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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Wahrnehmung politischer Standortfaktoren durch ausländische Investoren

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

08.09.2026

Aktualisiert

10.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/791708.09.2026

Wahrnehmung politischer Standortfaktoren durch ausländische Investoren

der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd Schattner, Stefan Henze, Andreas Mayer, Christian Reck, Tobias Teich, Stefan Keuter, Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Gewinnung ausländischer Investitionen ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland von vitaler Bedeutung. Dies betrifft insbesondere Industrieansiedlungen, Forschung und Entwicklung, technologieintensive Wertschöpfung, Infrastruktur, Energieversorgung, mittelständische Zulieferketten und hochwertige Arbeitsplätze. Die regierungstragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode angekündigt, Deutschland solle für Investoren, Unternehmer und Forscher aus aller Welt attraktiver werden. Sie verweisen auf Investitionen, Innovationen, Wettbewerb, geringere Energiepreise, Bürokratieabbau, aktive Handelspolitik und eine Stärkung der Außenwirtschaftsförderung als zentrale Instrumente ihrer Standortpolitik (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag_2025.pdf).

Internationale Standortanalysen zeigen zugleich erhebliche wettbewerbsgefährdende Belastungen. Einem Artikel zufolge verweist die EY-Studie „European Attractiveness Survey 2026“ darauf, dass die Zahl ausländischer Direktinvestitionsprojekte in Deutschland im Jahr 2025 um zehn Prozent auf 548 Projekte gesunken sei und damit den niedrigsten Stand seit 17 Jahren erreicht habe. Als belastende Faktoren werden unter anderem die hohe und aufwändige Steuerlast, steigende Arbeits- und Energiekosten sowie ausbleibende Reformen in einem als hoch bürokratisch beschriebenen System angeführt (www.reuters.com/world/china/foreign-investment-into-germany-plunges-17-year-low-ey-survey-says-2026-05-21/). Euronews berichtete in diesem Zusammenhang, Deutschland bleibe zwar eines der wichtigsten Zielländer für ausländische Investitionen in Europa, verzeichne aber gegenüber 2019 einen starken Rückgang ausländischer Investitionsprojekte (www.euronews.com/business/2026/06/03/which-european-countries-attract-the-most-foreign-investment). Le Monde stellte im Zusammenhang mit derselben Erhebung heraus, dass Frankreich erneut das führende Zielland für ausländische Investitionen in Europa geblieben sei, während Deutschland mit 548 Projekten deutlich dahinterlag (www.lemonde.fr/en/economy/article/2026/05/22/france-remains-top-destination-for-foreign-investment-as-europe-declines_6753724_19.html).

Neben Kosten, Energiepreisen, Bürokratie und Genehmigungsdauer spielt für ausländische Investoren nach Ansicht der Fragesteller auch die Verlässlichkeit der Eigentumsordnung eine erhebliche Rolle. Eigentumsschutz, Rechtssicherheit und Planbarkeit staatlicher Regulierung sind zentrale Voraussetzungen langfristiger Kapitalbindung. Das US-Außenministerium beschreibt Deutschland grundsätzlich als offene Volkswirtschaft mit verlässlichem rechtlichem Rahmen, verweist aber zugleich auf regulatorische Anforderungen und Investitionsprüfungen in sensiblen Bereichen (https://2021-2025.state.gov/reports/2024-investment-climate-statements/germany/?safe=1).

Die internationale Wahrnehmung des Investitionsstandorts Deutschland wird derzeit nicht allein durch klassische Standortfaktoren wie Energiepreise, Bürokratie, Arbeitskosten und Genehmigungsdauer geprägt, sondern auch durch die steuer- und eigentumspolitische Berechenbarkeit der Bundesregierung. Für international tätige Unternehmen und Kapitalgeber ist entscheidend, ob Investitionen über zehn, zwanzig oder dreißig Jahre kalkulierbar bleiben. Ankündigungen künftiger Entlastungen entfalten daher nur begrenzte Wirkung, wenn parallel Debatten über neue Substanzsteuern, höhere Belastungen von Betriebsvermögen, Eingriffe in Eigentumsrechte und zusätzliche Regulierungen geführt werden. Die Bundesregierung sendet damit aus Sicht der Fragesteller kein konsistentes Signal wirtschaftspolitischer Verlässlichkeit, sondern verstärkt Zweifel daran, ob Deutschland dauerhaft ein steuerlich wettbewerbsfähiger und eigentumspolitisch berechenbarer Investitionsstandort bleibt. Hinzu kommt in den Augen der Fragesteller, dass innerhalb der Koalition und im parlamentarischen Raum weiterhin über zusätzliche Belastungen hoher Einkommen, großer Vermögen und umfangreicher Erbschaften (auch Unternehmenserbschaften) diskutiert wird. Dazu zählen Debatten über die sogenannte Reichensteuer, über eine Reaktivierung der Vermögensteuer sowie über Änderungen bei der Erbschaftsteuer (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/koalition-steuerreform-spd-cdu-100.html; www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-vermoegensteuer-1150522). Für ausländische Investoren, Familienunternehmen und vermögensverwaltende Eigentümerstrukturen entsteht nach Wahrnehmung der Fragesteller dadurch der Eindruck, dass angekündigte steuerliche Entlastungen nicht Teil einer dauerhaft verlässlichen Standortstrategie sind, sondern jederzeit durch neue Belastungen bei Einkommen, Vermögen, Erbschaften oder Betriebsvermögen relativiert werden können. Entscheidend ist dabei weniger die einzelne steuerpolitische Forderung als die Frage, ob Deutschland über mehrere Investitionszyklen hinweg stabile Rahmenbedingungen für Kapitalbildung, Unternehmensnachfolge, Eigentumsschutz und private Investitionen gewährleistet. Eine Standortpolitik, die Investitionen öffentlich anwerben will, zugleich aber neue Belastungen für Eigentum, Einkommen und Vermögen politisch offenhält, kann nach Auffassung der Fragesteller zusätzliche Unsicherheit erzeugen und Zweifel daran verstärken, ob die Bundesregierung eine klare Linie zum Schutz von Eigentum, Unternehmenssubstanz und Investitionskapital verfolgt.

Der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland, Martin Blessing, erklärte nach Medienberichten, ausländische Investoren reagierten sensibler auf parlamentarische und außerparlamentarische Debatten über Eingriffe in Eigentumsrechte, etwa Enteignungsforderungen im Wohnungsmarkt, als auf hohe Umfragewerte der AfD (www.welt.de/politik/deutschland/article6a30427e0611b9299a1567f6/martin-blessing-investoren-fuerchtenenteignungsdebatten-mehr-als-afd-sagt-der-merz-berater.html). Diese Aussage ist nach Auffassung der Fragesteller politisch und wirtschaftlich relevant, weil sie eine verbreitete öffentliche Deutung in Frage stellt, wonach vor allem Wahlerfolge rechter Parteien internationale Investoren abschreckten. Für die parlamentarische Kontrolle kommt es dabei nicht auf eine Bewertung einzelner Parteien durch die Bundesregierung an, sondern auf die tatsächliche Erkenntnislage der Bundesregierung zu Standortfaktoren, Eigentumssicherheit, politischer Risikowahrnehmung und Investitionsentscheidungen.

Es ist deshalb nach Auffassung der Fragesteller erforderlich, die Erkenntnisse der Bundesregierung zu den tatsächlichen Investitionshemmnissen, zur Wirkung von Eigentums- und Enteignungsdebatten, zur internationalen Wahrnehmung politischer Standortfaktoren und zu Konsequenzen für die Standortpolitik des Bundes abzufragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Standortfaktoren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode in Gesprächen mit ausländischen Unternehmen, institutionellen Investoren, Staatsfonds, Private-Equity-Gesellschaften, Pensionsfonds, Banken oder Wirtschaftsverbänden am häufigsten als Investitionshemmnisse für Deutschland benannt?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Bedeutung ausländische Investoren den Faktoren Energiepreise, Steuerbelastung, Arbeitskosten, Bürokratie, Genehmigungsdauer, Fachkräfteverfügbarkeit, Infrastruktur, Eigentumsschutz und politischer Planbarkeit beimessen?

3

Welche internen Auswertungen, Gesprächsvermerke, Lagebilder, Studien oder Risikomatrizen der Bundesregierung liegen zur Gewichtung politischer und regulatorischer Standortfaktoren durch ausländische Investoren gegebenenfalls vor?

4

In wie vielen Gesprächen der Bundesregierung mit ausländischen Investoren wurden politische Debatten über Eigentumseingriffe, Vergesellschaftungen, Enteignungen, Staatsbeteiligungen, Mietendeckel oder sonstige wohnungsmarktbezogene Eingriffe als Investitionsrisiko angesprochen, und in welchen Formaten bzw. Teilnahmekreisen?

5

In wie vielen Gesprächen der Bundesregierung mit ausländischen Investoren wurden Wahlergebnisse, Umfragewerte oder mögliche Regierungsbeteiligungen einzelner Parteien in Deutschland als Investitionsrisiko angesprochen, und in welchen Formaten bzw. Teilnahmekreisen?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den öffentlich berichteten Aussagen, wonach Investoren auf Debatten über Eingriffe in Eigentumsrechte sensibler reagierten als auf hohe Umfragewerte der AfD (vgl. Vorbemerkung)?

7

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um ausländischen Investoren die Verlässlichkeit der Eigentumsordnung, die Berechenbarkeit regulatorischer Eingriffe und den Schutz privater Investitionen in Deutschland darzulegen?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung der Berliner Debatte um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen auf ausländische Investitionen in Deutschland insgesamt und auf Investitionen in Berlin im Besonderen gegebenenfalls vor?

9

Welche Kontakte hatte die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode gegebenenfalls mit dem Land Berlin zu möglichen bundesweiten Auswirkungen von Vergesellschaftungs- oder Enteignungsdebatten auf den Investitionsstandort Deutschland?

10

Welche rechtlichen, wirtschaftlichen oder finanzpolitischen Bewertungen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode zu möglichen Auswirkungen von Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes auf Investitionsschutz, Kapitalmarktfähigkeit, Finanzierungskosten und Standortattraktivität gegebenenfalls erstellt oder beauftragt?

11

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Eigentumsgarantie des Artikels 14 des Grundgesetzes und der Debatte über Artikel 15 des Grundgesetzes für die internationale Wahrnehmung des Investitionsstandorts Deutschland bei?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls aus ausländischen Medienberichten, Studien oder Standortanalysen gewonnen, wonach Deutschland bei ausländischen Direktinvestitionsprojekten zurückfällt (vgl. Vorbemerkung)?

13

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode gegebenenfalls ergriffen, um die in internationalen Berichten genannten Standortnachteile Deutschlands bei Bürokratie, Energiepreisen, Steuerbelastung, Arbeitskosten, Genehmigungsdauer und Reformtempo gegenüber ausländischen Investoren zu adressieren?

14

Welchen Umsetzungsstand haben die im Koalitionsvertrag angekündigte Investorenkonferenz der Bundesregierung, der Deutschlandfonds, die Stärkung der WIN-Initiative und die strategische Neuausrichtung der Außenwirtschaftsförderung (vgl. Vorbemerkung)?

15

Welche Rolle spielen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundeskanzleramt, die KfW, Germany Trade and Invest und die deutschen Auslandsvertretungen bei der operativen Ansprache ausländischer Investoren?

16

Welche Regionen, Branchen und Wertschöpfungsbereiche sollen nach Planung der Bundesregierung vorrangig von der Ansprache ausländischer Investoren profitieren?

17

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um kleine und mittlere Unternehmen, mittelständische Zulieferer, Startups und energieintensive Industrieunternehmen stärker in die Investorenstrategie des Bundes einzubeziehen?

18

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls aus dem Vergleich mit Österreich gewonnen, soweit dort rechte Parteien an mehreren Landesregierungen beteiligt sind und Österreich in ausländischen Standortbewertungen weiterhin als investitionsoffene Marktwirtschaft beschrieben wird (https://investinaustria.at/warum-oesterreich/)?

19

Hat sich die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode mit der österreichischen Bundesregierung oder österreichischen Landesregierungen über Investorenansprache, Eigentumsschutz, Standortkommunikation oder den Umgang mit politischen Risikowahrnehmungen internationaler Investoren ausgetauscht, und wenn ja, wann, in welchen Gesprächsformaten, wo und mit welchen Akteuren bzw. Teilnehmern?

20

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einem etwaigen Austausch mit Österreich für ihre eigene Standortkommunikation gegenüber ausländischen Investoren?

21

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob ausländische Investoren zwischen bundespolitischen, landespolitischen und kommunalen Standortfaktoren in Deutschland unterscheiden, und welche sind das?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls dazu vor, ob politische Debatten über Eigentumseingriffe in einem Land oder einer Kommune Auswirkungen auf die Standortwahrnehmung Deutschlands insgesamt haben?

23

Welche Instrumente nutzt die Bundesregierung gegebenenfalls, um politische Risikowahrnehmungen ausländischer Investoren systematisch zu erfassen?

24

Welche ressortübergreifenden Abstimmungen fanden seit Beginn der 21. Wahlperiode zur internationalen Kommunikation über Eigentumsschutz, Investitionssicherheit und Standortstabilität Deutschlands gegebenenfalls statt?

25

Welche Änderungen an bestehenden Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung, Investorenansprache oder Standortkommunikation prüft die Bundesregierung gegebenenfalls als Reaktion auf rückläufige ausländische Direktinvestitionsprojekte in Deutschland?

26

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Investoren in Deutschland regulatorische Eingriffe im Wohnungsmarkt als Signal für mögliche Eingriffe in andere Wirtschaftsbereiche bewerten?

27

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung internationalen Investitionsschutzstandards und bilateralen oder europäischen Investitionsschutzabkommen für die Standortattraktivität Deutschlands bei?

28

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die internationale Wahrnehmung Deutschlands als rechtsstaatlich verlässlichen, eigentumsschützenden und wettbewerbsfähigen Industriestandort zu stärken?

Berlin, den 7. September 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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