Evaluation und Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Krampe, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung wurde zum 1. Januar 2023 gesetzlich eingeführt. Sie soll Asylsuchende unabhängig, ergebnissoffen und individuell beraten und sie während des Asylverfahrens unterstützen. Die Beratung erfolgt in vertraulichen Einzelgesprächen.
Die Umsetzung der Asylverfahrensberatung startete Mitte 2023 mit einer Finanzierung von zunächst 20 Mio. Euro. Im Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 20/4327) wurde mit einem jährlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von 80 Mio. Euro kalkuliert (S. 2), allerdings wurde diese Förderhöhe seither nicht erreicht. Für das Jahr 2026 wurden 24,5 Mio. Euro für die unabhängige Asylverfahrensberatung bereitgestellt.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (buAVB) „ergebnisoffen“ zu evaluieren (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 96). Das Bundesinnenministerium (BMI) kommunizierte im März 2026 gegenüber den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, dass es ab 2027 keine Förderung durch Haushaltsmittel für die buAVB mehr geben solle. Dies wurde mit den Ergebnissen der Evaluation begründet, die zu diesem Zeitpunkt allerdings nur dem BMI vorlagen. An dieser Ankündigung gab es deutliche Kritik: So erklärte etwa die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, mit dem Mittelentzug drohe eine „gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen“. Dies geschehe, ohne dass eine offene und faktenbasierte Diskussion hierzu stattgefunden habe (www.bagfw.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/aus-fuer-unabhaengige-asylverfahrensberat).
Die Evaluation des Forschungszentrums des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde schließlich am 22. Juli 2026 veröffentlicht. Der Bericht zeigt ein insgesamt positives Bild der buAVB. Das Programm funktioniere „im Wesentlichen entlang der Vorgaben“; es sei ein bundesweites Angebot etabliert worden, das „eine signifikante Zahl an Schutzsuchenden erreicht“. 2024 suchten knapp 71 000 Menschen eine der 189 Beratungsstellen auf. (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb54-evaluation-implementierung-avb.pdf?__blob=publicationFile&v=9).
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, erklärte zu der Evaluation: „Es ist gut, dass sich die Beratungsstrukturen der AVB etabliert haben und sich die mit der AVB verfolgten politischen Ziele in der Praxis nach der ersten Analyse zu erfüllen scheinen.“ Er sprach sich dafür aus, die auskömmliche Finanzierung der unabhängigen Beratung im parlamentarischen Haushaltsverfahren sicherzustellen (www.nd-aktuell.de/artikel/1201296.forschungsbericht-selbst-das-bamf-lobt-die-asylberatung-n-doch-dobrindt-saegt-daran.html). Im aktuellen Entwurf für den Bundeshaushalt für das Jahr 2027 sind allerdings nur fünf Millionen Euro für die buAVB vorgesehen (www.migazin.de/2026/07/09/bundesregierung-bestaetig-kahlschlag-bei-integratinskursen-und-asylberatung/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wieso hat es bis zum 22. Juli 2026 gedauert, bis der Forschungsbericht zur Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (buAVB) veröffentlicht wurde (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb54-evaluation-implementierung-avb.html?nn=2336670), obwohl die Ergebnisse der Evaluation dem BMI bereits seit (mindestens) dem 18. März 2026 vorlagen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage der Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht (Plenarprotokoll 21/64, Frage 36, Seite 7758), und der Evaluationsbericht vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrags für die kommende Haushaltsplanung für die buAVB von entscheidender Bedeutung ist?
Seit wann lagen die Evaluationsergebnisse dem BMI vor?
Ist es zutreffend, dass das BMI einem Wohlfahrtsverband, der Träger von Beratungsstellen im Rahmen der buAVB ist, am 9. März 2026 mitgeteilt hat, dass es aufgrund notwendiger Haushaltseinsparungen im Jahr 2027 keine Förderung mit Bundesmitteln für die unabhängige AVB mehr geben werde, weil die Evaluation erbracht habe, dass die Wirksamkeit dieser Beratung nicht eindeutig belegt sei, und wenn nein, was wurde dem Verband am 9. März 2026 genau mitgeteilt?
Auf welche Aussagen im nunmehr veröffentlichten Evaluationsbericht stützte sich das BMI bei seiner (mutmaßlichen) Einschätzung, dass die Evaluation die Wirksamkeit der buAVB nicht eindeutig belegt habe?
a) Wie ist diese (mutmaßliche) Einschätzung des BMI insbesondere damit vereinbar, dass es im Kapitel 7 „Fazit und Handlungsempfehlungen“ der Evaluation (a. a. O.) heißt, dass die buAVB „von allen Befragten … grundsätzlich positiv bewertet wird“, dass die individuelle Fallbegleitung „als zentraler Mehrwert“ gesehen werde (S. 98), dass es zwar bei diesem im Aufbau befindlichen Programm noch „Weiterentwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten“ gebe, die für solche Anfangsphasen typischen Schwierigkeiten könnten aber in einer „gemeinsamen praxisorientierten Weiterentwicklung überwunden werden“?
b) Wie ist diese (mutmaßliche) Einschätzung ferner damit vereinbar, dass es im Evaluationsbericht weiter heißt, dass „administrative Daten belegen, dass sich die Beratungsstrukturen erfolgreich etabliert haben“ (S. 98), dass es einen „deutlichen Anstieg der Inanspruchnahme“ gegeben habe und dass „das Programm zunehmend von der Zielgruppe angenommen“ werde (ebd.)?
c) Wie ist diese (mutmaßliche) Einschätzung des BMI weiter damit vereinbar, dass im Rahmen der Evaluation entsprechend dem Koalitionsvertrag „Wirkzusammenhänge“ stärker in den Fokus gerückt wurden und diesbezüglich das Fazit lautet, dass „direkte Wirkungen individueller Beratung bislang mangels verknüpfbarer Daten quantitativ nicht gemessen werden können“, aber „qualitative Befunde darauf [hindeuten], dass eine individuelle persönliche Beratung – insbesondere im Vergleich zu Gruppen-Informationsveranstaltungen – „ein größeres Wirkpotenzial entfaltet“, sowohl in Bezug auf das Verfahrensverständnis, die Vorbereitung der Anhörung und das Vertrauen in die behördlichen Prozesse (S. 99)?
d) Wie ist die genannte (mutmaßliche) Einschätzung des BMI schließlich damit vereinbar, dass sich laut dem Fazit des Evaluationsberichts insgesamt festhalten lässt, „dass das Programm der buAVB im Wesentlichen entlang der Vorgaben funktioniert und damit ein bundesweites Angebot der buAVB etabliert wurde, das eine signifikante Zahl an Schutzsuchenden erreicht“?
Hat das BMI seine Interpretation des Evaluierungsberichts zur buAVB mittlerweile geändert, oder ist es immer noch der (mutmaßlichen) Auffassung, dass die Evaluation die Wirksamkeit der buAVB nicht eindeutig belegt habe (bitte begründen)?
Was sind nach Auffassung des BMI die Kernergebnisse der Evaluation der buAVB, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht es hieraus (bitte so genau wie möglich ausführen)?
Worauf stützt das BMI seinen Entwurf eines Haushaltsplans für 2027 in Höhe von nur von 5 Mio. Euro für die buAVB, gegenüber zuvor noch 24,5 Mio. Euro, insbesondere in Auseinandersetzung mit dem Evaluationsbericht, dem keine Empfehlung für eine solch drastische Kürzung der Mittel zu entnehmen ist (bitte begründen)?
a) Ist das BMI der Auffassung, dass sich ein bundesweites Angebot der buAVB mit 5 Mio. Euro überhaupt realisieren lässt? Wenn ja, weshalb sind dann im Jahr zuvor 25 Mio. Euro hierfür bewilligt worden, während im Gesetzentwurf, mit dem die unabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt wurde (Bundestagsdrucksache 20/4327), sogar mit einem jährlichen Finanzierungsbedarf von 80 Mio. Euro kalkuliert wurde (S. 2)?
b) Stimmt das BMI zu, dass es zwar einen Rückgang zu beratender Personen infolge des Rückgangs der Antragszahlen geben könnte, dass dem jedoch ein erhöhter Beratungsbedarf infolge der komplexen Neuregelungen infolge der GEAS-Reform gibt (bitte erläutern)?
Wird das BMI die Handlungsempfehlungen des Evaluationsberichts (a. a. O., Seite 99f) umsetzen, und wenn ja, welche und inwiefern?
a) Wird es insbesondere die Empfehlung umsetzen, dass die Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur empirischen Ermittlung des Beratungsbedarfs konsequent weiterverfolgt werden sollte (wenn nein, warum nicht)?
b) Wird es insbesondere die Empfehlung umsetzen, dass „ein klares politisches Bekenntnis für oder gegen den längerfristigen Fortbestand des Programms bedeutsam“ sei, um Verlässlichkeit und Handlungsspielräume für die Beteiligten zu schaffen – und wenn ja, wie wird dieses klare politische Signal lauten, wenn nein, warum nicht?
c) Wird es insbesondere die Empfehlung umsetzen, dass bei Fortbestand der buAVB diese mit der mit Inkrafttreten der GEAS-Reform vorgesehenen unentgeltlichen Rechtsauskunft (auRA) verzahnt werden sollte, um Betroffene früher auf die Angebote der buAVB hinweisen zu können – wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wurde dies zum 12. Juni 2026 bereits umgesetzt, wenn nein, warum nicht?
d) Wird es insbesondere die Empfehlung umsetzen, dass Ziele und Qualitätsmaßstäbe der buAVB im Dialog mit den Trägern transparent festgelegt werden sollten (wenn nein, warum nicht)?
e) Wird es schließlich die Empfehlung umsetzen, dass eine geeignete individualisierte Datengrundlage geschaffen werden sollte, um künftig bessere Wirkungsanalysen in Bezug auf die Beratung vornehmen zu können (wenn nein, warum nicht)?
Welche Kosten werden nach Einschätzung des BMI aus der Umsetzung der Empfehlungen des Evaluationsberichts ungefähr resultieren, und inwiefern sind diese Kosten in dem Haushaltsansatz des BMI für 2027 bereits enthalten? Wenn keine Kosten hierfür vorgesehen sind, warum nicht?
Wie hat das BMI insbesondere im Detail seinen Haushaltsansatz von 5 Mio. Euro für die buAVB errechnet (bitte so detailliert wie möglich angeben)? Von welcher Zahl von zu Beratenden und welcher Zahl von Beratungsstellen/Personal und weiteren Kosten ging das BMI dabei aus?
Welche Kosten sind nach Kalkulation des BMI mindestens für die Aufrechterhaltung eines bundesweiten behördenunabhängigen Asylverfahrensberatungsangebots zu veranschlagen (bitte Berechnung darstellen), wie es nach § 12a Absatz 1 AsylG gesetzlich vorgesehen ist?