Effiziente Strafverfolgung im digitalen Raum – Technische Methoden und digitale Analyseverfahren des BKA gegen Kinderpornografie
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder (oftmals als Child Sexual Abuse Material – CSAM bezeichnet) und des sexuellen Missbrauchs von Kindern zählt zu den dringlichsten Aufgaben der deutschen Strafverfolgungsbehörden. Die fortschreitende Digitalisierung und die zunehmende Nutzung verschlüsselter Messenger-Dienste, globaler Cloud-Speicher sowie international agierender Plattformen führen dazu, dass Komplexität und Umfang entsprechender Ermittlungsverfahren in den vergangenen Jahren massiv zugenommen haben. Gleichzeitig stehen Ermittler vor der Herausforderung, stetig anwachsende und hochgradig datenintensive Beweismengen forensisch auszuwerten.
Die Dimension des Problems wird durch die offiziellen Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) verdeutlicht. Laut dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024“ verbleiben die registrierten Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs mit 16 354 Fällen auf einem hohen Niveau über dem Fünf-Jahres-Durchschnitt, dabei wurden 18 085 Opfer unter 14 Jahren erfasst (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html). Einen historischen Höchstwert erreichte das Lagebild bei der Herstellung, Verbreitung, dem Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte mit 9 601 Fällen, was einem Anstieg von 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html). Die Delikte rund um kinderpornografische Inhalte verharren trotz eines leichten statistischen Rückgangs bei 42 854 erfassten Fällen weiterhin auf einem hohen Niveau (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html). Sowohl das BKA als auch kriminologische Experten betonen jedoch, dass diese Zahlen lediglich das Hellfeld der polizeilichen Registrierung abbilden. Die tatsächliche Dunkelziffer an Opfern sexualisierter Gewalt sowie an unentdecktem Bild- und Videomaterial im Netz wird auf ein Vielfaches geschätzt (www.swr.de/swraktuell-radio/das-problem-bei-der-bekaempfung-von-kindesmissbrauch-ist-die-dunkelziffer-100.html).
Eine zentrale Rolle bei der Erkennung dieser Delikte nimmt das BKA als nationale Zentralstelle ein. Dies zeigt sich insbesondere an der Flut digitaler Hinweise aus dem Ausland. Im Jahr 2024 leitete das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) insgesamt 205 728 Verdachtsmeldungen an das BKA weiter (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html). Davon stufte das BKA mit 106 353 Hinweisen mehr als die Hälfte nach deutschem Recht als strafrechtlich relevant ein (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html).
Vor diesem Hintergrund wurden beim Bundeskriminalamt spezialisierte Organisationseinheiten ausgebaut, um im Rahmen der gesetzlichen Zentralstellenfunktion die steigende Zahl an Verfahren und die immensen Datenmengen bewältigen zu können. Zu den Kernaufgaben dieser Einheiten gehört es, die Bundesländer bei der Identifizierung unbekannter Opfer und Täter zu unterstützen sowie nationale und internationale Ermittlungs- und Auswertungsmaßnahmen zu koordinieren. Die Bewältigung dieser stetig anwachsenden Beweismengen im digitalen Raum erfordert von den zuständigen Strukturen den Einsatz moderner technischer, operativer und kriminalistischer Werkzeuge. Die polizeiliche Praxis steht dabei vor der Herausforderung neben herkömmlichen Ermittlungsmethoden auch auf softwaregestützte Verfahren zur Bild- und Videoanalyse sowie auf moderne Methoden zur Strukturierung forensischer Massendaten zurückzugreifen, um eine zeitnahe Auswertung überhaupt zu ermöglichen.
Während die öffentliche Berichterstattung meist auf aggregierte Fallzahlen oder einzelne Ermittlungserfolge blickt, bleibt für die parlamentarische Kontrolle weitgehend unklar, wie die im BKA installierten Spezialstrukturen im Detail arbeiten und wie deren Effektivität bemessen wird. Es besteht daher ein erhebliches parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber, welche konkreten digitalen Ermittlungsmethoden und technischen Hilfsmittel angewandt werden, in welchem Maße automatisierte Verfahren die Sichtung des Materials unterstützen und anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Erfolgsquote, den Ressourceneinsatz und die Effizienz dieser spezialisierten Strukturen bewertet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie stellt sich die personelle und materielle Ausstattung der spezialisierten Gruppe SO 4 (Gewalt- und Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen) im BKA im laufenden Haushaltsjahr dar (bitte nach Referaten, Planstellen, tatsächlich besetzten Stellen sowie Sach- und IT-Mitteln aufschlüsseln)?
Wie viele der in der Gruppe SO 4 beschäftigten Mitarbeiter sind speziell im Bereich der IT-Forensik, Datenanalyse und Softwareentwicklung tätig?
In welchem Umfang und mit welchen spezifischen Softwarelösungen nutzt das BKA das sogenannte Hashing-Verfahren, um bekanntes Bild- und Videomaterial in sichergestellten Datenträgern oder Datenströmen automatisiert zu identifizieren?
Wie wird sichergestellt, dass bei der Nutzung von Hashing-Verfahren die Fehlerquote minimiert wird und findet vor einer strafrechtlichen Verfolgung in jedem Fall eine manuelle Verifizierung durch menschliche Ermittler statt?
Inwieweit nutzt das BKA Hashing-Datenbanken im internationalen Verbund (z. B. über Europol, Interpol oder das NCMEC) und wie ist der datenschutzkonforme Austausch dieser Hashwerte rechtlich und technisch geregelt?
Welche konkreten KI-gestützten oder automatisierten Bild- und Videoanalyseverfahren (z. B. zur Erkennung von Mustern, Objekten oder zur Altersbestimmung auf Bilddateien) werden im BKA derzeit erprobt oder bereits im Wirkbetrieb eingesetzt, um bisher unbekanntes Material vorzusortieren?
Setzt das BKA im Rahmen der Bekämpfung von CSAM im In- oder Ausland verdeckte Ermittlungsmethoden ein, bei denen eigene Plattformen, Foren oder Server als sogenannte “Honeypots“ betrieben oder übernommen werden, um die Identität von Nutzern aufzudecken?
a) Wenn ja, auf welchen rechtlichen Grundlagen (z. B. im Bundeskriminalamtgesetz oder der Strafprozessordnung) basiert das Betreiben oder die Infiltration solcher Honeypots?
b) Wenn ja, wie wird dabei das Spannungsfeld gelöst, dass staatliche Stellen zur Aufrechterhaltung der Plattform unter Umständen illegales Material hosten, übertragen oder zugänglich machen müssen (Problematik der staatlichen Tatprovokation bzw. Strafbarkeit der Ermittler)?
In wie vielen Fällen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 haben Ermittler des BKA verdeckt auf ausländischen Foren, Darknet-Marktplätzen oder Chatplattformen agiert und wie viele Täteridentifizierungen konnten hieraus direkt abgeleitet werden?
Wie stellt sich der genaue technische und administrative Ablauf dar, sobald eine Verdachtsmeldung des US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) beim BKA eingeht (bitte den Weg von der automatisierten Filterung bis zur Weiterleitung an die Bundesländer skizzieren)?
Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer NCMEC-Meldung im BKA im Jahr 2024 und 2025 von der Übermittlung bis zur Abgabe an das zuständige Bundesland?
Wie viele der im Jahr 2024 vom BKA als strafrechtlich relevant eingestuften 106 353 NCMEC-Hinweise führten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern zu:
a) der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens,
b) der Durchführung von Durchsuchungsmaßnahmen,
c) einer Anklageerhebung oder Verurteilung?
Welche technischen oder rechtlichen Hürden bestehen beim direkten Datenaustausch und der IT-Interoperabilität zwischen der Spezialgruppe SO 4 des BKA und den entsprechenden Dienststellen der 16 Bundesländer?
Inwieweit sind die im BKA genutzten Analysewerkzeuge vollumfänglich mit den Systemen der Bundesländer kompatibel und welche Verzögerungen ergeben sich durch Medienbrüche bei der Übermittlung digitaler Beweismittel?
Anhand welcher konkreten, messbaren Indikatoren bewertet das BKA die Effektivität und den Erfolg seiner spezialisierten Einheiten im Bereich der CSAM-Bekämpfung?
Welche der eingesetzten Methoden haben nach Einschätzung der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren den größten Beitrag zur Identifizierung von Opfern und Tatverdächtigen geleistet?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wirksamkeit der eingesetzten Methoden zur Bekämpfung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder weiter zu erhöhen?