Internationale Polizeikooperation unter Federführung des Bundeskriminalamtes
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Tom Koenigs, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
I. Interpol
Deutschland ist einer der Hauptbeitragszahler der „Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation“ (IKPO-Interpol). Es übt durch das Bundeskriminalamt (BKA) seit Jahrzehnten auf deren Organisation, Aufgabenstellung, Technik und insbesondere die Datenverarbeitung großen Einfluss aus. Mit jährlich durchschnittlich 180 000 versandten bzw. eingegangenen Nachrichten (500 pro Tag) findet zwischen Interpol/BKA Wiesbaden und dem Interpol-Generalsekretariat Lyon ein reger Informationsaustausch statt (BKA-IK 12, Stand: Oktober 2009).
Bis auf wenige Ausnahmen waren in den letzten Jahrzehnten BKA-Präsidenten und -Vizepräsidenten permanent in Führungsgremien der IKPO-Interpol tätig, und 21 BKA-Beamte sind ständig zum Interpol-Generalsekretariat in Lyon abgeordnet. Von 2004 bis 2008 war ein ehemaliger BKA-Präsident Verbindungsbeamter der Interpol bei den Vereinten Nationen in New York (BKA-IK 12, Stand: Oktober 2009).
Zweifellos erfüllt Interpol wichtige Aufgaben, so bei der Personen- und Sachfahndung, bei der Identifizierung internationaler Täter, bei der Anwendung wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden, beim internationalen Austausch von Daten oder im Katastropheneinsatz.
Das Problem der Interpol sind ihre Mitgliedsländer. Von zurzeit 188 Interpol-Staaten sind momentan nach Erkenntnissen von Amnesty International (AI-Report 2010), Human Rights Watch (World Report 2010) und anderen Menschenrechtsorganisationen 111 Staaten solche, die foltern und misshandeln lassen, also fast zwei Drittel.
Mehr als ein Drittel von ihnen sind diesen Quellen zufolge außerdem an extralegalen Hinrichtungen und politischem Mord beteiligt oder an der willkürlichen Verhaftung von Menschen schuld. Nicht wenige Mitgliedstaaten sind für das spurlose Verschwinden von Menschen verantwortlich oder für unfaire Prozesse und willkürliche Urteile berüchtigt.
Dieser Missstand müsste einer vorbehaltlosen internationalen polizeilichen Zusammenarbeit im Wege stehen. Das war und ist jedoch keineswegs der Fall. Vielmehr gelten gravierende Menschenrechtsverletzungen, auch soweit diese durch Polizeien in Unrechtsstaaten selbst ausgeübt wurden, als ein Tabu. Dies bewies einmal mehr die 79. Interpol-Generalversammlung vom 8. bis 11. November 2010 in Doha/Katar: Keine der dort behandelten Resolutionen befasste sich damit, dass viele Polizisten in den eigenen Reihen mutmaßliche Verbrecher sind (www.interpol.int).
In den o. g. 111 Staaten, in denen gefoltert wird, herrscht verbreitet auch Korruption; Korruption und Folter ergänzen sich in Zweidrittel aller Fälle auf fatale Weise. Über Jahrzehnte befasste sich Interpol mit Foltervorwürfen gegen ihre Partnerstaaten nicht, weil es sich nach Interpol-Statuten dabei angeblich um eine „politische Angelegenheit“ der betreffenden Staaten handelt. Beim Missstand Korruption hingegen vollzog Interpol im Jahr 2000 eine Kehrtwendung, bezeichnet inzwischen die Bekämpfung von Korruption als eine von sechs Hauptaufgaben der Interpol. Ferner bildete Interpol eine Experteneinheit „Interpolgroup of Experts on Corruption“ (IGEC) und schuf in Wien eine Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) (www.interpol.int, Corruption, Stand: 2010).
Entsprechende Regelungen bezüglich Folter zu treffen, ist dringend geboten, wird aber durch Interpol nicht einmal diskutiert.
II. Bilaterale deutsche Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe
Mit Genehmigung des Bundesministeriums des Innern wurden und werden Millionen Euro für Polizeihilfe ausgegeben, obwohl in nicht wenigen Empfängerländern weiterhin systematisch gefoltert wird (etwa Brasilien, Kolumbien, Russland). Zweifelhaft ist, ob diese Zuwendungen tatsächlich die dortige Polizeiausbildung und -praxis stärker an Menschenrechten orientieren helfen.
III. Polizeiliche Verbindungsbeamte
Ferner ist kritisch zu hinterfragen, welchem Zweck polizeiliche Verbindungsbeamte in Staaten dienen, in denen Folter an der Tagesordnung ist. Ausländische Verbindungsbeamte in Deutschland wiederum arbeiten zum Beispiel bei Übermittlung personenbezogener Daten in einer Grauzone.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Zur Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol)
Fragen82
a) Wie würdigt die Bundesregierung, dass aa) einer der beiden BKA-Vizepräsidenten seit 2005 bis Ende dieses Jahres im Exekutivkomitee der Interpol tätig ist und Ende 2007 bis Ende 2010 zum Interpol-Vizepräsidenten gewählt wurde; bb) das Exekutivkomitee, eine Art Aufsichtsrat, die jährliche Generalversammlung vorbereitet, Arbeitsschwerpunkte setzt und Supervisor für die Geschäftsführung des Generalsekretärs ist; cc) im Jahr 2005 das Interpol Strategic Advisory Panel (ISAP) den Interpol-Präsidenten aufgefordert hat, in den Mitgliedsländern dafür zu sorgen, die Abwehr gegen Folter zu verstärken (www.interpol.int/public/ICPO/PressReleases/PR2005/PR200548.asp)?
b) Wie hat der BKA-Vizepräsident in seiner Eigenschaft als Interpol-Vizepräsident auf die Forderung des ISAP reagiert?
c) Welche Maßnahmen hat er in seiner weiteren Amtszeit im Rahmen der Supervision eingeleitet?
d) Mit welchem Ergebnis?
a) Wie würdigt die Bundesregierung, dass das Exekutivkomitee 13 Mitglieder hat, die als hohe Polizeiführer in der Periode 2008 bis 2012 u. a. aus Staaten stammen, in denen gefoltert wird (vgl. www.interpol.int), wie Brasilien, Ägypten, Türkei, Pakistan, Nigeria (vgl. u. a. AI-Report 2010)?
b) Welchen positiven Einfluss konnte nach Auffassung der Bundesregierung der BKA-Vizepräsident in der Funktion als Mitglied dieses Komitees – neben hohen Polizeiführern, die Folter in ihren Heimatländern verantworteten – entfalten?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Interpol-Staaten das Tabuisieren von Folter und anderen systematischen Menschenrechtsverletzungen (systematisch = auf Anordnung oder mit Billigung des Staates) oft mit Artikel 3 der Statuten der IKPO-Interpol begründen, wo es heißt: „Jede Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassen Charakters ist strengstens untersagt“?
b) Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass es sich bei Folter nicht um eine „politische Angelegenheit“ im Sinne der vorgenannten Statuten handelt, sondern um banale Kriminalität, wie Mord, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Erpressung etc.?
a) Wie würdigt die Bundesregierung, dass aa) Artikel 3 der 1946 geschaffenen Statuten der IKPO-Interpol aufgrund der Erfahrungen mit dem NS-Regime die Mitgliedstaaten vor Einflüssen von außen schützen und ihre Eigenständigkeit bewahren sollte; bb) Artikel 3 sich allerdings in Unrechtsstaaten zu einem Freibrief gegenüber möglicher Kritik der internationalen Staatengemeinschaft entwickelte etwa an Todesschwadronen, Folter, Verfolgung indigener Völker, Massenvergewaltigungen, Einsatz von Kindersoldaten usw.; cc) diese Fehlentwicklung über viele Jahrzehnte nicht korrigiert und die Statuten nicht geändert wurden, weil den Mitgliedstaaten der IKPO-Interpol eine reibungslose internationale polizeiliche Zusammenarbeit bis heute wichtiger erscheint?
b) Ist die Bundesregierung bereit, als Mitglied der IKPO-Interpol darauf hinzuwirken, dass Artikel 3 der Interpol-Statuten aufgehoben oder in dem Sinn ergänzt wird, dass er bei politischem Mord, Folter und anderen systematischen Menschenrechtsverletzungen keine Anwendung findet?
Teilt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass Folter eine Geißel der Menschheit ist, die Auffassung der Fragesteller, dass polizeilicher Pragmatismus weder ein Rechtsgut bildet noch Vorrang vor Menschenrechten genießen darf?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass aa) nach Artikel 2 der Statuten, welchen jedes Neumitglied zwecks Aufnahme anerkennen muss, Interpol „im Geiste der universellen Erklärung der Menschenrechte“ handelt; bb) dieser Grundsatz immanent ist, weil Verstöße nicht geregelt sind, dass ein Mitgliedstaat die Statuten verletzt, wenn dort systematisch Menschenrechte missachtet werden?
b) Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass Interpol einen Mitgliedstaat bei Verstößen gegen den Geist der Menschenrechtscharta aus der Mitgliedschaft entlassen oder zeitweise hiervon suspendieren oder die Zusammenarbeit einschränken kann, bis sich die Menschenrechtslage in dem Land bessert?
Ist die Bundesregierung willens, in diesem Sinn international aktiv zu werden, um so 60 Jahre Toleranz gegenüber Folterstaaten zu beenden?
Ist die Bundesregierung willens, sich mit Verbündeten anderer demokratischer Staaten dafür stark zu machen, dass solche Ziele gemeinsam verfolgt werden?
a) Welchen Sinn sieht die Bundesregierung darin, dass Staaten, die ihre Bevölkerung und ihre Opposition gewalttätig unterdrücken, Mitglied der Interpol bleiben können?
b) Wird sich in diesem Zusammenhang die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Mitgliedschaft zum Beispiel Birmas (Myanmar), Iraks, Simbabwes und des Sudans in der Interpol-Organisation suspendiert und die Kooperation in der Strafverfolgung mit diesen Staaten vorläufig eingestellt wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass unter anderem von einer solchen Konditionierung der Interpol-Mitgliedschaft auch eine präventive Wirkung auf andere Staaten zu erwarten ist, die systematisch Menschenrechte verletzen, die aber auf ihr internationales Ansehen sehr bedacht sind und Rufschädigungen scheuen?
Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass ein Staat, der systematisch gravierende Menschenrechtsverletzungen anordnet oder billigt, obwohl er die internationalen Übereinkommen wie die Anti-Folter-Konvention, die Konvention zum Schutz vor erzwungenem Verschwinden und weitere Menschenrechtsverträge unterschrieben hat, sich nicht auf Artikel 3 der IKPO-Interpol-Statuten berufen kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die bisherige Position ihrer Vertreter in der IKPO-Interpol sowie der Interpol insgesamt, Folterstaaten weder zu sanktionieren noch zu diskreditieren, der deutschen Politik widerspricht, die den Kampf gegen Folter als Querschnittsaufgabe postuliert (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2840 vom 26. August 2010: Neunter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen)?
Ist die Bundesregierung bereit, das Bundeskriminalamt als deutsches Zentralbüro der IKPO-Interpol (Nationales Zentralbüro – NZB) zu legitimieren und zu beauftragen, mit diesen Fragen offensiv umzugehen, innerhalb der Interpol-Organisation Missstände auf dem Gebiet der Menschenrechte anzuprangern, in einer unumgänglichen Zusammenarbeit mit Unrechtsstaaten deren Praktiken zu kritisieren und innerhalb der Organisation Konzepte zu entwickeln, um Folter zu bekämpfen und zu verhüten?
Teilt die Bundesregierung die Erwartung, dass dies für das Bundeskriminalamt, das selbst weder foltert noch Folter billigt und international aufgrund seiner überragenden Fachkompetenz hohes Ansehen genießt, einen zusätzlichen Ansehensgewinn zur Folge hat und beispielgebend sein wird für andere demokratische Polizeien weltweit?
a) Hat die Bundesregierung in zurückliegender Zeit bedacht, in welche Konflikte einzelne BKA-Beamte gebracht werden, wenn sie gezwungen waren, mit Exekutivmitarbeitern von Folterstaaten normalen kollegialen Umgang zu pflegen?
b) Wie will die Bundesregierung dies für die Zukunft abstellen?
Wird die Bundesregierung per Normenkontrollklage den Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Statuten der Interpol in einem Normenkontrollverfahren überprüfen lassen, da die Handhabung des Artikels 3 der Statuten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt?
a) Sieht die Bundesregierung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Folter und Korruption, etwa angesichts des Umstands, dass zwei Drittel der Staaten mit einem hohen Korruptionsrating auch solche sind, die foltern und misshandeln?
b) Ist die Bundesregierung bereit zu beantragen, dass beim Generalsekretariat der Interpol eine „Interpol Group Experts on Torture – IGET“ gebildet wird und die Anti-Korruptionsakademie in Wien in eine solche auch gegen Folter erweitert wird?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach dem „Corruption Perceptions Index 2010“ von Transparency International folgende zehn Staaten die höchste Korruptionsrate haben: Somalia, Birma (Myanmar), Afghanistan, Irak, Usbekistan, Turkmenistan, Sudan, Tschad, Burundi und Äquatorial Guinea?
b) Welche Konsequenzen soll Interpol nach Meinung der Bundesregierung gegenüber diesen Staaten ziehen?
a) Teilt die Bundesregierung die Feststellung, dass wohl über die Hälfte der Mitgliedstaaten in der Interpol-Organisation mit ihren innerstaatlichen Praktiken sich außerhalb der Staatengemeinschaft stellen, welche die Menschenrechte für universal und unteilbar ansehen, und dass deshalb eine Reform der IKPO-Interpol unumgänglich notwendig ist?
b) Ist die Bundesregierung bereit, zu Optionen und Durchführbarkeit solcher Reform ein qualifiziertes Gutachten einzuholen, zum Beispiel durch die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) Berlin?
a) Steht die Bundesregierung weiterhin zu ihrer – auf zahlreiche Parlamentsanfragen hin stets gegebenen – Begründung der bilateralen polizeilichen Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe, diese trage zur Demokratisierung des Empfängerlandes bei, professionalisiere dortige Polizeiarbeit, verbessere die Zusammenarbeit durch Gewinnung von Ansprechpartnern und könne menschenrechtliche sowie rechtsstaatliche Prinzipien fördern (Bundestagsdrucksache 17/766)?
b) Nach welchen Pro- und Kontra-Kriterien gewährt die Bundesregierung grundsätzlich Polizeihilfe oder lehnt solche regelmäßig ab (bitte vollständige Aufzählung mit Gewichtung)?
a) Macht die Bundesregierung bei Vereinbarung eines bilateralen Polizeihilfeprojektes zur Bedingung, dass der Empfängerstaat keine systematischen Menschenrechtsverletzungen begeht bzw. solche ab sofort einstellt?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei einem Verstoß gegen diese Konditionen die Zusammenarbeit sofort einzustellen ist, weil es unzumutbar ist, dass unter den Augen deutscher Kurz- und Langzeitexperten oder Polizeiberater die unterstützte Polizei foltert und deutsche Ausrüstung missbraucht?
a) Wie viele der bisherigen deutschen Polizeihilfen wurden evaluiert?
b) Welche Fälle von Polizeihilfen wurden nicht evaluiert, und aus welchen Gründen ist dies nicht geschehen?
c) In welcher Form wurden und werden Evaluierungen von Polizeihilfeprojekten vorgenommen?
d) In welchem Zeitabstand?
e) Was wird überprüft?
f) Durch wen?
g) Wurden und werden dabei stets Erkenntnisse von Menschenrechts- NGOs beigezogen, und wenn nein, warum nicht?
h) Wie werden die Ergebnisse umgesetzt?
a) Wie würdigt die Bundesregierung, dass aa) zwischen 2005 bis 2009 insgesamt 48 Staaten durch deutsche bilaterale Polizeihilfe unterstützt wurden, von denen 37 foltern und misshandeln (Bundestagsdrucksache 17/766 und AI-Report 2010, Länderberichte), bb) sich aus den Berichten der führenden Menschenrechtsorganisationen und von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor Ort eindeutig ergibt, dass die Gewährung von Polizeihilfe oftmals keinen Einfluss darauf hatte, ob sich an der Menschenrechtslage in dem Empfängerland etwas positiv verändert?
b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass bisher sie und andere Geberländer hieraus regelmäßig keine Konsequenzen zogen, obwohl in den betreffenden Empfängerländer ungebremst weiter gefoltert wurde?
c) Muss dieser Befund nicht vielmehr so gedeutet werden, dass ein wirkungsvolles Controlling und eine kritische Evaluation bisher nicht stattfanden?
d) Oder haben für die Bundesregierung in Wirklichkeit Belange der polizeilichen Kooperation Vorrang vor Menschenrechten?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Polizei, die sich selbst kontrolliert und nicht durch Instanzen der Zivilgesellschaft überwacht wird, keine Polizeihilfe erhalten kann, weil dies zum Missbrauch der Polizeigewalt einlädt?
b) Wenn grundsätzlich ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus bei der Entscheidung über Polizeihilfeprojekte für Staaten, deren Polizei weder bisher noch absehbar nach deutscher Hilfe solchermaßen wirksam kontrolliert wird?
a) Wie würdigt die Bundesregierung, dass Polizei und Geheimdienste in den Empfängerländern von Polizeihilfe häufig aufgrund ihrer Vergangenheit in der Bevölkerung kein Vertrauen genießen, diskreditiert und weiter gefürchtet sind?
b) Inwiefern befolgt oder ignoriert die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH bereits aus dem Jahr 2000: „In Zweifelsfällen ist es sinnvoll, die direkte Kooperation mit Sicherheitskräften zu vermeiden und stattdessen vor allem die Kräfte zu stärken und zu unterstützen, die für eine demokratische Kontrolle des Sicherheitssektors verantwortlich sind“ (Herbert Wulf, Reform des Sicherheitssektors in Entwicklungsländern, GTZ 2000)?
a) Ist der Bundesregierung bewusst, dass das Vermitteln von Know-how und die Lieferung von Ausrüstung auf dem Gebiet der polizeilichen Berufsausübung in vielen Fällen gleichermaßen geeignet sind, Straftaten zu bekämpfen als auch solche zu begehen?
b) Hält es die Bundesregierung in dem Zusammenhang für richtig, dass das BKA im Jahr 2010 in Staaten, in denen gefoltert wird, Polizeiausbildung zu folgenden Themenkomplexen betrieb (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/2264 und 17/2845): – Terrorismusbekämpfung (Kenia, Tunesien), – operative Analyse (Algerien), – Datenträgerauswertung (Türkei), – polizeiliche Einsatztaktiken und Methoden (Äthiopien), – Führen von V-Leuten (Kolumbien)?
a) Ist die Bundesregierung bereit, die Prinzipien der Polizeihilfe nun in allgemein gültigen Richtlinien zu regeln, die es bisher nach ihrem eigenem Bekunden nicht gibt (Bundestagsdrucksache 17/766)?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass diese Richtlinien vom Deutschen Bundestag genehmigt werden oder zumindest im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages ergehen sollten?
Hält es die Bundesregierung – wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – angesichts der zweifelhaften Ergebnisse der Polizeihilfe für angebracht, die bisherige Praxis einer qualifizierten externen Prüfung zu unterziehen, beispielsweise durch ein Gutachten der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) Berlin?
II. Zur bilateralen polizeilichen Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe Deutschlands
III. Zu polizeilichen Verbindungsbeamten und Datenübermittlung
a) Inwieweit trifft zu, dass aa) derzeit 65 Verbindungsbeamte des BKA an 52 deutschen Auslandsvertretungsstandorten in 50 Ländern abgeordnet sind und „Deutschland damit an der Spitze in Europa“ liegt (www.bka.de – Profil/BKA-International/Verbindungsbeamte, Stand 2009); bb) sie u. a. Dienst in folgenden 18 Staaten versehen, in denen gefoltert und misshandelt wird: Südafrika, Nigeria, Marokko, Tunesien, Brasilien, Peru, Mexiko, Türkei, Russland, Jordanien, Tadschikistan, Ägypten, Pakistan, Indonesien, Afghanistan, China, Saudi-Arabien, Usbekistan (AI-Report 2010, Länderberichte u. a.); cc) die Verbindungsbeamten, um Informationen im Zielland zu erhalten, an denen die Wirksamkeit von Verbindungsbeamten gemessen wird, enge Kontakte zu dienstlichen Gegenübern unterhalten müssen, die oft in Geheimdiensten oder Militär dienen; dd) die Verbindungsbeamten, ohne deren rechtsstaatliche Einstellung bezweifeln zu wollen, doch einem großen Erfolgsdruck unterliegen, der Distanz zu Menschenrechtsverletzern erschwert; ee) Verbindungsbeamte nach den inoffiziellen BKA-Richtlinien zum Beispiel bei Vernehmungen von Tatverdächtigen und Zeugen, bei Durchsuchungen und anderen Ermittlungsmaßnahmen anwesend sein sollen, Unterlagen auswerten und bei Fahndungen und Rechtshilfeangelegenheiten mitwirken sollen, was in einem Unrechtsstaat höchst problematisch sein kann?
b) Welchen generellen Sinn sieht die Bundesregierung in der Tätigkeit von Verbindungsbeamten in einem Folterstaat überhaupt, wenn polizeiliche Ermittlungsergebnisse des dortigen Regimes, das außerdem in der Regel korrupt ist, nach deutschem Recht einem Beweisverwertungsverbot unterliegen?
Welche Beschränkungen erlegt das BKA deutschen Verbindungsbeamten in diesen Ländern im Umgang mit dortigen Kontaktpartnern auf, insbesondere bei der Übermittlung von Informationen an diese?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass Human Rights Watch bezüglich deutscher Sicherheitszusammenarbeit mit Pakistan und Usbekistan formuliert, Deutschland ernte dort unter Umständen „Früchte des vergifteten Baums“ (www.hrw.org/de; siehe auch Bundestagsdrucksache 17/3343)?
b) Sieht die Bundesregierung – wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – die Gefahr des Outsourcing von Folter?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass verbreitete informelle Übermittlungen personenbezogener Daten durch Verbindungsbeamte die dafür geltenden Datenschutzregelungen unterlaufen, insbesondere aus § 14 Absatz 7 des Bundeskriminalamtgesetzes – BKAG?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass so internationale Rechtshilfeersuchen umgangen werden, die für solche Datenübermittlungen eigentlich erforderlich sein können?
a) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass vor Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsstellen deutsche Übermittlungssperren und -auflagen beachtet werden, insbesondere Dokumentationsgebot, Zweckbindungsauflagen, Nachprüfvorbehalte und vorrangige Schutzrechte Betroffener gemäß § 19 Absatz 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, § 33 Absatz 2 bis 6 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) sowie § 14 Absatz 7 BKAG, § 33 Absatz 3 Satz 2 BPolG (je: „Die Übermittlung unterbleibt […] insbesondere, wenn im Empfängerland ein angemessener Datenschutzstandard nicht gewährleistet wäre.“)?
b) Wie stellt die Bundesregierung dies jeweils sicher aa) im allgemeinen polizeilichen Datenübermittlungsverkehr, bb) für deutsche Verbindungsbeamte im Ausland, cc) gegenüber ausländischen Sicherheitsverbindungsbeamten bei deutschen Dienststellen, dd) gegenüber solchen Verbindungsbeamten in gemischten deutschen Dienststellen wie etwa dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum GTAZ, ee) für deutsche Sicherheitsverbindungsbeamte in supra- oder internationalen Dienststellen wie etwa Europol?
a) Ist die Bundesregierung bereit zu ändern, dass Entsendekonzeption und Richtlinien des BKA für Verbindungsbeamte – soweit existent – bisher nur teilweise öffentlich sind?
b) Ist die Bundesregierung bereit, die Tätigkeit der Verbindungsbeamten in offiziellen allgemeingültigen Richtlinien zu regeln und dabei den Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu beteiligen?
a) Wie bewertet die Bundesregierung, dass Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zoll u. a. Bundesbehörden über die Tätigkeit ausländischer Verbindungsbeamter bei ihnen bisher regelmäßig keine Auskünfte geben, obwohl hieran öffentliches Interesse besteht und die parlamentarische Kontrolle auch insoweit gewährleistet sein muss?
b) Wie viele Verbindungsbeamte aus je welchen Staaten sind momentan jeweils zu BKA, Bundespolizei, Zoll und anderen Polizeidienststellen abgeordnet aa) in je welchem Sachgebiet, bb) mit je welchem Status und Dienstgrad, cc) mit je welcher Kompetenz und welchem Auftrag (bitte vollständige Auflistung)?
a) Wie ist für die betreffenden Bundesbehörden jeweils geregelt, wie deren Mitarbeiter gegenüber diesen ausländischen Verbindungsbeamten im einzelnen Datenschutz und Dienstgeheimnis zu wahren haben?
b) Wie wird dies je kontrolliert?
In welchen Bundesbehörden nehmen ausländische Verbindungsbeamten an Ermittlungshandlungen oder an Lagebesprechungen teil?
a) Welche personenbezogenen Informationen werden diesen ausländischen Verbindungsbeamten zugänglich übermittelt?
b) In welchen Bundesbehörden haben sie gegebenenfalls Zugang zu Akten bzw. Dateien?
c) Zu je welchen?
d) Zu welchen per Onlineabruf o. Ä. privilegiert?
Welche Informationswege nutzen ausländische Verbindungsbeamte im Kontakt zu ihrem Heimatland?
Wie sind die Erfahrungen der befassten Bundesbehörden mit solchen Verbindungsbeamten?
a) Wie gehen Bundesbehörden mit ausländischen Verbindungsbeamten um, in deren Herkunftsland systematische Menschenrechtsverletzungen begangen werden?
b) Aus welchen solchen Staaten sind zurzeit Verbindungsbeamte in Deutschland stationiert?