Stand der Einführung des dialogorientierten Serviceverfahrens bei der Hochschulzulassung
der Abgeordneten Ulla Burchardt, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Christel Humme, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Trotz aller Anstrengungen von Bund und Ländern beim Ausbau der Studienkapazitäten sind und bleiben bis auf Weiteres Studienplätze in Deutschland eine knappe Ressource. Einer modernen Hochschulzulassung kommt daher die zentrale Rolle zu, einen gerechten Ausgleich zwischen den Studienwünschen der Bewerberinnen und Bewerber und einer effizienten Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Studienplätze zu gewährleisten. Die Länder haben vereinbart, ein modernes Zulassungsverfahren einzuführen, das durch die neu errichtete Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in Nachfolge der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) durchgeführt werden soll. Ein zentraler Baustein ist das „dialogorientierte Serviceverfahren“, mit dem u. a. Bürokratie verringert, Mehrfachbewerbungen reduziert und die zur Verfügung stehenden Studienplätze effizienter genutzt werden sollen. Ein erster Anlauf von Ländern, Hochschulen und ZVS bzw. SfH zur Umsetzung ist Ende 2008 allerdings gescheitert, so dass der Termin der Einführung auf das Wintersemester 2011/2012 verschoben werden musste.
Der Bund hat finanzielle Untersetzung insbesondere für die Entwicklung der notwendigen Zulassungssoftware bereitgestellt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 6. Mai 2009 die dafür erforderlichen Mittel freigegeben, zugleich aber seine Zustimmung an folgende Bedingungen geknüpft:
- Um studierwilligen jungen Erwachsenen Studienplätze „in einem nutzerfreundlichen und schlanken Verfahren“ zur Verfügung stellen zu können und zugleich die „offenkundigen Probleme der Hochschulen und der Länder bei der effizienten Besetzung von Studienplätzen (Stichwort „Bewerbungstourismus“) anzugehen, ist der Bund bereit, die Entwicklung einer geeigneten Software für ein Bewerbermanagement bis zu einem Kostenvolumen von 15 Mio. Euro zu fördern.
- Das künftige Bewerbungsverfahren soll – gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) – für die Studierenden gebührenfrei sein. Die Bewerber und Bewerberinnen sollen spürbar von Bürokratie entlastet werden. In allen Bewerbungsphasen soll für die Nutzer ein angemessener Entscheidungszeitraum vorgesehen werden. In das neue System sollen auch Bewerberinnen und Bewerber aus EU-Staaten mit einbezogen werden.
- Der Haushaltsausschuss ist unverzüglich zu unterrichten, „wenn eine substantielle Beteiligung der Hochschulen nicht mehr gewährleistet erscheint und hiervon Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des dialogorientierten Verfahrens zu gewärtigen sind“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen45
Sieht die Bundesregierung die Vorgaben des Haushaltsausschusses auf Ausschussdrucksache 16(8)5936 an die eingesetzten Bundesmittel durch den gegenwärtigen Sachstand der technischen Entwicklung sowie des vorgesehenen Leistungsumfangs bzw. der Implementierung als hinreichend erfüllt an?
Schließt die Bundesregierung den Einsatz weiterer Bundesmittel zur Förderung der Einführung des dialogorientierten Zulassungsverfahrens aus?
Wenn nein, welche Initiativen und Maßnahmen sind aus ihrer Sicht denkbar und sinnvoll bzw. sogar bereits in der Planung?
Wie beurteilt die Bundesregierung den technischen Entwicklungsstand des geplanten dialogorientierten Verfahrens für die Hochschulzulassung?
Sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Erprobung des Verfahrens ab 1. April 2011 gegeben?
Kann davon ausgegangen werden, dass das neue Bewerbermanagement wie geplant zum Wintersemester 2011/2012 bundesweit für alle Hochschulen zum Einsatz zur Verfügung steht?
Wird das Verfahren den gesamten Bearbeitungsprozess von der Einreichung der Bewerbungen über die Prüfung der Unterlagen bis hin zum Bescheid einschließen?
Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um beim geplanten dialogorientierten Zulassungsverfahren einen hinreichenden Datenschutz einerseits sowie die organisatorischen und technischen Anforderungen an Daten- und Informationssicherheit – einschließlich einer vertraulichen Kommunikation mit den Bewerber/-innen und Hochschulen – andererseits sicherzustellen?
Welche im Staatsvertrag festgelegten Leistungen der SfH werden durch die mit Bundesmitteln entwickelte Software ermöglicht?
Welche konkreten Leistungen werden über den rein technischen Datenabgleich zur Verhinderung von Mehrfachzulassungen hinaus angeboten?
Worin liegt über den Datenabgleich und die damit verbundenen Effekte hinaus der praktische Zusatznutzen sowohl für die Bewerber/-innen wie für die Hochschulen?
Wo soll künftig die Einreichung der Bewerbung erfolgen (zentral bzw. dezentral)?
Sind Mehrfachbewerbungen weiterhin möglich, und wann erfolgt in diesen Fällen durch wen ein Abgleich der Daten?
Inwieweit werden Bewerber/-innen von Bürokratie bei ihren Bewerbungen entlastet, welche Einsparungen an Aufwand und Kosten sind bei Mehrfachbewerbungen zu erwarten oder bleibt es bei dem bisherigen Aufwand?
Können Mehrfachbewerbungen an die Servicestelle gerichtet werden, oder müssen Bewerbungen wie bisher an jede gewünschte Hochschule direkt gesandt werden?
Kann der in Aussicht gestellte Bürokratieeinspareffekt auch bei dezentral eingereichten Bewerbungen ermöglicht werden?
Wem obliegt über den bloßen Datenabgleich hinaus die Prüfung der eingereichten Unterlagen (Stichwort „Aufbereitung der Bewerberdaten“) der einzelnen Bewerber/-innen?
Können die Bewerber/-innen sicher sein, dass sich im Laufe des Verfahrens die tatsächliche Prüfung der Unterlagen durch die Hochschule nicht negativ entschieden wird und der/die Bewerber/-in Gefahr läuft, keinen Studienplatz zu erhalten?
Inwieweit bietet das neue Verfahren den Bewerber/-innen mehr Transparenz?
Werden sie in die Lage sein, in Kenntnis aller für sie möglichen Zulassungen Entscheidungen zu treffen?
Unter welchen Voraussetzungen können Bewerber/-innen eine aktive Rolle im Bewerbungsprozess einnehmen?
Wie gestaltet sich die „Dialogorientierung“ des Bewerbermanagements, können zentral Fragen beantwortet werden?
Zu welchem Zeitpunkt im Rahmen des Verfahrens werden die Bewerber/-innen auf Studienwünsche festgelegt?
Wieweit steht ab Wintersemester 2011/2012 der Informations- und Beratungsservice der Stiftung für Hochschulzulassung zur Verfügung (Abgleich der Zulassungsangebote, Clearingverfahren, Versand von Bescheiden)?
Wie groß ist der Schulungsaufwand zur Einführung des neuen Bewerbermanagements (zeitlicher Umfang und Art der Schulung)?
Bis wann muss die Schulung abgeschlossen sein, um den Starttermin zu erreichen?
Wie viele und welche Hochschulen nutzen die zur Einführung der Software erforderlichen Schulungen, welche Hochschulen haben bis jetzt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dazu angemeldet, wie viele Mitarbeiter werden zu diesem Zweck je Hochschule und insgesamt geschult?
Betrifft die Schulung auch das Angebot des Informations- und Beratungsservice der Stiftung für Hochschulzulassung?
Werden auch alle zulassungsfreien Fächer in das Verfahren einbezogen?
Ist es vorgesehen bzw. hält die Bundesregierung es für sinnvoll, das neue Zulassungsverfahren auch auf die Zulassung zu Masterstudiengängen sowie Lehramtsstudiengängen auszuweiten?
Ist es vorgesehen bzw. hält die Bundesregierung es für sinnvoll, das neue Zulassungsverfahren auch auf die Zulassung von ausländischen Studierenden, beispielsweise aus der EU, auszuweiten?
Welche Maßnahmen oder Vorhaben der SfH sind der Bundesregierung bekannt, die zum Ziel haben, die zweifelsfrei bestehende Expertise und Erfahrung im Zulassungswesen der Vorgängereinrichtung „Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen“ (ZVS) zu sichern und für die Stiftung und ihre neuen Mitarbeiter und Aufgaben systematisch nutzbar zu machen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer Überforderung der SfH, indem vom Stiftungsrat parallel zur verlangten Einführung des neuen dialogorientierten Zulassungsverfahrens gleichzeitig Anforderungen aus vorgesehenen Etatkürzungen, verlangten Umstrukturierungen im Organisations- und Personalwesen oder auch die Umstellung auf ein kaufmännisches Rechnungswesen erzeugt werden?
Inwieweit kann es aus Sicht der Bundesregierung hier zu Prioritätenkonkurrenzen kommen, und wodurch will sie die notwendige politische Priorisierung der zeitkritischen Einführung des neuen Zulassungsverfahrens sicherstellen?
Wie hoch werden die Kosten je Bewerbung im Rahmen des neuen dialogorientierten Hochschulzulassungsverfahrens veranschlagt?
Welche Leistungen werden dafür im Einzelnen erbracht?
Welche alternativen Modelle des Serviceumfangs vom technischen Datenabgleich als Minimallösung bis zum Vollservice (Beratung und zentrale Prüfung) wurden von der Stiftung geprüft und jeweils mit welchen Kosten angesetzt?
Wer trägt die Kosten des Bewerbungsmanagements, ggf. differenziert nach Bundesländern?
Wie hoch werden die Kosten für den Vollservice der Stiftung (einschließlich Information und Beratung) je Bewerber veranschlagt?
Welche Leistungen werden dafür im Einzelnen erbracht?
Wer trägt die Kosten des Informations- und Beratungsservice, ggf. differenziert nach Bundesländern?
Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung darüber, dass die Stiftung für Hochschulzulassung zum Start 2011/2012 des Bewerbungsmanagements nicht den vollen Leistungsumfang anbietet, der nach dem Staatsvertrag über die Stiftung vorgesehen war, und welche Gründe sind dafür maßgebend?
Ist – auch für die Zukunft – die Gebührenfreiheit des Hochschulzulassungsverfahrens für die Studienbewerber/-innen sichergestellt?
Kann von Kostenfreiheit gesprochen werden, wenn bei dezentralen mehrfachen Bewerbungen die anfallenden Auslagen weiterhin von den Bewerber/-innen zu tragen sind?
Wie viele und welche Hochschulen – differenziert nach Bundesländern – haben eine verbindliche Zusage erteilt, sich an dem dialogorientierten Verfahren der Hochschulzulassung zu beteiligen?
Wie viele und welche Hochschulen – differenziert nach Bundesländern – haben es abgelehnt, sich an dem dialogorientierten Verfahren der Hochschulzulassung zu beteiligen?
Wie viele und welche Hochschulen – differenziert nach Bundesländern – haben eine verbindliche Zusage erteilt, den Informations- und Beratungsservice der Stiftung für Hochschulzulassung in Anspruch zu nehmen?
Wie viele und welche Hochschulen – differenziert nach Bundesländern – haben es abgelehnt, den Informations- und Beratungsservice der Stiftung für Hochschulzulassung in Anspruch zu nehmen?
Mit welchen Mitteln stellen die Länderregierungen sicher, dass sich die in ihrem Bundesland befindlichen Hochschulen an dem Verfahren beteiligen?
Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, warum sich Hochschulen nicht an dem Verfahren beteiligen wollen?
Welche finanziellen und organisatorischen Vorteile hat nach Auffassung der Bundesregierung eine Hochschule durch die Beteiligung an dem Verfahren?
Für den Fall, dass sich nicht alle Hochschulen an dem Verfahren beteiligen, wie gedenkt die Bundesregierung dies sicherzustellen?
Welche Mindestbeteiligungsquote von Hochschulen an dem dialogorientierten Zulassungsverfahren der SfH hält die Bundesregierung für notwendig, damit die damit beabsichtigten Vorteile für alle Beteiligten deutlich zum Tragen kommen?
Wie viele Studienplätze – differenziert nach Fachbereichen – blieben im Wintersemester 2010/2011 zu Semesterbeginn unbesetzt?
Wie viele Studienplatzbewerber und -bewerberinnen haben die zum Wintersemester 2010/2011 die Zwischenlösung der „Studienplatzbörse“ genutzt?
Wie viele zu Semesterbeginn 2010/2011 noch unbesetzte Studienplätze wies die Studienplatzbörse aus, und wie viele davon konnten mit Hilfe der Studienplatzbörse nachträglich besetzt werden?
Wie viele Studienplatzbewerber/-innen erwartet die Bundesregierung zum Wintersemester 2011/2012?
Welche zusätzliche Nachfrage zum Wintersemester 2011/2012 ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung allein aus der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Zahl der Studienplatzbewerber und -bewerberinnen, die zum Wintersemester 2011/2012 am dialogorientierten Verfahren der Hochschulzulassung teilnehmen?