Bürokratiefolgen der Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd Schattner, Ulrich von Zons, Dr. Rainer Rothfuß, Andreas Mayer, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Bernd Schattner, Alexis L. Giersch, Dr. Maximilian Krah, Stefan Keuter, Robin Jünger, Udo Theodor Hemmelgarn, Kay-Uwe Ziegler, Anna Rathert, Edgar Naujok, Dr. Christina Baum, Martina Uhr, Achim Köhler, Thomas Ladzinski, Mirco Hanker und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 7. Juni 2026 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und die Richtlinie umzusetzen. Die Richtlinie sieht neue Transparenz-, Auskunfts-, Dokumentations- und Berichtspflichten vor. Hierzu gehören insbesondere Auskunftsansprüche von Beschäftigten über durchschnittliche Entgelte von Vergleichsgruppen, Berichtspflichten über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede, gemeinsame Entgeltbewertungen bei festgestellten Entgeltunterschieden sowie zusätzliche Informationspflichten bereits im Bewerbungsverfahren (Richtlinie (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023L0970).
Zur Vorbereitung der nationalen Umsetzung setzte die Bundesregierung die Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ ein. Der Abschlussbericht der Kommission wurde am 7. November 2025 veröffentlicht (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/273774/d4fc78ee064e0245f8f4b25ae9efc3ec/abschlussbericht-kommission-etrl-data.pdf). Der Bericht enthält Empfehlungen zur Ausgestaltung der Entgeltberichterstattung, der Auskunftsansprüche von Beschäftigten, zur Berücksichtigung tarifgebundener Arbeitgeber sowie zu Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen. Ziel der Kommission war es, Vorschläge für eine wirksame Umsetzung der Richtlinie bei möglichst geringer zusätzlicher Bürokratiebelastung zu erarbeiten.
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), erklärte in einem Interview mit der Braunschweiger Zeitung, die Entgelttransparenzrichtlinie „schafft Klarheit“ und es sei „an der Zeit, dass wir dieses Versprechen einlösen“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/reden-und-interviews/karin-prien-gleichberechtigung-ist-verfassungsauftrag-281234).
Kritische Stimmen kommen dagegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Obwohl die Richtlinie längst in Kraft getreten und damit für Deutschland rechtsverbindlich ist, fordert der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Andreas Lenz (CSU), die Bundesregierung „sollte noch einmal mit der Kommission sprechen, diese Richtlinie passt weder in die Zeit noch ist sie ohne enormen bürokratischen Aufwand praktikabel anwendbar“ (https://nius.de/politik/unionsfraktion-protestiert-gegen-eu-entgeltrichtlinie-prien-will-umsetzen).
Tatsache ist, dass die Richtlinie neue Auskunfts-, Dokumentations- und Berichtspflichten begründet, die über die bisherigen Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes hinausgehen. Damit entstehen also noch mehr Bürokratiepflichten und folglich zusätzliche Belastung für die Unternehmen. Es stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die Bundesregierung den Anspruch eines Bürokratieabbaus mit der Umsetzung einer Richtlinie vereinbaren will, die selbst noch mehr neue Bürokratiepflichten schafft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Mit welchem einmaligen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft rechnet die Bundesregierung infolge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 (bitte nach Informationspflichten, Berichtspflichten, Dokumentationspflichten und sonstigem Verwaltungsaufwand aufschlüsseln)?
Mit welchem jährlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft rechnet die Bundesregierung infolge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 (bitte nach Informationspflichten, Berichtspflichten, Dokumentationspflichten und sonstigem Verwaltungsaufwand aufschlüsseln)?
Wie viele Unternehmen werden nach Schätzung der Bundesregierung von den Berichtspflichten der Richtlinie erfasst werden (bitte nach Unternehmensgrößenklassen aufschlüsseln)?
Welche Position hat die Bundesregierung während der Verhandlungen zur Richtlinie (EU) 2023/970 hinsichtlich der vorgesehenen Auskunfts-, Dokumentations- und Berichtspflichten vertreten, und welche Änderungsvorschläge zur Verringerung des bürokratischen Aufwands hat sie hierbei eingebracht oder unterstützt?
Hat die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union gegen einzelne Vorschriften der Richtlinie wegen zu erwartender Bürokratiebelastungen Einwendungen erhoben und wenn ja, gegen welche Vorschriften und wenn nein, warum nicht?
Welche Folgenabschätzungen, Bewertungen oder sonstigen Erkenntnisse zum zu erwartenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft lagen der Bundesregierung bei ihrer Entscheidung über das Abstimmungsverhalten Deutschlands im Rat der Europäischen Union zur Richtlinie (EU) 2023/970 vor?
Aus welchen Gründen hat sich Deutschland bei der Abstimmung im Rat über die Richtlinie (EU) 2023/970 der Stimme enthalten, obwohl mehrere Mitgliedstatten gegen die Richtlinie gestimmt haben (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_8641_2023_INIT)?
Wurde innerhalb der Bundesregierung vor der Einleitung des nationalen Umsetzungsverfahrens eine ressortabgestimmte Bewertung der Auswirkungen der Richtlinie (EU) 2023/970 auf Unternehmen, Bürokratieaufwand und Wettbewerbsfähigkeit erstellt, wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 sogenanntes Gold-Plating zu vermeiden, und beabsichtigt sie gleichwohl Regelungen vorzusehen, die zusätzliche Informations-, Dokumentations-, Auskunfts- oder Berichtspflichten begründen, die unionsrechtlich nicht zwingend vorgegeben sind? Wenn ja, welche Regelungen sind dies und aus welchen Gründen hält die Bundesregierung diese zusätzlichen Belastungen für erforderlich?
Welche konkreten datenschutzrechtlichen Fragestellungen wurden seit Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2023/970 innerhalb der Bundesregierung identifiziert (bitte nach Bundesministerium und Gegenstand der jeweiligen Fragestellung aufschlüsseln)?
Wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die Vorbereitung der Umsetzung einbezogen?
a) Wenn ja, wann und mit welchen wesentlichen Hinweisen?
b) Wenn nein, warum nicht?
In welchen Fallkonstellationen sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer Re-Identifizierung einzelner Beschäftigter anhand von Entgeltdaten trotz Aggregierung, Anonymisierung oder sonstiger Schutzmaßnahmen?
Welche Anforderungen an Anonymisierung, Pseudonymisierung oder Mindestgruppengrößen hält die Bundesregierung für erforderlich, um Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte auszuschließen?
Sieht die Bundesregierung mögliche Spannungen zwischen den Transparenzpflichten der Richtlinie (EU) 2023/970 und den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere hinsichtlich Datenminimierung, Zweckbindung und Vertraulichkeit? Wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung vorzusehen, um personenbezogene Vergütungsdaten vor unbefugter Offenlegung zu schützen?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland und auf welche Tatsachengrundlage stützt sie diese Bewertung?
Rechnet die Bundesregierung durch die neuen Auskunftsrechte und die Beweislastumkehr mit einer Zunahme von Klagen vor den Arbeitsgerichten, und wenn ja, welchen zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand erwartet sie für die Justiz?
Anhand welcher quantitativen Indikatoren bemisst die Bundesregierung die Zielerreichung des Entgelttransparenzgesetzes gemäß § 1 EntgTranspG, und wie haben sich diese seit Inkrafttreten des Gesetzes entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?