Mögliche Kostenbeteiligung des Bundes an Reparaturen von durch Ausweichverkehr in Folge gesperrter Bundesstraßen entstehenden Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen
der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto Strauß, Andreas Mayer, Carsten Becker und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Bei Sperrungen von Bundesstraßen entsteht für gewöhnlich Ausweichverkehr, der nicht nur der offiziellen Umleitung folgt. Sind diese Straßen nicht für das erhöhte Verkehrsaufkommen ausgelegt, entstehen durch diesen Ausweichverkehr erhöhte Abnutzung und Schäden und daraus resultierend ein höherer Reparaturbedarf mit den entsprechenden Kosten.
Gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG) § 14 (3) sind dem Träger der Straßenbaulast einer Umleitung die, zur Beseitigung wesentlicher durch die Umleitung verursachter Schäden erforderlichen Aufwendungen zu erstatten (www.gesetze-im-internet.de/fstrg/BJNR009030953.html).
Laut Zeitungsberichten erstattet der Bund jedoch nicht die Aufwendungen für Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen, welche nicht Teil von offiziellen Umleitungen sind. So zum Beispiel bei Unfällen, die eine Sperrung der Autobahn erforderlich machen und zu temporären Umleitungen führen. Dadurch entstehen Kreisen und Gemeinden häufig erhöhte Kosten, welche nachweisbar und zuordenbar durch Maßnahmen des Bundes an Bundesstraßen verursacht wurden (www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article249172870/Landkreis-muss-Sanierung-der-Umleitungen-selbst-zahlen.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist es zutreffend, dass der Bund keine Aufwendungen für Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen ersetzt, welche nicht Teil von offiziellen Umleitungen sind, welche durch Sperrungen von Autobahnen nach Unfällen entstehen (vgl. Vorbemerkung)?
Ist es zutreffend, dass der Bund keine Aufwendungen für Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen ersetzt, welche nicht Teil von offiziellen Umleitungen sind, welche durch Baumaßnahmen an Bundesstraßen entstehen (vgl. Vorbemerkung)?
Gab es in den letzten 10 Jahren Fälle, in welchen der Bund Aufwendungen für Reparaturen von Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen, welche nicht Teil offizieller Umleitungen für gesperrte Bundesstraßen waren, teilweise oder zur Gänze erstattet hat (falls ja, bitte die Fälle einzeln auflisten)?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gab es in den letzten 10 Jahren Fälle, in welchen der Bund Aufwendungen für Reparaturen von Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen, welche nicht Teil offizieller Umleitungen für gesperrte Bundesstraßen waren, teilweise oder zur Gänze erstattet hat, ohne dass dies gesondert von den betroffenen Kreisen und Gemeinden beantragt werden musste (falls ja, bitte die Fälle einzeln auflisten)?
Wie oft haben sich ggf. Kreise und Gemeinden in den letzten 10 Jahren mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für Reparaturen von durch Ausweichverkehr an Kreis- oder Gemeindestraßen entstandene Schäden an das Bundesministerium für Verkehr gewandt?
Wie verteilten sich diese möglichen Anträge anteilig auf Kreise versus Gemeinden (vgl. Vorfrage)?
In wie vielen Fällen wurde den möglicherweise anfragenden Kreisen und Gemeinden hierauf finanzielle Unterstützung seitens des Bundes gewährt (bitte ggf. aufschlüsseln nach Jahr und Anzahl)?
In welcher Höhe wurden diese möglichen finanziellen Unterstützungen gewährt (vgl. Vorfrage, bitte ggf. Angabe des Gesamtwertes der letzten 10 Jahre, des Durchschnittswertes sowie der fünf höchsten Beträge mit den jeweils begünstigten Kreisen oder Gemeinden)?