Angemessene Bahnsteighöhen für eine benutzerfreundliche Eisenbahninfrastruktur
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, Markus Kurth, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für eine benutzerfreundliche und zukunftsfähige Bahn sind Bahnsteighöhen an Bahnhöfen und Haltepunkten unerlässlich, die einen barrierefreien Ein- und Ausstieg ermöglichen. Zu niedrige oder zu hohe Bahnsteige sind vor allem für mobilitätseingeschränkte Menschen problematisch. Oft können sie nur mit fremder Hilfe und erheblichem Zeitaufwand in den Zug gelangen und wieder aussteigen. Vor allem Behinderte und ältere Menschen schrecken angesichts der Unfallgefahren vor einer Benutzung der Bahn zurück und weichen stattdessen auf andere Verkehrsmittel aus. Selbst bei zeitweiliger Mobilitätseinschränkung durch großes Gepäck, Fahrräder oder Kinderwagen wird die Zugänglichkeit erschwert.
Das Kriterium der leichten Zugänglichkeit ist für die Attraktivität und auch die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene jedoch von entscheidender Bedeutung. Derzeit gibt es Bahnsteige mit einer Höhe von unter 38 cm, von 38 cm, von 55 cm, von 76 cm und von 96 cm über der Schienenoberkante. Die europäischen Regelhöhen betragen 55 cm und 76 cm. Im Schienennetz der DB Netz AG (DB = Deutsche Bahn) wurden in den vergangenen Jahren beide Bahnsteighöhen gebaut, an Bahnhöfen mit Fernzughalten überwiegend von 76 cm Höhe und an reinen Nahverkehrsstrecken überwiegend eine Bahnsteighöhe von 55 cm.
Die Vorgaben in der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) und der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) veranlassen die DB Station&Service AG aus wirtschaftlichen Gründen den höheren Bahnsteig von 76 cm dem etwas niedrigeren und preiswerteren von 55 cm Höhe auch auf Strecken vorzuziehen, auf denen in Zukunft ausschließlich Fahrzeuge mit einer Wagenbodenhöhe passend zum 55 cm hohen Bahnsteig verkehren. Dies betrifft insbesondere Nebenstrecken, die von Fahrzeugen mit Niederflureinstiegen befahren werden, und stark befahrene Regionalstrecken, die von Doppelstockzügen mit Einstieg im Untergeschoss befahren werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Bahnsteighöhe von 76 cm zu einer Zeit favorisiert wurde, als Niederflureinstiege technisch schwer realisierbar erschienen, die technische Entwicklung diese Vorgabe aber überholt hat?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wie viele Bahnhöfe, gegliedert nach Bahnhöfen an Hauptbahnen, Nebenbahnen, Haltepunkte an Hauptbahnen und Nebenbahnen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einstiegshöhe von 76 cm?
Wie viele Bahnhöfe, gegliedert nach Bahnhöfen an Hauptbahnen, Nebenbahnen, Haltepunkte an Hauptbahnen und Nebenbahnen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einstiegshöhe von 55 cm?
Wie viele Bahnhöfe, gegliedert nach Bahnhöfen an Hauptbahnen, Nebenbahnen, Haltepunkte an Hauptbahnen und Nebenbahnen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einstiegshöhe kleiner als 55 cm bzw. größer als 76 cm?
Auf wie vielen Bahnhöfen, gegliedert nach Bahnhöfen an Hauptbahnen, Nebenbahnen, Haltepunkten an Hauptbahnen und Nebenbahnen, wurde in den letzten zehn Jahren die Bahnsteighöhe auf 76 cm angehoben (bitte nach Jahren gegliedert)?
Auf wie vielen Bahnhöfen, gegliedert nach Bahnhöfen an Hauptbahnen, Nebenbahnen, Haltepunkten an Hauptbahnen und Nebenbahnen, wurde in den letzten zehn Jahren die Bahnsteighöhe auf 76 cm herabgesetzt (bitte nach Jahren gegliedert)?
Auf wie vielen Bahnhöfen, gegliedert nach Bahnhöfen an Hauptbahnen, Nebenbahnen, Haltepunkten an Hauptbahnen und Nebenbahnen, wurde in den letzten zehn Jahren die Bahnsteighöhe von 76 auf 55 cm herabgesetzt (bitte nach Jahren gegliedert)?
Wie viel Prozent der Bahnhöfe, gegliedert nach Bahnhöfen an Hauptbahnen, Nebenbahnen, Haltepunkten an Hauptbahnen und Nebenbahnen, haben derzeit eine Höhe, die der Fußbodenhöhe der eingesetzten Fahrzeuge entspricht?
Wie viel Prozent der Reisenden kommen derzeit in den Genuss eines ebenerdigen/stufenlosen Einstiegs?
Bei wie viel Prozent der Bahnsteige stellt die Herabsetzung der Bahnsteighöhe von 76 auf 55 cm, bei gleichbleibendem Einsatz der Fahrzeuge, den ebenerdigen bzw. stufenlosen Einstieg her (bitte Gesamtdarstellung und gegliedert nach Bundesländern)?
Wie viel Prozent der Fahrgäste würden bei einer Herabsetzung der Bahnsteighöhen von 76 auf 55 cm, bei gleichbleibendem Einsatz der Fahrzeuge, von einem ebenerdigen bzw. stufenlosen Einstieg profitieren (bitte Gesamtdarstellung und gegliedert nach Bundesländern)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Wagenboden- bzw. Einstiegshöhe (55 bzw. 76 cm) von den auf der jeweiligen Strecke eingesetzten Fahrzeugen für die Festlegung der Bahnsteighöhen maßgeblich sein sollte?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten pro laufendem Meter bei Neubau eines 55 bzw. 76 cm hohen Bahnsteiges (bitte Kostenverteilung, untere und obere Preisgrenze und Durchschnittswerte angeben)?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Umbaukosten pro laufendem Meter auf 76 cm hohe Bahnsteige (bitte untere und obere Preisgrenzen und Durchschnittswerte angeben)?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Umbaukosten pro laufendem Meter auf 55 cm hohe Bahnsteige (bitte untere und obere Preisgrenzen und Durchschnittswerte angeben)?
Inwieweit erlaubt die EBO den Bau von neuen Bahnstiegen abweichend zur Regelhöhe 55 und 76 cm (wie z. B. Bahnsteighöhen von 38 cm bei der Usedomer Bäderbahn, deren Fahrzeuge für den 55-cm-Bahnsteig optimiert sind), und mit welcher Begründung duldet die Bundesregierung solche Abweichungen?
Plant die Bundesregierung, die EBO entsprechend zu verändern?
Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass in den vergangenen zehn Jahren aufgrund der EBO Bahnsteige mit einer Höhe von 76 cm gebaut wurden, obwohl auf den entsprechenden Strecken nur Züge mit Niederflureinstieg verkehren?
Wenn ja, welche Strecken, und wie viele Bahnhöfe fallen darunter?
Können Aufgabenträger auf die Wahl der Bahnsteighöhe (55 oder 76 cm) Einfluss nehmen, sodass sich die Wahl der Höhe nach den überwiegend vorhandenen Regelbahnsteighöhen an einer Bahnlinie und den Wagenbodenhöhen des eingesetzten und vorgesehenen Zugmaterials richtet?
Wenn ja, auf welche Weise?
Hält die Bundesregierung den Bau geteilter Bahnsteige, die in einem Abschnitt eine Höhe von 76 cm und im anderen eine Höhe von 55 cm aufweisen, für eine geeignete Maßnahme, um an Bahnhöfen und Haltepunkten die Barrieren zu beseitigen bzw. zu reduzieren?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung den Bau geteilter Bahnsteige, die in einem Abschnitt eine Höhe von 96 cm und im anderen eine Höhe von 76 oder 55 cm aufweisen, für eine geeignete Maßnahme, um an Bahnhöfen und Haltepunkten die Barrieren zu beseitigen bzw. zu reduzieren?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Anpassung der Bahnsteighöhe an die Fahrzeugbodenhöhe eine Ergänzung zum Einsatz fahrzeuggebundener Einstiegshilfen darstellt, diesen aber nicht ersetzen kann?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?