BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Das AI Safety and Security Institute Deutschland - Organisationsstruktur, Ressourcen und parlamentarische Kontrolle

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Datum

19.10.2026

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

22.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/835106.10.2026

Das AI Safety and Security Institute Deutschland (AISI) – Organisationsstruktur, Ressourcen und parlamentarische Kontrolle

der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Künstliche Intelligenz ist eine bedeutende Zukunftstechnologie mit erheblicher Relevanz für Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Ihre Weiterentwicklung und Anwendung tragen wesentlich dazu bei, die technologische Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität Deutschlands zu stärken.

Zugleich können mit der zunehmenden Leistungsfähigkeit einzelner KI-Modelle auch Fragen der IT-Sicherheit, des Umgangs mit sensiblen Daten und möglicher Missbrauchsrisiken verbunden sein, die einer sachlichen und verhältnismäßigen Prüfung bedürfen.

Nachdem der Nationale Sicherheitsrat im Juni 2026 die Einrichtung eines deutschen KI-Sicherheitsinstituts beschlossen hatte, nahm das „AI Safety and Security Institute Deutschland" (AISI Deutschland) am 31. August 2026 seine Arbeit auf. Das Institut soll fortschrittliche KI-Modelle technisch evaluieren, sicherheitsrelevante Auswirkungen von KI analysieren und die Bundesregierung strategisch beraten (www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/AISI/aisi_node.html). Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich nicht um eine Regulierungsbehörde, sondern um ein analytisch-operatives Kompetenzzentrum an der Schnittstelle von Sicherheit, Technologieanalyse, Innovation und strategischer Beratung (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/AISI/aisi_node.html).

Die Ausgestaltung des AISI soll schrittweise erfolgen. In einer ersten Phase bilden das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesnetzagentur einen gemeinsamen „virtuellen" Kern des Instituts (www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/AISI/aisi_node.html). Die Fachaufsicht liegt gemeinsam beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie beim Bundesministerium des Innern. Darüber hinaus soll die spezialisierte Expertise weiterer Sicherheitsbehörden einbezogen werden. Damit verteilt sich die Zuständigkeit für das Institut zunächst auf mehrere Ministerien und Behörden, ohne dass bislang erkennbar ist, wie Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten konkret voneinander abgegrenzt werden. Zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme lagen zudem keine konkreten Angaben zur personellen und finanziellen Ausstattung des Instituts vor.

Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber, welchen konkreten Auftrag das AISI Deutschland erfüllen soll, wie sein organisatorischer, personeller und finanzieller Aufbau ausgestaltet wird, wie die Zuständigkeiten der beteiligten Ministerien sowie Behörden voneinander abgegrenzt werden und wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass eine wirksame Bewertung sicherheitsrelevanter Eigenschaften von KI-Modellen mit innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen verbunden wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche konkreten Aufgaben soll das AI Safety and Security Institute Deutschland (AISI Deutschland) nach den Planungen der Bundesregierung in der ersten und in den weiteren Ausbaustufen übernehmen?

2

Nach welchen Kriterien bestimmt die Bundesregierung, welche KI-Modelle, Systeme oder Anwendungen durch das AISI Deutschland technisch evaluiert werden sollen?

3

Über welche technischen Prüfverfahren, Evaluierungsmethoden oder Testumgebungen verfügt das AISI Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung bereits und welche sollen noch entwickelt werden?

4

Wie grenzt die Bundesregierung die Aufgaben des AISI Deutschland gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesnetzagentur, der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich sowie der Nachrichtendienste des Bundes ab?

5

Welche Aufgaben nehmen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesnetzagentur nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils innerhalb des „virtuellen" Kerns des AISI Deutschland wahr?

6

Über welche konkreten Entscheidungsbefugnisse und Fachaufsichtsrechte verfügen das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie das Bundesministerium des Innern nach Angaben der Bundesregierung jeweils gegenüber dem AISI Deutschland?

7

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei geteilter Fachaufsicht Entscheidungen über fachliche Prioritäten, Ressourceneinsatz und die Zusammenarbeit mit weiteren Behörden einheitlich und zügig getroffen werden?

8

In welcher organisatorischen und rechtlichen Form soll das AISI Deutschland nach den Planungen der Bundesregierung langfristig geführt werden?

9

Wie viele Personalstellen sind für das AISI Deutschland in der ersten Phase vorgesehen und wie viele zusätzliche Stellen plant die Bundesregierung für den weiteren Ausbau (bitte nach Haushaltsjahren und Behörden aufschlüsseln)?

10

Welche Haushaltsmittel hat die Bundesregierung für die Tätigkeit des AISI Deutschland im Jahr 2026 bereitgestellt und welche Mittel sind für die Jahre 2027, 2028 sowie 2029 vorgesehen (bitte nach Personal-, Sach- und Investitionsmitteln aufschlüsseln)?

11

In welchem Umfang plant die Bundesregierung für Aufbau oder Betrieb des AISI Deutschland externe Beratungsunternehmen, Forschungsinstitute oder sonstige private Dienstleister zu beauftragen und welche Mittel sind hierfür vorgesehen?

12

Über welche technischen Ressourcen, insbesondere Rechenkapazitäten, gesicherte Testumgebungen und Analysewerkzeuge verfügt das AISI Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung bereits und welche weiteren Kapazitäten sollen geschaffen werden?

13

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass das AISI Deutschland Zugang zu denjenigen KI-Modellen, Trainingsdaten und technischen Schnittstellen erhält, die für eine belastbare technische Bewertung erforderlich sind?

14

Auf welcher Rechtsgrundlage sollen Entwickler, Anbieter oder Betreiber fortschrittlicher KI-Modelle nach den Planungen der Bundesregierung dem AISI Deutschland Informationen oder Modellzugang bereitstellen, soweit diese nicht freiwillig kooperieren?

15

Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Tätigkeit des AISI Deutschland zu zusätzlichen, über die Vorgaben des europäischen AI Act hinausgehenden Bürokratie- oder Dokumentationspflichten für deutsche KI-Unternehmen und Start-ups führt?

16

Welche Rolle soll das AISI Deutschland nach den Planungen der Bundesregierung bei der Umsetzung des europäischen AI Act übernehmen?

17

Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant zwischen dem AISI Deutschland und entsprechenden Einrichtungen in Frankreich, dem Vereinigten Königreich sowie dem EU AI Office?

18

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine wirksame parlamentarische Kontrolle des AISI Deutschland sicherzustellen, insbesondere durch welche regelmäßigen Berichte an den Deutschen Bundestag?

19

Welche Vorgaben macht die Bundesregierung für den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen, sicherheitsrelevanten Informationen und personenbezogenen Daten, die dem AISI Deutschland im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden?

20

Bis zu welchem Zeitpunkt soll der weitere organisatorische, personelle und finanzielle Ausbau des AISI Deutschland nach den Planungen der Bundesregierung abgeschlossen sein?

21

Anhand welcher messbaren Ziele oder Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg des AISI Deutschland bei der Erfüllung seines Auftrags?

Berlin, den 1. September 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen