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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Evaluierung der Offenlegungspflichten für den Mittelstand

Zahl der Abfragen des elektronischen Bundesanzeigers zu Unternehmensdaten, Einreichung der Rechnungslegungsunterlagen durch offenlegungspflichtige Unternehmen, sich daraus ergebende bürokratische Belastungen insbes. für KMU, Ordnungsgeldverfahren und Höhe von Ordnungsgeldern, geplante Erleichterungen und Entlastungen<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

15.03.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/492124. 02. 2011

Evaluierung der Offenlegungspflichten für den Mittelstand

der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Beate Müller-Gemmeke, Ingrid Nestle, Dr. Konstantin von Notz, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, unnötige bürokratische Belastungen abzubauen. Viele Unternehmen benennen die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten als schwere bürokratische Last. Immer mehr Unternehmen kommen nicht mit der Bürokratie zurecht und müssen aufgrund der strengen Veröffentlichungspflichten Strafen zahlen. Die bürokratischen Anforderungen vor allem an kleine Unternehmen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zum berechtigten Informationsinteresse von Gläubigern, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Öffentlichkeit stehen.

Für kleine Unternehmen stehen Aufwand und Nutzen aus Aufstellung und Veröffentlichung der Bilanz in einem Missverhältnis. Auch Kreditinstitute versichern immer wieder, dass für das Kreditgeschäft bei kleinen Unternehmen auch eine Einnahmenüberschussrechnung für eine gründliche Bewertung ausreichend wäre.

Die derzeit geltenden Rechnungslegungsvorschriften sind überholt und bürden vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen einen unnötigen Verwaltungsaufwand auf. Das sieht auch die EU-Kommission und hat für das Jahr 2011 eine Überprüfung der Richtlinien über Rechnungslegungsstandards vorschlagen mit dem Ziel, die Rechnungslegungsanforderungen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand, insbesondere für KMU, zu verringern (Mitteilung der Kommission, KOM(2010) 608, Vorschlag Nr. 14).

Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2008, unter anderem in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Evaluierung der neuen Offenlegungspflichten nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (Bundestagsdrucksache 16/11335), diese Pläne der EU-Kommission begrüßt. Seitdem hat sich nichts getan. Es ist deshalb notwendig, zu prüfen, wie sich Praxis und Belastungen der Offenlegungspflichten insbesondere für die KMU entwickelt haben, und welche Möglichkeiten einer Entlastung bestehen bzw. welche Wirkungen solche Entlastungsmaßnahmen erzielen würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Abfragen zu Unternehmensdaten verzeichnet der elektronische Bundesanzeiger im Durchschnitt täglich, und wie haben sich die Abfragen seit der Einführung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zum 1. Januar 2007 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Monaten der Jahre 2008, 2009, 2010 und nach Rechtsform, Branche, Alter und Größe der Unternehmen)?

2

Wie viele offenlegungspflichtige Unternehmen haben ihre Rechnungslegungsunterlagen in 2008, 2009 und 2010 fristgerecht eingereicht, und wie hoch ist jeweils der Anteil dieser Unternehmen an allen offenlegungspflichtigen Unternehmen (bitte aufschlüsseln nach Rechtsform, Branche, Alter und Größe gemäß § 267 Absatz 1, 2 und 3 des Handelsgesetzbuchs – HGB)?

3

Wie viele offenlegungspflichtige Unternehmen haben die Unterlagen in 2008, 2009 und 2010 weiterhin in Papierform eingereicht (bitte aufschlüsseln nach Rechtsform, Branche, Alter und Größe der Unternehmen)?

4

Aus welchem Grund gehen die vom Bundesministerium der Finanzen entwickelten Taxomonien der E-Bilanz in Umfang und Detaillierungsgrad über die bisherigen Anforderungen hinaus?

Wie ist dies mit dem Ziel der Vereinfachung und bürokratischen Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen und Kleinstunternehmen zu vereinbaren?

5

Untersucht die Bundesregierung im Rahmen einer E-Bilanz-Pilotphase die bürokratischen Belastungen für Unternehmen in quantitativer Hinsicht?

Wird die Bundesregierung Schritte unternehmen, die eine Vereinfachung des Verfahrens zur Erstellung der E-Bilanz zum Ziel haben, und wenn ja, welche?

6

Gegen wie viele offenlegungssäumige Unternehmen wurden bisher Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz eingeleitet (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Monaten der Jahre 2008, 2009 und 2010, Rechtsform, Branche, Alter und Größe der Unternehmen)?

7

Wie hoch waren die angedrohten Ordnungsgelder insgesamt (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Monaten der Jahre 2008, 2009 und 2010, Rechtsform, Branche, Alter und Größe der Unternehmen)?

8

Wie hoch waren die tatsächlich festgesetzten Ordnungsgelder insgesamt (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Monaten der Jahre 2008, 2009 und 2010, Rechtsform, Branche, Alter und Größe der Unternehmen)?

9

Besteht ein Rechtsanspruch auf die Reduzierung des Ordnungsgeldes von 2 500 Euro auf 250 Euro, wenn die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt, kurz nachdem die im Androhungsbescheid gesetzte Nachfrist abgelaufen ist?

In wie vielen Fällen kam es bis Ende 2010 zu Abweichungen von dieser Praxis?

Falls kein Rechtsanspruch besteht, plant die Bundesregierung für die Unternehmen hier mehr Rechtssicherheit zu schaffen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen, den angedrohten Mindestbetrag für Ordnungsgelder von derzeit 2 500 Euro auf 250 Euro abzusenken?

11

Nach welcher Säumniszeit verlangt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld?

12

Wie lange waren zwischen 2008 und 2010 die minimale, maximale und durchschnittliche Festsetzung der Nachreichungsfristen, wenn Unterlagen nicht vollständig eingereicht wurden?

13

Gibt und gab es beim Bundesamt für Justiz Ausnahmen von diesen Fristen (falls ja, bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Monaten der Jahre 2008, 2009 und 2010, Rechtsform der Unternehmen, Branche der Unternehmen, Alter der Unternehmen und Unternehmensgrößen)?

14

Falls ja, worin bestehen diese Ausnahmen, und falls nein, warum wurden solche Ausnahmeregelungen nicht getroffen?

15

Wie hat sich die Zahl der Einspruchsverfahren gegen Ordnungsgeldbescheide des Bundesamtes für Justiz in den Jahren 2008, 2009 und 2010 entwickelt, und welcher Anteil der Einspruchsverfahren wurde in den jeweiligen Jahren zugunsten der Unternehmen entschieden?

16

Stimmt die Regierung mit der Einschätzung der EU-Kommission überein, dass die gegenwärtigen Rechnungslegungsvorschriften den KMU und Kleinstunternehmen einen unnötigen Verwaltungsaufwand abverlangen, und falls nein, warum nicht?

17

Plant die Bundesregierung die Rechnungs- und Offenlegungsvorschriften für KMU und/oder Kleinstunternehmen zu erleichtern, und falls ja, wann, und in welcher Weise?

18

Wie viele Unternehmen würden durch eine Neuregelung entlang der bisher bekannten EU-Planungen (unter 10 Mitarbeiter, höchstens 1 Mio. Euro Umsatz, maximal 500 000 Euro Bilanzsumme) aus der Pflicht zur Erstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen herausfallen, und wie hoch ist deren Anteil an allen offenlegungspflichtigen Unternehmen?

19

Sollte für diese Unternehmen nach Einschätzung der Bundesregierung dann eine Pflicht zur Offenlegung der Einnahmenüberschussrechnung geregelt werden, um das Informationsinteresse von Gläubigern, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Öffentlichkeit zu erfüllen?

Berlin, den 24. Februar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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