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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Eineinhalb Jahre nach Ende des Bürgerkrieges - Sachstand zur Rückkehr nach Syrien, zum Widerruf von Schutztiteln und zur aktuellen Entscheidungspraxis über Anträge syrischer Asylbewerber

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

04.08.2026

Aktualisiert

06.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/747705.08.2026

Eineinhalb Jahre nach Ende des Bürgerkrieges – Sachstand zur Rückkehr nach Syrien, zum Widerruf von Schutztiteln und zur aktuellen Entscheidungspraxis über Anträge syrischer Asylbewerber

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Jahr 2016 äußerte die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hinsichtlich der zu dieser Zeit hunderttausendfach nach Deutschland strömenden syrischen Asylbewerber: „Wir erwarten, wenn wieder Frieden in Syrien ist […], dass ihr auch wieder mit dem Wissen, was ihr jetzt bei uns bekommen habt, in eure Heimat zurückgeht“ (www.welt.de/politik/deutschland/plus690da1b45d012ee169d9b188/abschiebe-offensive-warum-die-meisten-syrer-dauerhaft-in-deutschland-bleiben-duerften.html). Und erst kürzlich erklärte der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich eines Treffens mit dem syrischen Übergangspräsidenten Al-Schaara eine Rückkehr von 80 Prozent der in Deutschland aufhältigen Syrer in den nächsten drei Jahren zur Zielvorgabe (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/al-sharaa-merz-100.html). Die hiermit geschürte Erwartung einer größeren Rückkehrbewegung ist aus Sicht der Fragesteller auch anderthalb Jahre nach dem Sturz des Assad-Regimes und dem Ende des Bürgerkrieges nicht einmal ansatzweise eingelöst. Weder ist bislang eine relevante Zahl unter den insgesamt ca. 1,3 Millionen (www.morgenpost.de/politik/article410365491/fast-eine-million-syrer-in-deutschland-wer-muss-zurueck-ins-kriegsland.html) seit 2015 ohne Asylanspruch, da nach Durchquerung sicherer Drittstaaten (vgl. Artikel 16a Absatz 2 GG i. V. m. § 18 Absatz 2 Nr. 1 AsylG), nach Deutschland gelangten Syrer nach Syrien zurückgekehrt, noch sind auf Regierungsebene die notwendigen Maßnahmen eingeleitet worden, um in absehbarer Zeit eine größere Anzahl Syrer zurückführen zu können.

Während aus den Nachbarländern Syriens eine große Anzahl an Syrern zeitnah zurückkehrte, ist eine solche Rückkehrbewegung aus Deutschland bislang ausgeblieben. So befinden sich unter den bis Mitte April 2026 zurückgekehrten 1,6 Millionen Syrern gerade einmal 6 100 Rückkehrer aus Deutschland (www.welt.de/politik/deutschland/plus69f22f7f622ae392e46e332c/syrer-kehren-auswichtigen-aufnahmelaendern-in-ihre-heimat-zurueck-aber-nicht-aus-deutschland.html). Nach Syrien abgeschoben wurden seit Ende des Assad-Regimes – in Relation zu 11 000 vollziehbar ausreisepflichtigen Syrern – gerade einmal 4 Personen. Ein zentrales Hindernis ist die systematische Weigerung der syrischen Regierung, die notwendigen Passersatzpapiere für die Abzuschiebenden auszustellen (www.welt.de/politik/deutschland/plus6a044ee8214d7d4d4aac57f9/migration-an-diesem-detail-scheitern-seit-monaten-abschiebungen-von-straftaetern-nach-syrien.html). Aus Sicht der Fragesteller ist die Bundesregierung bislang nicht in der Lage, diese Obstruktion der syrischen Regierung zu beenden. Ein syrischer Regierungsvertreter nannte die in Deutschland aufhältigen Syrer sogar eine „strategische Ressource“ und lehnte Zwangsabschiebungen pauschal ab (www.spiegel.de/ausland/syrien-aussenminister-assad-al-shaibanistellt-sich-gegen-zwangsabschiebungen-reaktion-auf-friedrich-merz-a-4ead38e1-4a9b-4f76-b307-ca18bcb06dc1).

Der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt hingegen erklärte, dass wer sich nicht integriere bzw. nicht arbeite, die Perspektive habe, nach Syrien zurückzukehren (www.spiegel.de/politik/deutschland/innenminister-alexander-dobrindt-wer-in-seine-heimat-fliegt-dem-droht-dort-offenbar-keine-gefahr-a-8bad6e42-0cec-4e4d-9d1f-499962a8ba1f). Nach Auffassung der Fragesteller lässt sich aus den Äußerungen von Koalitionsvertretern die Grundtendenz herauslesen, dass neben straffällig gewordenen Syrern jedenfalls auch sunnitische Araber (www.welt.de/politik/deutschland/plus6881d8dac1ef6365168b88cf/kooperation-mit-islamisten-sunnitische-araber-koennen-jetzt-sicher-nach-syrien-heimkehren-heisst-es-aus-der-union.html), welche die Bevölkerungsmehrheit stellen, sowie die Bezieher von Sozialleistungen zurückkehren sollen.

Ausgehend hiervon ergibt sich ein in die hunderttausende gehendes Potenzial für Widerrufsverfahren als erstem Schritt zu einer anschließenden Rückkehr: Dies umfasst zum einen die 492 000 Syrer, die derzeit Grundsicherung beziehen (FAZ ebd.). Zum anderen stellten Syrer im Jahr 2024 mit 115 000 Tatverdächtigen die größte Gruppe unter ausländischen Tatverdächtigen (Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, S. 53), die im Falle der Verurteilung in die Gruppe der prioritär zurückzuführenden Straftäter fallen werden.

Hinzu kommen die Syrer im laufenden Asylverfahren, die direkt nach der Ablehnung ihres Begehrens zurückgeführt werden können. Im Jahr 2025 stellten Syrer mit 23 256 Erstanträgen immer noch die zweitgrößte Nationalität unter den Asylbewerbern, und auch im laufenden Jahr 2026 bis einschließlich Mai finden sie sich mit 4 482 Erstanträgen auf dieser Position (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2025 sowie Ausgabe Mai 2026, jeweils S. 3). Von den im Jahr 2025 getroffenen 25 293 Entscheidungen über die Asylanträge syrischer Antragsteller fielen lediglich 2,1 Prozent positiv aus. Im laufenden Jahr stieg die Gesamtschutzquote bei bereits 26 595 Entscheidungen auf 19,2 Prozent, wobei die Anerkennung von subsidiärem Schutz in 1 088 Fällen und die Verhängung eines Abschiebeverbots in 3 443 Fällen den größten Teil dieser positiven Entscheidungen ausmachen (BAMF ebd.). 34 790 Asylverfahren syrischer Antragsteller sind noch offen, dies entspricht 54,9 Prozent aller anhängigen Verfahren (BAMF ebd. Mai 2026, S. 13).

Obwohl § 73 Absatz 1, 2 AsylG den Widerruf von Schutztiteln im Falle einer dauerhaften Veränderung der Lage im Herkunftsland dahingehend, dass ein sicherer Aufenthalt dort wieder möglich ist, zwingend vorschreibt, sind jedoch bislang weder in größerer Anzahl Schutztitel von Syrern widerrufen noch auch nur die Verfahren hierzu eingeleitet worden. Vielmehr finden diese Verfahren weiterhin nur anlassbezogen statt (www.welt.de/politik/deutschland/plus69f22f7f622ae392e46e332c/syrer-kehren-aus-wichtigen-aufnahmelaendern-in-ihre-heimat-zurueck-aber-nicht-aus-deutschland.html). In den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 wurden lediglich 4 681 Widerrufsprüfverfahren für syrische Schutzberechtigte neu angelegt, die in Relation zu 483 724 in Deutschland aufhältigen Syrern mit Schutztitel Stand Ende Mai 2026 zu sehen sind. Zudem wurde in diesem Zeitraum in lediglich 17 Prozent der überprüften Fälle tatsächlich ein Widerruf ausgesprochen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/6731). Der Migrationsexperte Prof. Dr. Thym sieht hingegen ein Rückkehrpotential, welches mit 150 000 bis 200 000 Syrern (www.faz.net/aktuell/politik/inland/syrer-in-deutschland-grosse-ausreise-bleibt-unwahrscheinlich-accg-200693672.html) jedenfalls weit über der Zahl liegt, die sich mit der aktuellen Politik der Bundesregierung erreichen lässt. Thym zufolge rechtfertigen die Lageeinschätzungen des Auswärtigen Amts, der EU-Asylagentur und des BAMF schon längst Widerrufsprüfungen (Welt ebd.).

Die aus Sicht der Fragesteller nur sehr zögerliche Einleitung von Widerrufsverfahren ist umso weniger verständlich, als diese bei einer nennenswerten Zahl von überprüften Schutztiteln erhebliche Ressourcen und auch Zeit in Anspruch nehmen werden. Geboten ist jeweils eine Einzelfallprüfung durch das BAMF, deren Ergebnis im Falle des Widerrufs des Schutztitels gerichtlich anfechtbar ist, wobei der Anfechtung gemäß § 75 AsylG aufschiebende Wirkung zukommt. Anschließend hat die lokale Ausländerbehörde über eine Ausweisung zu entscheiden, die ebenfalls gerichtlich anfechtbar ist. Vor dem Eintritt einer Ausreisepflicht stehen also zwei behördliche Einzelfallprüfungen, die im Falle einer sechsstelligen Anzahl von Verfahren die ohnedies stark belasteten Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte erheblich in Anspruch nehmen werden (s. zu allem Thym in www.lto.de/recht/hintergruende/h/abschiebungen-syrien-flluechtlinge-widerruf-schutzstatus-einzelfall und https://verfassungsblog.de/abschiebungen-nach-syrien/). Nach Einschätzung der Fragesteller bietet gerade die aktuell auf 63 351 gesunkene Zahl an offenen Asylverfahren, welche Anfang 2025 noch mehr als dreimal so hoch war (vgl. BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Mai 2026, S. 13), die Möglichkeit, Personal für die verstärkte Prüfung von Widerrufen umzuschichten.

Das Asylrecht steht in seiner juristischen Konstruktion und politischen Begründung unter dem Vorbehalt, dass der Schutz endet, wenn sich die Lage im Heimatland nachhaltig verbessert (Thym auf Verfassungsblog ebd.). Die derzeitige, auf eine dauerhafte Ansiedelung von ca. 1,3 Millionen Syrern in Deutschland trotz Beendigung des dortigen Bürgerkriegs hinauslaufende Politik konterkariert dieses Prinzip aus Sicht der Fragesteller vollständig – und stößt bei einer klaren Mehrheit der Bevölkerung auf Ablehnung (www.bild.de/politik/inland/umfrage-von-insa-fuer-bild-mehrheit-fordert-syrer-zur-rueckkehr-auf-690e1ad0b38481fd2cca5de8).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie viele syrische Staatsbürger halten sich aktuell in Deutschland auf und wie viele waren es zum 31. Dezember 2025?

2

Wie hoch war die Nettozuwanderung von Syrern nach Deutschland im Jahr 2025 (unter Ausschluss von in Deutschland neu geborenen Kindern) und bislang im Jahr 2026?

3

Welchen Aufenthaltsstatus haben die sich aktuell in Deutschland aufhaltenden Syrer (bitte jeweils mit Zahlenangabe unterteilen insbesondere nach Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis als individuell bzw. subsidiär Schutzberechtigter, Aufenthaltserlaubnis auf anderer Grundlage, Abschiebeverbot, vollziehbar ausreisepflichtig mit und ohne Duldung, Aufenthaltsgestattung)?

4

Wie viele Syrer sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) mit und b) ohne Rückkehrförderung dieses Jahr freiwillig ausgereist (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

5

Wie viele Anträge auf Förderung der freiwilligen Rückkehr nach Syrien sind aktuell gestellt?

6

Was unternimmt bzw. plant die Bundesregierung, um mehr Syrer als bisher zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen, und soll insbesondere die Rückkehrförderung noch erweitert bzw. erhöht werden?

7

Wie viele syrische Straftäter und Gefährder sind der Bundesregierung von den Bundesländern als für eine Abschiebung in Frage kommend aktuell gemeldet bzw. von wie vielen dieser Personen hat die Bundesregierung Kenntnis?

8

Welche Ursachen hat es nach Erkenntnis der Bundesregierung, dass bislang trotz der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Syrien mit der prioritären Rückführung von Straftätern und Gefährdern seit Regierungsantritt im Mai 2025 insgesamt erst vier Syrer nach Syrien abgeschoben wurden (vgl. Vorbemerkung)?

9

Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Wiederaufnahme der Ausstellung von Passersatzpapieren durch die syrische Regierung zu erreichen (vgl. Vorbemerkung), und wenn ja, mit welchem Erfolg?

10

Wie ist die aktuelle Weisungslage beim BAMF hinsichtlich a) der Verfahrensweise mit Blick auf neu eingehende bzw. noch nicht entschiedene Asylanträge von Syrern? b) hinsichtlich der Einleitung von Widerrufsprüfverfahren gegenüber Syrern mit Schutzstatus aufgrund der neuen Lage in Syrien?

11

Trifft das BAMF wieder vollumfänglich Sachentscheidungen über die Asylanträge von Syrern, und wenn ja, seit wann? Bis wann sollen die ca. 34 790 noch offenen Verfahren (vgl. Vorbemerkung) entschieden werden?

12

Wenn Frage 10 verneint wird, hinsichtlich welcher Gruppen werden Entscheidungen über Asylanträge weiterhin zurückgestellt und weshalb entscheidet das BAMF auch eineinhalb Jahre nach dem Ende des Assad-Regimes und trotz einer weithin stabilen Lage in Syrien immer noch nicht um- fassend über alle Anträge?

13

Wie viele Erstanträge auf Asyl wurden von syrischen Antragstellern im Jahr 2025 und in diesem Jahr bislang zurückgenommen?

14

Wie viele Schutztitel von Syrern wurden in diesem Jahr bis einschließlich Juni im Rahmen eines Widerrufsverfahrens überprüft, und in wie vielen Fällen wurde dabei jeweils ein Widerruf ausgesprochen bzw. verworfen (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

15

Wie viele Widerrufsverfahren zur Überprüfung des Schutzstatus syrischer Schutzberechtigter wurden dieses Jahr bis einschließlich Juni eingeleitet (bitte monatsweise aufschlüsseln) und wie viele solcher Verfahren sind derzeit anhängig?

16

Wie viele Widerrufsverfahren wurden im Jahr 2025 und im laufenden Jahr infolge der unerlaubten Heimreise syrischer Staatsbürger eingeleitet und in wie vielen dieser Verfahren kam es tatsächlich zum Widerruf?

17

Weshalb hat die Bundesregierung von der Einleitung von Verfahren zum Widerruf des Schutzstatus syrischer Schutzberechtigter auch anderthalb Jahre nach dem Sturz des Assad-Regimes bislang weitgehend abgesehen, obwohl § 73 Absatz 1, 2 AsylG solche Verfahren zwingend („ist zu widerrufen“) vorschreibt (vgl. Vorbemerkung)?

18

Werden Widerrufsverfahren gegenüber syrischen Schutzberechtigten weiterhin nur anlassbezogen (vgl. Vorbemerkung) eingeleitet?

19

Hat das BAMF sich angesichts der stetig sinkenden Zahl an offenen Asylverfahren (vgl. Vorbemerkung) dahingehend umorganisiert, dass mehr Personal für die Widerrufsverfahren zur Verfügung steht? Wie viele Mitarbeiter des BAMF waren im Mai 2025 bzw. sind aktuell mit der Bearbeitung von Widerrufsverfahren befasst?

20

Gegen wie viele Widerrufe des Schutztitels syrischer Schutzberechtigter wurden in den Jahren 2025 und 2026 bislang Klagen erhoben (bitte prozentual in Relation zur Zahl der Widerrufe und in absoluten Zahlen angeben)?

21

Wie ist bislang das Verhältnis von erfolgreichen und abgelehnten Klagen in diesen Verfahren und gibt es auch bereits Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten?

22

Wie viele solcher Klagen sind derzeit noch anhängig und wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026?

23

Aus welchen Gründen ist die Gesamtschutzquote bei Entscheidungen über die Erstanträge syrischer Asylbewerber von 2,1 Prozent im Jahr 2025 auf 19,2 Prozent im Jahr 2026 gestiegen (vgl. Vorbemerkung), obwohl sich aus Sicht der Fragesteller die politische Lage in Syrien weiter stabilisiert hat? Welche Gruppen profitierten von dem Anstieg der Gesamtschutzquote im Jahr 2026?

24

Auf welchen typischen Erwägungen beruhen die im Jahr 2026 im Asylverfahren bis einschließlich Mai ausgesprochenen 3 443 Abschiebeverbote zugunsten syrischer Antragsteller (vgl. Vorbemerkung)? Welche Gruppen profitieren insbesondere von solchen Abschiebeverboten?

25

Auf welchen typischen Erwägungen beruhen die im Jahr 2026 in Asylverfahren bis einschließlich Mai gewährten 1 088 subsidiären Schutztitel zugunsten syrischer Antragsteller (vgl. Vorbemerkung)? Welche Gruppen profitieren insbesondere von solchen Schutztiteln?

26

Geht die Bundesregierung in Widerrufsverfahren gegenüber syrischen Schutzberechtigten angesichts der über einen längeren Zeitraum stabilisierten Lage in Syrien von einer regelhaften Vermutung des Wegfalls des Schutzgrundes aus, welche die Schutzberechtigten durch konkreten Vortrag zu widerlegen haben? Kommt eine solche Vermutung insbesondere gegenüber denjenigen, deren Schutztitel auf einer Verfolgung durch das Assad-Regime beruht, aufgrund des endgültigen Machtverlusts dieses Regimes zum Tragen?

27

Welches sind die zentralen Erkenntnisse im jüngsten Länderreport des BAMF zur Lage in Syrien und wie wird in diesem Report insbesondere die Möglichkeit zur Rückkehr bzw. die rechtliche Möglichkeit der zwangsweisen Rückführung nach Syrien eingeschätzt, wird in dem Report insoweit zwischen verschiedenen Gruppen differenziert?

28

Aufgrund welcher Lageanalysen neben dem eigenen Report beurteilt das BAMF die Lage in Syrien und die Möglichkeit, dorthin zurückzukehren, und wie ist insbesondere die diesbezügliche aktuelle Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums des Innern und der EU-Asylagentur?

29

Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen einer Gesamtschutzquote von 19 Prozent von syrischen Asylbewerbern einerseits und einer Quote von über 80 Prozent nicht widerrufener Schutztitel andererseits (jeweils im Zeitraum Januar bis Mai 2026, vgl. Vorbemerkung), obwohl der Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Gefährdung in Syrien derselbe ist?

30

In welcher Höhe und zu welchem Zweck hat die Bundesregierung (inklusive ihrer nachgeordneten Behörden) Zahlungen an die syrische Regierung und an diese unterstellte Organisationen im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 geleistet?

31

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2025 und im laufenden Jahr Projekte, welche durch von der syrischen Regierung unabhängige Projektträger in Syrien durchgeführt werden, (mit-)finanziert?

32

Waren die Zahlungen im Sinne der Frage 29 jeweils an die Kooperation bei der Rücknahme der eigenen Staatsbürger gekoppelt, und wenn nein, warum nicht?

33

Wird die Bundesregierung künftige Zahlungen an Syrien in diesem Jahr nur noch Zug-um-Zug gegen die Wiederaufnahme der Kooperation der syrischen Regierung bei der Rücknahme der eigenen Staatsbürger leisten (vgl. Vorbemerkung)?

Berlin, den 6. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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