Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand: 30. Juni 2026
der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau, Peter Bohnhof, Gereon Bollmann, Ulrich von Zons, Thomas Fetsch, Tobias Peterka, Dr. Christoph Birghan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Kleinen Anfrage „Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand: 31. März 2025“ (Bundestagsdrucksache 20/108) wurde unter anderem abgefragt, wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB das Bundesamt für Justiz (BfJ) jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 wirksam eingeleitet hat. Mit dieser Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB hat das BfJ nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 jährlich wirksam eingeleitet, wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt und wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamtsummen der Ordnungsgelder, die im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB seit Einführung des Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 aufgrund von Verjährung nach Artikel 9 Absatz 2 EGStGB nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche Gesamtsumme der Ordnungsgelder, die dem Staat infolgedessen entgangen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?