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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Bundesförderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie Schlussfolgerungen aus der Gewalttat in Stade

(insgesamt 49 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

07.09.2026

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

08.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/762417.08.2026

Bundesförderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie Schlussfolgerungen aus der Gewalttat in Stade

der Abgeordneten Angela Rudzka, Tobias Matthias Peterka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Gewalttat in Stade, bei der mehrere Beschäftigte einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe getötet wurden, hat bundesweit Bestürzung ausgelöst. Nach den bislang öffentlich bekannt gewordenen Informationen bestand im Vorfeld der Tat ein familiengerichtlicher beziehungsweise sorgerechtlicher Konflikt. Nach übereinstimmender Medienberichterstattung soll eine Frau den mutmaßlichen Täter nach der Tat mit einem Fahrzeug transportiert haben.

Ferner berichteten Medien, dass diese Frau als Familien- beziehungsweise Migrationsberaterin tätig gewesen sein soll und zugleich in einem persönlichen Verhältnis zur Familie des mutmaßlichen Täters gestanden habe (Tagesschau, „Sechs Tote nach Schüssen in Stade“, veröffentlicht am 29. Juni 2026: www.tagesschau.de/inland/stade-schuesse-100.html; Tagesschau/NDR, „Tödliche Schüsse in Stade: Neue Details zur Vorgeschichte bekannt“: www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/ticker-zu-schuessen-in-stade-hintergrund-ist-wohl-sorgerechtsstreit,stade-150.html; DIE WELT, „Sechs Tote in Stade – Motiv vermutlich Sorgerechtsstreit“, veröffentlicht am 29. Juni 2026: www.welt.de/article6a42b1d9c829e3da376f1a3e).

Nach weiteren Medienberichten soll dieselbe Frau bereits wenige Tage vor der Tat versucht haben, den zugrunde liegenden Sorge- und Familienrechtskonflikt durch ein rund 20-seitiges Schreiben an zahlreiche Medien öffentlich zu machen. Darüber hinaus wurde berichtet, dass sie Patentante eines Kindes der Familie gewesen sein soll und neben ihrer beruflichen Tätigkeit auch persönlich sowie ehrenamtlich im Umfeld der Familie engagiert gewesen sei. Sollten sich diese Medienberichte bestätigen, würden sich grundsätzliche Fragen nach der Wahrung professioneller Distanz, der Vermeidung von Interessenkonflikten und der Trennung zwischen beruflicher Beratung und persönlicher Interessenvertretung stellen (WELT, „Patentante soll vor Bluttat 20-seitiges Schreiben an Medien verschickt haben“, veröffentlicht am 2. Juli 2026: www.welt.de/vermischtes/article6a44ca7788b80dfa50d933f6/sechs-tote-in-stade-patentante-soll-vor-bluttat-20-seitiges-schreiben-an-medien-verschickt-haben.html) (Hamburger Abendblatt, Polizei versiegelt Tatort in Stade, Ermittlungen wegen sechsfachen Mordes“, veröffentlicht am 2. Juli 2026: www.abendblatt.de/niedersachsen/landkreis-harburg/article412426357/toedliche-schuesse-in-stade-schuetze-soll-waffe-kurz-vor-der-tat-gekauft-haben-19.html).

Ergänzend weisen die Fragesteller darauf hin, dass es sich bei der Frau nach Medienberichten um eine Aktivistin einer Migrations-NGO handelt. Sie war als Familien- und Migrationsberaterin für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., tätig. Zudem ist sie demnach die Schwiegermutter des SPD-Landtagsabgeordneten und Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku. Diese familiäre Verknüpfung zu einem hochrangigen politischen Funktionsträger wirft bei den Fragestellern Fragen nach der politischen Neutralität und möglichen Netzwerkstrukturen innerhalb staatlich geförderter Beratungsstellen auf (Cicero, „Schwiegermutter des SPD-Politikers Deniz Kurku. Der Sechsfachmord von Stade wird zum Politikum“, veröffentlicht am 3. Juli 2026: www.cicero.de/innenpolitik/die-rolle-der-schwiegermutter-des-spd-politikers-deniz-kurku-der-sechsfachmord-von-stade-wird-zum-politikum). Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. wird unter anderem aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert (www.verband-binationaler.de/projekte/standard-titel-1).

Zudem war die Frau nach weiteren Medienberichten die Patentante des Kindes des mutmaßlichen Täters und verteidigte diesen in dem bereits erwähnten 20-seitigen Schreiben („Chronologie eines Albtraums – Der Fall B.“) massiv gegen Behördenvorwürfe. Über den mutmaßlichen Täter wurde zudem bekannt, dass er in der Türkei wegen mutmaßlich schwerer Sexualdelikte gesucht wurde und 2021 aus dortiger Haft geflohen war (www.bild.de/regional/niedersachsen/amoklauf-in-stade-sechsfach-moerder-ist-ein-fluechtiger-paedokrimineller-6a453ed5f9d50e3531989ba7). Es ist nach Auffassung der Fragesteller zu klären, inwieweit Berater in staatlich geförderten Strukturen verpflichtet sind, bei Kenntnis über eine Flucht vor der Justiz oder internationale Haftbefehle ihrer Klienten Maßnahmen zu ergreifen oder die professionelle Zusammenarbeit zu beenden. Darüber hinaus stellt sich ihnen die Frage nach der Wirksamkeit interner Kontrollsysteme wie Supervision und dem Vier-Augen-Prinzip, um solche persönlichen Verstrickungen von Beratern frühzeitig zu unterbinden.

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern weiters die Frage, nach welchen Kriterien diese Organisationen ausgewählt und gefördert werden, welche Anforderungen an Neutralität, fachliche Unabhängigkeit, Transparenz und die Vermeidung von Interessenkonflikten gestellt werden und wie die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert wird. Ebenso ist für sie von Interesse, welche Angaben über Leitungsfunktionen, Nebentätigkeiten oder persönliche Beziehungen von Beschäftigten und Funktionsträgern gegenüber den Fördermittelgebern offengelegt werden müssen und welche Möglichkeiten bestehen, auf Verstöße gegen Förderauflagen zu reagieren.

Darüber hinaus stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die bestehenden Regelungen geeignet sind, mögliche Befangenheiten oder Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und das Vertrauen in öffentlich geförderte Beratungsangebote dauerhaft zu gewährleisten. Von besonderem Interesse ist für sie dabei, ob und gegebenenfalls welche aus Bundesmitteln geförderten Organisationen oder Projekte im Bereich der Familien-, Integrations- oder Migrationsberatung im Zusammenhang mit dem öffentlich bekannt gewordenen Fall in Stade tätig waren oder Beratungsleistungen erbracht haben und ob die Bundesregierung hierin Anlass sieht, die bestehenden Fördervoraussetzungen, Transparenzanforderungen und Kontrollmechanismen zu überprüfen.

Nach Auffassung der Fragesteller reicht die Bedeutung des Falles über den konkreten Einzelfall hinaus. Der Bund fördert auf Grundlage verschiedener gesetzlicher Regelungen sowie im Rahmen unterschiedlicher Förderprogramme, insbesondere im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration, Integration, Kinderschutz und Jugendhilfe. Hierfür werden jährlich Bundesmittel bereitgestellt, die unter anderem an freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Stiftungen und weitere Organisationen fließen, die Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbringen (Bundeshaushalt 2026, Einzelplan 17: www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/epl17.pdf).

Die Fragesteller weisen ausdrücklich darauf hin, dass die strafrechtliche Bewertung des konkreten Geschehens allein den zuständigen Ermittlungs- und Justizbehörden obliegt. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die Förderpraxis des Bundes gegenüber Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration sowie die hierfür geltenden Transparenzanforderungen, Fördervoraussetzungen, Kontrollmechanismen und Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten parlamentarisch aufzuklären und zu prüfen, ob sich aus dem öffentlich bekannt gewordenen Fall in Stade gesetzgeberischer oder verwaltungsseitiger Handlungsbedarf ergibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

Welche Bundesprogramme fördern derzeit Beratungsangebote in den Bereichen Familie, Migration, Integration und Konfliktberatung?

2

Welche Organisationen erhalten aus diesen Programmen nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesmittel (vgl. Vorfrage; bitte nach Programm, Förderhöhe und Jahr für den Zeitraum 2020 bis 2026 aufschlüsseln)?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob und gegebenenfalls welche aus Bundesmitteln geförderten Organisationen oder Projekte im Bereich der Familien-, Integrations- oder Migrationsberatung im Zusammenhang mit dem öffentlich bekannt gewordenen Fall in Stade tätig waren, Beratungsleistungen erbracht haben oder ihnen beteiligte Personen nach Kenntnis der Bundesregierung organisatorisch oder personell zuzurechnen waren?

4

Welche Bundesförderungen haben diese Organisationen seit 2020 gegebenenfalls erhalten (vgl. Vorfrage; bitte nach Förderprogramm und Haushaltsjahr aufschlüsseln)?

5

Welche Bundesministerien oder Bundesbehörden waren seit 2020 jeweils für die mögliche Förderung der in den Fragen 3 und 4 genannten Organisationen oder Projekte zuständig?

6

Nach welchen fachlichen und organisatorischen Kriterien erfolgt die Auswahl der geförderten Träger?

7

Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an Neutralität, professionelle Distanz sowie die fachliche Qualifikation der Beschäftigten öffentlich geförderter Beratungsstellen?

8

Welche rechtlichen oder internen Vorgaben gelten nach Ansicht der Bundesregierung zur Vermeidung und Offenlegung möglicher Interessenkonflikte zwischen Beratenden und betreuten Personen?

9

Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Dokumentation von Beratungsfällen und der Einhaltung von Förderauflagen?

10

Wie überprüft die Bundesregierung die ordnungsgemäße Verwendung der Bundesmittel sowie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen?

11

Wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 Beanstandungen oder Unregelmäßigkeiten bei den erfragten, aus Bundesmitteln geförderten Beratungs- und Unterstützungsprojekten festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

12

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 bezüglich der hier erfragten Fördermittel solche wegen Verstößen gegen Förderauflagen gekürzt, ausgesetzt, widerrufen oder zurückgefordert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

13

Welche verwaltungs- oder förderrechtlichen Maßnahmen können bei Verstößen gegen Förderauflagen, Transparenzpflichten oder Vorgaben zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergriffen werden?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Gewalt gegen Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe seit 2020 vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Gewalttaten im Zusammenhang mit familiengerichtlichen oder sorgerechtlichen Konflikten vor?

16

Welche Maßnahmen unterstützt der Bund gegebenenfalls zum Schutz von Beschäftigten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Bedrohungen oder Gewalt gegen Beschäftigte öffentlich geförderter Beratungsstellen bundesweit systematisch erfasst werden?

18

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Beschäftigte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder öffentlich geförderten Beratungsstellen regelmäßig Schulungen zum Umgang mit eskalierenden Konfliktsituationen erhalten?

19

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen wurden seit 2020 zur Sicherheit von Beschäftigten in Jugendhilfeeinrichtungen durch den Bund gegebenenfalls gefördert?

20

Plant die Bundesregierung, bestehende Schutzkonzepte gemeinsam mit den Ländern weiterzuentwickeln?

21

Beabsichtigt die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse aus der Gewalttat in Stade, die Fördervoraussetzungen, Schutzkonzepte oder Kontrollmechanismen für öffentlich geförderte Beratungsangebote zu überprüfen oder anzupassen?

Wenn ja, welche Änderungen werden erwogen?

22

Welche Angaben zu den beruflichen Funktionen, Leitungsaufgaben oder sonstigen verantwortlichen Tätigkeiten von Beschäftigten oder ehrenamtlich Tätigen in aus Bundesmitteln geförderten Organisationen werden im Rahmen der Antragstellung oder der Prüfung der Mittelverwendung erhoben?

23

Werden Veränderungen in Leitungs-, Vorstands- oder sonstigen verantwortlichen Funktionen geförderter Organisationen gegenüber den Fördermittelgebern angezeigt oder dokumentiert?

a) Wenn ja, in welcher Form?

b) Wenn nein, warum nicht?

24

Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an die Offenlegung möglicher Interessenkonflikte von Beschäftigten oder Funktionsträgern öffentlich geförderter Organisationen?

25

Welche Verpflichtungen bestehen für aus Bundesmitteln geförderte Organisationen, den jeweiligen Fördermittelgeber über Sachverhalte zu informieren, die Zweifel an der Neutralität, Unabhängigkeit oder Unbefangenheit von Beschäftigten oder Funktionsträgern begründen können?

26

Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich persönlicher Beziehungen zwischen Beschäftigten öffentlich geförderter Beratungsstellen und den von ihnen betreuten Personen, soweit diese für die Ausübung der Tätigkeit relevant sein können?

27

Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an aus Bundesmitteln geförderte Organisationen, um sicherzustellen, dass berufliche Beratungsaufgaben, private Beziehungen und ehrenamtliche Tätigkeiten organisatorisch voneinander getrennt werden?

28

Welche Vorgaben gelten für Beschäftigte öffentlich geförderter Beratungsstellen hinsichtlich einer öffentlichen oder medialen Interessenvertretung zugunsten von beratenen Personen oder deren Angehörigen?

29

Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Feststellung, Dokumentation und Behandlung möglicher Befangenheiten bei Beschäftigten öffentlich geförderter Beratungsstellen?

30

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob aus Bundesmitteln geförderte Beratungsorganisationen über interne Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten verfügen, die persönliche Beziehungen zwischen Beschäftigten und beratenen Personen erfassen und regeln?

31

Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls vorgesehen, wenn bei Beschäftigten oder Funktionsträgern öffentlich geförderter Organisationen Interessenkonflikte oder Befangenheiten festgestellt werden?

32

Welche Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte öffentlich geförderter Organisationen hinsichtlich gleichzeitiger Tätigkeiten oder Funktionen bei weiteren Vereinen, Stiftungen oder sonstigen Organisationen, soweit diese für die Förderung oder die Aufgabenerfüllung relevant sind?

33

Werden Nebentätigkeiten oder Funktionen in weiteren Organisationen im Rahmen der Förderung erhoben oder überprüft?

a) Wenn ja, in welchem Umfang?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgt dies nicht?

34

Welche Transparenzpflichten bestehen hinsichtlich Vorstands-, Leitungsoder sonstiger verantwortlicher Funktionen von Beschäftigten oder Funktionsträgern öffentlich geförderter Organisationen gegenüber den Fördermittelgebern des Bundes?

35

Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte oder Dritte, mögliche Interessenkonflikte oder Verstöße gegen Förderauflagen gegenüber den Fördermittelgebern des Bundes anzuzeigen?

36

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gewalttat in Stade Anlass, die Förderrichtlinien des Bundes dahingehend zu überprüfen, ob die bestehenden Anforderungen an Neutralität, Transparenz und die Vermeidung von Interessenkonflikten ausreichend sind?

37

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach geltendem Förderrecht, Bundesförderungen auszusetzen, zu widerrufen oder zurückzufordern, wenn gegen Förderauflagen, Transparenzpflichten oder Vorgaben zur Vermeidung von Interessenkonflikten verstoßen wird?

38

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Transparenzanforderungen für aus Bundesmitteln geförderte Organisationen künftig auszuweiten, insbesondere hinsichtlich der Offenlegung verantwortlicher Funktionen, relevanter Nebentätigkeiten und möglicher Interessenkonflikte?

39

Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gewalttat in Stade, die Förderpraxis für Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration im Hinblick auf Transparenz, Neutralität, Regeltreue, Kontrolle und den Umgang mit Interessenkonflikten evaluieren zu lassen?

Wenn ja, bis wann?

40

Erhielt der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. seit dem 1. Januar 2020 Bundesmittel?

Wenn ja, aus welchen Bundesprogrammen, aus welchen Einzelplänen, aus welchen Haushaltstiteln und in welcher jeweiligen Gesamthöhe pro Kalenderjahr?

41

Welche einzelnen Zuwendungen wurden dem in Frage 40 genannten Träger seit dem 1. Januar 2020 gegebenenfalls bewilligt, und zwar jeweils unter Angabe des Bewilligungsdatums, des Bewilligungszeitraums, der bewilligenden Stelle, der Bewilligungshöhe und des konkreten Förderzwecks?

42

Welche Projekte, Maßnahmen oder Beratungsangebote des in Frage 40 genannten Trägers wurden seit dem 1. Januar 2020 gegebenenfalls mit Bundesmitteln gefördert?

43

Welche Bundesbehörden, Bewilligungsstellen, oder sonstigen zwischengeschalteten Stellen waren oder sind für Bewilligung, fachliche Begleitung, Prüfung und Kontrolle der in den Fragen 40 bis 42 gegebenenfalls genannten Förderungen jeweils zuständig?

44

Wurden seit dem 1. Januar 2020 gegenüber dem in Frage 40 genannten Träger Beanstandungen, Auflagen, Prüfvermerke, Rückforderungen oder sonstige zuwendungsrechtliche Maßnahmen ausgesprochen, die Defizite bei professioneller Distanz, Rollentrennung, Falldokumentation, interner Kontrolle oder dem Umgang mit Näheverhältnissen betrafen?

a) Wenn ja, wann, durch welche Stelle und mit welchem Gegenstand?

b) Wenn nein, warum nicht?

45

Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der Berichterstattung zum Fall Stade geprüft, ob im Zusammenhang mit dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., oder sonstigen aus Bundesmitteln geförderten Strukturen mögliche Defizite bei professioneller Distanz, Rollentrennung oder beim Umgang mit Näheverhältnissen zwischen Personal und betreuten Personen bestehen könnten?

a) Wenn ja, wann wurde die Prüfung eingeleitet, welche Stelle war federführend und zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?

b) Wenn nein, warum nicht?

46

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die personelle oder familiäre Verflechtung von Beschäftigten des iaf e. V. mit aktiven politischen Mandatsträgern oder Regierungsbeauftragten vor, und wie wird in solchen Fällen die politische Neutralität der Beratung sichergestellt?

47

Welche spezifischen Vorgaben macht der Bund für geförderte Träger gegebenenfalls hinsichtlich interner Kontrollmechanismen wie Supervision, Teamkontrolle oder dem Vier-Augen-Prinzip, um unzulässige persönliche Verstrickungen zwischen Personal und Klienten zu verhindern?

48

Welche Verpflichtungen bestehen gegebenenfalls für Berater in aus Bundesmitteln geförderten Strukturen zur Kooperation mit Sicherheitsbehörden, wenn ihnen bekannt wird, dass Klienten wegen schwerer Straftaten international gesucht werden oder aus ausländischer Haft geflohen sind?

49

Inwieweit sieht die Bundesregierung gegebenenfalls eine Unvereinbarkeit zwischen einer staatlich geförderten Beratungstätigkeit und einer gleichzeitigen privaten oder medialen Interessenvertretung (z. B. durch `Chronologien´ oder öffentliche Verteidigungsschriften) zugunsten von Personen, gegen die polizeiliche oder jugendamtliche Maßnahmen laufen?

Berlin, den 29. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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