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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Digitale Informationsbeschaffung in der Grauzone – Umfang und Rechtsgrundlagen des Datenkaufs durch Nachrichtendienste

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.09.2026

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

08.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/770925.08.2026

Digitale Informationsbeschaffung in der Grauzone – Umfang und Rechtsgrundlagen des Datenkaufs durch Nachrichtendienste

der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof, Thomas Ladzinski, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die fortschreitende Digitalisierung führt zur Entstehung gewaltiger Mengen an personenbezogenen Daten, die von kommerziellen Datenhändlern (Data Broker) systematisch erhoben, aggregiert und zum Verkauf angeboten werden. Diese Datensätze umfassen häufig hochsensible Informationen wie detaillierte Bewegungsprofile, Kommunikationsmetadaten, App-Nutzungsgewohnheiten oder Konsuminteressen von Bürgern. Während der staatliche Zugriff auf solche Daten durch klassische Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung an strenge gesetzliche Hürden und richterliche Vorbehalte gebunden ist, hat sich mit dem kommerziellen Ankauf von Daten durch Sicherheitsbehörden ein neues, weitgehend unreguliertes Feld der Informationsbeschaffung etabliert.

Anlass der vorliegenden Kleinen Anfrage sind aktuelle Berichte über eine systematische Aufrüstung der deutschen Nachrichtendienste durch den gezielten Ankauf kommerziell verfügbarer Datensätze (https://netzpolitik.org/2026/aufruestung-der-geheimdienste-innenministerium-laesst-datenkaeufe-in-der-grauzone/). Berichten zufolge lässt das Bundesministerium des Innern (BMI) den Nachrichtendiensten des Bundes dabei erheblichen Spielraum, diese Daten in einer rechtlichen „Grauzone“ zu beschaffen (https://netzpolitik.org/2026/aufruestung-der-geheimdienste-innenministerium-laesst-datenkaeufe-in-der-grauzone/). Kritiker und Datenschutzexperten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch den Zukauf von Broker-Daten die strengen verfassungsrechtlichen Schranken der klassischen Überwachungsgesetze faktisch umgangen werden könnten (https://netzpolitik.org/2026/aufruestung-der-geheimdienste-innenministerium-laesst-datenkaeufe-in-der-grauzone/). Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mahnte, dass für den Ankauf von Daten aus kommerziellen Quellen eine spezifische und hinreichend präzise gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehle (https://netzpolitik.org/2026/aufruestung-der-geheimdienste-innenministerium-laesst-datenkaeufe-in-der-grauzone/). Wenn staatliche Stellen Informationen, die sie durch eigene Überwachungsmaßnahmen nicht erheben dürften, einfach auf dem freien Markt erwerben, droht eine Aushöhlung des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses gemäß Artikel 10 des Grundgesetzes.

Besonders kritisch ist zu bewerten, dass für diese Form der digitalen Informationsgewinnung bislang keine spezifische und hinreichend transparente Rechtsgrundlage existiert. Während die technologischen Möglichkeiten der Datenanalyse, insbesondere durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Big-Data-Anwendungen, massiv ausgebaut werden, hinkt die rechtliche Einhegung und parlamentarische Kontrolle dieser Praktiken hinterher. Es besteht die Gefahr, dass eine Schatten-Überwachungsinfrastruktur entsteht, die sich der öffentlichen Debatte und der gerichtlichen Überprüfung weitgehend entzieht.

Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber, in welchem Umfang die Nachrichtendienste des Bundes bisher Daten von kommerziellen Anbietern erworben haben, welche Haushaltsmittel hierfür aufgewendet wurden und auf welcher konkreten rechtlichen Basis diese Transaktionen erfolgen. Zudem gilt es zu klären, wie die Bundesregierung sicherstellt, dass beim Ankauf und der anschließenden Analyse dieser Massendaten die Grundrechte der Bürger gewahrt bleiben und ein Missbrauch dieser Informationen technisch wie organisatorisch ausgeschlossen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) in den Jahren 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 personenbezogene oder anonymisierte Datensätze von kommerziellen Datenhändlern (Data Brokern) erworben?

2

Welche Gesamtsummen an Haushaltsmitteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Zeiträumen für den Ankauf solcher Daten aufgewendet (bitte nach Geheimdienst und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

3

Welche Kategorien von Daten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung konkret angekauft (z. B. Werbe-IDs, GPS-Bewegungsprofile, App-Nutzungsdaten, Browsing-Historien, Kreditkartendaten oder Social-Media-Interaktionen)?

4

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der kommerziellen Anbieter und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Daten nicht aus unrechtmäßigen Quellen stammen?

5

Beziehen die Nachrichtendienste nach Kenntnis der Bundesregierung die Daten direkt von den Herstellern oder über spezialisierte Zwischenhändler (Daten-Aggregatoren)?

6

Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage basiert der kommerzielle Ankauf dieser Datensätze durch die Nachrichtendienste aktuell, solange keine spezifische Ermächtigungsgrundlage im Nachrichtendienstgesetz existiert?

7

Wie nimmt die Bundesregierung zu der Kritik der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Stellung, wonach der Ankauf kommerziell verfügbarer Datensätze ohne hinreichend präzise Rechtsgrundlage das Risiko einer faktischen Umgehung der hohen Schutzstandards des G 10-Gesetzes birgt?

8

Aus welchen Gründen sieht der aktuelle Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts keine explizite und hinreichend präzise Ermächtigungsgrundlage für den Erwerb von Daten von privaten Dritten vor?

9

Inwieweit plant die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Nachbesserungen vorzunehmen, um den Ankauf kommerzieller Daten einer wirksamen parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen?

10

Welche technischen Systeme oder Softwarelösungen (z. B. KI-basierte Big-Data-Analyseplattformen) nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Nachrichtendienste, um die angekauften Massendatenbestände zu prozessieren und auszuwerten?

11

Werden die angekauften kommerziellen Daten mit internen behördlichen Datenbanken verknüpft, um Personen gezielt zu identifizieren, deren Daten ursprünglich anonymisiert oder pseudonymisiert waren?

12

Inwieweit setzt die Bundesregierung bei der Analyse dieser Daten Tools externer, insbesondere außereuropäischer Unternehmen ein und wie wird in diesem Kontext ein Abfluss von Erkenntnissen an ausländische Dienste technisch unterbunden?

Berlin, den 24. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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