Kenntnis der Bundesregierung über Aktivitäten der „Grauen Wölfe“ in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Marlene Schönberger, Max Lucks, Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich, Lamya Kaddor, Schahina Gambir, Lukas Benner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die sogenannten „Grauen Wölfe“, die Anhängerinnen und Anhänger der Ülkücü-Ideologie, gelten als die größte rechtsextreme Bewegung mit türkischem Hintergrund in Deutschland. Ihre Ideologie verbindet extremen Nationalismus mit rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Vorstellungen. Im Zentrum steht die Überhöhung der türkischen Nation sowie die Idee eines großtürkischen Reiches. Teile der Bewegung beziehen sich zudem auf die sogenannte Türkisch-Islamische Synthese, die türkischen Nationalismus mit sunnitisch-islamischen Identitätsvorstellungen verbindet und als einflussreiche ideologische Strömung innerhalb der türkischen extremen Rechten gilt.
Gleichzeitig richtet sich ihr Weltbild gegen gesellschaftliche Vielfalt und gegen Gruppen, die nicht in dieses homogene nationalistische Verständnis passen. Zu ihren erklärten Feinden zählen unter anderem Kurdinnen und Kurden, Armenierinnen und Armenier, Alevitinnen und Aleviten, Jesidinnen und Jesiden, Jüdinnen und Juden sowie politische Gegnerinnen und Gegner. Zur Zielscheibe ihres Hasses werden auch Menschen mit türkischen Wurzeln, die nicht ihrem autoritären und völkischen Weltbild zustimmen (vgl. www.mobile-beratung-nrw.de/fileadmin/content/medien/Broschüren/Graue_Wölfe_online_2024_.pdf, www.amadeu-antonio-stiftung.de/die-unterschaetzte-gefahr-der-grauen-woelfe-116039/). Antisemitismus ist ideologisch innerhalb der Ülkücü-Bewegung verankert und findet sich auch bei Funktionären und Vordenkern wieder (Bozay, Kemal (2023): Geschichte und Aktualität des Antisemitismus der rechtsextremen Grauen Wölfe. In: Guttstadt, Corry (Hg.): Antisemitismus in und aus der Türkei. Hamburg: Landeszentrale für politische Bildung Hamburg, ab S. 433). Nach dem antisemitischen Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 haben sich einzelne Mitglieder der „Grauen Wölfe“ antisemitisch geäußert und Israel das Existenzrecht abgesprochen (vgl. www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024-startseitenmodul.pdf?__blob=publicationFile&v=5).
Auch in Deutschland sind die „Grauen Wölfe“ seit Jahrzehnten organisiert – in zahlreichen Vereinen, Netzwerken und Dachverbänden. Zu den wichtigsten Organisationsstrukturen zählen die Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF, oder auch Türk Federasyon), die Türkisch-Islamische Union Europa (ATIB) sowie der Verband der Türkischen Kulturvereine in Europa (ATB), die jeweils über zahlreiche Ortsvereine verfügen. Regelmäßig warnen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste vor entsprechenden Einflussnahmen. Laut einem Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2023 werden der Bewegung bundesweit mehr als 12 000 Personen zugerechnet. Die größten Strukturen bilden dabei mehrere Dachverbände mit hunderten Ortsvereinen. Auch Forschende warnen seit Jahren vor ihrem Einfluss, der weit über offenes nationalistisches Auftreten hinausgeht. Immer wieder kommt es zu transnationalen Repressionen (vgl. Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 21/5290), Einschüchterungen, Bedrohungen und gewaltsamen Übergriffen gegen Minderheiten und politische Gegnerinnen und Gegner. Gleichzeitig versucht die Bewegung, Einfluss in migrantischen Communitys sowie in gesellschaftlichen und politischen Strukturen zu gewinnen. Erkennungszeichen der Bewegung ist der „Wolfsgruß“ (vgl. www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/auslandsbezogener-extremismus/2023-09-tuerkischer-rechtsextremismus-die-grauen-woelfe-in-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=5, www.mobile-beratung-nrw.de/fileadmin/content/medien/Broschüren/Graue_Wölfe_online_2024_.pdf).
Dabei treten die „Grauen Wölfe“ meist nicht offen als rechtsextreme Organisation auf. Viele Vereine geben sich nach außen betont moderat und organisieren beispielsweise Kulturveranstaltungen, Sportangebote oder Musik- und Jugendarbeit ohne offen extremistische Symbolik und Inhalte. Gerade Sportvereine und Jugendstrukturen gelten für sie als wichtige Orte, um junge Menschen an sie zu binden und nationalistisches Gedankengut schrittweise zu vermitteln. Nach innen wird die rechtsextreme Ideologie jedoch weiterhin gepflegt und gezielt weitergegeben. Die Grauen Wölfe sind nicht weniger gewaltbereit als andere rechtsextreme Gruppierungen, denn sie trainieren an Waffen und verüben brutale Übergriffe auf Angehörige von Minderheiten (vgl. www.amadeu-antonio-stiftung.de/die-unterschaetzte-gefahr-der-grauen-woelfe-116039/).
Auffällig ist zudem die Trennung zwischen den etablierten Verbänden und einer jüngeren, lose organisierten Szene. Während sich die großen Dachverbände in der Öffentlichkeit eher zurückhaltend geben und bemüht sind, keine strafrechtlich relevanten Grenzen zu überschreiten, treten unorganisierte Anhängerinnen und Anhänger in sozialen Netzwerken häufig deutlich aggressiver auf. Dort verbreiten sie rassistische und antisemitische Inhalte, pflegen Feindbilder und hetzen insbesondere gegen Kurdinnen und Kurden sowie politische Gegnerinnen und Gegner (vgl. www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/auslandsbezogener-extremismus/2023-09-tuerkischer-rechtsextremismus-die-grauen-woelfe-in-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=5).
Die Ülkücü-Bewegung fordert auch unsere demokratische und vielfältige Gesellschaft heraus. Ihre transnationalen Netzwerke reichen von der Türkei bis in zahlreiche europäische Staaten und dienen der politischen Mobilisierung sowie der Verbreitung rechtsextremer Narrative. Staatliche und staatsnahe Akteure aus der Türkei unterstützen die „Grauen Wölfe“ und versuchen gezielt, auf Organisationen und Strukturen in Deutschland Einfluss zu nehmen und Oppositionelle einzuschüchtern. Die Bewegung trägt dazu bei, dass bei politischen und gesellschaftlichen Konflikten mit Bezug zur Türkei die jeweiligen Opfergruppen mit einer besonderen Aggressivität konfrontiert werden. Sichtbar wird das etwa bei Demonstrationen, öffentlichen Einschüchterungen oder Symbolen wie dem Wolfsgruß, der immer wieder auch im Fußballstadion oder bei politischen Kundgebungen gezeigt wird (vgl. https://ajcgermany.org/system/files/document/AJC-Berlin_GrauenWolfe-Broschuere-RGB-A4.pdf). Alevitische, kurdische, griechische, armenische und jüdische Verbände berichten von Einschüchterungen und Ausgrenzung durch Anhängerinnen und Anhänger der Bewegung. Fachleute (Forschende, Sicherheitsbehörden, Fachkräfte aus der Praxis) betonen daher, dass die Auseinandersetzung mit den „Grauen Wölfen“ auch den Schutz betroffener Communitys und demokratischer Strukturen umfasst (vgl. Erdoğan/Geffken 2025: Die Ülkücü-Bewegung (»Graue Wölfe«). Rechtsextremismus im transnationalen Kontext und seine Implikationen für Demokratieförderung und Sicherheit in Deutschland. In: Psychosozial, Heft 184, S. 79–87.).
Bereits in der 19. Wahlperiode hat sich der Deutsche Bundestag in einem interfraktionellen Antrag für die Zurückdrängung des Einflusses der Grauen Wölfe in Deutschland und die Prüfung eines Vereinsverbots ausgesprochen (vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/19/243/1924388.pdf). Trotz dieser überparteilichen Einigkeit zur Gefährdung durch die „Grauen Wölfe“, wurden durch das Bundesinnenministerium bislang noch keine Schritte unternommen, um gegen die Organisation und ihre Strukturen mit der dringend notwendigen rechtsstaatlichen Entschlossenheit vorzugehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aktuell vor zu a) der Anzahl und regionalen Verteilung von Organisationen und Gruppierungen in Deutschland, die der Ülkücü-Ideologie bzw. den „Grauen Wölfen“ zuzuordnen sind, aufgeschlüsselt nach Dachverbänden, lokalen Vereinen und unorganisierten Strukturen; b) der Entwicklung dieser Zahlen über die letzten fünf Jahre; c) den Mitgliedschaften, Tätigkeiten und Netzwerken dieser Gruppierungen in sozialen Medien und digitalen Räumen, die nach Kenntnis der Bundesregierung auf Aktivitäten in Deutschland hindeuten?
Inwiefern sind die Aktivitäten dieser Gruppierungen nach Einschätzung der Bundesregierung gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet?
Welche rechtlichen Instrumente prüft oder nutzt die Bundesregierung bereits, um gegen verfassungs- oder demokratiefeindliche Aktivitäten dieser Gruppierungen vorzugehen?
Welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung derzeit gegen vereinsrechtliche Maßnahmen wie etwas ein Betätigungsverbot gegen Organisationen oder Strukturen der Ülkücü-Bewegung/„Grauen Wölfe“?
Welche aktuellen Erkenntnisse und Bewertungen über den letzten Verfassungsschutzbericht 2024 hinaus liegen der Bundesregierung a) durch das Bundesamt oder die Landesämter für Verfassungsschutz vor; b) darüber vor, inwieweit derzeitige Beobachtungs- oder Bewertungsmaßstäbe den transnationalen Bezug, digitale Mobilisierungsformen und gesellschaftliche Schnittmengen ausreichend berücksichtigen?
Wie und in welcher Abteilung wird das Phänomen des türkischen Rechtsextremismus derzeit im Bundesamt für Verfassungsschutz bearbeitet?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter für die Extremismusprävention?
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten der türkischen Regierung in Bezug auf die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit der Ülkücü-Bewegung/„Grauen Wölfe“? a) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten konkret in Bezug auf die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch bei den Nachrichtendiensten? b) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten konkret in Bezug auf die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch bei den Polizei- und Sicherheitsbehörden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vorfälle von Hass, Bedrohungen, Gewalt oder Diskriminierung, die von Personen aus dem Umfeld der Ülkücü-Bewegung/„Grauen Wölfe“ ausgegangen sind und wie werden diese Vorfälle erfasst?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über antisemitische Ideologieelemente, Narrative und Mobilisierungsstrategien im Umfeld der Ülkücü-Bewegung/„Grauen Wölfe“ vor, und inwiefern lassen sich hierbei Überschneidungen oder Wechselwirkungen mit anderen extremistischen Milieus in Deutschland feststellen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über strukturelle, personelle und wirtschaftliche Überschneidungen zwischen Akteur*innen der Ülkücü-Bewegung/„Grauen Wölfe“ und anderen extremistischen Milieus (insbesondere rechtsextremen und islamistischen Organisationen) in Deutschland vor, etwa im Rahmen gemeinsamer Veranstaltungen, Online-Netzwerke oder Unterstützungsstrukturen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Berichte von Gewalt, Hass und Einschüchterung durch Betroffene (z. B. kurdische, alevitische, jüdische, armenische Communitys) und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Betroffene zu schützen und Hilfs- sowie Präventionsangebote auszubauen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Besitz von Waffen und Sprengstoff im Umfeld der Ülkücü-Bewegung/„Grauen Wölfe“ vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kampfsportstrukturen oder paramilitärische Trainingsaktivitäten im Umfeld der Ülkücü-Bewegung/„Grauen Wölfe“ in Deutschland vor und welche dieser Aktivitäten werden im Ausland ausgeführt aber in Deutschland organisiert?
Welche Strategien, Programme oder Initiativen plant oder unterstützt die Bundesregierung, a) um gezielt extremistische Narrative, Symbole und Mobilisierungsformen im Umfeld der Ülkücü-Bewegung/„Grauen Wölfe“ zu adressieren; b) um zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, Fachstellen (z. B. FaTRex) und Community-Organisationen in der Präventions- und Aufklärungsarbeit stärker zu unterstützen; c) um Bildungs- und Sensibilisierungsangebote über transnationale phänomenspezifische Rechtsextremismusformen auszubauen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, a) in welchem Umfang staatliche oder staatsnahe Akteure, Mitglieder der türkischen Regierung, Mitglieder der Regierungsparteien und Gremien aus der Türkei sowie Mitglieder der Großen Türkischen Nationalversammlung Einfluss auf Organisationen, Vereine oder Netzwerke in Deutschland nehmen, die dem Umfeld der Ülkücü-Bewegung/„Grauen Wölfe“, aber auch weiteren türkeibezogenen Vereinen und Verbänden zugeordnet werden; b) über bestehende personelle, organisatorische, ideologische oder kommunikative Verbindungen zwischen diesen Strukturen und politischen Akteuren der Türkei?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kooperationen, gemeinsame Veranstaltungen oder personelle Überschneidungen zwischen Organisationen der Ülkücü-Bewegung (z. B. Ülkü Ocakları) und weiteren türkeibezogenen Organisationen in Deutschland, etwa türkeibezogener islamischer Vereine, beispielsweise der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion DITIB e. V. oder der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş IGMG e. V., und anderen politischen Vorfeldorganisation der türkischen Regierungsparteien, beispielsweise der Union Internationaler Demokraten (UID)? a) Wie sind diese Verbindungen aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf demokratische Grundwerte zu bewerten? b) In welchen Bundesländern wurden solche Kooperationen nach Kenntnis der Bundesregierung festgestellt?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis von personellen Verbindungen von Angehörigen und Organisationen der Ülkücü-Bewegung mit a) rechtsextremen Personen oder Gruppierungen in Deutschland? b) Personen oder Bezügen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität? c) Verbänden der islamischen Religionsausübung, beispielsweise ATIB – „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V.“?
Wie bewertet die Bundesregierung a) den Einfluss innenpolitischer Entwicklungen in der Türkei auf politische Mobilisierungsprozesse innerhalb türkeibezogener Organisationen in Deutschland; b) die Gefährdungslage für alevitische, kurdische, griechische, armenische, jüdische und jesidische Verbände in Deutschland; c) die Rolle von transnationalen Loyalitätsbezügen für Radikalisierungs- und Polarisierungsprozesse; d) die Auswirkungen dieser Dynamiken auf gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe in Deutschland; e) das Aussetzen der Mitgliedschaft von ATIB – „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V.“ beim Zentralrat der Muslime (ZMD) hinsichtlich der weiteren Zusammenarbeit mit dem ZMD?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, a) um mögliche ausländische Einflussnahmen auf demokratische Strukturen in Deutschland frühzeitig zu erkennen; b) um Vereine, Verbände und Multiplikatoren der jeweiligen ethnischen und religiösen Gruppen in Deutschland zu schützen, die zu Feindbildern der Ülkücü-Bewegung gezählt werden; c) um zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure für transnationale Einflussmechanismen zu sensibilisieren; d) um Präventions- und Bildungsarbeit zu diesem Themenfeld weiterzuentwickeln und langfristig zu finanzieren, insbesondere vor dem Hintergrund des angekündigten Umbaus des Bundesprogrammes „Demokratie Leben!“?
Inwiefern arbeitet die Bundesregierung a) mit den Bundesländern, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Fachstellen zusammen, um transnationale extremistische Einflussstrukturen zu analysieren; b) mit spezialisierten Fachstellen wie der Fachstelle Türkischer Rechtsextremismus (FaTRex) zusammen an einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Präventionsansätze in diesem Themenfeld?