[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5019
17. Wahlperiode 11. 03. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Burchardt, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4899 –
Stand der Einführung des dialogorientierten Serviceverfahrens bei der
Hochschulzulassung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Trotz aller Anstrengungen von Bund und Ländern beim Ausbau der
Studienkapazitäten sind und bleiben bis auf Weiteres Studienplätze in Deutschland eine
knappe Ressource. Einer modernen Hochschulzulassung kommt daher die
zentrale Rolle zu, einen gerechten Ausgleich zwischen den Studienwünschen der
Bewerberinnen und Bewerber und einer effizienten Ausschöpfung aller zur
Verfügung stehenden Studienplätze zu gewährleisten. Die Länder haben vereinbart,
ein modernes Zulassungsverfahren einzuführen, das durch die neu errichtete
Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in Nachfolge der Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen (ZVS) durchgeführt werden soll. Ein zentraler
Baustein ist das „dialogorientierte Serviceverfahren“, mit dem u. a. Bürokratie
verringert, Mehrfachbewerbungen reduziert und die zur Verfügung stehenden
Studienplätze effizienter genutzt werden sollen. Ein erster Anlauf von Ländern,
Hochschulen und ZVS bzw. SfH zur Umsetzung ist Ende 2008 allerdings
gescheitert, so dass der Termin der Einführung auf das Wintersemester 2011/2012
verschoben werden musste.
Der Bund hat finanzielle Untersetzung insbesondere für die Entwicklung der
notwendigen Zulassungssoftware bereitgestellt. Der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages hat am 6. Mai 2009 die dafür erforderlichen Mittel
freigegeben, zugleich aber seine Zustimmung an folgende Bedingungen geknüpft:
1. Um studierwilligen jungen Erwachsenen Studienplätze „in einem
nutzerfreundlichen und schlanken Verfahren“ zur Verfügung stellen zu können und
zugleich die „offenkundigen Probleme der Hochschulen und der Länder bei
der effizienten Besetzung von Studienplätzen (Stichwort
„Bewerbungstourismus“) anzugehen, ist der Bund bereit, die Entwicklung einer geeigneten
Software für ein Bewerbermanagement bis zu einem Kostenvolumen von
15 Mio. Euro zu fördern.
2. Das künftige Bewerbungsverfahren soll – gemäß Beschluss der
Kultusministerkonferenz (KMK) – für die Studierenden gebührenfrei sein. Die
Bewerber und Bewerberinnen sollen spürbar von Bürokratie entlastet werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
10. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5019 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn allen Bewerbungsphasen soll für die Nutzer ein angemessener
Entscheidungszeitraum vorgesehen werden. In das neue System sollen auch
Bewerberinnen und Bewerber aus EU-Staaten mit einbezogen werden.
3. Der Haushaltsausschuss ist unverzüglich zu unterrichten, „wenn eine
substantielle Beteiligung der Hochschulen nicht mehr gewährleistet
erscheint und hiervon Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des
dialogorientierten Verfahrens zu gewärtigen sind“.
1. Sieht die Bundesregierung die Vorgaben des Haushaltsausschusses auf
Ausschussdrucksache 16(8)5936 an die eingesetzten Bundesmittel durch den
gegenwärtigen Sachstand der technischen Entwicklung sowie des
vorgesehenen Leistungsumfangs bzw. der Implementierung als hinreichend erfüllt an?
Ja, die geforderten technischen Anforderungen an die Software sind Gegenstand
des Entwicklungsauftrages von T-Systems mit der gemeinsam von den Ländern
errichteten Stiftung für Hochschulzulassung. Die abschließenden Tests als
Voraussetzung für die Abnahme der Software sind jedoch noch nicht beendet.
2. Schließt die Bundesregierung den Einsatz weiterer Bundesmittel zur
Förderung der Einführung des dialogorientierten Zulassungsverfahrens aus?
Wenn nein, welche Initiativen und Maßnahmen sind aus ihrer Sicht denkbar
und sinnvoll bzw. sogar bereits in der Planung?
Seitens der Bundesregierung bestehen derzeit keine Planungen für den Einsatz
von Bundesmitteln, die über die auf 15 Mio. Euro begrenzte
Anschubfinanzierung für die Softwareentwicklung für das Dialogorientierte Serviceverfahren
hinausgehen.
Technischer Entwicklungsstand
3. Wie beurteilt die Bundesregierung den technischen Entwicklungsstand des
geplanten dialogorientierten Verfahrens für die Hochschulzulassung?
4. Sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Erprobung des
Verfahrens ab 1. April 2011 gegeben?
5. Kann davon ausgegangen werden, dass das neue Bewerbermanagement wie
geplant zum Wintersemester 2011/2012 bundesweit für alle Hochschulen
zum Einsatz zur Verfügung steht?
Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Seit Oktober 2010 wird die Software von den Fachberatern der Stiftung für
Hochschulzulassung intensiv getestet. Nach jetzigem Stand geht T-Systems als
Auftragnehmer davon aus, dass das Dialogorientierte Serviceverfahren am
1. April 2011 in Betrieb gehen wird. Die Abnahmetests sind jedoch noch nicht
abgeschlossen. Die endgültige Entscheidung über die Inbetriebnahme obliegt der
Stiftung für Hochschulzulassung.
6. Wird das Verfahren den gesamten Bearbeitungsprozess von der Einreichung
der Bewerbungen über die Prüfung der Unterlagen bis hin zum Bescheid
einschließen?
Die zeitliche Dimension des neuen Serviceverfahrens reicht von der
Registrierung der Bewerber/-innen bei der Stiftung für Hochschulzulassung über die Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5019werbung, die Entgegennahme von Zulassungsangeboten bis hin zum Versand
von Bescheiden. Welcher Akteur (Stiftung oder Hochschule) dabei welchen
Verfahrensschritt tätigt, ist abhängig davon, in welchem Umfang die jeweilige
Hochschule das Dialogorientierte Serviceverfahren nutzt.
7. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um beim geplanten
dialogorientierten Zulassungsverfahren einen hinreichenden Datenschutz einerseits
sowie die organisatorischen und technischen Anforderungen an Daten- und
Informationssicherheit – einschließlich einer vertraulichen
Kommunikation mit den Bewerber/-innen und Hochschulen – andererseits
sicherzustellen?
Um hinsichtlich der elektronischen Daten und Informationen einen möglichst
hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, berücksichtigen die Programmierer
einen Schutzkatalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Leistungsangebot und -fähigkeit der Stiftung
8. Welche im Staatsvertrag festgelegten Leistungen der SfH werden durch die
mit Bundesmitteln entwickelte Software ermöglicht?
Die Bundesmittel werden aufgewendet für die Entwicklung und
Implementierung einer neuen Software, mit deren Hilfe das Bewerbungs- und
Zulassungsverfahren an Hochschulen mit grundständigen, örtlich zulassungsbeschränkten
Studiengängen möglichst optimal koordiniert werden soll. Die
Softwareentwicklung beinhaltet dabei die in Artikel 4 Absatz 1 des Staatsvertrags
beschriebene Einrichtung eines Bewerberportals, die Programmierung eines Abgleichs
von Mehrfachzulassungen sowie die Vermittlung nicht besetzter Studienplätze
in einem Clearingverfahren. Mit der neuen Software wird die Stiftung für
Hochschulzulassung in der Lage sein, ihre in Artikel 2 Nummer 1 und Artikel 4
Absatz 1 des Staatsvertrags festgelegte Aufgabe wahrzunehmen, die Hochschulen
bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens nach Maßgabe des jeweiligen
Landesrechts zu unterstützen.
9. Welche konkreten Leistungen werden über den rein technischen
Datenabgleich zur Verhinderung von Mehrfachzulassungen hinaus angeboten?
Worin liegt über den Datenabgleich und die damit verbundenen Effekte
hinaus der praktische Zusatznutzen sowohl für die Bewerber/-innen wie für
die Hochschulen?
Mit der Einführung des neuen Dialogorientierten Serviceverfahrens werden die
Zulassungsverfahren deutlich beschleunigt. Dies birgt Vorteile sowohl für die
Hochschulen als auch für die Bewerber. Arbeitsintensive Nachrückverfahren
entfallen und das Überbuchungsrisiko sinkt. Die Hochschulverwaltungen
werden somit entlastet. Die Hochschulen müssen keine Rückstellungs- und
Ablehnungsbescheide mehr erstellen und versenden. Dies übernimmt die Stiftung für
Hochschulzulassung. Wenn Hochschulen dies wünschen, übernimmt die
Stiftung für Hochschulzulassung darüber hinaus Ausdruck und Versand der
Zulassungsbescheide.
Bewerber und Bewerberinnen sollen spätestens Mitte September wissen, an
welcher Hochschule sie ihr Studium aufnehmen werden. Sie haben außerdem
während des gesamten Verfahrens die Möglichkeit, den Status und die
Erfolgsaussichten ihrer Bewerbungen zu verfolgen und das Bewerbungsverfahren aktiv
mitzugestalten.
Drucksache 17/5019 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wo soll künftig die Einreichung der Bewerbung erfolgen (zentral bzw.
dezentral)?
Sind Mehrfachbewerbungen weiterhin möglich, und wann erfolgt in diesen
Fällen durch wen ein Abgleich der Daten?
11. Inwieweit werden Bewerber/-innen von Bürokratie bei ihren Bewerbungen
entlastet, welche Einsparungen an Aufwand und Kosten sind bei
Mehrfachbewerbungen zu erwarten oder bleibt es bei dem bisherigen Aufwand?
Können Mehrfachbewerbungen an die zentrale Servicestelle gerichtet
werden, oder müssen Bewerbungen wie bisher an jede gewünschte
Hochschule direkt gesandt werden?
Kann der in Aussicht gestellte Bürokratieeinspareffekt auch bei dezentral
eingereichten Bewerbungen ermöglicht werden?
Die Fragen 10 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet.
Technisch ermöglicht das Dialogorientierte Serviceverfahren sowohl die
zentrale (Bewerbung wird im Portal der Stiftung für Hochschulzulassung
abgegeben) als auch die dezentrale Bewerbung (Bewerbung wird über das
hochschuleigene Webportal abgegeben).
Die Bundesregierung strebt eine möglichst breite Nutzung der zentralen
Bewerbung an und hält es für wünschenswert, dass sich diese für die Bewerber
komfortablere Variante mittelfristig durchsetzt. Die Kernfunktionen des Verfahrens
(Mehrfachzulassungsabgleich, einheitliche Fristen, zeitiger Abschluss aller
Zulassungsverfahren einschließlich Restplätzevergabe) sind aber auch bei der
dezentralen Bewerbungsvariante gewährleistet.
Mehrfachbewerbungen sind in beiden Verfahrensvarianten möglich. Je
nachdem, welche Verfahrensvariante die Wunschhochschulen unterstützen, können
bis zu zwölf Bewerbungen – auch für Mehrfachstudiengänge – bei der Stiftung
oder bei den Hochschulen eingereicht werden. Der Mehrfachzulassungsabgleich
erfolgt in jedem Fall durch die Stiftung für Hochschulzulassung.
12. Wem obliegt über den bloßen Datenabgleich hinaus die Prüfung der
eingereichten Unterlagen (Stichwort „Aufbereitung der Bewerberdaten“) der
einzelnen Bewerber/-innen?
Können die Bewerber/-innen sicher sein, dass sich im Laufe des Verfahrens
die tatsächliche Prüfung der Unterlagen durch die Hochschule nicht
negativ entschieden wird und der/die Bewerber/-in Gefahr läuft, keinen
Studienplatz zu erhalten?
Das Dialogorientierte Serviceverfahren wahrt die Autonomie der Hochschulen.
Die Hochschulen entscheiden anhand der ihnen von der Stiftung oder von den
Bewerbern übermittelten Bewerbungsunterlagen über die Aufstellung der
Ranglisten und die Unterbreitung von Zulassungsangeboten. Eine Garantie auf einen
Studienplatz wird es auch mit dem neuen Serviceverfahren nicht geben. Für die
Bewerber besteht hinsichtlich der Entscheidungen der Hochschulen über die
Berücksichtigung ihrer Bewerbung dieselbe Sicherheit wie in der Vergangenheit.
13. Inwieweit bietet das neue Verfahren den Bewerber/-innen mehr
Transparenz?
Werden sie in der Lage sein, in Kenntnis aller für sie möglichen
Zulassungen Entscheidungen zu treffen?
Das neue Verfahren bietet den Bewerber/-innen ein erhöhtes Maß an
Transparenz. Überall dort, wo ein Internetzugang besteht, können sie den Status und die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5019Erfolgsaussichten ihrer Bewerbungen mitverfolgen und das für sie günstigste
Angebot auswählen. Im Webportal der Stiftung können sie einsehen, welchen
Platz sie auf den Ranglisten einnehmen. Dies ermöglicht es den Bewerbern und
Bewerberinnen einzuschätzen, ob es sich lohnt, noch weitere der bis zu zwölf
möglichen Zulassungsangebote abzuwarten oder ob es sinnvoller ist, ein bereits
ausgesprochenes Zulassungsangebot anzunehmen. Entsprechend ihrer Position
auf den Ranglisten können die Bewerber/-innen überdies abschätzen, ob sich
ihre Chancen in der „Koordinierungsphase 2“ durch eine neue Priorisierung
ihrer Studienwünsche in der „Entscheidungsphase“ erhöhen. Spätestens Mitte
September soll jeder Bewerber/jede Bewerberin wissen, ob und wo er/sie
studieren wird.
14. Unter welchen Voraussetzungen können Bewerber/-innen eine aktive Rolle
im Bewerbungsprozess einnehmen?
Wie gestaltet sich die „Dialogorientierung“ des Bewerbermanagements,
können zentral Fragen beantwortet werden?
Bezüglich der aktiven Rolle der Bewerber/-innen wird auf die Antwort zu
Frage 13 verwiesen. Die Dialogorientierung des Serviceverfahrens ergibt sich aus
dem ständigen Informationsaustausch zwischen Studieninteressierten und
Hochschulen über vorhandene und vergebene Studienplätze. Die Stiftung für
Hochschulzulassung fungiert dabei als Mittlerin dieses Dialogs und steht den
Bewerberinnen und Bewerbern zudem als Hilfestellung zur Seite. Sie beantwortet
Fragen von Bewerber/-innen direkt per Telefon oder per E-Mail. Fragen, die sich
nicht auf das Serviceverfahren beziehen, sondern auf einzelne Studiengänge
oder spezifische Zugangsvoraussetzungen müssen die Bewerber/-innen wie
bisher an die Hochschulen richten.
15. Zu welchem Zeitpunkt im Rahmen des Verfahrens werden die Bewerber/
- innen auf Studienwünsche festgelegt?
Die Bewerber/-innen müssen bis zum 15. Juli ihre bis zu zwölf Bewerbungen
eingereicht haben. In der darauf folgenden „Koordinierungsphase 1“ des
Verfahrens (16. Juli bis 15. August) wird jede dieser Bewerbungen gleichrangig
behandelt, so dass ein Bewerber bis zu zwölf Zulassungsangebote erhalten kann. Erst
in der Entscheidungsphase (16. August bis 18. August) erfolgt eine Priorisierung
der Studienwünsche: Hat der Bewerber/die Bewerberin in der
„Koordinierungsphase 1��� kein Angebot angenommen, muss er/sie sich nun innerhalb von drei
Tagen entscheiden, ob er/sie eines der vorhandenen Angebote annimmt. Hofft
er/sie noch auf ein besseres Angebot oder verfügt bislang über kein Angebot,
kann er/sie unter seinen/ihren Wünschen eine verbindliche Reihenfolge
festlegen. Bleiben Bewerber/-innen in der Entscheidungsphase untätig, wird eine
Prioritätenliste nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbungen genutzt. In der
„Koordinierungsphase 2“ (19. August bis 27. August) werden die
Studienwünsche des Bewerbers/der Bewerberin dann entsprechend der vorgenommenen
Priorisierung in drei Takten bearbeitet. Von mehreren Angeboten wird ihm/ihr
nun nur noch das reserviert, das am weitesten oben auf der Prioritätenliste steht.
Die übrigen Angebote werden gestrichen und stehen damit für andere
Kandidaten/Kandidatinnen zur Verfügung. Da auf diese Weise Bewegung in die
Ranglisten der Hochschulen kommt, hat der Bewerber/die Bewerberin Chancen, in zwei
Takten von jeweils drei Tagen weitere Zulassungsangebote zu erhalten. Nimmt
der Bewerber/die Bewerberin ein Angebot an, scheidet er/sie aus dem Verfahren
aus und andere Bewerber rücken nach. Entscheidet er/sie sich nach Ablauf der
sechs Tage nicht, erhält er/sie im dritten Takt automatisch einen
Zulassungsbescheid für das bestmögliche „reservierte“ Angebot.
Drucksache 17/5019 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Wieweit steht ab Wintersemester 2011/2012 der Informations- und
Beratungsservice der Stiftung für Hochschulzulassung zur Verfügung (Abgleich
der Zulassungsangebote, Clearingverfahren, Versand von Bescheiden)?
Soweit die Frage auf die Verfügbarkeit des Mehrfachzulassungsabgleichs, des
Clearingverfahrens und den Versand von Bescheiden abzielt, wird auf die
Antwort zu Frage 8 ff. verwiesen.
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Staatsvertrags der Länder über die Errichtung
einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung unterstützt die Stiftung
für Hochschulzulassung die Hochschulen bei der Durchführung der
Zulassungsverfahren unter anderem durch die „Einrichtung eines Bewerbungsportals mit
Information und Beratung der Studienbewerberinnen und -bewerber“.
Beratungen zur Errichtung eines solchen Portals wurden in der aus Vertretern der
Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
gebildeten Steuerungsgruppe „Servicestelle für Hochschulzulassung“ bereits vor
Umwandlung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in die
Stiftung für Hochschulzulassung begonnen. Sie werden jetzt im Stiftungsrat der
Stiftung für Hochschulzulassung weitergeführt.
Der Aufbau eines Informationsportals ist im Übrigen nicht Gegenstand des vom
Bund finanzierten Projekts „Dialogorientiertes Serviceverfahren für die
Hochschulzulassung“. Dieses ist auf die Entwicklung der erforderlichen Software für
das Serviceverfahren und dessen Etablierung beschränkt.
17. Wie groß ist der Schulungsaufwand zur Einführung des neuen
Bewerbermanagements (zeitlicher Umfang und Art der Schulung)?
Bis wann muss die Schulung abgeschlossen sein, um den Starttermin zu
erreichen?
Die Stiftung für Hochschulzulassung hat bundesweit 14 dreitägige
Präsenzschulungen, bestehend aus einem Basis- und einem Aufbaumodul organisiert. Die
Schulungen werden noch im März – und damit vor dem Beginn des neuen
Serviceverfahrens – abgeschlossen sein. Für den Bedarfsfall hält die Stiftung für
Hochschulzulassung noch zwei Ausweichtermine in der ersten Aprilhälfte frei.
18. Wie viele und welche Hochschulen nutzen die zur Einführung der Software
erforderlichen Schulungen, welche Hochschulen haben bis jetzt
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dazu angemeldet, wie viele Mitarbeiter werden zu
diesem Zweck je Hochschule und insgesamt geschult?
Bislang haben sich 114 Hochschulen aus allen Bundesländern mit Ausnahme
des Saarlandes zu den Schulungen angemeldet. Die absolute Teilnehmerzahl
liegt bei 335 Personen, wobei pro Hochschule maximal drei Mitarbeiter/-innen
teilnehmen.
19. Betrifft die Schulung auch das Angebot des Informations- und
Beratungsservice der Stiftung für Hochschulzulassung?
Die Schulungen der Stiftung für Hochschulzulassung decken sämtliche für das
neue Serviceverfahren relevanten Aspekte ab.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/501920. Werden auch alle zulassungsfreien Fächer in das Verfahren einbezogen?
Nein. In das Dialogorientierte Serviceverfahren sind nur die Studiengänge mit
örtlichen Zulassungsbeschränkungen einbezogen. Hier besteht wegen der
bislang weit ins Semester hineinreichenden Nachrückverfahren besonders großer
Handlungsbedarf.
21. Ist es vorgesehen bzw. hält die Bundesregierung es für sinnvoll, das neue
Zulassungsverfahren auch auf die Zulassung zu Masterstudiengängen
sowie Lehramtsstudiengängen auszuweiten?
Die Stiftung für Hochschulzulassung will eine Erweiterung des
Dialogorientierten Serviceverfahrens um weitere Studiengänge zu einem späteren Zeitpunkt
prüfen.
22. Ist es vorgesehen bzw. hält die Bundesregierung es für sinnvoll, das neue
Zulassungsverfahren auch auf die Zulassung von ausländischen
Studierenden, beispielsweise aus der EU, auszuweiten?
Bei der Zulassung zu örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen sind schon
heute Studienbewerberinnen und -bewerber aus den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sowie Personen, die über eine deutsche
Hochschulzugangsberechtigung verfügen (Bildungsinländer), Deutschen gleichgestellt. Dem
entsprechend bewerben auch sie sich um Studienplätze in diesen Studiengängen im
Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens.
23. Welche Maßnahmen oder Vorhaben der SfH sind der Bundesregierung
bekannt, die zum Ziel haben, die zweifelsfrei bestehende Expertise und
Erfahrung im Zulassungswesen der Vorgängereinrichtung „Zentralstelle für
die Vergabe von Studienplätzen“ (ZVS) zu sichern und für die Stiftung und
ihre neuen Mitarbeiter und Aufgaben systematisch nutzbar zu machen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Stiftung für Hochschulzulassung
als Nachfolgeeinrichtung der ZVS die vorhandene Expertise und Erfahrung zu
sichern und zu nutzen weiß.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer Überforderung der
SfH, indem vom Stiftungsrat parallel zur verlangten Einführung des neuen
dialogorientierten Zulassungsverfahrens gleichzeitig Anforderungen aus
vorgesehenen Etatkürzungen, verlangten Umstrukturierungen im
Organisations- und Personalwesen oder auch die Umstellung auf ein
kaufmännisches Rechnungswesen erzeugt werden?
Inwieweit kann es aus Sicht der Bundesregierung hier zu
Prioritätenkonkurrenzen kommen, und wodurch will sie die notwendige politische
Priorisierung der zeitkritischen Einführung des neuen Zulassungsverfahrens
sicherstellen?
Die Stiftung für Hochschulzulassung ist eine von den Ländern gegründete
Institution. Entscheidungen hinsichtlich der in der Frage angesprochenen
Sachverhalte werden sämtlich von den Organen der Stiftung getroffen.
Drucksache 17/5019 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKosten und Finanzierung sowie Kostentragung
25. Wie hoch werden die Kosten je Bewerbung im Rahmen des neuen
dialogorientierten Hochschulzulassungsverfahrens veranschlagt?
Welche Leistungen werden dafür im Einzelnen erbracht?
Welche alternativen Modelle des Serviceumfangs vom technischen
Datenabgleich als Minimallösung bis zum Vollservice (Beratung und zentrale
Prüfung) wurden von der Stiftung geprüft und jeweils mit welchen Kosten
angesetzt?
26. Wer trägt die Kosten des Bewerbungsmanagements, ggf. differenziert nach
Bundesländern?
27. Wie hoch werden die Kosten für den Vollservice der Stiftung
(einschließlich Information und Beratung) je Bewerber veranschlagt?
Welche Leistungen werden dafür im Einzelnen erbracht?
28. Wer trägt die Kosten des Informations- und Beratungsservice, ggf.
differenziert nach Bundesländern?
Die Fragen 25 bis 28 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Kosten für die Durchführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens zum
Wintersemester 2011/2012 sind von der Anschubfinanzierung des Bundes mit
umfasst.
Eine Kostenberechnung für das Dialogorientierte Serviceverfahren ab 2012
wird von der Stiftung für Hochschulzulassung im Zusammenhang mit der
Erstellung des Wirtschaftsplanentwurfs für das kommende Jahr erarbeitet.
29. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung darüber, dass die Stiftung
für Hochschulzulassung zum Start 2011/2012 des
Bewerbungsmanagements nicht den vollen Leistungsumfang anbietet, der nach dem
Staatsvertrag über die Stiftung vorgesehen war, und welche Gründe sind dafür
maßgebend?
Zum Leistungsangebot der Stiftung für Hochschulzulassung wird auf die
Antwort zu Frage 8 ff. verwiesen.
30. Ist – auch für die Zukunft – die Gebührenfreiheit des
Hochschulzulassungsverfahrens für die Studienbewerber/-innen sichergestellt?
Kann von Kostenfreiheit gesprochen werden, wenn bei dezentralen
mehrfachen Bewerbungen die anfallenden Auslagen weiterhin von den
Bewerber/-innen zu tragen sind?
Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluss vom 18. Juni 2009 der im
Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 6. Mai 2009
formulierten Maßgabe, dass – entsprechend der bisherigen Beschlusslage der
KMK – das künftige Bewerbungsverfahren für die Studierenden auf Dauer
gebührenfrei erfolgen soll, zugestimmt. Die Gebührenfreiheit der Teilnahme am
Bewerbungsverfahren umfasst keine Aussage zu den im Zusammenhang mit
Studienplatzbewerbungen individuell anfallenden Auslagen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5019Beteiligung der Hochschulen
31. Wie viele und welche Hochschulen – differenziert nach Bundesländern –
haben eine verbindliche Zusage erteilt, sich an dem dialogorientierten
Verfahren der Hochschulzulassung zu beteiligen?
32. Wie viele und welche Hochschulen – differenziert nach Bundesländern –
haben es abgelehnt, sich an dem dialogorientierten Verfahren der
Hochschulzulassung zu beteiligen?
33. Wie viele und welche Hochschulen – differenziert nach Bundesländern –
haben eine verbindliche Zusage erteilt, den Informations- und
Beratungsservice der Stiftung für Hochschulzulassung in Anspruch zu nehmen?
34. Wie viele und welche Hochschulen – differenziert nach Bundesländern –
haben es abgelehnt, den Informations- und Beratungsservice der Stiftung
für Hochschulzulassung in Anspruch zu nehmen?
Die Fragen 31 bis 34 werden im Zusammenhang beantwortet.
Abschließende Informationen hinsichtlich der Teilnahme einzelner
Hochschulen sind erst nach Rücklauf einer Abfrage des Stiftungsrates der Stiftung für
Hochschulzulassung bei den für das Serviceverfahren relevanten Hochschulen
möglich. Unabhängig davon liegen bislang keine Informationen über
Erklärungen von Hochschulen mit örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen vor,
nicht an dem neuen Verfahren teilzunehmen.
35. Mit welchen Mitteln stellen die Länderregierungen sicher, dass sich die in
ihrem Bundesland befindlichen Hochschulen an dem Verfahren beteiligen?
Die Länder haben mehrfach erklärt, sich gegenüber ihren Hochschulen von
Anfang an für eine flächendeckende Beteiligung am Dialogorientierten
Serviceverfahren einzusetzen. Die Länder handhaben dies unterschiedlich. Einige Länder
haben die Beteiligung mit ihren Hochschulen im Wege von Zielvereinbarungen
vertraglich vereinbart, andere nutzen hierfür aufsichtsrechtliche Mittel.
36. Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, warum sich Hochschulen nicht
an dem Verfahren beteiligen wollen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 31 bis 34 verwiesen.
37. Welche finanziellen und organisatorischen Vorteile hat nach Auffassung
der Bundesregierung eine Hochschule durch die Beteiligung an dem
Verfahren?
Den einzelnen Hochschulen bietet das Verfahren folgende Vorteile:
● Durch die zentrale Koordination werden Mehrfachzulassungen und -
einschreibungen für die teilnehmenden Studiengänge ausgeschlossen, so dass die
Hochschulverwaltungen entlastet werden. Hochschulen und Bewerber/-innen
haben dabei jederzeit Transparenz über Wünsche, Ranglisten und
Annahmeentscheidungen.
● Die Zulassungsverfahren werden deutlich beschleunigt. An den Hochschulen
entfallen die arbeitsintensiven Nachrückverfahren, die oft bis weit in das
Semester hineinreichten und teilweise dazu führten, dass Studienplätze nicht
mehr besetzt werden konnten. Zugleich sinkt das Überbuchungsrisiko.
Drucksache 17/5019 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● Die Hochschulautonomie wird gewahrt, indem die Bewerberranglisten nach
den jeweiligen Hochschul-individuellen Zulassungskriterien gebildet werden
und auch die Zulassungsentscheidungen von der Hochschule selbst getroffen
werden.
● Die Hochschulen können mit der ihnen vertrauten Software die Bearbeitung
von Bewerbungen und Ranglisten durchführen.
● Der Datentransfer zwischen den Hochschulen und dem Dialogorientierten
Serviceverfahren kann automatisiert über technische Schnittstellen oder über
die Weboberfläche erfolgen.
38. Für den Fall, dass sich nicht alle Hochschulen an dem Verfahren beteiligen,
wie gedenkt die Bundesregierung dies sicherzustellen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Hochschulen in dem für den
Erfolg des Dialogorientierten Serviceverfahrens erforderlichen Maße beteiligen.
39. Welche Mindestbeteiligungsquote von Hochschulen an dem
dialogorientierten Zulassungsverfahren der SfH hält die Bundesregierung für
notwendig, damit die damit beabsichtigten Vorteile für alle Beteiligten deutlich
zum Tragen kommen?
Für den Erfolg des Dialogorientierten Serviceverfahrens ist eine umfassende
Beteiligung der Hochschulen von zentraler Bedeutung. Die
Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich am 21. April 2009 mit
einer Mehrheit von 92 Prozent dafür ausgesprochen, das dialogorientierte
Serviceverfahren für die Zulassung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen
nutzen zu wollen. Mit dieser Beschlusslage sieht die Bundesregierung die
geforderte substantielle Beteiligung der Hochschulen als gegeben an.
Zahl der unbesetzten Studienplätze und Studienbewerbungen
40. Wie viele Studienplätze – differenziert nach Fachbereichen – blieben im
Wintersemester 2010/2011 zu Semesterbeginn unbesetzt?
Der ursprünglich von der Kultusministerkonferenz hierzu für Februar 2011
zugesagte Bericht wird voraussichtlich erst im Mai vorliegen. Grund hierfür ist ein
gegenüber dem vorangegangenen Wintersemester präzisiertes und
detaillierteres Raster für die Abfrage der erforderlichen Daten bei den Hochschulen. Die
Auswertung der Daten durch die Gremien der Kultusministerkonferenz ist noch
nicht abgeschlossen.
41. Wie viele Studienplatzbewerber und -bewerberinnen haben die zum
Wintersemester 2010/2011 die Zwischenlösung der „Studienplatzbörse“
genutzt?
Die zum Wintersemester 2010/2011 durchgeführte Internet-Studienplatzbörse
hatte rund 200 000 Besucherinnen und Besucher (Seitenaufrufe).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/501942. Wie viele zu Semesterbeginn 2010/2011 noch unbesetzte Studienplätze
wies die Studienplatzbörse aus, und wie viele davon konnten mit Hilfe der
Studienplatzbörse nachträglich besetzt werden?
Die Studienplatzbörse zum Wintersemester 2010/2011 enthielt Hinweise auf bis
zu 2 200 Studiengänge mit freien Kapazitäten. Dabei handelte es sich
überwiegend um grundständige, aber auch um weiterführende Studienprogramme.
Ferner beschränkten sich die Hinweise nicht auf noch verfügbare Kapazitäten in
zulassungsbeschränkten Studiengängen, sondern umfassten auch Angebote, für
die keine Zulassungsbeschränkungen bestehen.
Erkenntnisse zur Zahl der mit Hilfe der Studienplatzbörse besetzten
Studienplätze liegen nicht vor. Die Studienplatzbörse informierte über freie
Studienmöglichkeiten für Studienanfänger. Bewerbungen waren seitens der
Studieninteressierten unmittelbar an die Hochschule zu richten, die im Kontext ihrer
Zulassungsverfahren nicht erfasst haben, ob oder in welchen Fällen die
Studienplatzbörse ursächlich für die Bewerbung war.
43. Wie viele Studienplatzbewerber/-innen erwartet die Bundesregierung zum
Wintersemester 2011/2012?
44. Welche zusätzliche Nachfrage zum Wintersemester 2011/2012 ergibt sich
aus Sicht der Bundesregierung allein aus der Aussetzung der allgemeinen
Wehrpflicht?
Die Fragen 43 und 44 werden im Zusammenhang beantwortet.
Laut einer KMK-Vorausberechnung aus dem Jahr 2009 werden 413 800
Studienanfänger im Studienjahr 2011 ein Studium an einer deutschen Hochschule
aufnehmen. Das Studienjahr 2011 beinhaltet das Sommersemester 2011 und das
Wintersemester 2011/2012.
In dieser Vorausberechnung ist der Effekt, der durch das Aussetzen der
Wehrpflicht hervorgerufen wird, noch nicht berücksichtigt. Bund und Länder gehen
derzeit auf Basis aktueller KMK-Berechnungen von einem zusätzlichen Effekt
in Höhe von 26 200 bis 34 600 Studienanfängern im Studienjahr 2011 aus. Die
angegebene Spannbreite kommt vor allem dadurch zustande, dass sich derzeit
nicht vorhersagen lässt, wie die von der Bundesregierung geplanten
Freiwilligendienste von den Schulabsolventen des Jahrgangs 2011 angenommen werden.
45. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Zahl der
Studienplatzbewerber und -bewerberinnen, die zum Wintersemester 2011/2012 am
dialogorientierten Verfahren der Hochschulzulassung teilnehmen?
Hinsichtlich der Bewerberzahlen wird auf die Antwort zu den Fragen 43 und 44
verwiesen. Wie viele Personen zum Wintersemester 2011/2012 am
Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen werden, lässt sich nicht exakt voraussagen.
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