Smart-City-Forschung des Bundes – Umsetzung der Smart City Charta sowie Förderung datenbasierter Stadtentwicklungs- und Governancekonzepte unter Einbeziehung europäischer Programme und Mittel
der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, René Bochmann, Robin Jünger, Maximilian Kneller, Sergej Minich, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, Sven Wendorf, Olav Hilmer, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit der Veröffentlichung der „Smart City Charta“ im Jahr 2017 durch die Nationale Dialogplattform Smart Cities fungiert dieses Dokument als maßgeblicher Orientierungsrahmen für die digitale Transformation deutscher Kommunen. Die Bundesregierung führt hierzu aus: „Orientierung dafür gibt die 2017 erarbeitete Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. Mit ihr als Grundlage machen sich die Modellprojekte Smart Cities auf den Weg, Digitalisierung zu gestalten“ (www.smart-city-dialog.de/wissen/publikationen/smart-city-charta, www.bmwsb.bund.de/DE/stadtentwicklung/stadtentwicklungpolitik/smart-cities/smart-cities_node.html).
Während die Bundesregierung die technologischen Chancen für Effizienz und Klimaschutz betont, werfen die im zugehörigen Dialogprozess diskutierten und dokumentierten Zukunftsszenarien (Langfassung 2017) bei den Fragestellern grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf (yumpu.com/de/document/read/65588789/smart-city-charta-langfassung/1).
In einem dieser Szenarien, das maßgeblich auf Arbeiten des finnischen Think Tanks Demos Helsinki zurückgeht, werden Konzepte wie eine „Post-Voting Society“, eine „Post-Ownership Society“ oder eine „Post-Choice Society“ entworfen. Insbesondere das Szenario einer „Post-Voting Society“, in dem datenbasierte Echtzeit-Rückkopplungen demokratische Wahlprozesse teilweise ersetzen könnten, steht in einem potenziellen Spannungsverhältnis zu den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie und der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (yumpu.com/de/document/read/65588789/smart-city-charta-langfassung/1, vgl. S. 42 f.).
Gleichzeitig wird die Smart-City-Entwicklung nach Wahrnehmung der Fragesteller massiv durch europäische Programme wie die EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“ und das Digital Europe Programme gesteuert. Zwischen den deutschen Smart-City-Aktivitäten und verschiedenen europäischen Förderprogrammen sowie Netzwerken bestehen in zahlreichen Fällen inhaltliche, organisatorische oder finanzielle Bezüge. Teilweise erfolgen Projektbeteiligungen oder Kofinanzierungen im Rahmen europäischer Programme. Dabei stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit durch diese Förderarchitektur eine schleichende Zentralisierung zulasten der kommunalen Eigenverantwortung erfolgt und in welchem Umfang deutsche Kommunen in technologische Abhängigkeiten von internationalen IT-Großkonzernen („Vendor Lock-in“) geraten.
Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern ein erhebliches Interesse daran, die Verwendung öffentlicher Mittel für die Erforschung und Erprobung solcher Governance-Konzepte sowie die personellen Verflechtungen zwischen den Erarbeitern der Charta und den späteren Zuwendungsempfängern transparent zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Fördermittel des Bundes wurden seit 2017 insgesamt für Smart-City-bezogene Forschung und Modellprojekte bewilligt (bitte nach Haushaltsjahren, Einzelplänen und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Welche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder NGOs erhielten Fördermittel mit einem kumulierten Volumen von mehr als 250 000 Euro für Vorhaben im Kontext der Smart City Charta (bitte nach Zuwendungsempfänger, Projektziel und Fördersumme auflisten)?
Wie hoch ist der Anteil der Kofinanzierung durch EU-Mittel (insbesondere Horizon Europe und Digital Europe) bei den durch den Bund geförderten Smart-City-Modellprojekten?
Welche Bundesministerien und Projektträger koordinieren die Auswahlverfahren, und nach welchen wissenschaftlichen oder politischen Kriterien erfolgt die Priorisierung von Projekten, die „Smart Governance“ zum Gegenstand haben?
Welche durch Bundesmittel geförderten Forschungsvorhaben oder Begleitstudien nehmen explizit oder implizit Bezug auf die in der Langfassung der Smart City Charta (2017) beschriebenen Szenarien einer „Post-Voting Society“, „Post-Ownership Society“ oder „Post-Choice Society“ (vgl. Vorbemerkung)?
In welchem Umfang wurden seit 2017 Projekte gefördert, die sich mit „Predictive Governance“, algorithmischer Entscheidungsunterstützung in der Verwaltung oder der Ersetzung klassischer Beteiligungsformate durch datenbasierte Feedbacksysteme befassen?
Welche Projekte untersuchen im Kontext von Smart Cities den Einsatz von „Behavioural Insights“, „Nudging“ oder vergleichbaren Instrumenten zur Beeinflussung des Bürgerverhaltens (z. B. in den Bereichen Mobilität, Energieverbrauch oder Konsum)?
Hat die Bundesregierung Evaluierungen in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen dieser Konzepte auf das Wahlrecht (Artikel 38 GG) und die informationelle Selbstbestimmung untersuchen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Welche Projekte befassen sich im erläuterten Zusammenhang mit dem Aufbau urbaner Datenplattformen, „Digitalen Zwillingen“ oder kommunalen Datenräumen, und wie wird dabei sichergestellt, dass die Datenhoheit bei den Kommunen verbleibt und nicht auf private IT-Dienstleister übergeht?
In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfassung und KI-gestützte Auswertung von Bewegungsdaten, Aufenthaltsdaten oder Energieverbrauchsdaten einzelner Haushalte in geförderten Reallaboren erprobt, und welche Anonymisierungsstandards sind hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung verbindlich?
Welche Forschungsvorhaben befassen sich mit der Verknüpfung digitaler Identitäten (Wallets) mit dem Zugang zu kommunalen Dienstleistungen im Sinne einer „Smart Governance“?
Wie koordiniert die Bundesregierung die Beteiligung deutscher Städte an der EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities“, und welche bundeseigenen Mittel fließen in die Unterstützung dieser Städte zur Umsetzung der EU-Vorgaben?
Welche Kooperationen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der staatlich geförderten Smart-City-Forschung mit internationalen Organisationen wie dem World Economic Forum (WEF), den C40 Cities oder dem Netzwerk Open & Agile Smart Cities (OASC)?
Inwieweit fließen gegebenenfalls Anforderungen internationaler Netzwerke oder privater Stiftungen (z. B. Stiftung Mercator, Robert Bosch Stiftung) in die Gestaltung der bundesweiten Förderrichtlinien für Smart Cities ein?
Welche Mitglieder der Nationalen Dialogplattform Smart Cities oder der an der Charta beteiligten Expertengruppen waren zeitgleich oder in der Folge als Gutachter in Auswahlgremien für Bundesfördermittel oder selbst als Zuwendungsempfänger tätig?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer dauerhaften finanziellen Abhängigkeit der Kommunen von Bundes- oder EU-Förderungen (sog. Förderfalle), wenn Projekte nach Ende der Laufzeit in die kommunalen Regelstrukturen übernommen werden sollen?
Hat sich die Bundesregierung zu verfassungsrechtlichen Grenzen für den Einsatz von KI und Big Data bei der Steuerung kommunaler Prozesse im Hinblick auf das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung juristischen Rat eingeholt und wenn ja, was besagt dieser?
Wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, dass Smart-City-Forschungsvorhaben nicht zur Vorbereitung von gesetzlichen Regelungen genutzt werden, die die informationelle Selbstbestimmung ohne hinreichende parlamentarische Debatte einschränken?