Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-Pfalz und im Bundestagswahlkreis 201 Bitburg im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
der Abgeordneten Nicole Höchst, Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nichtregierungsorganisationen (kurz: NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik. Ein Jurist kritisierte sie beispielsweise in der F.A.Z. sogar als verfassungswidrig (vgl. www.faz.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-verfassungswidrig-ist-110325753.html). Auch in Rheinland-Pfalz existiert eine NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2024 insgesamt 19 „Partnerschaften für Demokratie“ mit über 2,2 Mio. Euro gefördert. (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD „Transparenz bei den Partnerschaften für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘“, Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.).
Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“ der Kommunalverwaltung geleitet. Dieses federführende Amt agiert als „Erstempfänger“ von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an lokale NGOs weiter, welche als „Letztempfänger“ konkrete Projekte umsetzen. Bei der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine „Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine lokale NGO, die vom jeweils zuständigen federführenden Amt eingesetzt wird. Gemeinsam mit der Koordinierungs- und Fachstelle richtet das federführende Amt zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein „Jugendforum“ ein. Die Koordinierungs- und Fachstelle, das Bündnis und das Jugendforum sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt (www.demokratie-leben.de/dl/programm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie).
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Im Bundestagswahlkreis 201 Bitburg wird laut Antwort der Bundesregierung vom 12. September 2025 auf eine Kleine Anfrage der AfD derzeit keine „Partnerschaft für Demokratie“ gefördert (Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 19).
Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder „Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die Kompetenzen des Begleitausschusses schreibt die Landesregierung Rheinland-Pfalz: „Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet ein Begleitausschuss. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Zivilgesellschaft an. Der Begleitausschuss ist das zentrale Gremium bei der Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie.“ (Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz auf die Kleine Anfrage der CDU „Umsetzung des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘, in Rheinland-Pfalz“, Drucksache 18/2985, S. 2 f., https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2985-18.pdf).
Über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für die Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Empfänger von Fördermitteln aus den „Partnerschaften für Demokratie“ zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind, (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD „Das geplante Demokratiefördergesetz und das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘“, Bundestagsdrucksache 20/4189, S. 5), begehren die Fragesteller Auskunft über Finanzierung, Organisation und Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im Bundestagswahlkreis 201 Bitburg.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Empfänger erhielten im Bundestagswahlkreis 201 Bitburg Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ im Bundesland Rheinland-Pfalz zugeteilt wurden (Kapitel 1702 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Förderhöhe, dem Förderanteil von Bund, Land und Kommune, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 201 Bitburg „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden sollen und wenn ja, welche Verwaltungsbehörde ist nach Kenntnis der Bundesregierung als federführendes Amt vorgesehen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 201 Bitburg „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden sollen und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis der Bundesregierung deren Koordinierungs- und Fachausschuss zusammensetzen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 201 Bitburg „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden sollen und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis der Bundesregierung deren „Bündnis“ zusammensetzen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 201 Bitburg „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden sollen und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis der Bundesregierung deren „Jugendforum“ zusammensetzen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 201 Bitburg „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden sollen und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis der Bundesregierung deren „Begleitausschuss“ zusammensetzen?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.