Umsetzungsstand, Projektsteuerung und technische Ausgestaltung der deutschen EUDI-Wallet
der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz, Jeanne Dillschneider, Dr. Anna Lührmann, Lukas Benner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Digitale Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) soll Bürgerinnen und Bürgern künftig ermöglichen, sich europaweit digital auszuweisen und persönliche Nachweise sicher, selbstbestimmt und grenzüberschreitend zu verwenden. Sie ist damit ein zentrales Vorhaben für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Voraussetzung für ihre Akzeptanz sind nach Auffassung der fragestellenden Fraktion ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz, eine einfache und barrierefreie Nutzung sowie transparente organisatorische Verfahren.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die deutsche EUDI-Wallet zum 2. Januar 2027 bereitstellen zu wollen. Aktuelle Medienberichte und Äußerungen von Projektbeteiligten werfen jedoch vielfältige Fragen zum konkreten Zeitplan, zum Funktionsumfang, zur technischen Architektur und zur Steuerung des Projekts auf (www.tagesspiegel.de/politik/verzogerungen-bei-digitaler-brieftaschewildbergers-leute-steuern-prestigeprojekt-ins-chaos-15692691.html). Demnach bestünden unter anderem Unsicherheiten hinsichtlich der rechtzeitigen Bereitstellung zentraler Funktionen, der verwendeten technischen Standards sowie möglicher Interessenkonflikte bei der Projektsteuerung und Auftragsvergabe. Insgesamt bleibt intransparent, welche Auswirkungen sich derzeit abzeichnende Verzögerungen auf die europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und auf weitere Vorhaben der digitalen Verwaltung haben, wie beispielsweise die Bereitstellung der sogenannten „Deutschland-App“.
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion muss die Bundesregierung Sorge tragen, dass sich ein Scheitern wie bei der App „ID Wallet“ des digitalen Führerschein und anderer E-Government-Vorhaben der vergangenen Jahre nicht wiederholt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Digitalisierungsfähigkeit des Staates nicht zu untergraben (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fuehrerschein-digital-id-wallet-1.5425432). Angesichts der zentralen Bedeutung der EUDI-Wallet für einen modernen, nutzerfreundlichen und vertrauenswürdigen digitalen Staat ist aus Sicht der fragestellenden Fraktion daher umfassende Transparenz über den aktuellen Projektstand, bestehende Risiken, Zuständigkeiten und die weiteren Umsetzungsschritte erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Hält die Bundesregierung unverändert an dem Ziel fest, die staatlich bereitgestellte deutsche EUDI-Wallet am 2. Januar 2027 für Bürger*innen in Betrieb zu nehmen, und wie bewertet sie gegenwärtig das Risiko, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann?
Welche verbindlichen Meilensteine und Fristen wurden seit Beginn der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet festgelegt, welche davon wurden jeweils fristgerecht erreicht, welche wurden verschoben und aus welchen Gründen erfolgten die jeweiligen Verschiebungen?
Welche konkreten Funktionen und Nachweise sollen am 2. Januar 2027 tatsächlich zur Verfügung stehen, und welche ursprünglich für den Start vorgesehenen Funktionen werden zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich noch nicht verfügbar sein?
Zu welchem Zeitpunkt sollen nach derzeitiger Planung insbesondere a) qualifizierte elektronische Signaturen, b) die Verwendung von Pseudonymen, c) die Autorisierung von Zahlungen, d) der digitale Führerschein, e) Bildungs- und Berufsqualifikationsnachweise f) elektronische Gesundheits- oder Versicherungsnachweise g) Vollmachten und Mandate, eine natürliche oder juristische Person zu vertreten und h) behördliche Genehmigungen und Lizenzen über die deutsche EUDI-Wallet nutzbar sein?
Wird die deutsche EUDI-Wallet zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Bereitstellung sämtliche nach der Verordnung (EU) 2024/1183 und den dazugehörigen Durchführungsrechtsakten erforderlichen Funktionen und Anforderungen erfüllen, und wenn nein, a) welche Anforderungen werden noch nicht erfüllt, b) aus welchen Gründen c) welche rechtlichen und praktischen Folgen ergeben sich daraus und d) bis wann werden die erforderlichen Funktionen jeweils den Bürger*innen zur Verfügung stehen?
In welcher Form und in welchem Umfang werden die Umsetzung folgender Projekte mit der Umsetzung der EUDI-Wallet in Deutschland durch die Bundesregierung konzeptionell und praktisch berücksichtigt: a) Errichtung des National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) im Rahmen der SDG-Verordnung; b) Erarbeitung der föderalen Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen (ZaPuK); c) Einführung des Digitalen Euro; d) Einführung der EU-Brieftaschen für Unternehmen?
Steht aus Sicht der Bundesregierung durch etwaige Verspätungen bei der Bereitstellung der EUDI-Wallet auch der bisher anvisierte Starttermin der „Deutschland-App“ in Frage? Falls ja, mit wie viel Wochen/Monaten der verzögerten Bereitstellung rechnet die Bundesregierung bisher?
Welche konkreten Auswirkungen hätte eine Verzögerung oder zunächst nur eingeschränkte Bereitstellung der deutschen EUDI-Wallet auf andere geplante Digitalisierungsvorhaben des Bundes, insbesondere auf die angekündigte Deutschland-App, und a) welche Funktionen der Deutschland-App oder anderer Digitalisierungsvorhaben setzen die rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit der deutschen EUDI-Wallet voraus, b) welche zeitlichen und, technischen Abhängigkeiten bestehen zwischen diesen Vorhaben, c) welche Zeitpläne und vorgesehenen Funktionsumfänge müssten bei einer Verzögerung der deutschen EUDI-Wallet angepasst werden?
Wird zum geplanten Start der deutschen EUDI-Wallet am 2. Januar 2027 Zero-Knowledge-Proof oder ein vergleichbares kryptografisches Verfahren einsatzbereit sein und wenn nein, a) welches technische Verfahren soll stattdessen verwendet werden, b) welche personenbezogenen Daten werden bei diesem Verfahren an die vertrauenden Beteiligten (Relying Parties) übermittelt, c) können die übermittelten Daten von diesen Beteiligten gespeichert, mit anderen Daten verknüpft oder weiterverarbeitet werden und d) zu welchem Zeitpunkt soll ein Zero-Knowledge-Proof oder ein vergleichbar datensparsames kryptografisches Verfahren zur Verfügung stehen?
Welche personenbezogenen Daten, Identitätsdaten, Nachweise sowie Protokoll-, Diagnose-, und Metadaten sollen bei der Nutzung der deutschen EUDI-Wallet gespeichert oder verarbeitet werden, aufgeschlüsselt danach, welche Daten a) unmittelbar auf dem Endgerät der Nutzer*innen, b) in zentralen oder dezentralen Hintergrundsystemen des Bundes, der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) oder beauftragter Dritter, c) bei den Aussteller*innen der jeweiligen Nachweise und d) bei den vertrauenden Beteiligten gespeichert oder verarbeitet werden, und welche jeweiligen Speicher- und Löschfristen sind vorgesehen?
Bei welchen der für die deutsche EUDI-Wallet geplanten Anwendungsfälle ist eine Klarnamenabfrage vorgesehen, und auf welcher jeweiligen gesetzlichen Grundlage beruht dies?
Artikel 5a Absatz 9 der Verordnung (EU) 2024/1183 sieht vor, dass vertrauende Beteiligte die Nutzung von Pseudonymen nicht verweigern dürfen, sofern eine Identifizierung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wird sichergestellt, dass vertrauende Beteiligte bzw. das System nicht zwischen einer Klarnamen- und einer Pseudonymnutzung unterscheiden können, sodass dieses Recht nicht durch eine faktische Diskriminierung pseudonym auftretender Nutzer*innen unterlaufen wird?
Ist vorgesehen, in der deutschen EUDI-Wallet ein biometrisches Lichtbild oder andere biometrische Daten zu speichern oder zu verarbeiten, und wenn ja, a) für welche Anwendungsfälle, b) an welchem technischen Speicherort, c) auf welcher Rechtsgrundlage und d) mit welchen Zugriffsmöglichkeiten für Dritte?
Welche Position hat die Bundesregierung in den Verhandlungen auf europäischer Ebene zur verpflichtenden Aufnahme biometrischer Lichtbilder in die EUDI-Wallet zu welchem Zeitpunkt vertreten, und aus welchen Gründen hat sie ihre Position gegebenenfalls geändert?
Wie soll das Register der vertrauenden Beteiligten ausgestaltet werden, und a) welche Angaben müssen Beteiligte für die Registrierung abseits von Artikel 5b Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 910/2024 machen, b) wird vor der Registrierung geprüft, zu welchen konkreten Zwecken ein Dienst welche personenbezogenen Daten und Attribute über die deutsche EUDI-Wallet abfragen möchte, c) wird geprüft, ob die angeforderten Daten und Attribute für den jeweiligen Zweck erforderlich und verhältnismäßig sind und wenn ja, nach welchen Kriterien, d) welche Maßnahmen werden getroffen, sofern die Anforderung von bestimmten Daten nicht erforderlich und verhältnismäßig ist, e) welche Kontrollen erfolgen vor der Registrierung und welche nachträglich oder kontinuierlich und f) aufgrund welcher konkreten tatsächlichen oder rechtlichen Gründe abseits unzureichende Angaben nach Artikel 5b Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 910/2024 könnte eine Registrierung verweigert, ausgesetzt oder entzogen werden?
Hat die Bundesregierung in ihrem Zeitplan vorgesehen, dass vor dem geplanten Start eine vollständige datenschutzrechtliche Bewertung der konkreten technischen Ausgestaltung einschließlich einer Datenschutz-Folgenabschätzung und einer Bewertung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vorliegt, und wenn ja, welchen Zeitraum räumt sie der Prüfung ein?
Wie bewertet die Bundesregierung Datenmissbrauchsrisiken in der Verwendung signierter Daten gegenüber dem Einsatz authentifizierter Kanäle (vgl. zu diesen Alternativen www.vzbv.de/sites/default/files/2025-02/vzbv-Gutachten%20zur%20Architektur%20der%20EUDI-Wallet.pdf), wie stellt die Bundesregierung sicher, dass solche Risiken bei der Nutzung signierter Daten im Zusammenhang mit der EUDI-Wallet vermieden oder zumindest reduziert werden und ist eine Beschränkung der Nutzung signierter Daten auf bestimmte Anwendungsfälle vorgesehen und wenn ja, welche?
Sieht der Zeitplan der Bundesregierung vor, dass vor dem geplanten Start der deutschen EUDI-Wallet am 2. Januar 2027 a) die Technische Richtlinie BSI TR-03189 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in ihrer für die deutsche EUDI-Wallet maßgeblichen Fassung vorliegt, b) die Übereinstimmung der konkreten technischen Ausgestaltung der deutschen EUDI-Wallet mit dieser Technischen Richtlinie vollständig geprüft wurde und c) eine abschließende Sicherheitsbewertung des BSI vorliegt, und falls eine oder mehrere dieser Voraussetzungen zum geplanten Start nicht erfüllt sein werden, d) welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, e) unter welchen Voraussetzungen hält sie eine Inbetriebnahme dennoch für vertretbar, f) welche Einschränkungen des Betriebs oder des Funktionsumfangs wären in diesem Fall vorgesehen und g) welche Stelle trifft die abschließende Entscheidung über die Inbetriebnahme?
Welche internen oder externen Sicherheits- und Datenschutzbedenken hinsichtlich der Architektur der deutschen EUDI-Wallet wurden seit Projektbeginn gegenüber der Bundesregierung, der SPRIND, der BfDI oder dem BSI geäußert, und wie wurden diese jeweils bewertet, dokumentiert und im Projekt berücksichtigt?
Auf welchen Betriebssystemen und Gerätetypen soll die staatlich bereitgestellte deutsche EUDI-Wallet zum geplanten Start am 2. Januar 2027 nutzbar sein, und a) ist vorgesehen, die Wallet zunächst ausschließlich für Geräte mit den Betriebssystemen Android und iOS anzubieten, b) welche Mindestanforderungen gelten jeweils hinsichtlich Betriebssystemversion, Hardware und Sicherheitskomponenten, c) wie viele in Deutschland genutzte mobile Endgeräte werden diese Voraussetzungen nach Schätzung der Bundesregierung nicht erfüllen, d) welche Nutzungsmöglichkeiten werden für Personen geschaffen, die kein kompatibles Smartphone, kein Gerät mit Android oder iOS oder überhaupt kein eigenes mobiles Endgerät besitzen, und e) ist eine Nutzung über andere Betriebssysteme, Desktop-Geräte, Hardware-Wallets oder durch eine alternative staatliche Lösung geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die digitale Souveränität Deutschlands und Europas die Abhängigkeit der Nutzung einer zentralen staatlichen digitalen Infrastruktur von mobilen Betriebssystemen, App-Stores, Sicherheitskomponenten und technischen Vorgaben außereuropäischer Unternehmen, und a) welche konkreten Abhängigkeiten von Apple, Google und weiteren außereuropäischen Anbietern bestehen bei Entwicklung, Verbreitung, Betrieb und Aktualisierung der deutschen EUDI-Wallet, b) welche Auswirkungen hätten eine Sperrung, verzögerte Freigabe oder Änderung der Geschäfts- und Zugangsbedingungen der jeweiligen App-Stores oder Betriebssystemanbieter, c) welche technischen und vertraglichen Vorkehrungen bestehen, um einen dauerhaften und diskriminierungsfreien Zugang zur Wallet sicherzustellen, d) welche Alternativen zu den App-Stores von Apple und Google werden geprüft und e) welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Abhängigkeiten mittel- und langfristig zu reduzieren?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Nutzung der deutschen EUDI-Wallet entsprechend den europarechtlichen Vorgaben freiwillig bleibt und Personen, die die Wallet nicht nutzen können oder möchten, keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile entstehen, und a) welche alternativen digitalen und nicht digitalen Zugangswege werden für diese Dienstleistungen dauerhaft vorgehalten, b) wie wird verhindert, dass die Nutzung der Wallet durch längere Bearbeitungszeiten, zusätzliche Kosten oder einen eingeschränkten Funktionsumfang alternativer Zugangswege faktisch verpflichtend wird, c) an welche Stelle können sich Bürger*innen wenden, wenn ihnen eine Leistung wegen der Nichtnutzung der EUDI-Wallet verweigert oder erschwert wird
Plant die Bundesregierung die Einführung einer Stand-Alone Anwendung zur Altersverifikation (sogenannte Mini-Wallet) und wenn ja, wie sieht hierfür der konkrete Zeitplan aus?
Welche Haushaltsmittel sind seit Beginn des Projekts in die Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet geflossen, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr und nach a) Personalkosten, b) externen Dienstleistungen und Beratung, c) IT-Infrastruktur und Cloud-Diensten, d) technischer Entwicklung, e) Konsultations- und Beteiligungsverfahren, f) Standardisierung und internationaler Gremienarbeit, g) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, sowie h) sonstige?
Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung bis zur erstmaligen Bereitstellung der deutschen EUDI-Wallet und bis zur Bereitstellung des vollständigen vorgesehenen Funktionsumfangs?
Wie viele Personen waren seit Beginn des Projekts bei der SPRIND mit der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet befasst, aufgeschlüsselt nach Quartal, Vollzeitäquivalenten und den Tätigkeitsbereichen Entwicklung und Technik, Architektur und Standards, Datenschutz und Sicherheit, Recht, Projektmanagement und Verwaltung sowie Kommunikation und Konsultation unterschieden nach a) fest angestelltem SPRIND-Personal, b) externen Dienstleisterinnen und Beraterinnen?
Wurde durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung seit seiner Übernahme der Zuständigkeit Änderungen an der Projektstruktur, der Aufgabenverteilung, der Projektsteuerung oder den beteiligten Akteuren vorgenommen, und wenn ja, a) welche Änderungen, b) zu welchem Zeitpunkt, c) aus welchen Gründen und d) mit welchen Auswirkungen auf Zeitplan, Kosten und technische Architektur?
Nach welchen Kriterien und Kompetenzprofilen wurde die Jury des SPRIND-Funke-Wettbewerbs zur EUDI-Wallet besetzt, und a) welche beruflichen, geschäftlichen oder ehrenamtlichen Verbindungen von Jurymitgliedern zu Wettbewerbsteilnehmenden, deren Auftrag- nehmer*innen, der Open Wallet Foundation waren der Bundesregierung oder der SPRIND bekannt, b) wie wurden mögliche Interessenkonflikte geprüft und dokumentiert und c) welche Befangenheits- oder Ausschlussregelungen kamen zur Anwendung?
Welche förmlichen Auswahl- und Bewertungsentscheidungen traf die Jury des SPRIND-Funke-Wettbewerbs in den einzelnen Wettbewerbsstufen, wie lauteten die jeweiligen aggregierten Abstimmungsergebnisse und in welchen Fällen nahmen Jurymitglieder aufgrund möglicher Befangenheit nicht an Beratung oder Abstimmung teil?
Waren Jurymitglieder bzw. an der Bewertung beteiligte Personen zugleich als Referent*innen auf Konferenzen vertreten, auf denen auch Funke-Teilnehmende bzw. deren Produkte vorgestellt wurden und gab es gemeinsame öffentliche Auftritte von Mitgliedern des SPRIND-Wallet-Teams mit Vertreter*innen von Unternehmen, die zugleich Funke-Teilnehmende oder deren Zulieferer waren (z. B. im Bereich Hardware-Sicherheitstoken)? Falls ja, bitte mit Datum, Anlass und beteiligten Personen/Unternehmen auflisten.
Welche Treffen fanden seit 2022 auf Leitungs-, Arbeits- oder Projektebene mit externen Stakeholdern aus Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zur EUDI-Wallet statt, jeweils aufgeschlüsselt nach Datum, beteiligten Organisationen, Gegenstand und Dauer des Treffens?
Ist der Bundesregierung die vom Chaos Computer Club (CCC) und von einzelnen IT-Sicherheitsexpert*innen öffentlich geäußerte Kritik an der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der deutschen EUDI-Wallet bekannt, insbesondere die von Bianca Kastl auf dem 39. Chaos Communication Congress dargestellten möglichen strukturellen Parallelen zu Sicherheitsproblemen anderer staatlicher Digitalisierungsprojekte, und a) wie bewertet die Bundesregierung diese Kritik und was hat sie konkret unternommen, um diese zu entkräften, b) welche Schlussfolgerungen wurden daraus für die Entwicklung, Sicherheitsarchitektur und Projektsteuerung der deutschen EUDI-Wallet gezogen, c) welche offiziellen Gespräche oder sonstigen Austauschformate zur deutschen EUDI-Wallet fanden seit Projektbeginn zwischen der Bundesregierung, der SPRIND oder dem BSI und dem Chaos Computer Club statt?
Welche Gremien, insbesondere Lenkungsausschüsse, Expertenräte und Steuerungsgruppen, haben sich seit der Anhörung des Ausschusses für Digitales im Jahr 2022 mit der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet befasst, und a) wie setzen sich diese Gremien jeweils zusammen, b) welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse haben sie, c) in welcher Frequenz haben sie getagt?
In welcher Form waren oder sind die Open Wallet Foundation, deren Beschäftigte, Gremienmitglieder oder Mitgliedsunternehmen an der Konzeption, Entwicklung oder technischen Ausgestaltung der deutschen EUDI-Wallet beteiligt, und a) an welchen Gesprächen, Konsultationen, Arbeitsgruppen oder Entscheidungsprozessen waren sie beteiligt, b) welche Vorschläge oder technischen Spezifikationen wurden von ihnen eingebracht, c) welche dieser Vorschläge oder Spezifikationen wurden in die Anforderungen oder die technische Architektur der deutschen EUDI-Wallet übernommen, d) bestanden oder bestehen Vertrags-, Beratungs- oder sonstige entgeltliche Beziehungen zur Bundesregierung, zur SPRIND oder zu deren Auftragnehmer*innen und e) welche Maßnahmen wurden getroffen, um mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden?