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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Struktur, Kosten und gesellschaftspolitische Ausrichtung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

31.08.2026

Aktualisiert

08.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/776931.08.2026

Struktur, Kosten und gesellschaftspolitische Ausrichtung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Gerrit Huy, Peter Bohnhof, Jan Feser, Achim Köhler, Lukas Rehm, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) unterhält als „besondere Dienststelle“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) Standorte in Mannheim und Schwerin. Ihr Betrieb wird nahezu vollständig aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Zuletzt wurde das Budget der HdBA für das Jahr 2022 mit ca. 24,1 Mio. Euro beziffert. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragesteller zur Sicherstellung einer lückenlosen Transparenz über die Verwendung der Beitragsmittel eine detaillierte und aktuelle Aufschlüsselung der Ausgaben für die Jahre ab 2023 geboten.

Die BA gewährt ihren Studenten eine im Vergleich zu anderen dualen Studiengängen sowie zur allgemeinen Bundesverwaltung außergewöhnlich hohe Vergütung: Laut aktuellen Informationen der BA (Stand November 2025) beträgt diese derzeit 1 925 Euro monatlich zuzüglich möglicher Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung (vgl. www.arbeitsagentur.de/vor-ort/datei/november-2025-duales-studium_ba253382.pdf#page=5). Zum Vergleich: Der Anwärtergrundbetrag für den gehobenen Dienst des Bundes liegt (Stand 2024/2025) bei 1 667,75 Euro (vgl. Bundesbesoldungsgesetz, Grundbetrag Anwärterbezüge). Damit liegt die Vergütung an der HdBA um mehr als 15 Prozent über dem Standardniveau der allgemeinen Bundesverwaltung, was angesichts der Finanzierung aus Beitragsmitteln eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung darstellt.

Über die rein ökonomische Betrachtung hinaus weist das Curriculum verpflichtende Module zu den Themenfeldern „Arbeitsmarktökonomie und Gender“ (Modul 17) sowie „Diversity Management“ (Modul 23) auf (vgl. Modulkatalog HdBA 2023, www.hdba.de/fileadmin/media/downloads/informationen_zum_studium/Modulkatalog_Curriculum_2023.pdf).

Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Notwendigkeit einer effizienten Arbeitsmarktverwaltung ist die wirtschaftliche Notwendigkeit dieser spezialisierten Hochschulstruktur sowie der direkte Bezug der genannten Lehrinhalte zur Kernaufgabe der Arbeitsvermittlung aus Sicht der Fragesteller kritisch zu hinterfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch waren die Gesamtausgaben für die HdBA in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 (bitte nach Personal-, Sach- und Investitionskosten sowie Standorten aufschlüsseln; für das Jahr 2025 bitte die vorläufigen Ist-Werte oder Planansätze angeben)?

2

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Gesamtkosten pro Absolvent der HdBA (einschließlich Studienvergütung, Sozialversicherungsbeiträge und Zuschüsse) über die gesamte Regelstudienzeit?

3

Warum erfolgt die Ausbildung nicht über die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund), die bereits den Nachwuchs zahlreicher anderer Bundesbehörden ausbildet (vgl. https://hsbund.de) um mögliche Synergieeffekte bei Infrastruktur und Lehrbetrieb zu nutzen?

4

Wie viele Studenten haben ihr Studium an der HdBA in den letzten fünf Jahren vorzeitig beendet, und welche Summe an bereits gezahlten Vergütungen wurde hierbei durch die BA zurückgefordert beziehungsweise als Verlust verbucht?

5

Welchen konkreten Nutzen für die Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt misst die Bundesregierung den Pflichtmodulen „Arbeitsmarktökonomie und Gender“ (Modul 17) sowie „Diversity Management“ (Modul 23) bei (vgl. Vorbemerkung)?

6

Ist das Bestehen der in Frage 5 genannten Module zwingende Voraussetzung für den Studienabschluss und die anschließende Übernahme in das Beschäftigungsverhältnis bei der BA?

7

In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2020 externe Honorare für Lehrbeauftragte, Trainer oder Berater gezahlt, die Inhalte zu den in Frage 5 genannten Themenfeldern vermittelt haben (bitte nach Empfängern und Summen auflisten)?

8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass an der HdBA das Gebot der politischen Neutralität gewahrt bleibt, insbesondere bei der Vergabe von Forschungsaufträgen und der Berufung von Lehrpersonal zu diesen Themenfeldern?

9

Wie viele gemeinsame Forschungsprojekte wurden zwischen der HdBA und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in den letzten fünf Jahren durchgeführt, und wie wird hierbei eine kostenträchtige Doppelstruktur in der Forschung vermieden?

10

Welcher Anteil der an der HdBA erarbeiteten Forschungsergebnisse fand in den letzten drei Jahren direkten Eingang in die Fachlichen Weisungen (FW) der BA für die operative Vermittlungsarbeit?

11

Verfügt die Bundesregierung über vergleichende Daten zur Vermittlungseffektivität (beispielsweise Integrationsquote von Arbeitslosen) zwischen Beratern mit einem HdBA-Abschluss und Beratern mit einem fachfremden Hochschulabschluss (Quereinsteiger)?

12

Wie hoch ist die Fluktuationsquote von HdBA-Absolventen nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Bindungsfrist an die Bundesagentur für Arbeit?

13

In welchem Umfang wurden seit dem Jahr 2021 externe Unternehmensberatungen (beispielsweise McKinsey, Roland Berger) für Aufgaben der Organisationsentwicklung, des Personalmanagements oder der Strukturoptimierung der Bundesagentur für Arbeit (BA) beauftragt (bitte nach Projekt, Auftragnehmer und Kosten aufschlüsseln), und wie begründet die Bundesregierung diese externen Vergaben angesichts der Tatsache, dass die BA mit der HdBA über einen eigenen Forschungs- und Lehrkörper mit entsprechenden Fachschwerpunkten verfügt?

Berlin, den 15. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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