerb beteiligt haben,
stammen von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, von der Albert-
Ludwigs-Universität Freiburg, von der Universität Bielefeld, der Technischen
Universität München, der Ludwig-Maximilians-Universität München, der
Technischen Universität Dresden und der Bauhaus-Universität Weimar (Quelle:
www.biotechnologie.de/). Das Engagement von Studentinnen und Studenten,
die sich aktiv am iGEM-Wettbewerb beteiligt haben, wird von der
Bundesregierung nicht bewertet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/516553. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass es grundsätzlich auch
in Deutschland möglich gewesen wäre, einen Wettbewerb wie iGEM auf
den Weg zu bringen, und was sind aus Sicht der Bundesregierung die
Gründe, warum dies – bisher – nicht geschehen ist?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 11, 12, 14 und 15 sowie 54 und 55
verwiesen.
54. Hält es die Bundesregierung für wünschenswert, dass sich
Nachwuchsgruppen – im Rahmen von iGEM oder in einer anderen Form – mit
„bioparts“ befassen, die ein toxisches Protein wie Botox oder Rizin kodieren,
und wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
entsprechende Vorhaben zu verhindern?
55. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der
grundgesetzlichen Wissenschaftsfreiheit überhaupt rechtlich möglich,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler davon abzuhalten, sich etwa
mit Botox oder Rizin im Rahmen von Forschungsprojekten zur
Synthetischen Biologie zu befassen?
Die Fragen 54 und 55 werden im Zusammenhang beantwortet.
Auch die durch das Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit unterliegt
Grenzen, die sich aus der Verfassung selbst ergeben (vgl. BVerfGE 47, 329
<369>). Begrenzungen der Wissenschaftsfreiheit im Hinblick auf
Forschungsprojekte mit Bakterien- und Pflanzengiften wie Botulinum und Rizin sind dabei
insbesondere möglich zum Schutz der Menschenwürde sowie anderer
hochrangiger Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Eigentum, Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen sowie des friedlichen Zusammenlebens der Völker.
56. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
wissenschaftlichen Nachwuchs für einen verantwortungsvollen Umgang mit den
Möglichkeiten der Synthetischen Biologie zu sensibilisieren?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 sowie 14 und 15
verwiesen.
57. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
wissenschaftlichen Nachwuchs stärker für die Möglichkeiten der Synthetischen
Biologie zu interessieren, und liegen Erkenntnisse vor, welche deutschen
Universitäten ein besonderes Engagement zeigen, um den
wissenschaftlichen Nachwuchs für die Synthetische Biologie zu begeistern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 56 verwiesen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welche deutschen
Universitäten ein besonderes Engagement zeigen, um den wissenschaftlichen
Nachwuchs für die Synthetische Biologie zu begeistern.
58. Welchen Planungen bezüglich des Neu- oder Ausbaus von Laboren, in
denen an synthetisch hergestellten Elementen oder Organismen gearbeitet
werden, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich geplanter Neu- oder
Ausbauten von Laboren vor, in denen an synthetisch hergestellten Elementen
oder Organismen gearbeitet wird.
Drucksache 17/5165 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode59. Wie viele Freisetzungsversuche mit synthetisch hergestellten Organismen
oder Elementen hat es nach Wissen der Bundesregierung in Deutschland
bzw. in den auf diesem Gebiet relevanten Staaten bisher gegeben?
Nach vorliegendem Wissen wurden bisher keine Freisetzungsversuche mit
synthetisch hergestellten Organismen oder Elementen in Deutschland oder weltweit
unternommen. Es wurden jedoch bereits in den 90er-Jahren in Deutschland und
anderen Staaten genehmigte Freisetzungen mit gentechnisch veränderten
Pflanzen (Raps, Mais) durchgeführt, die z. B. das pat-Gen enthielten, das zur
Bildung des PAT-Proteins führt und somit Toleranz gegen den Herbizidwirkstoff
Glufosinat vermittelt. Das synthetische pat-Gen bildet die gleiche
Aminosäuresequenz ab wie das natürliche PAT-Protein aus Mikroorganismen, jedoch ist
seine DNA-Sequenz für die Codierung in Pflanzen optimiert.
60. Welche Teilbereiche der Synthetischen Biologie fallen nach Auffassung
der Bundesregierung nicht unter das Gentechnikgesetz?
Unter welche anderen Gesetze fallen diese Bereiche, bzw. sind für
mögliche regulierungsfreie Bereiche Gesetzentwürfe geplant?
Organismen (einschl. Viren), in die synthetische Nukleinsäuren eingeführt
wurden und die sich vermehren und dabei die eingeführten Nukleinsäuren weiter
geben können, fallen in den Anwendungsbereich des Gentechnikgesetzes. Dies
ist z. B. nicht der Fall für die Synthese von Nukleinsäuren oder anderen
subzellulären Partikeln sowie für zellfreie Systeme mit biosynthetischer Aktivität
oder z. B. technische Systeme wie Biosensoren. Diese Bereiche unterliegen
gegebenenfalls stoffrechtlichen Regelungen oder dem Arbeitsschutzrecht (insb.
Biostoffverordnung).
61. Was hält die Bundesregierung von der Forderung nach einem
gesetzlichen Verbot der Freisetzung von gentechnisch manipulierten oder
synthetisch hergestellten Organismen, soweit sich deren Verbreitung in der
Umwelt nicht kontrollieren lässt, beziehungsweise sich die Organismen
nicht mehr aus der Umwelt zurückholen lassen?
Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und synthetisch
hergestellten, vermehrungsfähigen Organismen unterliegt gemäß
Gentechnikgesetz einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Freisetzungen müssen
genehmigt werden, wenn eine Risikobewertung durchgeführt wurde, die zu
dem Ergebnis gekommen ist, dass von der geplanten Freisetzung keine
unvertretbaren schädlichen Einwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen.
Dabei sind alle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen
Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
62. Was hält die Bundesregierung von der Forderung nach gesetzlichen
Vorschriften, um die Tätigkeit von Labors, die Gene künstlich synthetisieren,
laufend überwachen zu können, um einen Missbrauch zu erschweren?
Die Frage nach einem regulativen Handlungsbedarf wird gegenwärtig
diskutiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/516563. Inwieweit ist nach heutigem Wissensstand eine Unterscheidung zwischen
synthetisch hergestellten und identisch in der Natur existierenden
Organismen bzw. Elementen möglich, unter dem Aspekt, dass die
Patentierbarkeit biologischer Materialien, die so in der Natur existieren, aber mit
einem neuen technischen Verfahren hergestellt worden sind, laut Regel
27a des Europäischen Patentübereinkommens erlaubt ist?
In dem Experiment, das Forscher des J. Craig Venter Instituts durchgeführt
haben, um das synthetisch zusammengesetzte Genom des Bakteriums
Mycoplasma mycoides in die Zellhülle von Mycoplasma capricolum zu übertragen,
war das synthetische Genom größtenteils ähnlich zu dem natürlichen Genom,
wies aber – gegenüber dem natürlichen Genom – einige Unterschiede auf, da
die Forscher zusätzliche genetische „Wasserzeichen“ eingebaut hatten (Science
News, 2010, Vol. 177, No. 3, page 5;
www.sciencenews.org/view/generic/id/
59438/title/Genome_from_a_bottle). Generell obliegt die Entscheidung, ob ein
synthetisch mit einem neuen technischen Verfahren hergestellter Organismus
bzw. ein hergestelltes Element laut Regel 27a des Europäischen
Patentabkommens patentierbar ist, im Einzelfall den zuständigen Patentämtern.
64. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Wissenschaftlern, die
davon sprechen, dass das Konzept des Minimalgenoms im Bereich der
Synthetischen Biologie eine wirksame Maßnahme gegen das Ausbreiten
synthetisch hergestellter Mikroorganismen darstellt, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung kommentiert Auffassungen einzelner Wissenschaftler nicht.
65. Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung mit dem
Verhaltenskodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. zur Arbeit mit
hochpathogenen Mikroorganismen und Toxinen im Bereich der Lehre und
Forschung innerhalb der Synthetischen Biologie vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erfahrungen mit dem „Verhaltenskodex:
Arbeit mit hochpathogenen Mikroorganismen und Toxinen“ der DFG im Bereich
der Lehre und Forschung innerhalb der Synthetischen Biologie vor. Die
Anwendungen und Forschungsprojekte, die es zurzeit im Bereich der
Synthetischen Biologie gibt, unterliegen in allen Aspekten der Risikobewertung dem
geltenden Recht. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 33 und 35
verwiesen.
66. Welche technischen und logistischen Anforderungen sind nach
Auffassung der Bundesregierung notwendig, um das Wissen der Synthetischen
Biologie für terroristische Mittel zu nutzen?
Die Bundesregierung gibt grundsätzlich keine Hinweise im Hinblick auf
technische und logistische Anforderungen für die Nutzung des Wissens der
Synthetischen Biologie für terroristische Zwecke.
67. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Debatten über die
neuen Chancen (und Gefahren) der Synthetischen Biologie eine
Überarbeitung des Cartagena Protokolls für erforderlich, und wenn ja, welche
Maßnahmen hat die Bundesregierung hier bereits in die Wege geleitet?
Das Cartagena Protokoll regelt den grenzüberschreitenden Verkehr von
gentechnisch veränderten Organismen. Eine Überarbeitung des Cartagena Proto-
Drucksache 17/5165 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekolls wegen aktueller Entwicklungen in der Synthetischen Biologie ist nach
Auffassung der Bundesregierung derzeit nicht erforderlich.
68. Wie bewertet die Bundesregierung die Richtlinie 2009/41/EC, und wie ist
der Stand der Umsetzung (Zeitplan, welche Änderungen sind in welchen
Gesetzen erforderlich usw.)?
Die Richtlinie 2009/41/EC zur Anwendung von gentechnisch veränderten
Mikroorganismen im geschlossenen System (System-Richtlinie) stellt eine
redaktionelle Neufassung der Vorläuferrichtlinie aus dem Jahr 1990 dar, die
mehrfach und erheblich geändert wurde. Die Vorläuferrichtlinie und ihre
Änderungen wurden jeweils durch das Gentechnikgesetz umgesetzt. Aus der
zusammenfassenden Neufassung der System-Richtlinie ergibt sich kein weiterer
oder neuer Umsetzungsbedarf.
69. Wie bewertet die Bundesregierung die 18 Empfehlungen der US-
amerikanischen „Presidential Commission for the Study of Bioethical Issues“
im aktuellen Bericht „The Ethics of Synthetic Biology and Emerging
Technologies“, und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus für die
Situation in Deutschland?
Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung von Empfehlungen
ausländischer Beratungsgremien vor, die nicht an die Bundesregierung gerichtet sind.
70. Wird die Bundesregierung den Deutschen Ethikrat mit einer
ausführlichen Stellungnahme zur Synthetischen Biologie (ähnlich der US-
amerikanischen „Presidential Commission for the Study of Bioethical
Issues“) beauftragen, und wenn nein, warum nicht?
Der Deutsche Ethikrat beschäftigt sich aufgrund eigener Initiative mit dem
Thema Synthetische Biologie. Er hat hierzu eine Arbeitsgruppe eingesetzt und
plant eine ganztägige ��ffentliche Veranstaltung zu dem Thema, die Ende des
Jahres stattfinden soll. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung
aktuell keine Veranlassung, den Deutschen Ethikrat zu beauftragen.
71. Welche Voraussetzungen müssten nach Auffassung der Bundesregierung
gegeben sein, um im Bereich der Synthetischen Biologie von der
Erschaffung neuen Lebens sprechen zu können?
72. Würde die Bundesregierung die Erschaffung einer neuen Lebensform
bzw. eines bisher noch nicht existierenden Mikroorganismus begrüßen,
oder lehnt die Bundesregierung ein solches Forschungsvorhaben ab?
Die Fragen 71 und 72 werden im Zusammenhang beantwortet.
Unter welchen Voraussetzungen von der Erschaffung neuen Lebens bzw. von
neuen Lebensformen gesprochen werden kann, ist eine Frage, die zunächst
durch die Wissenschaft geklärt werden muss. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 1, 14 und 15 verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]