Förderung der Vereine „Violence Prevention Network“ und „Gangway e. V.“ sowie Evaluation staatlich finanzierter Deradikalisierungs- und Präventionsmaßnahmen
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Medienberichten soll der islamistisch motivierte Attentäter Abdul Ballout vor dem Anschlag zwei Kontaktgespräche mit der Violence Prevention Network gGmbH geführt haben (www.tagesschau.de/tagesthemen/video-1621132.html?utm_source=chatgpt.com). Die Organisation war zuvor als Verein organisiert. Ob bereits eine eigentliche Deradikalisierungsmaßnahme begonnen hatte, ist nach den bislang veröffentlichten Informationen nicht eindeutig geklärt.
Der Anschlag wirft bei den Fragetellern dennoch Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit staatlich geförderter Deradikalisierungs- und Präventionsangebote sowie der Evaluation öffentlich finanzierter Maßnahmen auf (https://violence-prevention-network.de/ueber-uns/jahresberichte-und-mehr/ und https://gangway.de/ueber-uns/spenden-unterstuetzen/).
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Finanzierung, der Erfolgskontrolle und der staatlichen Aufsicht über entsprechende Zuwendungsempfänger.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Bundesmittel wurden seit dem Jahr 2014 unmittelbar oder mittelbar an den früheren Violence Prevention Network e. V. und die heutige Violence Prevention Network gGmbH bewilligt und tatsächlich ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahr, Zuwendungsempfänger, Bundesministerium, Förderprogramm, Projektbezeichnung sowie bewilligter und ausgezahlter Summe aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung nach dem Anschlag eine Sonderprüfung der gegebenenfalls laufenden oder abgeschlossenen, durch den Bund geförderten Projekte des Violence Prevention Network eingeleitet oder veranlasst, und wenn ja, wann, durch welche Stelle, mit welchem konkreten Prüfauftrag, welchem Bearbeitungsstand und welchen bisherigen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?
Welche bereits bewilligten Bundesmittel wurden seit dem Anschlag an das Violence Prevention Network ausgezahlt beziehungsweise sollen noch ausgezahlt werden, und wurde geprüft, diese Zahlungen bis zum Abschluss einer Sonderprüfung auszusetzen oder mit zusätzlichen Auflagen zu versehen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Anzahl, Datum, Anlass und Inhalt der Kontakte Abdul Ballouts mit staatlich geförderten Trägern vor, und handelte es sich dabei jeweils um Kontaktgespräche, eine Eignungsprüfung, eine Aufnahmephase oder die tatsächliche Teilnahme an einer Deradikalisierungs- oder Präventionsmaßnahme?
Hatte Abdul Ballout nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakt zu weiteren vom Bund unmittelbar oder mittelbar finanzierten Deradikalisierungs- oder Präventionsprojekten, unabhängig davon, ob er dort aufgenommen, abgelehnt, nur geprüft oder eine Teilnahme später abgebrochen wurde (bitte Träger, Förderprogramm, Zeitraum und Status des jeweiligen Kontakts angeben)?
Welche Verwendungsnachweisprüfungen, Sonderprüfungen, Beanstandungen, Rückforderungen, Kürzungen oder Auszahlungsstopps gab es seit 2014 gegebenenfalls bei Bundesförderungen des Violence Prevention Network oder von Gangway e. V. (bitte nach Jahr, Träger, Projekt, Betrag, Anlass, Ergebnis und gegebenenfalls noch laufendem Verfahren aufschlüsseln)?
Sind Bundesmittel seit 2014 unmittelbar oder mittelbar an Gangway e. V. geflossen, und bestanden dabei gemeinsame Projekte, Unteraufträge, Personalgestellungen oder Weiterleitungen von Mitteln zwischen Gangway e. V. und dem Violence Prevention Network (bitte nach Jahr, Projekt, Förderstelle und Betrag aufschlüsseln)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts des Anschlags die Förderpraxis für Deradikalisierungs- und Präventionsprojekte insgesamt zu überprüfen oder anzupassen? Falls ja, in welcher Form?
Welche Bundesmittel wurden seit 2014 für Maßnahmen der Islamismusprävention bewilligt und/oder ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahr, Programm, Projekt, Zuwendungsempfänger, Zahl der vorgesehenen Teilnehmer und ausgezahlter Summe aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, viele Personen, seit 2014 an unmittelbar oder mittelbar vom Bund finanzierten Maßnahmen der Islamismusprävention teilgenommen haben, die später wegen islamistischer oder terroristischer Straftaten als Beschuldigte geführt oder rechtskräftig verurteilt wurden, und falls diese Angaben nicht systematisch erhoben werden, aus welchen Gründen wird auf eine solche Nachverfolgung verzichtet und auf welcher Datengrundlage bewertet die Bundesregierung dann die nachhaltige Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob gegen Verantwortliche oder Mitarbeiter des „Violence Prevention Network“ oder von „Gangway e. V.“ derzeit Ermittlungsverfahren wegen förderrelevanter Sachverhalte geführt werden?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung personelle oder organisatorische Verflechtungen zwischen dem „Violence Prevention Network“, „Gangway e. V.“ und weiteren aus Bundesmitteln geförderten Organisationen?
Welche Funktionen übt der Mitbegründer des „Violence Prevention Network“ Thomas Mücke nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in öffentlich geförderten Organisationen aus?