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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Finanzielle Auswirkungen der Einführung des Ganztagsanspruchs auf die Kommunen

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

31.08.2026

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

07.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/758614.08.2026

Finanzielle Auswirkungen der Einführung des Ganztagsanspruchs auf die Kommunen

der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Winfried Strauß, René Bochmann, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit dem Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 schrittweise umgesetzt. Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Ganztagsförderungsgesetz im Jahr 2021 wiesen der Bundesrat sowie die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass die Einführung des Rechtsanspruchs mit erheblichen dauerhaften Investitions- und Betriebskosten verbunden sei, und forderten eine stärkere sowie dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes (Bundestagsdrucksache 19/30236, https://dserver.bundestag.de/btd/19/302/1930236.pdf).

Nach den Berechnungen der Bundesregierung im Gesetzentwurf verbleibt trotz der vorgesehenen Bundesbeteiligung ein erheblicher Teil der Investitions- und insbesondere der laufenden Betriebskosten bei Ländern und Kommunen (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw22-pa-familie-ganztagsfoerderung-843920). Hinzu kommt, dass Bund und Länder am 25. Juni 2026 vereinbart haben, sich bei neuen Bundesgesetzen am Grundsatz der Veranlassungskonnexität („Wer bestellt, bezahlt“) zu orientieren, um finanzielle Mehrbelastungen der Länder und Kommunen künftig stärker zu berücksichtigen (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bund-laender-entlastung-kommunen-100.html). Das Ganztagsförderungsgesetz wird hiervon jedoch nicht erfasst, obwohl seine finanziellen Hauptwirkungen erst jetzt eintreten.

Die dem Ganztagsförderungsgesetz zugrunde gelegten Bedarfs- und Kostenannahmen beruhen wesentlich auf Modellrechnungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) aus dem Jahr 2019. Das DJI schätzte allein die Investitionskosten für die zusätzlich benötigten Plätze auf bundesweit bis zu 7,5 Mrd. Euro und die dauerhaften Betriebskosten bei Vollauslastung auf rund 4,5 Mrd. Euro jährlich aufwachsend; die im Gesetzentwurf angesetzten Erwartungen an den Erfüllungsaufwand blieben hinter diesen Schätzungen zurück (Bundestagsdrucksache 19/30236).

Angesichts der seither eingetretenen Baupreissteigerungen und Tarifabschlüsse stellt sich die Frage, inwieweit diese Datenbasis unter heutigen Bedingungen noch als belastbare Risikoabschätzung gelten kann. Da das Deutsche Jugendinstitut gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert wird, fehlt es zudem an einer externen, unabhängigen Plausibilisierung der fiskalischen Auswirkungen unter aktuellen Bedingungen.

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung belastet die Kommunen nicht nur finanziell, sondern wirft auch grundlegende soziale Fragen auf. Die Bundesregierung möchte damit eigentlich den Fachkräftemangel bekämpfen, indem Eltern ermöglicht wird, mehr zu arbeiten. In der Realität scheitert der Ausbau jedoch am massiven Personalmangel in den Kitas und Schulen selbst. Zudem drohen bei den Trägern vermehrt unsichere Arbeitsverhältnisse wie Minijobs oder Befristungen. Ein weiteres Problem: Der Staat konzentriert sich so einseitig auf die Ganztagsbetreuung, dass das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf Erziehung vernachlässigt wird. Familien, die ihre Kinder lieber zu Hause betreuen möchten, werden finanziell systematisch benachteiligt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Verantwortung die Bundesregierung für die finanziellen Auswirkungen des bundesgesetzlich geschaffenen Ganztagsanspruchs auf die Kommunen sieht und welche Schlussfolgerungen sie daraus für die Finanzierung des Rechtsanspruchs zieht. Viele Kommunen – vor allem überschuldete „Haushaltssicherungskommunen“ – können die bereitgestellten Bundesinvestitionshilfen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro nicht abrufen, da sie den erforderlichen kommunalen Eigenanteil finanziell nicht aufbringen können oder an bürokratischen Hürden scheitern (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-rechtsanspruch-ganztagsbetreuung-grundschulen-178966).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Auf welcher Datengrundlage beruhen die dem Ganztagsförderungsgesetz zugrunde gelegten Annahmen zu den Investitions- und Betriebskosten, und hält die Bundesregierung diese angesichts der seit 2019 gestiegenen Bau- und Personalkosten sowie der angespannten Finanzlage vieler Kommunen weiterhin für belastbar?

a) Wurde die absehbare Kostenentwicklung bereits im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt, und aus welchen Gründen wurde im Gesetz keine Revisions- oder Anpassungsklausel verankert, um auf eine etwaige Unterfinanzierung der Kommunen reagieren zu können?

b) Mit welchen konkreten Prüfschritten gleicht die Bundesregierung die ursprünglichen Modellrechnungen mit den tatsächlich realisierten Abrechnungsdaten der Kommunen ab?

c) Ist eine externe, vom Deutschen Jugendinstitut unabhängige Plausibilisierung der Kostenannahmen unter den aktuellen Bau- und Tarifbedingungen vorgesehen; falls nein, warum nicht?

2

Welche wesentlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem bisherigen Monitoring und der bisherigen Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Investitions- und Betriebskosten gewonnen?

3

Liegen der Bundesregierung – etwa aus Berichten der Länder oder der kommunalen Spitzenverbände – Erkenntnisse darüber vor, dass Kommunen den Rechtsanspruch zum jeweiligen Stichtag voraussichtlich nicht fristgerecht erfüllen können?

a) Wenn ja, bitte nach Stichtag, Bundesland und Grund aufschlüsseln.

b) Wenn nein, auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung von einer fristgerechten Umsetzung aus?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Kommunen aufgrund der Umsetzung des Ganztagsanspruchs andere kommunale Investitionen zurückstellen oder aufgeben müssen, und welche Investitionsbereiche sind hiervon nach Kenntnis der Bundesregierung besonders betroffen?

5

Welche Abweichungen zwischen den dem Gesetzgebungsverfahren zugrunde gelegten Annahmen zu den Investitions- und Betriebskosten und den bislang tatsächlich festgestellten oder erwarteten Kosten sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln aufschlüsseln)?

6

Fällt das Ganztagsförderungsgesetz bzw. dessen fortlaufende Kostenwirkung nach Auffassung der Bundesregierung unter die am 25. Juni 2026 vereinbarte Veranlassungskonnexität, obwohl seine finanziellen Hauptwirkungen erst nach dieser Vereinbarung eintreten?

a) Falls nein: Plant oder prüft die Bundesregierung, das Ganztagsförderungsgesetz an die dort vereinbarten Standards anzugleichen bzw. Bestandsgesetze mit fortlaufender kommunaler Kostenwirkung nachträglich einzubeziehen, um eine Umgehung dieser Standards zu vermeiden?

b) Falls sie eine solche Angleichung nicht beabsichtigt, aus welchen Gründen?

7

Plant die Bundesregierung, ihre Beteiligung an den Investitions- und/oder Betriebskosten des Ganztagsanspruchs über die bisher zugesagten Beträge (3,5 Mrd. Euro Investitionshilfen; Umsatzsteueranteil aufwachsend auf 1,3 Mrd. Euro/Jahr ab 2030) hinaus zu erhöhen?

a) Wenn ja, in welchem Umfang und ab wann?

b) Wenn nein, warum hält sie die bisherige Bundesbeteiligung für auskömmlich?

8

Mit welchen sachlichen und sozialpolitischen Argumenten rechtfertigt die Bundesregierung ihre Entscheidung, die dringenden Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nach einer zeitlichen Verschiebung bzw. Streckung des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs zurückzuweisen, obwohl die personellen und baulichen Voraussetzungen flächendeckend nachweislich nicht gegeben sind (bundestag.de/textarchiv kw22-2021)?

9

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der schulischen Ganztagsbetreuung jeweils die Teilzeitquote (unter 30 Wochenstunden), die Befristungsquote und der Anteil geringfügig Beschäftigter (Minijobs), bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt?

a) Falls dem Bund für den schulischen Ganztag hierzu keine Daten vorliegen: Plant die Bundesregierung eine entsprechende bundesweite Erfassung

b) Falls nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine solche Erfassung nicht für erforderlich?

10

Wie hoch sind nach der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe (tätige Personen in Tageseinrichtungen) beim pädagogischen Personal in Horten und weiteren Tageseinrichtungen für Kinder im Grundschulalter jeweils die Teilzeitquote, die Befristungsquote und der Anteil geringfügig Beschäftigter, jeweils aufgeschlüsselt nach Trägergruppen (öffentliche und freie Träger) und nach Bundesländern?

a) Wie waren die Werte für die Jahre 2019 bis 2025 (bitte im Zeitverlauf darstellen)?

b) Wie hoch sind bei diesem Personal der Frauenanteil und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, ebenfalls aufgeschlüsselt nach Trägergruppen?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Tarifbindung und das Lohnniveau bei den freien Trägern der Wohlfahrtspflege im Vergleich zu kommunalen Trägern im Ganztagsbereich vor, und wie bewertet sie das Risiko von Altersarmut bei den dort überwiegend weiblichen Beschäftigten aufgrund niedriger Löhne und geringer Wochenarbeitszeiten?

12

Auf welchen empirischen Daten und Modellrechnungen basiert die Annahme der Bundesregierung, dass die Einführung des Ganztagsanspruchs zu einer signifikanten Erhöhung der Wochenarbeitszeit von Eltern (insbesondere von Müttern) führt?

13

Welche arbeitsmarktpolitischen Programme der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Umschulungen, Quereinsteigerprogramme oder Qualifizierungschancengesetz) werden gezielt eingesetzt, um (arbeitslose oder geringqualifizierte) Personen für eine Tätigkeit im schulischen Ganztag zu qualifizieren, und wie viele Personen wurden darüber bislang erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert (bitte nach Bundesland, Grad der Qualifizierung und für die Jahre 2021 bis 2026 aufschlüsseln)?

14

Wie hoch ist der Bedarf 2026/2027 an Betreuungspersonal bei den pädagogischen Fachkräften, Fachkräften und Ergänzungskräften (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

15

Inwieweit hat die Bundesregierung geprüft, den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung auf Familien mit nachgewiesenem Betreuungsbedarf aus Erwerbsgründen (insbesondere bei Berufstätigkeit beider Elternteile oder bei Alleinerziehenden) zu konzentrieren, um die Verpflichtung der Kommunen zur flächendeckenden Vorhaltung von Betreuungskapazitäten und die damit verbundenen Kosten zu verringern?

16

Wie begründet die Bundesregierung die einseitige finanzielle Bevorzugung der staatlich-institutionellen Ganztagsbetreuung gegenüber Familien, die sich bewusst dafür entscheiden, ihre Kinder am Nachmittag im familiären Umfeld oder durch Verwandte zu betreuen?

17

Zieht die Bundesregierung im Sinne einer gerechten Sozialpolitik die Einführung eines bundesweiten „Familiengeldes“ oder einer direkten Transferzahlung an Eltern in Betracht, die den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz nicht in Anspruch nehmen, um echte Wahlfreiheit bei der Erziehung zu gewährleisten?

a) Wenn ja, in welchem Umfang?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 12. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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