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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung

Diese Kleine Anfrage von AfD an Bundesministerium für Arbeit und Soziales gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

01.09.2026

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

08.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/759417.08.2026

SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung

der Abgeordneten René Springer, Thomas Stephan, Robert Teske, Ulrike Schielke-Ziesing, Kerstin Przygodda, Achim Köhler, Peter Bohnhof und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung fördert über die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik berufliche Weiterbildungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Bürgergeldempfänger können unter bestimmten Voraussetzungen an solchen Maßnahmen teilnehmen. Vor dem Hintergrund der Wirksamkeit dieser Förderinstrumente stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang Bürgergeldbezieher im Jahr 2025 von SGB-III-geförderten Weiterbildungen profitiert haben und inwieweit diese Maßnahmen zu einer Integration in beitragspflichtige Beschäftigung geführt haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele SGB-III-geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wurden im Kalenderjahr 2025 für Personen bewilligt, die zum Zeitpunkt der Bewilligung Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln sowie nach Art der Maßnahme, z. B. abschlussorientierte Weiterbildung, Anpassungsqualifizierung, kurze Teilqualifikationen etc., differenzieren)?

2

Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 genannten Teilnahmen wurden im Jahr 2025 tatsächlich angetreten (Eintritte in Maßnahmen) (bitte nach erfolgreich abgeschlossenen und vorzeitig abgebrochenen Maßnahmen differenzieren)?

3

In wie vielen Fällen mündete die Teilnahme an einer im Jahr 2025 begonnenen, nach SGB III geförderten Weiterbildung von Bürgergeldempfängern innerhalb von a) drei Monaten, b) sechs Monaten und c) zwölf Monaten nach Maßnahmeende in die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (bitte jeweils absolut und in Prozent aller Maßnahmeteilnehmer angeben)?

4

Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 3 genannten Aufnahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgten in Vollzeit, wie viele in Teilzeit und wie viele in befristeten Beschäftigungsverhältnissen (bitte zusätzlich nach WZ-Klassifikationsbranchen ausweisen)?

5

Welche Durchschnittskosten je Teilnehmer und je erfolgreicher Integrationsfall (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) ergaben sich für a) die Lehrgangskosten und b) die unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld) bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im Jahr 2025?

6

Welche Gesamtkosten ergaben sich für a) die Lehrgangskosten und b) die unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld) bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im Jahr 2025?

Berlin, den 14. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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