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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sozialpolitische Strukturen und Leistungen in Deutschland

Zuständigkeiten der Länder-Sozialministerien, Organisation der überörtlichen Sozialhilfeträger, Armutskonferenzen und Armutsberichte, Anteil der Sozialausgaben in den Länderhaushalten, Förderung sozialer Selbsthilfegruppen und Vereine in den Ländern, Familien- und Sozialpässe, Aufwendungen für gesetzliche Betreuung, bürgerschaftliches Engagement (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

21.03.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/497602. 03. 2011

Sozialpolitische Strukturen und Leistungen in Deutschland

der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland und die 16 Bundesländer stehen nach dem Europäischen Jahr gegen Armut und sozialen Ausgrenzung vor großen sozialpolitischen Herausforderungen. Die Verantwortung für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ist ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 des Grundgesetzes).

Der Begriff gleichwertige Lebensverhältnisse gehört zur zentralen Leitvorstellung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.

Um die Situation in der Bundesrepublik Deutschland umfangreich zu bewerten, bedarf es einer Analyse relevanter sozialpolitischer Bereiche sowie entsprechender Verwaltungs- und Organisationsstrukturen sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Damit sollen der Stand und die Herangehensweise der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vor dem Hintergrund des Grundgesetzes besser beurteilbar werden. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschichten und Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und gleichberechtigter Teilhabe zu sichern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Politikbereiche gehören in den jeweiligen 16 Bundesländern zu den Sozialministerien?

2

Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis von Vor- und Nachteilen der Zusammenfassung von bestimmten Politikbereichen in den Sozialministerien bezüglich der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse ein?

3

In welchen Bundesländern hat der überörtliche Sozialhilfeträger den Status einer Landesbehörde (Landessozialamt o. Ä.)?

4

In welchen Bundesländern hat der überörtliche Sozialhilfeträger den Status eines Kommunalverbandes, wie z. B. in Sachsen?

5

Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis von Vor- und Nachteilen des Status des überörtlichen Sozialhilfeträgers im Vergleich zu anderen Strukturformen bezüglich der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse ein?

6

In welchem Umfang wurde die Nationale Armutskonferenz durch die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gefördert?

7

In welchen Bundesländern bestehen aktive Armutskonferenzen bzw. analoge zivilgesellschaftliche Landesstrukturen, und wie werden diese durch die jeweiligen Bundesländer gefördert?

8

In welchen Bundesländern wurden seit dem Jahr 2000 Armutsberichte verfasst, und wann sind diese vorgelegt worden?

9

Wie hat sich der Anteil der Sozialausgaben an den Haushalten der jeweiligen 16 Bundesländer in den Jahren 2000 bis 2010 entwickelt?

10

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der Höhe des Anteils sogenannter freiwilliger Leistungen an den Sozialausgaben der jeweiligen Bundesländer in den Jahren 2000 bis 2010?

11

Wie hoch war von 2000 bis 2010 die finanzielle Unterstützung von Spitzenverbänden der Wohlfahrt aus dem Bundeshaushalt, und welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der finanziellen Unterstützung von Spitzenverbänden der Wohlfahrt aus den jeweiligen Landeshaushalten zwischen 2000 und 2010?

12

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der finanziellen Förderung von Vereinen und Selbsthilfegruppen im Sozialbereich aus Mitteln der jeweiligen Landeshaushalte zwischen 2000 und 2010?

13

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, in welchen Bundesländern es durch die Länder gestützte Familien- bzw. Sozialpässe gibt?

14

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Angebote, die diese Familien- bzw. Sozialpässe im Einzelnen enthalten?

15

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, welcher Personenkreis Anspruch auf Erhalt des Familien- bzw. Sozialpasses in den betreffenden Bundesländern hat?

16

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viele Personen in den jeweiligen Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland gesamt einen gesetzlichen Betreuer haben?

17

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie hoch der jährliche Betrag ist, der für die gesetzliche Betreuung in den jeweiligen Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland gesamt aufgewendet wird?

18

Wie hoch ist der Anteil derer, die sich bürgerschaftlich engagieren, an der Gesamtbevölkerung und an der Bevölkerung der jeweiligen Bundesländer (getrennt nach Geschlecht, Altersgruppen, Status, bezogen auf den Arbeitsmarkt und die Einkommensverhältnisse)?

19

Wie hoch war zwischen 2000 und 2010 der jährliche Betrag aus dem Bundeshaushalt, und welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der jeweiligen Landesmittel der Bundesländer, die zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements aufgewendet werden?

20

Welche speziellen Förderprogramme gibt es für das bürgerschaftliche Engagement im Bund und in den jeweiligen Ländern?

Berlin, den 2. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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