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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Lage der christlichen Minderheit in Somalia und die anhaltende Existenzbedrohung durch dschihadistischen Terror und gesellschaftliche Verfolgung

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

03.08.2026

Aktualisiert

13.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/745603.08.2026

Lage der christlichen Minderheit in Somalia und die anhaltende Existenzbedrohung durch dschihadistischen Terror und gesellschaftliche Verfolgung

der Abgeordneten Nicole Höchst, Rainer Rothfuss und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Somalia befindet sich seit Jahrzehnten in einem Zustand fragiler Staatlichkeit, geprägt von bewaffneten Konflikten, politischer Instabilität und einer verheerenden humanitären Krise. Neben den verfeindeten politischen Akteuren kontrolliert die dschihadistische Terrororganisation al-Shabaab weiterhin weite Teile des zentralen und südlichen Somalias und verübt regelmäßig verheerende Anschläge (www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/somaliasicherheit-203132). In diesem instabilen Umfeld ist die Lage für religiöse Minderheiten, insbesondere für die verschwindend kleine christliche Minderheit, nach Auffassung der Fragesteller von einer extremen, existenziellen Bedrohung geprägt.

Die somalische Bevölkerung ist fast ausnahmslos sunnitisch-muslimisch (ca. 99 Prozent). Genaue Zahlen über die christliche Minderheit existieren nicht; Schätzungen gehen von lediglich einigen hundert bis maximal wenigen tausend Christen aus, die ihren Glauben unter ständiger Lebensgefahr im Verborgenen praktizieren müssen. Nach dem aktuellen „Weltverfolgungsindex 2026“ des christlichen Hilfswerks Open Doors belegt Somalia im globalen Negativranking der Christenverfolgung den 2. Platz (direkt hinter Nordkorea) mit einer extremen Wertung von 94 von 100 Punkten. Diese Einstufung ist seit Jahren konstant hoch und verdeutlicht in den Augen der Fragesteller das dauerhaft lebensgefährliche Umfeld für Christen in diesem Land (www.opendoors.de/christenverfolgung und www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/somalia).

Die rechtliche Situation für Religionsminderheiten ist bereits auf verfassungsmäßiger Ebene stark eingeschränkt. Die provisorische Bundesverfassung Somalias (Provisional Federal Constitution) deklariert den Islam als Staatsreligion, verbietet die Verbreitung jeder anderen Religion und schreibt vor, dass kein Gesetz erlassen werden darf, das den allgemeinen Grundsätzen der Scharia widerspricht. Zudem ist das Amt des Staatspräsidenten laut Verfassung (Artikel 88a) ausschließlich Muslimen vorbehalten. Zwar verbietet die Verfassung nominell die Diskriminierung aufgrund der Religion, doch schützt sie in der Praxis weder das Recht auf Konversion noch die Religionsausübung von Nicht-Muslimen. In den quasi-autonomen Regionen Somaliland und Puntland verbieten die dortigen Verfassungen den Übertritt vom Islam zu einer anderen Religion (Apostasie) sogar explizit und sehen strenge strafrechtliche Konsequenzen vor (vgl. EUAA, Country Guidance: Somalia, Oktober 2025).

Die größte unmittelbare Gefahr für Christen geht von der Terrorgruppe al-Shabaab aus. Al-Shabaab setzt in den von ihr kontrollierten Gebieten eine extremistische Interpretation der Scharia gewaltsam durch. Personen, die verdächtigt werden, christliche Konvertiten zu sein, werden von den Terroristen systematisch aufgespürt, gefoltert und bei bloßem Verdacht hingerichtet. Die Terrororganisation deklariert Christen als „Feinde des Islam“ (www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/somalia).

Über die terroristische Bedrohung hinaus sind Christen in Somalia einer extremen gesellschaftlichen und familiären Verfolgung ausgesetzt. Konversion gilt in der traditionell-konservativen, klanbasierten somalischen Gesellschaft als schwerer Verrat an der Familie und der Gemeinschaft. Klanführer, Älteste und Familienmitglieder überwachen Verdächtige engmaschig. Wird die Konversion eines Familienmitglieds bekannt, drohen den Betroffenen körperliche Gewalt, Entführung, Zwangsheirat oder die Ermordung im Rahmen sogenannter „Ehrenmorde“, um die vermeintliche Schande vom Klan abzuwenden (vgl. EUAA, Country Guidance: Somalia, Oktober 2025 und USCIRF Annual Report 2026, Somalia Chapter).

Auch die U.S. Commission on International Religious Freedom (USCIRF) stellt in ihren Berichten regelmäßig schwerwiegende Verletzungen der Religionsfreiheit fest. Da die international anerkannte somalische Bundesregierung (FGS) kaum über die Kapazitäten oder den politischen Willen verfügt, den Schutz religiöser Minderheiten rechtlich oder physisch durchzusetzen, bleibt die Situation für Christen im Land katastrophal (vgl. USCIRF Annual Report 2026, Somalia Chapter).

Vor dem Hintergrund dieser andauernden, existenziellen Bedrohungslage für die christliche Minderheit in Somalia ist für die Fragesteller unklar, inwieweit die Bundesregierung diese Missstände im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit thematisiert und welche Erkenntnisse sie über die tatsächliche Lage der Betroffenen besitzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die aktuelle Lage der christlichen Minderheit in Somalia vor, und wenn ja, welche?

2

In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen in Somalia von Gewalt, Vertreibung, gezielten Entführungen oder Tötungen betroffen, insbesondere durch Handlungen von al-Shabaab sowie durch klanbasierte und familiäre Akteure?

3

Welche Erkenntnisse oder Berichte liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Angriffen auf (Untergrund-)Kirchen, geheime christliche Versammlungsorte, Symbole oder im Verborgenen agierende Geistliche in Somalia vor?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über Einschränkungen der Religionsfreiheit in den von der somalischen Bundesregierung (FGS) direkt kontrollierten Gebieten sowie über die rechtliche Praxis bei der Verfolgung von Apostasie (Abkehr vom Islam)?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über Einschränkungen der Religionsfreiheit und die systematische Verfolgung von Christen in den von der Terrororganisation al-Shabaab kontrollierten Gebieten?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die Lage von Christen und Einschränkungen der Religionsfreiheit in den Regionen Somaliland und Puntland, insbesondere im Hinblick auf deren verfassungsrechtliche Verbote von Konversionen?

7

Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise auf Zwangsbekehrungen zum Islam (insbesondere von Frauen aus christlichen Minderheitsstrukturen), Zwangsheiraten oder andere Formen der religiösen Nötigung in Somalia vor?

8

Welche internationalen Berichte (z. B. von UN, USCIRF, Open Doors oder anderen Organisationen) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten in Somalia heran?

9

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu der Einstufung Somalias auf Platz 2 des Weltverfolgungsindex 2026 von Open Doors und wenn ja, wie lautet diese?

10

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen ihrer Außen- und Entwicklungspolitik gegenüber der somalischen Bundesregierung, um auf die Einhaltung universeller Menschenrechte, insbesondere der Religions- und Glaubensfreiheit, hinzuwirken?

11

Welche humanitären Hilfsmaßnahmen oder Programme der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung kommen derzeit der somalischen Bevölkerung zugute, und inwieweit wird dabei die extreme gegebenenfalls Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten bei der Vergabe von Mitteln berücksichtigt?

12

Wurden in Zusammenhang mit Frage 10 und 11 nach Kenntnis der Bundesregierung jemals Mittel der Entwicklungszusammenarbeit aufgrund von Verstößen gegen die Religionsfreiheit in Somalia gekürzt oder zurückgehalten?

13

In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. Vereinte Nationen, Europäische Union) gegebenenfalls für den Schutz religiöser Minderheiten in Somalia, insbesondere im Kontext von EU-Missionen wie EUCAP Somalia oder EUTM Somalia?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Fluchtbewegungen von Christen aus Somalia in Nachbarstaaten (wie Kenia, Äthiopien oder Dschibuti) vor, und wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung deren Sicherheitslage beispielsweise in großen Flüchtlingslagern wie Dadaab dar?

15

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung gegebenenfalls Programme zum Schutz von Flüchtlingen aus religiösen Minderheiten, die aus Somalia geflohen sind?

16

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse Minderheiten in Somalia, die aufgrund der Sicherheitslage fast ausschließlich im Verborgenen stattfinden, zu verbessern?

17

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Menschenhandel, Zwangsarbeit oder sklavenähnliche Verhältnisse in Somalia vor, und inwieweit sind christliche Konvertiten oder Angehörige marginalisierter Minderheitsklans hiervon betroffen?

18

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu

a) der Anzahl der Asylbewerber aus Somalia in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

b) der Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus Somalia seit 2017?

c) der Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus Somalia seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?

d) der statistischen Erfassung der Anzahl somalischer Asylbewerber seit 2017, die „religiöse Verfolgung“ als Fluchtgrund nannten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

e) der Rückführungsquote bzw. Abschiebungspraxis von Asylbewerbern aus Somalia seit 2017, aufgeschlüsselt nach Jahren und (sofern erfasst) Religionszugehörigkeit?

Berlin, den 30. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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