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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Unternehmensnachfolge in Deutschland und Potentiale genossenschaftlicher und belegschaftsgetragener Eigentumsmodelle

Fraktion

DIE LINKE

Datum

15.07.2026

Aktualisiert

16.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/714715.07.2026

Unternehmensnachfolge in Deutschland und Potentiale genossenschaftlicher und belegschaftsgetragener Eigentumsmodelle

der Abgeordneten Agnes Conrad, Aaron Valent, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Mirze Edis, Katrin Fey, Christian Görke, Cem Ince, Cansın Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha H. Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Deutschland befindet sich in einer strukturellen Nachfolgekrise von volkswirtschaftlicher Tragweite. Nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stehen jährlich zehntausende Unternehmen ohne tragfähige Nachfolgelösung da (www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen-nachfolge-kfw-101.html). Bis zum Ende dieses Jahrzehnts streben rund 545 000 der insgesamt 3,87 Mio. mittelständischen Unternehmen in Deutschland eine Nachfolge an (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Januar-2026-Nachfolge-Monitoring.pdf). Der DIHK-Nachfolgereport 2024 zeigt, dass 48 Prozent der übergabewilligen Unternehmerinnen und Unternehmer keine passende Nachfolge finden, während 36 Prozent der Übernahmeinteressierten an Finanzierungsproblemen scheitern (www.dihk.de/resource/blob/118956/41074001e96a0f3c7d0c83c6c820bebc/dihk-report-unternehmensnachfolge-2024-data.pdf).

Die Nachfolgebörse nexxt-change des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der KfW-Bankengruppe hat ihre Vermittlungsleistung von 1 268 erfolgreich angestoßenen Nachfolgen im Jahr 2010 auf 829 im Jahr 2022 abgebaut (Bundestagsdrucksache: 20/7035) – ein Rückgang um mehr als ein Drittel, während die Nachfolgelücke wächst. Dieses staatliche Instrument greift strukturell nicht. Gleichzeitig werden nach Auffassung der fragestellenden Fraktion bewährte, gemeinwohlorientierte Eigentumsmodelle – insbesondere die eingetragene Genossenschaft (eG) und genossenschaftliche Belegschaftsübernahmen (GenoESOP/EuroESOP) – von der aktuellen Wirtschaftspolitik der Bundesregierung systematisch vernachlässigt.

Im europäischen Vergleich ist Deutschland im Genossenschaftswesen auffällig schwach aufgestellt: Frankreich, Italien und Spanien weisen deutlich stärkere genossenschaftliche Beschäftigungsanteile auf. Das Vereinigte Königreich hat Employee Ownership Trusts (EOTs) seit 2014 steuerlich begünstig – mit dem Ergebnis, dass 20 Prozent aller Unternehmensverkäufe im britischen Privatsektor inzwischen in EOT-Strukturen gehen (www.riba.org/work/insights-and-resources/employee-ownership-trusts-eot-no-longer-a-niche-ownership-structure/). In den USA existieren mehr als 6 500 ESOPs mit über 15 Millionen Beschäftigten – rund 10 Prozent des privaten Arbeitsmarkts (www.fr.de/wirtschaft/warum-der-verkauf-an-die-belegschaft-oft-die-bessere-loesung-ist-94239184.html).

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Deutschland fehlt ein kohärenter Rechts- und Förderrahmen für solche Modelle.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2025 mangels Nachfolgelösung insolvent gegangen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln) und wie viele Arbeitsplätze sind dadurch weggefallen (bitte nach Jahren sowie soweit möglich nach Bundesländern, Unternehmensgrößen und Branchen differenzieren)?

2

Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen insbesondere im Hinblick auf KMU und Handwerk gezogen (bitte mit Begründung)?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der jährlich vollzogenen Unternehmensnachfolgen in Deutschland in den Jahren 2015 bis 2025 entwickelt, und wie viele Nachfolgen wurden durch Belegschaftsübernahmen (genossenschaftlich sowie nicht genossenschaftlich), familieninterne Weitergabe sowie externen Kauf vollzogen (bitte nach Jahren und Übertragungsart differenzieren und wenn möglich nach Bundesländern angeben)?

4

Wie viele Unternehmerinnen und Unternehmer fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 keine geeignete Nachfolgerin oder keinen geeigneten Nachfolger (wenn möglich nach Bundesländern angeben)?

a) In wie vielen dieser Fälle erfolgte stattdessen eine Veräußerung an Private-Equity-Gesellschaften, Finanzinvestoren oder ausländische Erwerber (bitte nach Jahren differenzieren)?

b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen (bitte mit Begründung)?

5

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der im ifo-Wettbewerbsreport 2026 geäußerten Bewertung, dass insbesondere der demografische Wandel und die damit zusammenhängende Gefahr, keine Betriebsnachfolge zu finden, zu ausfallenden Investitionen führen?

6

Wie viele Insolvenzverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2025 in den Bereichen Handwerk, verarbeitendes Gewerbe und Einzelhandel eröffnet (bitte nach Jahren und Branchen differenzieren und wenn möglich nach Bundesländern angeben)?

a) In wie vielen Fällen war nach Kenntnis der Bundesregierung ein Scheitern der Unternehmensnachfolge mitursächlich?

b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen (bitte mit Begründung)?

7

Wie haben sich die erfolgreichen Vermittlungen über die Nachfolgebörse nexxt-change, die neu veröffentlichten Inserate und die Besucherzahlen in den Jahren 2023 bis 2025 entwickelt (bitte nach Jahren angeben), und welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus dem langjährigen Rückgang dieser Kennzahlen seit ihrem Höchststand im Jahr 2010 gezogen (bitte mit Begründung)?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die häufigsten Gründe, aus denen Nachfolgen scheitern – laut DIHK-Nachfolgereport 2024 sind diese auf Seiten der Abgebenden u. a. fehlender Nachfolger (48 %), überhöhter Kaufpreis (37 %), mangelnde Vorbereitung (41 %), und auf Seiten der Übernehmenden u. a. Finanzierungsprobleme (36 %), kein passendes Unternehmen (38 %)?

a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche beabsichtigt sie zu ergreifen, um insbesondere die Finanzierungshürden für kapitalärmere Nachfolgeinteressierte zu senken?

b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen (bitte mit Begründung)?

9

Vor dem Hintergrund, dass Betriebsnachfolgen häufig aus der eigenen Belegschaft stammen, wie bewertet die Bundesregierung die im ifo-Wettbewerbsreport Ostdeutschland 2026 geäußerte Tatsache, wonach Uniabsolventinnen und -absolventen aus Ostdeutschland zu selten ihren ersten Job in Ostdeutschland antreten, weil Löhne zu niedrig und die Bekanntheit der Unternehmen zu gering ist?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die volkswirtschaftlichen Folgen von Private-Equity-Übernahmen vormals mittelständischer Betriebe vor, insbesondere hinsichtlich Beschäftigung, Tarifbindung, Ausbildungskapazitäten, regionaler Steuerbasis und kommunaler Wertschöpfung?

a) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung solche Betriebe nach der Übernahme umstrukturiert, verlagert oder zerschlagen (bitte nach den Jahren 2018 bis 2025 differenzieren)?

b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen (bitte mit Begründung)?

11

Wie viel Kapital fließt nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich über Holdingstrukturen ausländischer Erwerber und Private-Equity-Fonds aus deutschen Mittelstandsunternehmen, in Form von Gewinnausschüttungen, Managementgebühren, Lizenz- und Zinszahlungen an Konzernmütter, ins Ausland ab (bitte nach den Jahren 2018 bis 2025 differenzieren)?

a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die steuerliche Erosionswirkung solcher konzernintern organisierten Kapitalabflüsse auf das deutsche Steueraufkommen vor (bitte für die Jahre 2018 bis 2025 angeben)?

b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen (bitte mit Begründung)?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass genossenschaftliche und belegschaftsgetragene Eigentumsmodelle – insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, im Handwerk, bei Betrieben der Branchen Wohnen, Energie, Bauen, Mobilität und Banken –, bei denen Gewinne, Steuern und Kaufkraft dauerhaft in der Region verbleiben, Entscheidungsmacht lokal verankert bleibt und kein renditebedingter Exit-Druck entsteht, strukturell besser als Private-Equity-Finanzierungen geeignet sind, um den dauerhaften Verbleib von Unternehmen, Technologien und Steuersubstrat in Deutschland zu sichern, und wenn ja, welche konkreten politischen Konsequenzen zieht sie daraus (bitte mit Begründung)?

13

Welche spezifischen Maßnahmen plant die Bundesregierung für die Nachfolgesicherung – das heißt den Erhalt von Betrieben und von Arbeitsplätzen vor dem Hintergrund einer Betriebsübernahme – in strukturschwachen Regionen und im ländlichen Raum, in denen der Wegfall eines Betriebs besonders weitreichende Folgen für die lokale Versorgung, Beschäftigung und Daseinsvorsorge hat (bitte mit Begründung)?

14

Welche Maßnahmen, Programme und Beratungsangebote zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen unterhält die Bundesregierung derzeit, und welche Haushaltsmittel wurden dafür jeweils in den Jahren 2020 bis 2025 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)?

15

Plant die Bundesregierung eine externe Evaluation der Wirksamkeit der Nachfolgebörse nexxt-change, nachdem die letzte strukturierte Überprüfung bereits 2013 (durch Ramboll Management Consulting) stattfand?

a) Wenn ja, bis wann soll diese vorliegen?

b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung das Fehlen einer systematischen Erfolgskontrolle für ein seit über 20 Jahren betriebenes Bundesinstrument?

16

In welchem Verhältnis standen in den Jahren 2020 bis 2025 die Haushaltsmittel für die Start-up-Förderung (Zukunftsfonds, HTGF, SPRIND, DeepTech & Climate Fonds, KfW Capital, Wachstumsfonds u. a.) zu den Mitteln für den Erhalt und die Nachfolge bestehender mittelständischer Unternehmen (bitte nach Jahren gegenüberstellend in absoluten Zahlen ausweisen)?

a) Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden in diesem Zeitraum durch Start-ups neu geschaffen (bitte nach Bundesländern angeben)?

b) Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden in diesem Zeitraum durch nachfolgebedingte Betriebsschließungen vernichtet (bitte nach Bundesländern angeben)?

17

Wie viele eingetragene Genossenschaften gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte den aktuellsten Stand angeben und differenzieren zwischen Wohnungsgenossenschaft, Konsumgenossenschaft, Produktionsgenossenschaft, Kreditgenossenschaft, Dienstleistungsgenossenschaft, Energiegenossenschaft, Sozialgenossenschaft, Bildungs- und Kulturgenossenschaft, Digitalgenossenschaft)?

a) Wie hat sich die jeweilige Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?

b) Wie hoch ist Deutschlands Geno-Ratio (Genossenschaften je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner) aktuell im Vergleich zu den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem Vereinigten Königreich und der Schweiz?

c) Welche Ursachen identifiziert die Bundesregierung für Deutschlands Position in diesem Vergleich?

d) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung der genossenschaftlichen Wirtschaft (bitte mit Begründung)?

18

Welche europäischen Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung Modelle der Belegschaftsbeteiligung (ESOPs, Employee Ownership Trusts, genossenschaftliche Belegschaftsübernahmen) staatlich gefördert oder steuerlich begünstig?

a) Warum hat die Bundesregierung bisher keinen vergleichbaren Rechtsrahmen für den seit 2014 im Vereinigten Königreich steuerlich begünstigten Employee Ownership Trust geschaffen, der dort mittlerweile die zweithäufigste Nachfolgeform darstellt?

b) Welche konkreten rechtlichen, steuerlichen und kulturellen Ursachen identifiziert die Bundesregierung für die im europäischen Vergleich geringe Entwicklung des Genossenschaftswesens in Deutschland?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion, dass die bislang fehlende eigenständige Berücksichtigung genossenschaftlicher Eigentums- und Unternehmensformen in der Wirtschaftspolitik auf Bundesebene ein strukturelles Defizit darstellt, obwohl mehrere Bundesländer die genossenschaftliche Selbsthilfe bzw. das Genossenschaftswesen ausdrücklich im Verfassungsauftrag formulieren (z. B. Art. 153 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern; Art. 44 der Verfassung des Landes Hessen; Art. 28 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen; Art. 54 der Verfassung des Saarlandes), dem die Wirtschaftspolitik des Bundes aber bislang nicht entspricht (bitte mit Begründung), und wenn nein, welche ausschließlich oder vorrangig auf Genossenschaften zugeschnittene Programme, Finanzierungsinstrumente, Gründungs- oder Beratungsförderungen hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode geschaffen oder verbindlich geplant, und in welcher Form erfolgt hierzu eine Abstimmung mit den Ländern?

20

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das österreichische Modell des Energy Sharing über Energiegemeinschaften, insbesondere hinsichtlich Anzahl und Wirkungen, und warum hat Deutschland trotz der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, Artikel 22) und des Elektrizitätsbinnenmarkt-Pakets (Clean Energy for All Europeans) bislang keinen vergleichbar funktionsfähigen Rechtsrahmen für Energy Sharing in Genossenschaftsform geschaffen?

21

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass eine konsequente Einführung von Energy Sharing über genossenschaftliche Energiegemeinschaften – analog zum österreichischen Modell – gleichzeitig drei politische Kernziele erfüllen würde, nämlich Senkung der Strompreise für einkommensschwache Haushalte und Betriebe, Beschleunigung der dezentralen Energiewende und Stärkung lokaler genossenschaftlicher Strukturen (bitte mit Begründung), und wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung, einen entsprechenden Rechtsrahmen vorzulegen?

22

Welchen Stand hat die angekündigte Novellierung des Genossenschaftsgesetzes (GenG)?

a) Wann ist mit der Vorlage eines Referentenentwurfs zu rechnen?

b) Plant die Bundesregierung im Rahmen dieser Novelle, den Typus der Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft gesetzlich zu definieren, Musterstatuten zu ermöglichen und eine Sicherungseinrichtung für Übernahmekredite zu schaffen (bitte mit Begründung?

23

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um steuerliche Hemmnisse bei genossenschaftlichen Belegschaftsübernahmen zu beseitigen, insbesondere hinsichtlich

a) rechtssicherer Einbringungen und Formwechsel (§ 6 Absatz 5 und § 34a Einkommensteuergesetz (EStG)),

b) nachfolgepolitischer Flankierung von Veräußerungsgewinnen (§ 6b EStG),

c) Lösung von Doppelbesteuerungsproblemen beim schrittweisen Erwerb durch Belegschaften im Körperschaftsteuerrecht,

d) der steuerlichen Behandlung unterwertiger, beschäftigungssichernder Unternehmensübertragungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht (bitte jeweils mit Begründung)?

24

Plant die Bundesregierung, KfW, KfW Capital und Landesbeteiligungsgesellschaften ausdrücklich zu verpflichten, Genossenschaften – insbesondere Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaften – als förderberechtigte Zielgesellschaften aufzunehmen, und falls nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass öffentliche Mittel renditeorientierte Exit-Modelle bevorzugen, während gemeinwohlorientierte Belegschaftsübernahmen ausgeschlossen bleiben?

25

Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung der Vorschlag der EU-Kommission zu einem 28. Regime für EU-Unternehmen auf Unternehmen mit gebundenem Vermögen (bitte mit Begründung), und welche konkreten rechtlichen Unterschiede und Vorteile zeichnen sich beim 28. Regime gegenüber der eingetragenen Genossenschaft (eG) ab, insbesondere im Hinblick auf Haftung, Mitbestimmung, Kapitalbindung und Gewinnverwendung?

26

Hat die Bundesregierung geprüft, ob die mit dem 28. Regime angestrebten Ziele – dauerhafter Erhalt von Unternehmen in beschäftigungsorientiertem Eigentum, Bindung von Vermögen an den Unternehmenszweck – nicht gleichermaßen durch eine gezielte Stärkung des bestehenden Genossenschaftsrechts (GenG) erreichbar wären (bitte mit Begründung)?

a) Zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gelangt und welche Stakeholder (insbesondere Gewerkschaften, Genossenschaftsverbände, Arbeitnehmerorganisationen) wurden dabei einbezogen?

b) Wann ist mit einem Referentenentwurf zu rechnen?

c) Wie wird sichergestellt, dass das neue Regime nicht zur Umgehung bestehender Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Mitbestimmungsgesetz genutzt werden kann?

27

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von genossenschaftlich organisierten Belegschaftsübernahmen (GenoESOP/EuroESOP) als Instrument für Unternehmensnachfolgen, und wie schätzt sie deren Potenzial ein, vor dem Hintergrund, dass es in den USA mehr als 6 500 ESOPs mit über 15 Millionen Beschäftigten gibt (was rund zehn Prozent des privaten Arbeitsmarkts entspricht), das Modell in mehr als 20 Ländern weiterentwickelt wird und das slowenische Institute for Economic Democracy (IED) gemeinsam mit dem deutschen Institut für Unternehmensdemokratie (IfU) ein standardisiertes Übernahmemodell für den EU-Kontext geschaffen hat?

28

Welche rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Hindernisse identifiziert die Bundesregierung für die Umsetzung von GenoESOP/EuroESOP im deutschen Rechtsrahmen?

a) Plant die Bundesregierung die Beseitigung der Hindernisse (bitte mit Begründung)?

b) Ist die Bundesregierung bereit, ein Pilotprogramm für genossenschaftliche Belegschaftsnachfolgen aufzulegen, das rechtliche Begleitung, KfW-Finanzierungszugang und steuerliche Erleichterungen kombiniert (bitte mit Begründung), und falls ja, bis wann?

29

Welche Haushaltsmittel wurden jeweils in den Jahren 2020 bis 2025 konkret für die Förderung von Mitarbeiterbeteiligung und Belegschaftsübernahmen aufgewendet, und wie stehen diese im Verhältnis zu den Mitteln für Wagniskapitalfinanzierung und Start‑up-Ökosysteme?

30

Warum hat die Bundesregierung trotz der seit Jahren vorliegenden strukturellen Nachfolgekrise keine Gesamtstrategie vorgelegt, die Rechtsrahmen (GenG-Novelle, steuerliche Anpassungen), Förderprogramme (KfW, Bürgschaftsbanken) und Beratungsstrukturen (nexxt-change, IHK-Netzwerk) kohärent verbindet, und plant die Bundesregierung eine solche integrierte Nachfolgestrategie einzuführen, und wenn ja, bis wann (bitte jeweils mit Begründung)?

31

Plant die Bundesregierung, Beschäftigten bei drohender Betriebsschließung aufgrund von fehlender Nachfolge ein gesetzlich verankertes Informations- und Angebotsrecht einzuräumen, das ihnen die Möglichkeit gibt, eine kollektive Belegschaftsübernahme zu prüfen und zu initiieren, bevor das Unternehmen liquidiert oder an externe Investoren veräußert wird, und wenn nein, warum nicht?

32

Inwiefern fließen Besonderheiten bei der Bewertung von Handwerksbetrieben, die häufig dem branchenspezifischen AWH-Standard folgt, der immaterielle Werte wie Kundenstamm, Reputation oder handwerkliches Know-how einbezieht, in die Förder- und Beratungspraxis der Bundesregierung (z. B. bei KfW-Finanzierungen oder nexxt-change) ein, und plant die Bundesregierung, die Anwendung des AWH-Standards als verbindliche oder empfohlene Grundlage für öffentlich geförderte Nachfolgeberatungen zu verankern (bitte mit Begründung)?

33

Welche spezifischen Finanzierungsinstrumente (z. B. Nachrangdarlehen, Bürgschaften der Bürgschaftsbanken, MBG-Beteiligungen) stehen Handwerksnachfolgerinnen und -nachfolgern zur Verfügung, vor dem Hintergrund, dass Handwerksbetriebe häufig eine geringe Eigenkapitalquote und eine hohe Abhängigkeit von persönlichen Sicherheiten der Inhaberin bzw. des Inhabers aufweisen?

a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewilligungsquoten jeweils in den Jahren 2015 bis 2025 entwickelt?

b) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Zusammenarbeit zwischen KfW, Bürgschaftsbanken und Handwerkskammern bei der Nachfolgefinanzierung zu verbessern (bitte mit Begründung)?

34

In welchem Umfang werden Handwerkskammern und Innungen bei ihrem Angebot von umfangreichen Beratungs- und Vermittlungsleistungen für Betriebsnachfolgen durch Bundesmittel unterstützt?

a) Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser dezentralen Angebote im Vergleich zur zentralen Plattform nexxt-change ein?

b) Plant die Bundesregierung, die Handwerkskammern stärker in eine kohärente nationale Nachfolgestrategie einzubinden (bitte mit Begründung)?

35

Welche spezifischen Förderprogramme existieren, um Handwerksbetriebe im Nachfolgeprozess bei der Digitalisierung (z. B. Einführung von ERP-, CRM-Systemen, KI-gestützter Planung) zu unterstützen, vor dem Hintergrund, dass die digitale Transformation ein zentraler Faktor für die Zukunftsfähigkeit und damit die Übernahmeattraktivität von Handwerksbetrieben ist, und inwiefern wird der digitale Reifegrad bei der öffentlichen Nachfolgeberatung oder -finanzierung berücksichtigt?

36

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen von Nachfolgeprozessen auf die Beschäftigungsstabilität im Handwerk, vor dem Hintergrund, dass der Erfolg einer Handwerksnachfolge maßgeblich von der Übernahme und Bindung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängt?

a) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Nachfolgerinnen und Nachfolger bei der Personalübernahme (z. B. durch Qualifizierungszuschüsse, Coaching zur Führungskräfteentwicklung) zu unterstützen (bitte mit Begründung)?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen (bitte mit Begründung)?

37

Liegen der Bundesregierung regionalisierte Daten zur Nachfolgesituation im Handwerk vor?

a) Welche spezifischen Strategien verfolgt die Bundesregierung, um handwerkliche Nachfolgen in strukturschwachen Regionen zu sichern?

b) Werden Programme der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) gezielt für Handwerksnachfolgen eingesetzt (bitte mit Begründung)?

c) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen (bitte mit Begründung)?

38

Welche spezifischen Hemmnisse sieht die Bundesregierung für genossenschaftliche Nachfolgen im Handwerk, z. B. in Form der Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft (GenoESOP)?

a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen (bitte mit Begründung?

b) Plant die Bundesregierung im Rahmen der GenG-Novelle Erleichterungen für Handwerksgenossenschaften zu schaffen (bitte mit Begründung)?

39

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zum Bestand von Handwerksbetrieben in Deutschland in den Beschäftigtengrößenklassen 10 bis 49 sowie 50 bis 249 Beschäftigte vor?

a) Wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr, Bundesland und Gewerk aufschlüsseln)?

b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Zahlen gezogen (bitte mit Begründung)?

40

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Betriebsschließungen durch fehlende Betriebsnachfolgen, dass laut ifo-Wettbewerbsbericht Ostdeutschland 2026 Neugründungen nicht ausreichen, um Schließungen auszugleichen (bitte insbesondere auf mögliche Unterschiede zwischen ländlichen und urbanen Räumen eingehen)?

Berlin, den 23. Juni 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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