[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5137
17. Wahlperiode 21. 03. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst,
Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4976 –
Sozialpolitische Strukturen und Leistungen in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland und die 16 Bundesländer stehen nach dem
Europäischen Jahr gegen Armut und sozialen Ausgrenzung vor großen
sozialpolitischen Herausforderungen. Die Verantwortung für die „Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ist ein Kernelement des Sozialstaates
(Artikel 20 des Grundgesetzes).
Der Begriff gleichwertige Lebensverhältnisse gehört zur zentralen
Leitvorstellung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz des Bundes
(ROG) konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der
Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale,
infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse
anzustreben“ (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und
Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu
einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.
Um die Situation in der Bundesrepublik Deutschland umfangreich zu
bewerten, bedarf es einer Analyse relevanter sozialpolitischer Bereiche sowie
entsprechender Verwaltungs- und Organisationsstrukturen sowohl auf der Ebene
des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Damit sollen der Stand
und die Herangehensweise der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
im Bundesgebiet vor dem Hintergrund des Grundgesetzes besser beurteilbar
werden. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte zu
entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschichten und
Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und
gleichberechtigter Teilhabe zu sichern. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
17. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5137 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche Politikbereiche gehören in den jeweiligen 16 Bundesländern zu
den Sozialministerien?
2. Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis von Vor- und Nachteilen
der Zusammenfassung von bestimmten Politikbereichen in den
Sozialministerien bezüglich der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse ein?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Landesregierungen organisieren den Zuschnitt und die Aufgaben ihrer
Ministerien in eigener Verantwortung nach Kriterien, die sie für sinnvoll und
angemessen halten. Die Bundesregierung gibt dazu keine Bewertung ab.
3. In welchen Bundesländern hat der überörtliche Sozialhilfeträger den Status
einer Landesbehörde (Landessozialamt o. Ä.)?
4. In welchen Bundesländern hat der überörtliche Sozialhilfeträger den Status
eines Kommunalverbandes, wie z. B. in Sachsen?
5. Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis von Vor- und Nachteilen
des Status des überörtlichen Sozialhilfeträgers im Vergleich zu anderen
Strukturformen bezüglich der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse ein?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Sozialhilferecht nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
wird von den Behörden der Länder nach Artikel 83 Grundgesetz als eigene
Aufgabe ausgeführt. Dies bedeutet zugleich, dass die Länder über den Aufbau
der Behörden entscheiden. Deshalb bestimmen die Länder, welche Behörden
für die nach dem SGB XII von überörtlichen Trägern auszuführenden
Aufgaben zuständig sind.
Welche Behörde die Funktion eines überörtlichen Trägers in einem Land
ausführt, ist deshalb im SGB XII nicht geregelt. Die Unterschiede im
Verwaltungsaufbau der Länder bedingen hierfür unterschiedliche Lösungen.
Nach einer im Internet veröffentlichten Übersicht der
Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger (BAGüS) gibt es in der Bundesrepublik 23
überörtliche Sozialhilfeträger (
www.lwl.org/LWL/Soziales/BAGues/Mitglieder).
Die Übersicht unterteilt die einzelnen überörtlichen Sozialhilfeträger nach
kommunaler Trägerschaft (jeweils angeordnet nach Ländern), Trägerschaft der
Länder und Trägerschaft der Stadtstaaten.
In Hinsicht auf das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
sieht die Bundesregierung keine Vor- und Nachteile, die sich aus dem Status als
überörtlicher Träger ergeben könnten. Dies gilt sowohl im Vergleich zu den
örtlichen Trägern als auch zu anderen denkbaren Trägerstrukturen. Die Aufteilung
der Träger in örtliche und überörtliche Träger im SGB XII übernimmt das seit
Jahrzehnten für die Sozialhilfe kennzeichnende zweistufige Trägersystem.
Generell zuständig sind die örtlichen Träger, also kreisfreie Städte und Landkreise.
Dadurch wird ein flächendeckendes und ortsnahes Trägersystem ermöglicht.
Den überörtlichen Trägern werden im SGB XII Aufgaben von überregionaler
Bedeutung sowie Aufgaben von besonderer finanzieller Tragweite zugewiesen,
wobei in der Regel beide Besonderheiten zusammenfallen. So sind die
überörtlichen Träger stets für Leistungen zuständig, die im Zusammenhang mit einer
Unterbringung in einer stationären Einrichtung erbracht werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/51376. In welchem Umfang wurde die Nationale Armutskonferenz durch die
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gefördert?
Die Bundesregierung hat seit 2006 verschiedene Veranstaltungen der Nationalen
Armutskonferenz (nak) gefördert. Dazu zählen die jährlichen nationalen und
europäischen Treffen von Menschen mit Armutserfahrungen sowie die
Fokuswoche der nak im Rahmen des Europäischen Jahres 2010 gegen Armut und
soziale Ausgrenzung. Hierfür wurden insgesamt bis zu 70 000 Euro bewilligt.
7. In welchen Bundesländern bestehen aktive Armutskonferenzen bzw.
analoge zivilgesellschaftliche Landesstrukturen, und wie werden diese durch
die jeweiligen Bundesländer gefördert?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
8. In welchen Bundesländern wurden seit dem Jahr 2000 Armutsberichte
verfasst, und wann sind diese vorgelegt worden?
Die meisten Bundesländer haben in den 90er-Jahren begonnen, eigene
Sozialberichte herauszugeben. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl um Armutsberichte
oder Berichte zur sozialen Lage der Bevölkerung, teilweise sind auch Aussagen
zu Reichtum enthalten. Insofern wird an dieser Stelle an die Länder verwiesen.
9. Wie hat sich der Anteil der Sozialausgaben an den Haushalten der
jeweiligen 16 Bundesländer in den Jahren 2000 bis 2010 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der Höhe des
Anteils sogenannter freiwilliger Leistungen an den Sozialausgaben der
jeweiligen Bundesländer in den Jahren 2000 bis 2010?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Wie hoch war von 2000 bis 2010 die finanzielle Unterstützung von
Spitzenverbänden der Wohlfahrt aus dem Bundeshaushalt, und welche
Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der finanziellen
Unterstützung von Spitzenverbänden der Wohlfahrt aus den jeweiligen
Landeshaushalten zwischen 2000 und 2010?
Die finanzielle Förderung aus dem Bundeshaushalt ist nachfolgender Tabelle
zu entnehmen.
Drucksache 17/5137 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 1: Finanzielle Umsetzung von Spitzenverbänden der Wohlfahrt aus
dem Bundeshaushalt
Quelle: BMFSFJ
Bezüglich der Unterstützung, die die sechs Wohlfahrtsverbände jährlich aus
Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) erhalten, ist Folgendes
anzumerken:
Ziel der Unterstützung ist die Verwirklichung des Rechts junger Menschen auf
Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sowie zur Erlangung und Erhaltung
positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihrer Familien (§ 1 des
Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII). Dies geschieht insbesondere
durch die bundeszentrale Begleitung und Unterstützung der Verbände der
freien Wohlfahrtspflege und ihrer Fachorganisationen auf Bundesebene zur
– Schaffung, Erhaltung und Verbesserung von Diensten und Einrichtungen,
– Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen,
– Qualifizierung von Fachkräften und Ehrenamtlichen.
Die Förderung erfolgt gemäß Nr. II.13 der Richtlinien zum KJP.
Bezüglich der den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege vom Bund
gewährten Mittel aus dem Kapitel 17 02 Titel 684 04 handelt es sich um
Zuwendungen für Führungs-, Koordinierungs- und Beratungsaufgaben. Die
Förderung erfolgt nach den Förderrichtlinien Wohlfahrtspflege vom 1. August 1997
sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung im
Wege der einjährigen Projektförderung. Des Weiteren werden aus diesem Titel
bundeszentrale Fortbildungsmaßnahmen gefördert. Die oben angeführten
Zahlen beinhalten die gesamte Förderung.
In welcher Höhe die Spitzenverbände ggf. Mittel aus den Haushalten der
Bundesländer erhalten, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
12. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der
finanziellen Förderung von Vereinen und Selbsthilfegruppen im Sozialbereich aus
Mitteln der jeweiligen Landeshaushalte zwischen 2000 und 2010?
Die Bundesregierung besitzt keine Kenntnisse über die finanzielle Förderung
von Vereinen und Selbsthilfegruppen im Sozialbereich aus Mitteln der
Landeshaushalte.
Kapitel 17 02 Titel 684 04 Kinder- und Jugendhilfe
2001 18 395 000 2 515 724,78
2002 18 386 000 2 487 350,00
2003 18 500 000 2 487 350,00
2003 18 454 000 2 487 350,00
2004 18 800 000 2 334 500,00
2005 18 800 000 2 242 170,00
2006 18 800 000 2 270 000,00
2007 18 800 000 2 270 000,00
2008 18 800 000 2 318 200,00
2009 18 790 000 2 295 700,26
2010 18 800 000 2 242 406,00
Gesamt 204 525 000,00 Euro 25 950 751,04 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/513713. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, in welchen
Bundesländern es durch die Länder gestützte Familien- bzw. Sozialpässe
gibt?
14. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Angebote, die
diese Familien- bzw. Sozialpässe im Einzelnen enthalten?
15. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, welcher
Personenkreis Anspruch auf Erhalt des Familien- bzw. Sozialpasses in den
betreffenden Bundesländern hat?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu durch die
Länder gestützten Familien- bzw. Sozialpässen vor.
16. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viele
Personen in den jeweiligen Bundesländern und in der Bundesrepublik
Deutschland gesamt einen gesetzlichen Betreuer haben?
Umfassende Informationen zu Betreuungszahlen und zur Ausgabenentwicklung
im Betreuungsrecht sind in dem kürzlich erschienenen Bericht
„Ausgabenmonitoring und Expertisen zum Betreuungsrecht“ des Instituts für Sozialforschung
und Gesellschaftspolitik (ISG) veröffentlicht (vgl. Sonderheft
Betreuungsrechtliche Praxis – BtPRAX 2011). Der Bericht vom 29. Oktober 2010 fasst die
Ergebnisse einer vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenen Studie
zusammen und analysiert die Entwicklung der Betreuungszahlen und der
Ausgaben für Betreuungen. Der Bericht ist auf der Internetseite des
Bundesministeriums der Justiz abrufbar (
www.bmj.de/DE/Service/
StatistikenFachinfaormationenPublikationen/Publikationen/
_publikationen_liste/Betreuungsrechtliche_Praxis_Sonderheft_2011.html).
Tabelle 3 des Berichts stellt die Entwicklung der Betreuungszahlen von 2004
bis 2009 für alle Bundesländer dar.
Demnach gab es am Jahresende 2009 bundesweit 1 291 410 Betreuungen. Auf
die einzelnen Bundesländer aufgeteilt ergeben sich für das Jahr 2009 folgende
Betreuungszahlen:
Tabelle 2: Anzahl der Betreuungen nach Bundesländern
Quelle: Geschäftsübersicht der Amtsgerichte (GÜ2), BMJ.
Bundesland Betreuungen
Baden-Württemberg 108 114
Bayern 187 181
Berlin 58 375
Brandenburg 45 474
Bremen 10 070
Hamburg 23 590
Hessen 89 827
Mecklenburg-Vorpommern 33 099
Niedersachsen 134 533
Nordrhein-Westfalen 302 483
Rheinland-Pfalz 69 322
Saarland 19 948
Sachsen 73 747
Sachsen-Anhalt 47 155
Schleswig-Holstein 49 782
Thüringen 38 710
Drucksache 17/5137 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeObige Zahlen beschreiben den Gesamtbestand am Ende des jeweiligen Jahres.
Betreuungen, die kürzer als ein Jahr dauern (z. B. Eilbetreuungen), sind in
diesen Zahlen nicht enthalten. Zahlen für das Jahr 2010 liegen noch nicht vor.
17. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie hoch der
jährliche Betrag ist, der für die gesetzliche Betreuung in den jeweiligen
Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland gesamt
aufgewendet wird?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Die Ausgaben für die
gesetzlichen Betreuungen lagen nach dem Forschungsbericht der ISG im Jahre 2009
bundesweit bei 686 417 208 Euro. Nach Bundesländern aufgeteilt ergeben sich
folgende Ausgaben (jeweils in Euro):
Tabelle 3: Ausgaben für die gesetzliche Betreuung nach Bundesländern in Euro
Quelle: Bericht „Ausgabenmonitoring und Expertisen zum Betreuungsrecht“, ISG.
Die Tabelle 5 des in der Antwort zu Frage 16 erwähnten Berichts
veranschaulicht die Entwicklung der Gesamtkosten für Betreuungen aufgeteilt nach den
jeweiligen Bundesländern für die Jahre 2004 bis 2009.
18. Wie hoch ist der Anteil derer, die sich bürgerschaftlich engagieren, an der
Gesamtbevölkerung und an der Bevölkerung der jeweiligen
Bundesländer (getrennt nach Geschlecht, Altersgruppen, Status, bezogen auf den
Arbeitsmarkt und die Einkommensverhältnisse)?
Zur Beantwortung wird auf die nachstehende Tabelle 4 hingewiesen, in der die
entsprechenden Erkenntnisse aus dem Freiwilligensurvey 2009 enthalten sind.
Die Zahlen der Arbeitslosen und Hausfrauen können auf Länderbasis nur für
Nordrhein-Westfalen ausgewiesen werden. Dort wurden 2 500 Personen
befragt, in den meisten anderen Ländern knapp über 1 000 Personen. Für alle
anderen Bundesländer sind die Fallzahlen der arbeitslosen Engagierten bzw. der
Engagierten mit Hausfrauen-Status folglich zu gering und damit zu unsicher.
Bundesland Ausgaben
Baden-Württemberg 47 220 219
Bayern 85 016 356
Berlin 45 698 261
Brandenburg 27 251 850
Bremen 6 234 807
Hamburg 19 490 281
Hessen 51 850 338
Mecklenburg-Vorpommern 21 858 000
Niedersachsen 69 228 666
Nordrhein-Westfalen 161 868 485
Rheinland-Pfalz 30 831 266
Saarland 6 816 058
Sachsen 41 609 609
Sachsen-Anhalt 26 124 338
Schleswig-Holstein 24 442 569
Thüringen 20 876 106
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e 17/5137
werbsstatus
n in Prozent
ler , in
ildung
Hausfrauen
Rentner ,
Pension.
Sonstige
7,6 36,4 29,5 32,0
8,1 33,0 36,0
7,8 28,8 36,0
9,5 19,2 27,1
1,7 30,8 29,7
0,4 28,3 22,2
4,6 18,6 27,3
7,3 30,1 30,5
1,5 23,6 29,2
7,2 37,6 36,2
3,2 34,7 28,7 29,9
6,9 34,6 30,4
9,4 32,4 35,1
1,7 22,3 26,7
3,8 21,4 29,5
5,8 37,8 36,8
4,3 26,3 19,7Tabelle 4: Anteil der ehrenamtlich Tätigen nach Bundesländern
Quelle: Freiwilligensurvey 2009.
Geschlecht Altersgruppen Er
Anteil der bür gerschaftlich Engagierten an folgenden Gruppe
Gesamtbevölkerung
über 14 Jahre
männl. weibl. 14-30 31-45 46-59 60 +
erwerbstätig
arbeitslos Schü
Ausb
Bund ges. 35,8 39,5 32,4 34,4 41,2 38,8 30,5 40,0 26,2 3
Baden-
Württember g
40,8 45,2 36,7 42,6 42,3 45,3 35,1 43,8 4
Bayern 36,2 40,2 32,4 33,6 43,4 37,8 31,3 39,4 3
Berlin 28,2 31,3 25,3 29,0 35,8 27,4 21,8 33,2 2
Brandenbur g 33,0 34,9 31,1 38,3 31,4 35,6 28,2 32,9 4
Bremen 30,1 32,9 27,8 26,3 34,1 27,0 30,0 31,6 3
Hambur g 28,7 27,2 30,5 30,6 36,3 28,2 21,7 33,5 3
Hessen 36,4 40,6 32,4 36,0 39,4 43,5 29,0 41,3 3
Mecklenbur g-
Vorpommern
28,5 31,5 25,7 29,3 30,8 31,3 24,2 30,6 3
Niedersachsen 40,7 45,6 36,1 39,5 46,3 41,9 36,6 44,9 3
Nordrhein-
Westfalen
34,6 37,7 31,7 28,7 40,9 39,4 30,4 39,9 17,5 3
Rheinland-Pfalz 40,6 44,6 36,9 38,8 42,5 47,8 35,0 44,9 4
Saarland 39,4 44,4 34,8 34,6 45,8 45,5 32,1 44,6 3
Sachsen 33,3 39,0 27,9 38,4 45,1 32,5 23,1 39,8 4
Sachsen-Anhalt 26,1 30,5 21,9 23,6 36,2 27,0 20,9 28,8 2
Schleswig-
Holstein
40,2 43,5 37,2 34,2 44,1 41,3 41,1 43,6 3
Thüringen 31,0 31,5 30,7 33,6 38,3 30,1 25,0 35,9 3
Drucksache 17/5137 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, über welches
Einkommen bürgerschaftlich Engagierte tatsächlich verfügen. Im Rahmen des
Freiwilligensurveys wird jedoch erhoben, wie die Befragten ihre
wirtschaftliche Situation subjektiv einschätzen. Diese Angaben sind in der nachstehenden
Tabelle 5 enthalten.
Tabelle 5: Einschätzung der subjektiven finanziellen Situation 2009 (Angaben
in Prozent):
Quelle: Alle Engagierten, Quelle Freiwilligensurvey 2009.
19. Wie hoch war zwischen 2000 und 2010 der jährliche Betrag aus dem
Bundeshaushalt, und welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung
bezüglich der jeweiligen Landesmittel der Bundesländer, die zur
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements aufgewendet werden?
Ein entsprechender jährlicher Betrag aus dem Bundeshaushalt ist nicht
bestimmbar, da viele Programme, in denen auch bürgerschaftliches Engagement
eine Rolle spielt, auch oder allein unter anderen – gegebenenfalls vorrangigen –
Gesichtspunkten gefördert werden. Insofern ist eine genaue Zuordnung der
Haushaltsmittel unter dem Aspekt der Unterstützung des bürgerschaftlichen
Engagements nicht möglich.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den von den Bundesländern
jährlich aufgewendeten Mitteln zur Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements vor.
20. Welche speziellen Förderprogramme gibt es für das bürgerschaftliche
Engagement im Bund und in den jeweiligen Ländern?
Zur Beantwortung der Frage im Hinblick auf die Maßnahmen des Bundes wird
auf den Inhalt der Nationalen Engagementstrategie, die vom Bundeskabinett
am 6. Oktober 2010 verabschiedet wurde, verwiesen. In dieser ist ein Überblick
über die hauptsächlichen Maßnahmen des Bundes enthalten. Im Übrigen wird
auch auf die Antwort zu Frage 19 hingewiesen. Der Bundesregierung liegt
keine Übersicht zu den Förderprogrammen der Bundesländer im Bereich des
bürgerschaftlichen Engagements vor.
Sehr gut Gut Befriedigend Weniger
gut
schlecht
Bund ges. 6,7 37,8 39,9 9,3 6,3
Baden-Württemberg 5,4 39,9 39,1 11,0 4,6
Bayern 8,0 39,7 37,4 8,8 6,1
Berlin 4,4 30,2 40,0 13,3 12,0
Brandenburg 2,7 30,0 40,4 12,1 14,8
Bremen 10,0 32,0 38,0 14,0 6,0
Hamburg 9,4 41,9 31,6 9,4 7,7
Hessen 6,7 39,7 42,4 6,4 4,8
Mecklenburg-Vorpommern 7,1 37,3 33,3 8,7 13,5
Niedersachsen 6,0 37,2 43,3 5,7 7,8
Nordrhein-Westfalen 8,2 38,8 40,2 9,2 3,6
Rheinland-Pfalz 5,5 37,1 43,4 9,3 4,8
Saarland 7,9 38,6 40,6 6,9 5,9
Sachsen 4,5 32,6 43,2 11,7 8,0
Sachsen-Anhalt 4,1 33,7 34,3 14,0 14,0
Schleswig-Holstein 9,2 41,5 33,8 10,6 4,9
Thüringen 6,2 33,5 43,3 10,3 6,7Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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