Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-Pfalz und im Bundestagswahlkreis 203 Montabaur im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
der Abgeordneten Nicole Höchst, Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nichtregierungsorganisationen (kurz: NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik. Ein Jurist kritisierte sie beispielsweise in der F.A.Z. sogar als verfassungswidrig (vgl. www.faz.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-verfassungswidrig-ist-110325753.html). Auch in Rheinland-Pfalz existiert eine NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2024 insgesamt 19 „Partnerschaften für Demokratie“ mit über 2,2 Mio. Euro gefördert. (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD „Transparenz bei den Partnerschaften für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘“, Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.).
Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“ der Kommunalverwaltung geleitet. Dieses federführende Amt agiert als „Erstempfänger“ von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an lokale NGOs weiter, welche als „Letztempfänger“ konkrete Projekte umsetzen. Bei der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine „Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine lokale NGO, die vom jeweils zuständigen federführenden Amt eingesetzt wird. Gemeinsam mit der Koordinierungs- und Fachstelle richtet das federführende Amt zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein „Jugendforum“ ein. Die Koordinierungs- und Fachstelle, das Bündnis und das Jugendforum sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt (www.demokratie-leben.de/dl/programm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie).
Im Bundestagswahlkreis 203 Montabaur wird laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD folgende „Partnerschaft für Demokratie“ gefördert (Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 19):
- Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen.
Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder „Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die Kompetenzen des Begleitausschusses schreibt die Landesregierung Rheinland-Pfalz: „Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet ein Begleitausschuss. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Zivilgesellschaft an. Der Begleitausschuss ist das zentrale Gremium bei der Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie.“ (Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz auf die Kleine Anfrage der CDU „Umsetzung des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘, in Rheinland-Pfalz“, Drucksache 18/2985, S. 2 f., https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2985-18.pdf).
Über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für die Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Empfänger von Fördermitteln aus den „Partnerschaften für Demokratie“ zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind, (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD „Das geplante Demokratiefördergesetz und das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘“, Bundestagsdrucksache 20/4189, S. 5), begehren die Fragesteller Auskunft über Finanzierung, Organisation und Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im Bundestagswahlkreis 203 Montabaur.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Empfänger erhielten Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die im Rahmen der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ (Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen) im Bundesland Rheinland-Pfalz zugeteilt wurden (Kapitel 1702 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Förderhöhe, dem Förderanteil von Bund, Land und Kommune, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Welche Verwaltungsbehörde ist nach Kenntnis der Bundesregierung als federführendes Amt Träger der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die federführenden Ämter konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?
Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Koordinierungs- und Fachausschuss der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die Koordinierungs- und Fachausschüsse konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?
Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Bündnis“ der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Bündnisse“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?
Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Jugendforum“ der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Jugendforen“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?
Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der „Begleitausschuss“ der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, welche Rolle spielen die „Begleitausschüsse“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“ und welche Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger, deren Vertreter selbst im Begleitausschuss vertreten sind?
In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen durch die lokalen Begleitausschüsse und die federführenden Ämter der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“?
Sind externe Personen an der Entscheidung über die Förderanträge nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ beteiligt, wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die Externen, und sind sie gegebenenfalls Mitglied in einer Organisation, die bereits Förderungen aus Bundesmitteln erhält?
Welche staatlichen Stellen sind an der Entscheidung über Anträge auf Zuwendungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bei den in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ beteiligt?
Wie viele Förderanträge wurden nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bei den in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ gestellt (bitte nach Jahr und Grund der Bewilligung bzw. Ablehnung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) die Verwendungsnachweise der Fördergelder durch die lokalen Begleitausschüsse und die federführenden Ämter der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn Verwendungsnachweise von Letztempfängern unvollständig oder nicht öffentlich einsehbar sind?
a) In wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise gegebenenfalls rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte ab Haushaltsjahr 2020 nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
b) Wie viele dieser Verwendungsnachweise waren gegebenenfalls zu beanstanden (bitte ab Haushaltsjahr 2020 nach der Art der Beanstandung nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
c) Leitete die Bundesregierung gegebenenfalls nach dem Feststellen der Beanstandung Maßnahmen ein, wenn ja, welche, und gegenüber wem, und wenn nein, warum nicht (bitte ab Haushaltsjahr 2020 und gegebenenfalls Art der Maßnahme nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
d) Wurde seit 2020 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen oder zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund dafür?
e) Wie hoch waren bzw. sind gegebenenfalls die Rückforderungen durch die Bundesregierung aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr 2020?
f) Wie viele Mahnbescheide wurden gegebenenfalls durch die Bundesregierung ausgestellt?
g) Wie hoch sind gegebenenfalls die Beträge, die bis jetzt von den betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet wurden?
Wurden seit 2020 Veranstaltungen durch die Bundesregierung ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Organisationen teilnahmen, die Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ erhalten haben, und wenn ja, welche (bitte nach Datum, Ort und Name der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Organisationen auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Welche Kosten wurden gegebenenfalls den teilnehmenden Organisationen durch die Bundesregierung erstattet (bitte nach Datum, Ort und Name der Veranstaltung, den teilnehmenden Organisationen sowie Höhe und Art der Kostenerstattung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Organisationen, die seit 2020 Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ erhalten haben, Publikationen veröffentlicht (bitte nach Organisationen sowie Titel und Veröffentlichungsdatum der Publikation auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Welche Kosten wurden gegebenenfalls den nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ geförderten Organisationen für Ihre Mitwirkung an Publikationen der Bundesregierung erstattet (bitte nach Organisationen sowie Titel, Veröffentlichungsdatum und erstatteten Kosten der Publikation auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?