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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung des Bundesprogramms "Demokratie stärken"

Ausschreibung für das Bundesprogramm (gegen Linksextremismus und Islamismus), Förderbedingungen, Anträge, Bewilligungen, Finanzierung, inhaltliche Kriterien, Akzeptanz bzw. Bedenken bezüglich der &quot;Demokratieerklärung&quot; (Antiextremismuserklärung: Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung), Evaluation, Beirat<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

01.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/507316. 03. 2011

Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie stärken“

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Diana Golze, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Steffen Bockhahn, Klaus Ernst, Katja Kipping, Kornelia Möller, Petra Pau, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Bundesprogramm „Demokratie stärken“ sollen nach dem Willen der Bundesregierung Projekte gefördert werden, die sich mit den Themen Linksextremismus und Islamismus befassen. Im Jahr 2010 wurden kurzfristig 2 Mio. Euro für den Start dieses Programms zur Verfügung gestellt, mit denen eine erste Auswahl von Projekten gefördert wurde, wobei die großzügige Vergabe von Geldern an die JUNGE UNION Deutschlands bzw. die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. für einige Verwunderung sorgte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/4334 bzw. Süddeutsche Zeitung vom 11. Februar 2011). Für das Jahr 2011 sollen für dieses Bundesprogramm insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wann und wo erfolgte die Ausschreibung für das Programm „Demokratie stärken“ für die Förderrunde ab 2011, und wie sehen die Förderbedingungen aus, und bis wann mussten bzw. müssen Interessenbekundungen eingehen?

2

Wie viele Anträge wurden für das Jahr 2011 in den einzelnen Themenclustern des Bundesprogramms gestellt, und welche Anträge wurden in welcher Höhe bewilligt, und wie lauten die thematischen Schwerpunkte der bewilligten und der nicht bewilligten Projekte (bitte nach Themenclustern und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Müssen die bewilligten Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie stärken“ eine Kofinanzierung einbringen, und wenn ja, wie stellt sich diese Kofinanzierung für die bewilligten Projekte dar?

4

Nach welchen inhaltlichen Kriterien wurde die Auswahl für den Förderzeitraum ab 2011 von wem getroffen?

5

Welche kommunalen Anbindungen sind für die Projekte im Rahmen des Bundesprogramms erforderlich, und welche Anbindungen gibt es für die bisher bewilligten Projekte?

6

Von wie vielen Projekten im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie stärken“ liegen für die erste Förderrunde 2011 Unterschriften unter der „Demokratieerklärung“ vor, und wie viele Projekte haben Bedenken gegen diese Erklärung geäußert, und von wie vielen Projekten fehlt die Unterschrift?

7

Wird es eine Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie stärken“ geben? Wer wird diese Evaluation durchführen, und wann sollen gegebenenfalls Zwischenergebnisse veröffentlicht werden?

8

Gibt es einen Beirat oder ein anderes Expertengremium, das die Umsetzung des Programms „Demokratie stärken“ begleitet, und wer ist gegebenenfalls an diesem Gremium beteiligt?

Berlin, den 16. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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