Arbeitsbedingungen und psychischer Gesundheitsschutz von Datenarbeiterinnen und Datenarbeitern
der Abgeordneten Anne Zerr, Pascal Meiser, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Aaron Valent, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Künstliche Intelligenz (KI) entsteht nicht von selbst. Hinter jedem trainierten Modell steht menschliche Arbeit: Menschen generieren, kennzeichnen („labeln“), validieren und korrigieren die Datenmengen, auf denen KI-Systeme beruhen, simulieren KI-Verhalten und prüfen die Ausgaben generativer Modelle. Mit dem Aufstieg generativer KI und großer Sprachmodelle („Large Language Models“) hat diese Datenarbeit erheblich zugenommen. Die Forscherin Dr. Milagros Miceli des Weizenbaum-Instituts bringt es auf die Formel: „Ohne Datenarbeiter und -arbeiterinnen gibt es keine KI“ (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw16-pa-digitales-data-labelern-1161962).
Über die Menschen, die diese Arbeit leisten, ist gleichwohl wenig bekannt. Anders als Plattformarbeiterinnen und -arbeiter im Liefer- oder Fahrdienst, die im Straßenbild sichtbar sind, arbeiten Datenarbeiterinnen und -arbeiter weitgehend unsichtbar – häufig im Homeoffice, bei Subunternehmen oder als Crowd Workerinnen und -Worker in Plattformarbeit und vielfach grenzüberschreitend. Die Weltbank schätzte die Zahl der weltweit in Online- bzw. Datenarbeit Tätigen auf eine Größenordnung zwischen 150 und 430 Millionen Menschen (Datta, Namita et al. (2023): Working Without Borders: The Promise and Peril of Online Gig Work). Ein erheblicher Teil von ihnen arbeitet nach Angaben von Dr. Miceli auch in Europa; ebenso beauftragten deutsche Unternehmen – etwa aus der Automobil- und Pharmabranche sowie Technologiekonzerne – entsprechende Drittunternehmen mit Datenarbeit.
Im Fachgespräch des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am 15. April 2026 zu den Arbeitsbedingungen von Data Labelerinnen und Labelern berichteten geladene Sachverständige übereinstimmend von prekären Verhältnissen. Die Branche sei durch Intransparenz gekennzeichnet; niedrige Löhne, unbezahlte Arbeitszeit und psychische Belastungen ließen sich als durchgängiges Muster und als Geschäftsmodell beschreiben. Die ehemalige Datenarbeiterin und Vorsitzende der Data Labelers Association, Joan Kinyua, schilderte ihre achtjährige Tätigkeit: vielfach ohne Vertrag und ohne Krankenversicherung, mit zahlreichen unbezahlten Arbeitsstunden und einem Verdienst von rund 30 000 kenianischen Schilling im Monat (umgerechnet etwa 250 US-Dollar). Niemand habe ihr erklärt, wozu die Arbeit diene oder wohin die Daten gelangten. Neben dem Kennzeichnen von Daten – etwa für selbstfahrende Autos – habe sie auch vertrauliche Dokumente, Aufnahmen von Überwachungskameras und Gewaltdarstellungen sichten müssen und in der Folge Panikattacken und Angstzustände entwickelt. Beschäftigte würden zudem häufig selbst zu Datensubjekten, weil Kameras dauerhaft Informationen aufzeichneten, deren Verwendung den Betroffenen unbekannt bleibe. Viele Datenarbeiterinnen und -arbeiter entwickelten posttraumatische Belastungsstörungen und würden „wie Austauschware“ ersetzt.
Die Digitalexpertin Julia Kloiber (Superrr Lab) wies darauf hin, dass Beschäftigte vielfach Verschwiegenheitsvereinbarungen (Non-Disclosure-Agreements, NDAs) unterzeichnen müssen, die sie zum Stillschweigen über ihre Tätigkeit verpflichten. Viele befänden sich in vulnerablen Lebenslagen; die Tätigkeit erweise sich häufig als Sackgasse, weil die Beschäftigten gar nicht nachweisen könnten, was sie genau geleistet hätten. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz mahnte Kloiber: „Wer unseren digitalen Raum schützt, darf dabei nicht psychisch zugrunde gehen.“ Dass die reichsten Unternehmen der Welt in KI investierten, wesentliche Arbeit jedoch an Drittfirmen auslagerten, statt für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, sei nicht hinnehmbar.
Die Problematik reiht sich in frühere Befassungen des Deutschen Bundestages ein. Bereits in der 20. Wahlperiode beriet der Digitalausschuss in einer Selbstbefassung über die Arbeitsbedingungen von Content-Moderatorinnen und -Moderatoren; Content-Moderation ist ein Teilbereich der Datenarbeit, in dem Beschäftigte täglich mit Darstellungen von Gewalt, Missbrauch und Hinrichtungen konfrontiert sind.
Wie aktuell der Handlungsbedarf auch in Deutschland ist, zeigte der Fall des Berliner TikTok-Standorts im Jahr 2025: Der Konzern entließ rund 150 Beschäftigte der für die Content-Moderation zuständigen Abteilung „Trust and Safety“ und lagerte ihre Arbeit an eine, von ihnen zuvor selbst trainierte, Künstliche Intelligenz sowie an externe Dienstleister aus. Die Beschäftigten wehrten sich mit dem ersten Streik bei einer Social-Media-Plattform in Deutschland (Faßmann, Alix (2025): Arbeitskampf bei TikTok beendet: Content-Moderatoren verlieren ihre Jobs, in: Der Tagesspiegel, 7. November 2025).
Mit dieser Kleinen Anfrage sollen der Umfang der Datenarbeit in Deutschland, die vorherrschenden Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse sowie der bestehende und der erforderliche Gesundheitsschutz für diese Beschäftigtengruppe erfragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie definiert und unterscheidet die Bundesregierung die verschiedenen Formen der Datenarbeit (insbesondere das Generieren von Trainingsdaten, das Kennzeichnen bzw. Labeln von Daten, das Validieren und Korrigieren von Fehlern, das Bewerten von KI-Ausgaben einschließlich Verfahren wie „Reinforcement Learning from Human Feedback“ sowie die Content-Moderation), und liegt der Bundesregierung eine einheitliche begriffliche Abgrenzung dieser Tätigkeiten vor?
Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in der Datenarbeit im Sinne von Frage 1 tätig (bitte nach Tätigkeitsart, Geschlecht, jährlich ab 2020 und, soweit möglich, nach Branche, Alter und Region differenzieren, sowie angeben, auf welcher Datengrundlage bzw. auf Basis welcher Schätzungen die Bundesregierung diese Angaben macht)?
Inwiefern werden Tätigkeiten der Datenarbeit in den amtlichen Klassifikationen, insbesondere in der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) sowie in der Beschäftigungs- und Sozialversicherungsstatistik, erfasst, und falls eine eigenständige Erfassung nicht erfolgt, was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund hierfür und ist eine gesonderte statistische Erfassung geplant (bitte begründen)?
Wie viele und welche Unternehmen und Subunternehmen, die Datenarbeit anbieten oder durchführen, sind der Bundesregierung in Deutschland bekannt, und wie viele Beschäftigte sind dort jeweils angestellt?
Welche Online-Plattformen, die Datenarbeit vermitteln und hierfür überwiegend Solo-Selbstständige bzw. Freelancer (Crowdworkerinnen und -worker) beauftragen, sind der Bundesregierung bekannt, und welche Erkenntnisse hat sie über die Zahl der über solche Plattformen in Deutschland tätigen Personen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang in Deutschland ansässige Unternehmen – etwa aus der Automobil-, Pharma- und Technologiebranche – Datenarbeit im In- und Ausland in Auftrag geben und an welche Unternehmen diese Aufträge gehen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Unternehmen im Bereich der Datenarbeit und Content-Moderation ihre Standorte in Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten wie Bulgarien oder in Drittstaaten mit niedrigeren Lohnkosten verlagern, und welche Auswirkungen auf Beschäftigung, Lohn- und Arbeitsbedingungen sind ihr in diesem Zusammenhang bekannt?
Welche Beschäftigungsformen herrschen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Datenarbeit in Deutschland vor (bitte nach sozialversicherungspflichtiger Festanstellung, Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Werk- und Dienstverträgen, Solo-Selbstständigkeit sowie Plattform- bzw. Crowdwork differenzieren und, soweit möglich, jeweils Anteile angeben)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einkommens- und Lohnverhältnisse in der Datenarbeit vor, und inwieweit werden in diesem Bereich die in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang unbezahlter Arbeitszeit in der Datenarbeit (etwa durch nicht vergütete Vor- und Nachbereitungszeiten, Wartezeiten, abgelehnte Aufgaben oder nachzuholende Pausen)?
b) Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Datenarbeit die in Deutschland geltenden Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn eingehalten, und welche Erkenntnisse liegen ihr über Verstöße vor?
c) In welchem Umfang gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Datenarbeit tarifliche Regelungen, und welche Erkenntnisse hat sie über deren Einhaltung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil befristeter Beschäftigung in der Datenarbeit und über die Auswirkungen von Befristungen auf die Möglichkeit der Beschäftigten, ihre arbeitsrechtlichen Interessen zu vertreten und sich zu organisieren (etwa durch die Bildung von Betriebsräten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle, in denen Arbeitgeber in der Datenarbeit und Content-Moderation die Bildung von Betriebsräten oder die gewerkschaftliche Organisation behindern (sogenanntes Union Busting), und wie bewertet sie solche Behinderungen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verbreitung und die Ausgestaltung von Verschwiegenheitsvereinbarungen (Non-Disclosure-Agreements) in der Datenarbeit vor, und wie bewertet sie deren Auswirkungen darauf, dass Beschäftigte über ihre Arbeitsbedingungen sprechen, ihre Tätigkeit gegenüber künftigen Arbeitgebern nachweisen und sich beraten lassen können?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über grenzüberschreitende Wertschöpfungs- bzw. Lieferketten in der Datenarbeit, insbesondere über die Beauftragung von Datenarbeit im globalen Süden durch in Deutschland oder der Europäischen Union ansässige Unternehmen, und inwiefern erstrecken sich die Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie nach der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit auch auf digitale Dienstleistungen wie die Datenarbeit?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Risiko von Scheinselbstständigkeit bei plattform- und crowdbasierter Datenarbeit vor, und wie wird die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (Plattformarbeitsrichtlinie) in Deutschland diese Beschäftigten erfassen?
Inwieweit findet das Arbeitsschutzgesetz nach Auffassung der Bundesregierung auf Datenarbeiterinnen und -arbeiter Anwendung, insbesondere auf Beschäftigte im Homeoffice, auf Solo-Selbstständige und Crowdworkerinnen und -worker sowie auf Personen, die im Ausland für in Deutschland ansässige Unternehmen tätig sind, und wo sieht die Bundesregierung gegebenenfalls Schutzlücken?
In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Betrieben der Datenarbeit Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes durchgeführt, und welche Erkenntnisse liegen ihr über deren Ergebnisse vor?
Welche Erkenntnisse und Studien liegen der Bundesregierung über psychische Belastungen und Erkrankungen – insbesondere Depressionen, Angststörungen und posttraumatische Belastungsstörungen – bei Content-Moderatorinnen und -moderatoren sowie Data Labelern vor (bitte auch auf den Zusammenhang mit der wiederholten Konfrontation mit traumatisierenden Inhalten eingehen und Bezug zu Bundestagsdrucksache 21/6077 herstellen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Urlaubs- und Erholungszeiten in der Datenarbeit und Content-Moderation vor, und hält sie den gesetzlichen Mindesturlaub angesichts der besonderen psychischen Belastung in diesen Tätigkeiten für ausreichend, oder sieht sie Anlass für zusätzliche Erholungs- bzw. Schutzregelungen (etwa analog zu Zusatzurlaub bei besonders belastenden Tätigkeiten; bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Angemessenheit der psychologischen Unterstützung, die Arbeitgeber in der Datenarbeit und Content-Moderation anbieten (etwa in Form sogenannter Well-Being- oder Wohlfühl-Angebote), und welche Anforderungen sind aus ihrer Sicht an eine unabhängige, fachlich qualifizierte psychologische Betreuung zu stellen, die nicht den Vorgesetzten der Beschäftigten unterstellt ist?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Datenarbeiterinnen und -arbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst zu Datensubjekten werden (etwa durch dauerhafte Bild- oder Tonaufzeichnung sowie durch die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten Dritter), und welche datenschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen hält sie in diesem Zusammenhang für geboten?
Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsbedingungen von Content-Moderatorinnen und – Moderatoren in den Risikobewertungen und Risikominderungsmaßnahmen sehr großer Online-Plattformen nach den Artikeln 34 und 35 des Digital Services Act berücksichtigt, und wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission Leitlinien zu fairen Arbeitsbedingungen und zum Gesundheitsschutz in der Datenarbeit und Content-Moderation entwickelt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen in der Content-Moderation und der Qualität und Verlässlichkeit der Moderation vor, in welchem Umfang werden Inhalte automatisiert statt durch Menschen moderiert, und welche Risiken sieht sie dabei sowohl im Sinne eines unzureichenden Schutzes der Nutzerinnen und Nutzer als auch im Sinne einer übermäßigen Entfernung zulässiger Inhalte (Überzensur)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über algorithmische Leistungsüberwachung von Datenarbeiterinnen und -arbeiter (etwa Qualitäts-Scores, Produktivitätsvorgaben oder automatische Account Sperren)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die im Jahr 2010 überarbeitete Liste der Berufskrankheiten der Internationalen Arbeitsorganisation psychische und Verhaltensstörungen einschließlich posttraumatischer Belastungsstörungen bereits aufführt, mit Blick auf den Gesundheitsschutz von Beschäftigten in der Datenarbeit und Content-Moderation?
Inwiefern bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung Erkenntnis- und Datenlücken hinsichtlich des Umfangs, der Beschäftigungsverhältnisse und der gesundheitlichen Belastungen in der Datenarbeit, und welche Maßnahmen plant sie, um diese Lücken zu schließen (etwa durch eine empirische Studie oder eine gesonderte statistische Erfassung)?
Welche Vorhaben plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode, um die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz in der Datenarbeit zu verbessern, und wie steht sie zu der im Fachgespräch erhobenen Forderung, die Datenarbeit als Ausbildungsberuf anzuerkennen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls schon unternommen, um eine solche Anerkennung voranzutreiben (bitte ausführen und begründen)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung große Social-Media- und Technologieunternehmen in der Verantwortung für die Arbeits- und Gesundheitsbedingungen, wenn sie für ihr Geschäftsmodell wesentliche Tätigkeiten wie Content-Moderation und Datenarbeit an Dritt- und Subunternehmen auslagern, und hält sie die geltende Zurechnung arbeitsrechtlicher Verantwortung in solchen Auslagerungsketten für ausreichend?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass wirtschaftlich besonders erfolgreiche Unternehmen in erheblichem Umfang in KI investieren, die hierfür notwendige Datenarbeit jedoch vielfach an Drittunternehmen auslagern, in denen niedrige Löhne, unbezahlte Arbeitszeit und psychische Belastungen verbreitet sind, und welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?