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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3977)

Fraktion

DIE LINKE

Datum

15.07.2026

Aktualisiert

20.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/714915.07.2026

Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3977)

der Abgeordneten Mandy Eißing, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/4244) wirft nach Auffassung der Fragestellenden neue Fragen auf und enthält an mehreren Stellen Unklarheiten sowie erkennbare Erfassungslücken.

So verweist die Bundesregierung bei zahlreichen Veranstaltungen auf den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und erteilt daher grundsätzlich keine Auskunft zu Einzelpersonen. Diese Praxis erscheint nach Ansicht der Fragestellenden in mehrfacher Hinsicht erklärungsbedürftig: Viele Musikerinnen und Musiker der rechtsextremen Szene treten unter Künstlernamen auf und werden unter diesen öffentlich angekündigt und beworben. Landesverfassungsschutzbehörden, etwa der Verfassungsschutz Sachsen, benennen dieselben Personen in ihren Monatsberichten namentlich und listen Veranstaltungen auf, an denen teils lediglich zwei Personen beteiligt waren. Dass die Bundesregierung bei Liederabenden und Konzerten mit 50 oder mehr Personen keine Angaben zu öffentlich auftretenden Personen machen kann, steht dazu nach Ansicht der Fragestellenden in einem erklärungsbedürftigen Widerspruch.

Darüber hinaus fehlen in den Antworten nach Kenntnis der Fragestellenden Veranstaltungen, die aus anderen Quellen, darunter Monatsberichten des Verfassungsschutzes und Antworten auf Kleine Anfragen in Landesparlamenten, bekannt sind.

Frage 20 der Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 21/4244) nach Auftritten von Musikerinnen und Musikern im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ wurde mit Fehlanzeige aufgrund fehlender Erkenntnisse beantwortet. Im Monatsbericht des Verfassungsschutzes Sachsen für April 2025 wird hingegen unter der Überschrift „Aktivitäten im Phänomenbereich ‚Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘" über einen „Tanz in den Mai“ am 30. April 2025 in Herrnhut (Landkreis Görlitz) berichtet, bei dem ein extremistischer Liedermacher auftrat. Nach Kenntnis der Fragestellenden traten auf dieser Veranstaltung die unter den Künstlernamen „Yann Song King“ und „Björn Banane“ auftretenden Musiker auf, wobei Letzterer zugleich als Aktivist der Alternative für Deutschland (AfD) bekannt ist. In Sachsen-Anhalt wurden auf eine parlamentarische Anfrage hin zwei Auftritte von „Yann Song King“ bei von der „Bewegung Halle“ organisierten Montagsdemonstrationen im Mai und Juni 2025 in Halle (Saale) benannt (vgl. Drucksache 8/6916 des Landtages Sachsen-Anhalt). Auftritte dieser Musiker finden sich in der Antwort der Bundesregierung nicht. Medienberichten zufolge fanden allein von Juli bis Oktober 2025 siebzehn AfD-Veranstaltungen mit musikalischen Darbietungen statt, darunter Abendveranstaltungen und Büroeröffnungen mit szenebekannten Musikern. Diese bleiben in der Antwort der Bundesregierung unerwähnt. Gleiches gilt für einen Auftritt des Liedermachers „Kavalier“ bei einer von einem AfD-Funktionär organisierten Veranstaltung in Würzburg (vgl. https://taz.de/AfD-und-Rechtsrock/!6187059/).

In den Antworten nicht erfasst sind nach Kenntnis der Fragestellenden zudem Auftritte weiterer Akteure, die Schnittmengen zur verschwörungsideologischen und esoterisch-völkischen Szene aufweisen, darunter der der Anastasia-Bewegung zuzurechnende Liedermacher „König von Wedenland“, der Liedermacher „Krähe“ sowie die Band „Der Biker“, die auf Parteiveranstaltungen der AfD aufgetreten sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Aus welchen Gründen erteilt die Bundesregierung bei öffentlich unter Künstlernamen auftretenden und angekündigten Musikerinnen und Musikern unter Berufung auf den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung keine Auskünfte, obwohl Landesverfassungsschutzbehörden dieselben Personen in öffentlich zugänglichen Berichten namentlich benennen, und auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Abwägung getroffen?

1

a) Nach welchen konkreten Kriterien prüft die Bundesregierung im Einzelfall, ob die Nennung öffentlich auftretender Musikerinnen und Musiker in Antworten auf Kleine Anfragen mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist, und welche Bedeutung kommt dabei den Umständen zu, dass die betreffenden Personen unter Künstlernamen öffentlich auftreten, ihre Auftritte öffentlich bewerben und bereits durch Verfassungsschutzbehörden der Länder in öffentlichen Berichten benannt werden?

1

b) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 Erkenntnisse zu auftretenden Musikerinnen und Musikern bei Veranstaltungen der extremen Rechten oder des Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten oder des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht mitgeteilt (bitte nach Veranstaltungstyp aufschlüsseln)?

1

c) Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedliche Praxis zwischen Bundes- und Landesbehörden?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den unter den Künstlernamen „Yann Song King“, „Esteban Cortez“ und „Björn Banane“ auftretenden Musikern vor, und inwiefern werden deren Auftritte dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet?

2

a) Aus welchen Gründen wurden Auftritte dieser Musiker nicht in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/4244 aufgeführt, obwohl der Verfassungsschutz Sachsen einen Auftritt im Rahmen einer Veranstaltung dieses Phänomenbereichs in seinem Monatsbericht für April 2025 dokumentiert und der Landtag Sachsen-Anhalt zwei weitere Auftritte bei Veranstaltungen der „Bewegung Halle“ bestätigt hat?

2

b) Inwiefern sind der Bundesregierung weitere Auftritte der unter den Künstlernamen „Yann Song King“ und „Björn Banane“ auftretenden Musiker im zweiten Halbjahr 2025 bekannt, und welche Veranstaltungen waren dies (bitte nach Datum, Ort und Veranstalter aufschlüsseln)?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Musikerinnen und Musikern sowie Bands „König von Wedenland“, „Krähe“, „Dreschflegel“ und „Der Biker“ vor, und inwiefern werden deren Auftritte dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ oder dem Bereich der extremen Rechten zugeordnet?

3

a) Aus welchen Gründen wurden Auftritte dieser Akteure nicht in den Antworten auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 21/4244 aufgeführt?

3

b) Welche Auftritte dieser Akteure im zweiten Halbjahr 2025 sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Datum, Ort und Veranstalter aufschlüsseln)?

4

Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, die Erfassungspraxis für Musikveranstaltungen im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ weiterzuentwickeln, um Akteure zu erfassen, die inhaltlich, personell oder organisatorisch Überschneidungen mit diesem Phänomenbereich aufweisen, ohne bislang förmlich zugeordnet zu sein?

5

Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, die Erfassungspraxis für musikalische Beiträge auf Veranstaltungen der AfD weiterzuentwickeln?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu mit Künstlicher Intelligenz generierten Liedern, die die Ideologie der extremen Rechten transportieren oder mit denen mitunter Wahlwerbung für die AfD betrieben wird?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Auftritten des unter dem Künstlernamen „Kavalier“ auftretenden Musikers bei Veranstaltungen mit AfD-Beteiligung, und aus welchen Gründen wurde ein nach Medienberichten von einem AfD-Funktionär organisierter Auftritt in Würzburg im zweiten Halbjahr 2025 nicht in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/4244 aufgeführt?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Medienberichten zufolge im Zeitraum Juli bis Oktober 2025 stattgefundenen siebzehn Veranstaltungen mit AfD-Beteiligung und musikalischen Darbietungen, und aus welchen Gründen finden sich diese nicht in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/4244 wieder?

9

Hat es zu den in den Fragen 1 bis 14 erfragten Sachverhalten in Bundestagsdrucksache 21/3977 Nachmeldungen für das erste Halbjahr 2025 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?

Berlin, den 1. Juli 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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