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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf den Wohnungsbau und die kommunalen Planungskapazitäten

Diese Kleine Anfrage von AfD an Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

07.09.2026

Antwortdauer

12 Tage

Aktualisiert

08.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/773726.08.2026

Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf den Wohnungsbau und die kommunalen Planungskapazitäten

der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Bastian Treuheit, René Bochmann, Dr. Paul Schmidt, Kay Gottschalk, Jörn König, Reinhard Mixl, Gerrit Huy und der Fraktion der AfD.

Vorbemerkung

Der Bund stellt den Ländern für die Jahre 2024 bis 2028 insgesamt 500 Mio. Euro über erhöhte Umsatzsteueranteile nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung; die zweckgebundene Weiterleitung an die Kommunen obliegt den Ländern (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1346, S. 1). Die kommunale Wärmeplanung bindet in den Planungs- und Bauverwaltungen Personal- und Sachmittel, die zugleich für Bauleitplanung, Genehmigungsverfahren und die Ausweisung von Wohnbauflächen benötigt werden. Nach der KWW-Kommunenbefragung 2024 benennt rund die Hälfte der Kommunen fehlendes Personal als zentrale Hürde; der BBSR-Stakeholder-Dialog Wärmeplanung dokumentierte 2025 eine strukturelle Überforderung insbesondere kleiner Kommunen. Zwar sind mit der WPG-Änderung für kleine Kommunen (Bundestagsdrucksache 21/6587) und den Entlastungen im Gebäudemodernisierungsgesetz erste Vereinfachungen angelegt; deren Wirkung auf die Planungskapazitäten der Kommunen ist jedoch offen. Vor diesem Hintergrund fragen die Fragesteller die Bundesregierung nach den Auswirkungen der Wärmeplanung auf die kommunalen Planungskapazitäten und den Wohnungsbau.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

In welcher Höhe wurden den Ländern seit 2024 gemäß Finanzausgleichsgesetz erhöhte Umsatzsteueranteile zur Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung zugewiesen (bitte nach Jahr und Land aufschlüsseln)?

2

In welcher Höhe sind diese Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung bereits verausgabt (Stand fortgeschrieben gegenüber Bundestagsdrucksache 21/6237); falls dem Bund der Abfluss an die Kommunen nicht bekannt ist, hat er ihn bei den Ländern abgefragt, und wenn nein, warum nicht?

3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Kommunen bislang Mittel aus den FAG-Zuweisungen für die Wärmeplanung erhalten haben, und falls nein, auf welcher Grundlage bewertet sie dann Erfolg, Nachbesserungsbedarf und Zielerreichung der von ihr eingeführten Förderung?

4

Wie viele kommunale Wärmepläne sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang abgeschlossen (bitte nach Ländern und Gemeindegrößenklassen aufschlüsseln, die Datenquelle benennen und den Stand gegenüber Bundestagsdrucksache 21/1346 fortschreiben)?

5

Von welchen durchschnittlichen Kosten je Wärmeplan geht die Bundesregierung aus (bitte nach Gemeindegrößenklassen und unter Angabe der zugrunde gelegten Erfüllungsaufwandsberechnung darstellen), und wie verhalten sich diese zu den Kommunen über die Länder zugewiesenen Mitteln?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung, insbesondere aus der KWW-Kommunenbefragung und dem BBSR-Stakeholder-Dialog Wärmeplanung, zum zusätzlichen Personalbedarf in den Kommunen infolge der Wärmeplanung vor, und welche Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen zieht sie daraus?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die Wärmeplanung Personal in den kommunalen Planungsämtern bindet, das für Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren wiederum fehlt, und teilt sie den im BBSR-Stakeholder-Dialog dokumentierten Befund der strukturellen Überforderung kleiner Kommunen?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Umfang der Beauftragung externer Planungsbüros durch die Kommunen vor (bitte, soweit bekannt, nach Ländern und Gemeindegrößenklassen darstellen), und wie bewertet sie die Auswirkungen der begrenzten Marktkapazität auf Kosten und Verfügbarkeit?

9

Welche Länder haben der Bundesregierung über Schwierigkeiten bei der personellen Umsetzung der Wärmeplanung berichtet, mit welchem Inhalt (bitte je Land darstellen), und wie hat die Bundesregierung diese Rückmeldungen ausgewertet bzw. Verbesserungsvorschläge erarbeitet?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die kommunale Wärmeplanung Bauleitplan-, Baugenehmigungsverfahren oder die Ausweisung von Wohnbauflächen verzögert, und falls nein, hält sie es für vertretbar, eine bundesgesetzliche Planungspflicht ohne Kenntnis ihrer Rückwirkung auf den Wohnungsbau aufrechtzuerhalten?

11

Auf welcher Datengrundlage und mit welchen Annahmen beurteilt die Bundesregierung, ob und in welchem Umfang die Wärmeplanung die Dauer von Bauleitplanverfahren beeinflusst?

12

Welche Erkenntnisse oder Annahmen hat die Bundesregierung dazu, ob die Bindung kommunaler Planungskapazitäten durch die Wärmeplanung den Wohnungsbau verlangsamt, und wie stellt sie sicher, dass ihre wohnungs- und ihre wärmepolitischen Ziele nicht in Konkurrenz treten?

13

Welche Kennzahlen verwendet die Bundesregierung zur Bewertung der Auswirkungen der Wärmeplanung auf die kommunalen Planungskapazitäten?

14

Welche kommunalen Spitzenverbände haben der Bundesregierung auf Zielkonflikte zwischen Wärmeplanung und Wohnungsbau hingewiesen, und mit welchem Inhalt (bitte die jeweiligen Stellungnahmen benennen)?

15

Welche über die im WPG-Änderungsentwurf (Bundestagsdrucksache 21/6587) vorgesehenen Vereinfachungen hinausgehenden Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um eine zusätzliche Belastung der kommunalen Bau- und Planungsverwaltungen durch die Wärmeplanung zu vermeiden?

16

Welche Evaluationen, insbesondere zu den Auswirkungen der Wärmeplanung auf die Dauer und den Ressourcenbedarf von Planungs- und Genehmigungsverfahren, liegen der Bundesregierung vor, und falls solche fehlen, plant sie eine entsprechende Untersuchung und welche wissenschaftlichen Einrichtungen wurden hiermit beauftragt (bitte mit Auftragsvolumen)?

Berlin, den 24. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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