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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Zum KI-gestützten Assistenzsystem zur Unterstützung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ("SPARK")

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

04.09.2026

Aktualisiert

08.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/784304.09.2026

Zum KI-gestützten Assistenzsystem zur Unterstützung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren („SPARK“)

der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat mit der KI-Software SPARK ein Assistenzsystem vorgestellt, das durch die Automatisierung von Teilaufgaben – wie dem Strukturieren von Unterlagen und der Vorformulierung von Bescheiden – Planungs- und Genehmigungsverfahren auf allen Verwaltungsebenen beschleunigen soll. Erste Module wurden im April 2026 als quelloffene Software veröffentlicht (vgl. https://bmds.bund.de/themen/kuenstliche-intelligenz/ki-in-der-verwaltung/spark).

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Projekt „SPARK“ (Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch KI) das Ziel, bürokratische Prozesse in der öffentlichen Verwaltung durch den Einsatz von KI-Modulen zeitlich zu straffen, ohne dass darunter die Qualität der assistierten Entscheidung litte. Mitte Juni hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die KI-Lösung SPARK Workflow vollständig als quelloffene Software bereitgestellt (vgl. https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/neue-ki-software-halbiert-genehmigungszeiten-bei-grossen-infrastrukturprojekten). Das System soll in der Lage sein, Unterlagen zu strukturieren, einschlägige Gesetze zu ermitteln und Bescheidentwürfe vorzuformulieren. Erste Pilotprojekte laufen in Hamburg (Wasserstoffkernnetz), Nordrhein-Westfalen (Genehmigungen von Anträgen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG-Verfahren) und beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA). Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger gibt sich überzeugt, dass mit dem Projekt SPARK „die moderne Verwaltung […] schnell, transparent und nutzerzentriert“ funktionieren werde (ebenda).

Große Infrastrukturprojekte sollen mit Hilfe der Software bereits nach der Hälfte der bisherigen Genehmigungszeiten aufgesetzt werden, zeigt sich das BMDS zuversichtlich (vgl. www.heise.de/news/Projekt-Spark-KI-Tool-soll-Behoerden-deutlich-schneller-machen-11336188.html). SPARK soll Teil des Deutschland-Stacks werden und den digitalen Wildwuchs in Bund, Ländern und Kommunen beenden helfen (ebenda). Die KI-Software SPARK Workflow kann von allen Behörden auf jeder föderalen Ebene benutzt werden, sie steht auf der Plattform Open Code zum Download bereit (vgl. https://gitlab.opencode.de/bmds/planungs-und-genehmigungsbeschleunigung/spark-workflow).

Die Fragesteller begrüßen die Modernisierung der deutschen Verwaltung mit digitalen Mitteln ausdrücklich. Aus ihrer Sicht ist jedoch angesichts der angespannten Haushaltslage und der unvermindert hohen bürokratischen Belastung der Bürger und Unternehmen eine kritische Evaluierung der bisherigen Entwicklungskosten sowie des tatsächlichen Nutzens der SPARK-Software geboten. Es muss sichergestellt werden, dass die Digitalisierung nicht lediglich zu einer Verlagerung bürokratischer Aufwände in die IT-Systeme führt, sondern zu einer realen Zeit- und Kostenersparnis im Sinne eines bleibenden Minus an Bürokratie.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche externen Dienstleister waren neben dem BMDS an der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen der KI-Assistenz SPARK Workflow beteiligt?

Mit welchen Datenbeständen erfolgte das Training der Software?

2

Welcher IT-Anbieter übernimmt das Verarbeiten und Speichern der Daten im Betrieb der KI-Assistenz SPARK Workflow, und wo stehen dessen Server?

Wie erfolgte die Auswahl dieses IT-Anbieters?

3

Greift die KI-Assistenz SPARK Workflow während des Betriebes über Schnittstellen auf Large Language Models (LLM) proprietärer Anbieter zurück?

Wenn ja, auf welche(s) LLM?

4

Wie hoch sind sich die bisher angelaufenen Kosten für die Entwicklung der KI-Software SPARK Workflow seit Projektbeginn (bitte aufschlüsseln nach Haushaltsjahren und Kostenstellen, insbesondere Personalkosten)?

5

Welche weiteren finanziellen Mittel sind im laufenden sowie im kommenden Haushaltsjahr für die Weiterentwicklung und den Betrieb von SPARK eingeplant?

Über welchen Einzelplan erfolgt die Finanzierung von SPARK?

6

Hat sich die Bundesregierung vor der Konzeption und Entwicklung des KI-Assistenten SPARK Workflow mit Ländern über ihre Erfahrungen mit vergleichbarer digitaler Unterstützung ausgetauscht, deren Verwaltung im Gegensatz zur deutschen bereits weitgehend oder gar vollständig digitalisiert ist?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

7

In welchem Umfang konnten in den bisherigen Pilotprojekten Verfahrenslaufzeiten durch den Einsatz von SPARK verkürzt werden (bitte prozentuale Zeitersparnis pro abgeschlossenem Verfahren angeben)?

Mit welcher Zeitersparnis für Bürger, Unternehmen und Verwaltung rechnet die Bundesregierung für den kommenden Regelbetrieb von SPARK Workflow?

8

Welche Ministerien und nachgeordnete Behörden nutzen SPARK Workflow derzeit im Pilotbetrieb und mit welchen ersten Ergebnissen (bitte föderal differenzieren)?

9

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den Entwicklungskosten von SPARK und der dadurch erzielten monetären Entlastung der öffentlichen Verwaltung durch eingesparte Arbeitsstunden?

10

Welche Kriterien legt die Bundesregierung an, um den Erfolg des KI-Assistenten SPARK Workflow im Praxisbetrieb in Bezug auf den angestrebten Bürokratieabbau objektiv zu messen?

11

Kann die Bundesregierung bei der Nutzung der KI-Assistenz SPARK Workflow eine digitale Souveränität garantieren, speziell hinsichtlich der verarbeiteten und aufbereiteten Daten?

Welche Abhängigkeiten bestehen gegebenenfalls bei der genutzten IT-Infrastruktur (etwa bei der Cloud-Speicherung, der Rechenleistung, bei Lizenzen und Wartungsverträgen) gegenüber außereuropäischen IT-Unternehmen?

12

An welcher Stelle des von SPARK Workflow begleiteten Planungs- und Genehmigungsprozesses greift ein Sachbearbeiter routiniert ein?

Welche Schritte im Planungs- und Genehmigungsprozess absolviert SPARK Workflow autonom?

13

Bestehen seitens der Bundesregierung Überlegungen, SPARK Workflow bei unterstellten positiven Rückmeldungen aus der Verwaltungspraxis für weitere, über Planungs- und Genehmigungsverfahren hinausgehende Verwaltungsbereiche zu adaptieren, und wenn ja, welche Bereiche kämen hierfür nach Auffassung der Bundesregierung in Frage?

14

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die mit SPARK Workflow erstellten Bescheidentwürfe vor Gericht einer vollumfänglichen rechtlichen Überprüfung standhalten, insbesondere im Hinblick auf die Begründungstiefe und Ermessensausübung?

15

Lassen sich mit der KI-Assistenzsoftware SPARK im Bedarfsfall Daten aus unterschiedlichen föderalen Registern identifizieren, heranziehen und verarbeiten?

Ist SPARK kompatibel mit den jeweiligen bestehenden Softwarelösungen der Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen (bitte ausführen)?

Berlin, den 24. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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