Zum zweiten Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 15. Juli 2026
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 15. Juli 2026 hat die Bundesregierung ihr sogenanntes zweites Entlastungskabinett beschlossen (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinettentlastungen-2026-2446178). Die Maßnahmen dieses Entlastungskabinetts zielen auf einen spürbaren Bürokratierückbau für die Bürger, sie sind zusammengefasst im einem „Bericht über Maßnahmen zum Bürokratierückbau“ (vorgelegt auf Ausschussdrucksache 21(23)95, im folgenden „Entlastungskabinett“). Im Text heißt es, dass das erste Entlastungskabinett vom November 2025 (vgl. https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau/1-entlastungskabinett) zu einer Reduzierung von Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten in Höhe von 9,8 Mrd. Euro führe (Entlastungskabinett, S. 1). Mit den Vorhaben, die Mitte Juli beschlossen wurden, wird nach den Worten der Bundesregierung mit einer weiteren Einsparung von 600 Mio. Euro jährlich zu rechnen sein (Entlastungskabinett, S. 13).
Die Fragesteller begrüßen das von der Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag proklamierte Ziel des Bürokratieabbaus ausdrücklich; sie sind der Überzeugung, dass ein entschlossener Abbau unnötiger Bürokratie Zeit, Geld und Nerven für Bürger, Unternehmen und Verwaltung sparen hilft und gleichzeitig als Zündkerze für Innovationen einer seit Jahren lahmenden Wirtschaft wirkt. Allerdings hatten sie in der Vergangenheit vermehrt den Eindruck, dass den forschen Ankündigungen der Bundesregierung zu Bürokratie und Staatsmodernisierung nur halbherzige, nicht zu Ende gedachte Taten folgten. Vor diesem Hintergrund erscheint es ihnen als unabdingbar, das vorgelegte Maßnahmenpaket besonders in Augenschein zu nehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie schlüsselt sich die genannte Gesamtsumme von 9,8 Mrd. Euro jährlicher Entlastung des ersten Entlastungskabinetts konkret auf die einzelnen gesetzlichen Vorhaben auf (bitte tabellarisch nach Vorhaben, Ressortverantwortung und berechnetem Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung darstellen)?
Inwieweit lassen sich die genannten 9,8 Mrd. Euro nach tatsächlichen Kostenreduzierungen und nach vermiedenen Kostensteigerungen („Opportunitätskosten“) differenzieren?
Für wie viele der genannten Maßnahmen des ersten Entlastungskabinetts liegt bereits ein konkretes Datum für das Inkrafttreten vor, und wann wird die volle Entlastungswirkung der 9,8 Mrd. Euro voraussichtlich erstmals statistisch im Bürokratiekostenindex (BKI) sichtbar sein?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Liegen den Ländern konkrete Zusagen der Bundesregierung vor, ihre eigenen Berichts- und Dokumentationspflichten analog zu den Bundesmaßnahmen zu reduzieren, insbesondere in Bereichen, in denen der Bund lediglich Ermächtigungen erteilt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein erheblicher Teil der Bürokratielast in Deutschland auf Verordnungen und Richtlinien der EU zurückgeht, und welche messbaren Erfolge konnte sie bei der Forderung nach einer 25-prozentigen Reduktion der EU-Berichtspflichten bisher erzielen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die angestrebten Entlastungen auf Bundesebene nicht durch eine bürokratische Übererfüllung (sogenanntes Gold-Plating) bei der Umsetzung von EU-Recht zunichtegemacht werden?
Welches Bundesministerium hat seit dem ersten Entlastungskabinett den höchsten und welches den geringsten Beitrag zum Bürokratierückbau geleistet (bitte nach Ressort und Summe der Entlastung aufschlüsseln)?
Wie viele der rund 25.000 Hinweise aus dem „EinfachMachen-Portal“ (vgl. https://einfach-machen.gov.de/) wurden bisher in konkrete Gesetzentwürfe oder Richtlinien überführt, und welche Ressorts sind für die Bearbeitung der verbleibenden Hinweise zuständig?
Mit welcher Zeitersparnis für Bürger, Unternehmen und Verwaltung, gemessen in kumulierten Stunden pro Jahr, rechnet die Bundesregierung bei den Maßnahmen des zweiten Entlastungskabinetts (bitte ausführen)?
Wann genau ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der flächendeckenden Einführung einer digitalen Überweisung vom Hausarzt an den Facharzt (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-entlastungen-2026-2446178, Modernes Gesundheitswesen: digitaler Überweisungsschein) zu rechnen?
Wann genau ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der flächendeckenden Einführung digitaler Beratungs- und Meldetermine für Arbeitssuchende bei der Bundesagentur für Arbeit (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-entlastungen-2026-2446178, Digitale Arbeitsförderung) zu rechnen?
Was genau ist darunter zu verstehen, dass Preisauszeichnung und Verkauf loser Ware im Lebensmitteleinzelhandel „bürokratieärmer“ ausgestaltet werden sollen (vgl. Entlastungskabinett, S. 16)?
Wann genau ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der angekündigten Abschaffung der Pflicht zur Ausgabe papierhafter Kassenbelege (vgl. Entlastungskabinett, S. 17) zu rechnen?
Was genau ist unter der angekündigten „Innovationsfreiheitsoffensive“ zum Abbau bürokratischer Hürden in der Forschungsförderung (vgl. Entlastungskabinett, S. 18) zu rechnen, und inwieweit sind hieran die Länder beteiligt, in deren Verantwortungsbereich Wissenschaft und Forschung zunächst fallen?
Steht die Bundesregierung, neben der angestrebten Novelle des Baugesetzbuches (vgl. Entlastungskabinett, S. 3), im Austausch mit den Ländern, um die bestehenden Landesbauordnungen zu vereinfachen und zu straffen, mit dem Ziel einer Beschleunigung der kommunalen Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte ausführen)?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Umstellung des Führungszeugnisses für private Zwecke von der Papierform auf eine digitale Version (vgl. Entlastungskabinett, S. 11) auch die Dauer der Zustellung von der Behörde an den Bürger signifikant verkürzen?