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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Umsetzung der Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm "Business Scouts for Development"

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

17.08.2026

Aktualisiert

25.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/759617.08.2026

Umsetzung der Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm „Business Scouts for Development“

der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel, Martina Uhr, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Entwicklung des Einzelplans 23 für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 das Programm „Business Scouts for Development“ (BSfD) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geprüft und dabei eine Vielzahl erheblicher Mängel bei der Planung, Durchführung, Steuerung und Wirtschaftlichkeit festgestellt (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einzelplan-2025/23-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Das BMZ bewilligte für das BSfD-Programm zuletzt für die Projektlaufzeit 2021 bis 2025 insgesamt 62 Mio. Euro und beauftragte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit der Durchführung (a. a. O.). Ziel des Programms war es, ein nachhaltiges Engagement der Privatwirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern (a. a. O.). Die Business Scouts sollten Unternehmen mit ihrer entwicklungspolitischen Expertise zu Fördermöglichkeiten beraten (a. a. O.).

Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes genügten die vorgegebenen Einsatzkriterien für die Business Scouts teilweise nicht den Programmzielen (a. a. O.). Darüber hinaus setzte die GIZ diese Kriterien teilweise nicht vollständig um (a. a. O.). Damit stellt sich den Fragestellern die Frage, ob Personal und Haushaltsmittel entsprechend der Zielsetzung des Programms eingesetzt wurden oder ob bereits die Programmsteuerung erhebliche strukturelle Defizite aufwies (a. a. O.).

Weiter stellte der Bundesrechnungshof fest, dass neben den Mitteln für den Fachkräfteeinsatz erhebliche Mittel für Projektfinanzierungen vorgesehen waren (a. a. O.). Das BMZ zahlte hierfür teilweise bis zu dreimal höhere Beträge aus, als ursprünglich geplant (a. a. O.). Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes deuten wiederholte erhebliche Kostenabweichungen auf grundlegende Planungsdefizite hin. Es stellt sich daher den Fragestellern die Frage, weshalb derartige Abweichungen über mehrere Jahre hinweg weder verhindert noch rechtzeitig korrigiert wurden und welche Auswirkungen dies auf die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes hatte (a. a. O.).

Darüber hinaus stellte der Bundesrechnungshof fest, dass durch die Zwischenschaltung der GIZ bei der Verwaltung der Fonds vermeidbare Kosten entstanden (a. a. O.). Er empfahl daher, die Fondsverwaltung künftig unmittelbar zu vergeben. Es stellt sich den Fragestellern die Frage, weshalb trotz dieses Wirtschaftlichkeitsgebots an der bisherigen Struktur festgehalten wurde und welche finanziellen Auswirkungen die gewählte Organisationsform tatsächlich hatte (a. a. O.).

Ferner beanstandete der Bundesrechnungshof, dass die GIZ bei Beschaffungsvorgängen teilweise mögliche Skontoabzüge nicht nutzte (a. a. O.). Vor diesem Hintergrund empfahl der Bundesrechnungshof, die Programme BSfD und AWE zusammenzuführen (a. a. O.). Das BMZ teilte inzwischen mit, dass das BSfD-Programm seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr als eigenständiges Programm existiere und sämtliche entsprechenden Beratungsansätze in der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung gebündelt worden seien (a. a. O.). Ob damit sämtliche vom Bundesrechnungshof festgestellten Defizite tatsächlich behoben wurden, bleibt jedoch offen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Nach welchen fachlichen und entwicklungspolitischen Kriterien wurden die Standorte der Business Scouts im Zeitraum 2021 bis 2023 ausgewählt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Welche konkreten Einsatzkriterien galten für die Business Scouts (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3

In welchen Punkten genügten die vom BMZ vorgegebenen Einsatzkriterien nach Auffassung des Bundesrechnungshofes den Programmzielen nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Aus welchen Gründen wurden Einsatzkriterien angewandt, die nach Feststellung des Bundesrechnungshofes den Programmzielen teilweise nicht entsprachen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5

In wie vielen Fällen setzte die GIZ die vom BMZ vorgegebenen Einsatzkriterien nicht vollständig um (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Welche konkreten Abweichungen von den Einsatzkriterien wurden durch den Bundesrechnungshof festgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Welche Konsequenzen zog das BMZ aus den vom Bundesrechnungshof festgestellten Verstößen gegen die Einsatzkriterien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass Personal künftig ausschließlich entsprechend den Programmzielen eingesetzt wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Für welche Ausgabepositionen des BSfD-Programms waren Mittel für Projektfinanzierungen vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

Wie hoch waren die ursprünglich geplanten Mittel sowie die tatsächlich ausgezahlten Mittel je Ausgabeposition (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

11

Für welche Projekte oder Maßnahmen wurden Mittel in einer Höhe ausgezahlt, die bis zum Dreifachen der ursprünglichen Planung betrugen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

12

Welche konkreten Ursachen führten nach Auffassung der Bundesregierung zu den vom Bundesrechnungshof festgestellten erheblichen Kostenabweichungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

13

Weshalb wurden die erheblichen Kostensteigerungen nicht bereits im Rahmen der Programmsteuerung erkannt oder verhindert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

14

Welche internen Kontrollmechanismen bestanden, um erhebliche Abweichungen von der ursprünglichen Finanzplanung zu verhindern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

15

Welche Maßnahmen wurden infolge der Feststellungen des Bundesrechnungshofes ergriffen, um vergleichbare Planungsdefizite künftig auszuschließen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

16

Welche konkreten Planungsdefizite erkennt die Bundesregierung heute rückblickend im BSfD-Programm an (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

17

Welche Ausgabepositionen wurden infolge der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes angepasst oder neu strukturiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

18

Welche Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur stärkeren Ausrichtung der Ausgaben an den Programmzielen wurden vollständig umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

19

Welche Empfehlungen wurden lediglich teilweise umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

20

Welche Empfehlungen wurden bislang nicht umgesetzt und aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

21

Welche zusätzlichen Verwaltungskosten entstanden durch die Zwischenschaltung der GIZ bei der Verwaltung der Fonds (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

22

Wie setzen sich die durch die Zwischenschaltung der GIZ entstandenen zusätzlichen Verwaltungskosten im Einzelnen zusammen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

23

Hat das BMZ den durch die Zwischenschaltung der GIZ entstandenen finanziellen Mehraufwand beziffert, und wenn ja, in welcher Höhe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

24

Aus welchen Gründen wurde die Fondsverwaltung ursprünglich der GIZ übertragen, obwohl der Bundesrechnungshof eine unmittelbare Vergabe für wirtschaftlicher hielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

25

Hat die Bundesregierung geprüft, die Verwaltung der Fonds unmittelbar zu vergeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

26

Welche organisatorischen oder finanziellen Änderungen wurden infolge dieser Empfehlung des Bundesrechnungshofes umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

27

In wie vielen Beschaffungsvorgängen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Skontoabzüge nicht genutzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

28

Wie hoch war der hierdurch entstandene finanzielle Nachteil für den Bundeshaushalt insgesamt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

29

Welche Ursachen wurden für die unterbliebene Nutzung von Skontoabzügen festgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

30

Welche Konsequenzen zog das BMZ gegenüber der GIZ aufgrund der vom Bundesrechnungshof beanstandeten Beschaffungsvorgänge (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

31

Wurden interne Vorgaben oder Kontrollmechanismen für Beschaffungsvorgänge infolge der Prüfung angepasst, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

32

Weshalb bestanden Parallelstrukturen zwischen dem BSfD-Programm und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

33

Welche Aufgaben überschnitten sich zwischen dem BSfD-Programm und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

34

In wie vielen Fällen nahmen Unternehmen gleichzeitig Leistungen des BSfD-Programms und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) in Anspruch (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

35

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Doppelförderungen oder parallele Leistungsinanspruchnahmen künftig auszuschließen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

36

Weshalb waren die Monitoring-Systeme des BSfD-Programms und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) nicht miteinander kompatibel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

37

Welche Auswirkungen hatte die fehlende Kompatibilität der Monitoring-Systeme auf die Steuerung, Erfolgskontrolle und Wirtschaftlichkeit des Programms (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

38

Welche finanziellen oder organisatorischen Nachteile ergaben sich aus den vom Bundesrechnungshof festgestellten Parallelstrukturen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

39

Welche Aufgaben, Personalstellen und Haushaltsmittel wurden zum 1. Januar 2024 im Zuge der Zusammenführung des BSfD-Programms auf die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) übertragen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

40

Welche Einsparungen oder sonstigen Effizienzgewinne erwartet beziehungsweise erzielt die Bundesregierung infolge der Zusammenführung der Programme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

41

Welche Evaluierungen wurden seit der Zusammenführung durchgeführt oder beauftragt, um festzustellen, ob die vom Bundesrechnungshof festgestellten Defizite dauerhaft behoben wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

42

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insgesamt aus den Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm „Business Scouts for Development“ hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Steuerung vergleichbarer Förderprogramme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Berlin, den 13. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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